Mitteilungsblatt - 10/2002


PDF Ansicht PDF Ansicht

JSON-Export

Zurück zur Jahresübersicht

TU Logo

MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2002
10. Stück
18. Dezember 2002

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 66. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Gründungskonvents an der Technischen Universität Wien
  • 67. Entsendung eines Vertreters der Technischen Universität Wien in den Dachverband der Universitäten
  • 68. Ernennung
  • 69. Verordnung der Studienkommission Lehramt Informatik und Informatikmanagement über generelle Anrechnungen
  • 70. Ergebnis der Wahl der Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Studienkommission für die Studienrichtung Maschinenbau
  • 71. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in Institutskonferenzen
  • 72. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Allgemeinen Universitätsbediensteten in Institutskonferenzen
  • 73. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Universitätsprofessoren/innen in die Studienkommission für Wirtschaftsinformatik an der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik
  • 74. Mitteilungen der zentralen Verwaltung
  • 75. Einsetzung einer Habilitationskommission
  • 76. Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik; Umbenennung der (beratenden) Kommission zur Behandlung von Vorschlägen zur Verleihung der Berufstitel „o.Univ.Prof.“ und ao.Univ.Prof.“
  • 77. Stellenausschreibung an der österreichischen Akademie der Wissenschaften
  • 78. Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors an der Akademie der bildenden Künste Wien gemäß Universitätsgesetz 2002
  • 79. Ausschreibung der Planstelle für eine/n Universitätsprofessor/in für Technische Physik
  • 80. Ausschreibung freier Planstellen
     


     

     

    66. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Gründungskonvents an der Technischen Universität Wien


    Am 29. November 2002 wurden Herr Univ.Prof. Dr. Gerald BADUREK zum Vorsitzenden sowie Herr O.Univ.Prof. Dr. Gottfried MAGERL zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gründungskonvents an der Technischen Universität Wien gewählt.


    Der Einberufer:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    67. Entsendung eines Vertreters der Technischen Universität Wien in den Dachverband der Universitäten


    Der Gründungskonvent hat am 29. November 2002 als Vertreter der Technischen Universität Wien gemäß § 121 Abs. 20 UG 2002 den Rektor Herrn O.Univ.Prof. Dr. Peter SKALICKY in den Dachverband der Universitäten entsandt.


    Der Vorsitzende:

    Dr. G. B a d u r e k

     

    68. Ernennung


    Der Bundespräsident hat mit Entschließung vom 4. September 2002, Zl. 700030/290-BEV/2002, Herrn Dr. Nebojsa NAKICENOVIC mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 zum Universitätsprofessor für „Energiewirtschaft“ ernannt.

    Herr Univ.Prof. Dr. Nebojsa NAKICENOVIC wird dem Institut für Elektrische Anlagen und Energiewirtschaft angehören.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    69. Verordnung der Studienkommission Lehramt Informatik und Informatikmanagement über generelle Anrechnungen


    Die Studienkommission Lehramt Informatik und Informatikmanagement hat die folgenden generellen Anrechnungen beschlossen:



    1. Studierende, die ein Diplomstudium Informatik absolviert haben, benötigen zur Erfüllung des Studienplans für das Studium Lehramt Informatik und Informatikmanagement nur die Stunden aus dem Prüfungsfach "Pädagogik und Didaktik" im ersten und im zweiten Studienabschnitt sowie mindestens 4 weitere Stunden aus dem Bereich Didaktik im Vertiefungsfach des zweiten Studienabschnitts.


    2. Studierende, die bereits ein vollständiges Lehramtsstudium (2 Fächer) absolviert haben, müssen die 7 Stunden aus allgemeiner Pädagogik, weiters 6 Stunden Didaktik im Vertiefungsfach sowie Freifächer nicht mehr absolvieren.


    3. Studierende der Studien Lehramt Mathematik, Lehramt Physik und Lehramt Chemie müssen die Pflichtlehrveranstaltungen des ersten Studienabschnitts aus dem Fach Mathematik (Mathematik I für Lehramt Informatik, Mathematik II für Lehramt Informatik) nicht mehr absolvieren.


    Der Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. W. G r o s s m a n n

     

    70. Ergebnis der Wahl der Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Studienkommission für die Studienrichtung Maschinenbau


    Am 20. November 2002 wurden Frau O.Univ.Prof. Dr. Sabine SEIDLER zur Vorsitzenden und Herr AO Univ.Prof. Dr. Kurt MATYAS zum stellvertretenden Vorsitzenden der Studienkommission für die Funktionsperiode ab 2003 gewählt.


    Der amtierende Vorsitzende:

    Dr. H. S p r i n g e r

     

    71. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in Institutskonferenzen


    Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 UOG 1993 wird eine Wahl der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppe in folgende Institutskonferenzen für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen:


    Institut für Gebäudelehre und Entwerfen E 252 – zu wählen sind ein Hauptmitglied und zwei Ersatzmitglieder

    Institut für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau E 254 – zu wählen sind ein Hauptmitglied und zwei Ersatzmitglieder

    Institut für EDV-gestützte Methoden in Architektur und Raumplanung E 272 – zu wählen sind zwei Hauptmitglieder und zwei Ersatzmitglieder

    Institut für Soziologie für Raumplanung und Architektur E 273 – zu wählen sind zwei Hauptmitglieder und zwei Ersatzmitglieder


    Zeit: Dienstag, 14. Jänner 2003, ab 9.00 Uhr

    Ort: Die Wahlen finden an den Instituten statt


    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle dem Institut, mit Stichtag 17. Dezember 2002 angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe inkl. wissenschaftliche Mitarbeiter (in Ausbildung) gem. § 6 Abgeltungsgesetz, Universitätsassistenten gem. §§ 49 l bis r VBG, Staff Scientists gem. §§ 49 s bis v VBG sowie Gleichgestellte.


    Wählerverzeichnisse:


    In die Wählerverzeichnisse kann von 2. bis 13. Jänner 2003 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

    Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 13. Jänner 2003 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.




    Wahlvorschläge:


    Wahlvorschläge sind in der Zeit von 27. Dezember 2002 bis 7. Jänner 2003 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.


    Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine/n Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.


    Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.


    Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.


    Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge liegen in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung ab 9. Jänner 2003 auf.

    Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 11. Jänner 2003 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.

    Über solche Einsprüche wird bis zum 11. Jänner 2003 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997 kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Universitätsassistenten/-innen und

    wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen

    im Forschungs- und Lehrbetrieb

    an der Technischen Universität Wien:

    Dr. R. F r e u n d

     

    72. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Allgemeinen Universitätsbediensteten in Institutskonferenzen


    Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 UOG 1993 wird eine Wahl der in § 45 Abs. 2 Z 4 UOG 1993 genannten Personengruppe in folgende Institutskonferenzen für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen.


    Institut für Rechnergestützte Automation E 183 (p.A. 1040, Favoritenstr. 9-11, Stg. 2, 4. Stock) – zu wählen sind ein Hauptmitglied und ein Ersatzmitglied

    Institut für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau E 254 – zu wählen ist ein Ersatzmitglied

    Institut für Kunstgeschichte, Denkmalpflege und Industriearchäologie E 257 – zu wählen ist ein Ersatzmitglied

    Institut für Örtliche Raumplanung E 268 – zu wählen ist ein Ersatzmitglied


    Zeit: Donnerstag, 16. Jänner 2003, ab 9.00 Uhr

    Ort: Die Wahlen finden an den Instituten statt


    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle dem Institut mit Stichtag 19. Dezember 2002 angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.



    Wählerverzeichnisse:


    In die Wählerverzeichnisse kann von 3. bis 14. Jänner 2003 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

    Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 14. Jänner 2003 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Wahlvorschläge:


    Wahlvorschläge sind in der Zeit von 27. Dezember 2002 bis 9. Jänner 2003 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.


    Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine/n Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.


    Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.


    Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.


    Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge liegen in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung ab 10. Jänner 2003 auf.


    Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 13. Jänner 2003 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.

    Über solche Einsprüche wird bis zum 15. Jänner 2003entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997 kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Allgemeinen Universitätsbediensteten

    an der Technischen Universität Wien:

    Ing. G. K a n z l e r

     

    73. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Universitätsprofessoren/innen in die Studienkommission für Wirtschaftsinformatik an der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik


    Die Wahl der obgenannten Personengruppe in die interuniversitäre Studienkommission der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik gemäß § 14 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 41 Abs. 5 Z 1 UOG 1993 am 5. Dezember 2002 hatte folgendes Ergebnis:


    Hauptmitglieder: Univ.Prof. Dr. Christian BREITENEDER (bereits gewählt)

    Univ.Prof. Dr. Gertrude KAPPEL



    Ersatzmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Gerd-Helge SCHILDT

    Univ.Prof. Dr. Petra MUTZEL


    Der Vorsitzende der Wahlkommission der

    Universitätsprofessoren/innen:
    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    74. Mitteilungen der zentralen Verwaltung


    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:


    Dekanat für Technische Naturwissenschaften und Informatik:

    Frau Angela PECINOVSKY

    Tel.: 58801-10014


    Dekanat für Maschinenbau:

    Frau Elfriede TITZER

    Tel.: 58801-30012


    Dekanat für Bauingenieurwesen:

    Frau Mag. Heidrun HEINZL

    Tel.: 58801-20010


    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:

    Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM

    Tel.: 58801-35000


    Dekanat für Architektur und Raumplanung:

    Frau Andrea WÖLFER

    Tel.: 58801-25003


    Ansprechpersonen an der HTU:

    Frau Helga BAUER

    Tel.: 58801-49501


     

    74.1. betreffend ESA- und EUMETSAT-Stellenausschreibungen


    Bei der Europäischen Weltraumbehörde ESA, Standort Paris bzw. Noordwijk (NL), sowie bei EUMETSAT, Standort Darmstadt (D), sind laufend Planstellen, z.T. in leitenden Funktionen, für Absolventen/innen einschlägiger Universitätsstudien ausgeschrieben.

    Österreichische Bewerber/innen sind, insbesondere bei EUMETSAT, dringend erwünscht.


    Die aktuellen Ausschreibungen sind über folgende Internetseiten ersichtlich:


    Europäische Weltraumbehörde ESA: (Site: http://www.esa.int)

    http://www.esa.int/hr/indexjobs.html (unter dem Link "current vacancies")


    EUMETSAT: von der Homepage http://www.eumetsat.de

    die Links Announcements Staff Employment Opportunities auswählen.

    Bewerber/innen mögen sich an folgende österreichische Kontaktstellen wenden:


    Dr. Erwin MONDRE (für EUMETSAT) Mag. Eva-Maria SCHMITZER

    Dr. Klaus PSEINER (für ESA) Bundesministerium für Verkehr,

    Innovation und Technologie

    ASA – Austrian Space Agency Abt. V/B/10 - Weltraumforschung

    Garnisongasse 7 Rosengasse 4

    1090 Wien 1010 Wien


    Tel.: 403 81 77- 12 Tel.: 53120-7130

    Fax: 405 82 28 Fax: 53120-81-7130

    emondre@asaspace.at eva-maria.schmitzer@bmwf.gv.at

    kpseiner@asaspace.at

     

    74.2. Universität Graz; Entwurf einer Änderung der Studienstandortverordnung


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte mit GZ 52301/222-VII/6/2002 vom 27. November 2002 den Entwurf der Änderung der Studienstandortverordnung Universität Graz betreffend die Umwandlung der Studienrichtung Soziologie in ein Bakkalaureatsstudium und ein Magisterstudium (Studiendauer sechs bzw. drei Semester).

    Allfällige Stellungnahmen sind bis spätestens 15. Jänner 2003 einzubringen.

    Der Entwurf der Verordnung kann unter http://www.ris.bka.gv.at/begutachtung eingesehen werden.

     

    74.3. betreffend verwaltungswissenschaftliches Aufbaustudium


    Seit 1976 wird von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ein einjähriges verwaltungswissenschaftliches Aufbaustudium angeboten.

    Die Vorlesungszeit des neuen Studienjahres 2003/2004 beginnt am 2. Mai 2003.

    Bewerbungsschluss ist der 1. März 2003.

    Kontakte: DHV Speyer, Telefon: (06232) 654-248, Fax: (06232) 654-455, http://www.dhv-speyer.de, e-mail: riffel@dhv-speyer.de .

     

    74.4. betreffend Franz Weninger Stipendium für Diplomarbeiten und Dissertationen auf dem Gebiet der Geldtheorie und Geldpolitik


    Die österreichische Nationalbank prämiert mit dem o. Stipendium hervorragende Diplomarbeiten und Dissertationen, die an einer österreichischen Universität im abgelaufenen Studienjahr 2001/2002 approbiert wurden.

    Einreichfrist: 14. Februar 2003

    Informationen auf der OeNB-Internet-Homepage (http://www.oenb.at/info_p.htm oder bei Herrn Mag. Dr. Mooslechner (Tel. 40420-7002) für fachliche Fragen.

     

    74.5. betreffend World Awards; Ausschreibung des „Albert Einstein“ World Award of Science


    Das W.C.C. schreibt u.a. den „Albert Einstein“ World Award of Science für außerordentliche wissenschaftliche Leistungen aus.

    Informationen unter http://www.consejoculturalmundial.org .

     

    74.6. betreffend Prof. Modesto Panetti and Prof. Carlo Ferrari Internatonal Prize and Gold Medal


    Die obige Auszeichnung wird für besondere Leistungen auf dem Gebiet der angewandten Mechanik (Applied Mechanics) vergeben.

    Nominierungen mögen bis Ende März 2003 an die Rechtsabteilung gesendet werden.

    Nähere Informationen an den fachzuständigen Instituten und den Dekanaten für Bauingenieurwesen und Maschinenbau.


    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    75. Einsetzung einer Habilitationskommission


    Der Dekan der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens von Frau Dipl.-Ing. Dr.techn. Anneliese KASPER-GIEBL, Fachgebiet „Analytische Chemie“ eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums vom 10. Oktober 2002 eine Parität von 6:3:3 festgestellt.

    In der konstituierenden Sitzung am 30. Oktober 2002 wurde Herr. O.Univ.Prof. Dr. Frank KUBEL zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r

     

    76. Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik; Umbenennung der (beratenden) Kommission zur Behandlung von Vorschlägen zur Verleihung der Berufstitel „o.Univ.Prof.“ und ao.Univ.Prof.“


    Das Fakultätskollegium der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2002 die (beratende) Kommission zur Behandlung von Vorschlägen zur Verleihung der Berufstitel „o.Univ.Prof.“ und „ao.Univ.Prof.“ in (beratende) Kommission zur Behandlung von Vorschlägen zur Verleihung des Berufstitels „Univ.-Prof.“ umbenannt.


    Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums:

    Dr. D. D o r n i n g e r

     

    77. Stellenausschreibung an der österreichischen Akademie der Wissenschaften


    An der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Institut für Stadt- und Regionalforschung, ist die Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines wissenschaftlichen Mitarbeiters im EU-Forschungsprojekt COMET zur internationalen Metropolenforschung in einem Beschäftigungsausmaß von mind. 50 % mit Promotionsmöglichkeit ehebaldigst zu besetzen.

    Aufnahmebedingungen: Studienabschluss in Geographie, Raumforschung und Raumordnung, Raumplanung oder einer anderen raumwissenschaftlichen Disziplin.

    Erwünschte Kenntnisse bzw. Zusatzqualifikationen: Vertrautheit mit regionalstatistischen Analysen, Eigenständigkeit und Organisationsfähigkeit, EDV-Kenntnisse (SPSS, Office, evt. ArcView) sowie sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift.

    Wir bieten ein interessantes, abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem internationalen Wissenschafterteam mit großer Flexibilität bei der Zeiteinteilung.

    Bewerberinnen/Bewerber richten ihr Ansuchen mit den üblichen Unterlagen bis 7. Jänner 2003 an den geschäftsführenden Direktor des Instituts für Stadt- und Regionalforschung, o. Univ.-Prof. Dr. Axel Borsdorf, 1010 Wien, Postgasse 7/4/2.

    E-Mail: axel.borsdorf@oeaw.ac.at

    Die Bewerberinnen/Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

    Weitere Informationen: www.comet.ac.at, www.oeaw.ac.at/isr


    An der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Institut für Stadt- und Regionalforschung, ist die Stelle einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters im Projektmanagement des EU-Forschungsprojektes COMET zur internationalen Metropolenforschung in einem Beschäftigungsausmaß von ca. 70 % ehebaldigst zu besetzen.

    Aufnahmebedingungen: Maturaabschluss (bevorzugt Handelsakademie).

    Erwünschte Kenntnisse bzw. Zusatzqualifikationen: Perfekte Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift (Auslandserfahrung erwünscht), gute EDV-Kenntnisse (Office inkl. Access), Kommunikations- und Teamfähigkeit, Flexibilität und die Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten.

    Freude an der (Finanz-)Planung, Strukturierung, dem Monitoring und der Präsentation von Forschungsabläufen sollten Sie mitbringen.

    Wir bieten ein interessantes, abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem internationalen Wissenschafterteam mit großer Flexibilität bei der Zeiteinteilung.

    Bewerberinnen/Bewerber richten ihr Ansuchen mit den üblichen Unterlagen bis 7. Jänner 2003 an den geschäftsführenden Direktor des Instituts für Stadt- und Regionalforschung, o. Univ.-Prof. Dr. Axel Borsdorf, 1010 Wien, Postgasse 7/4/2, E-Mail: axel.borsdorf@oeaw.ac.at

    Die Bewerberinnen/Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

    Weitere Informationen: www.comet.ac.at, www.oeaw.ac.at/isr


    Für die Akademie der Wissenschaften:

    Mag. A. P ö c k l

     

    78. Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors an der Akademie der bildenden Künste Wien gemäß Universitätsgesetz 2002


    An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt die Stelle der Rektorin/des Rektors gemäß Universitätsgesetz 2002 zur Besetzung. Das Studienangebot der Akademie der bildenden Künste umfasst die Diplomstudien Architektur, Bildende Kunst, Bühnengestaltung, Lehramtsstudium (Bildnerische Erziehung, Textiles Gestalten, Werkerziehung), Konservierung und Restaurierung sowie die Doktoratsstudien der Naturwissenschaften und der Philosophie. Sie hat dzt. etwa 960 Studierende und beschäftigt ca. 200 Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer und ca. 115 allgemeine Universitätsbedienstete.


    Zur Rektorin oder zum Rektor könne Personen gewählt werden, welche die Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Staates besitzen und über internationale Erfahrung (z.B. eine wissenschaftliche und/oder künstlerische Tätigkeit bzw. Tätigkeit im Wissenschafts- und/oder Kunstmanagement im Ausland) und die Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität verfügen.

    Die Funktionsperiode beträgt vier Jahre, eine Wiederwahl ist zulässig.


    Die Bewerbungen sollen ausführliche Unterlagen einschließlich Lebenslauf hinsichtlich der Bewerbungsvoraussetzungen enthalten. Es wird vorausgesetzt, dass die Bewerberinnen und Bewerber bereit sind, sich im Rahmen eines öffentlichen Hearings zu präsentieren.



    Die Akademie der bildenden Künste strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.

    Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht vergütet.


    Bewerbungen müssen bis 31. Jänner 2003 16.00 Uhr in der Personalabteilung der Akademie der bildenden Künste Wien, Schillerplatz 3, 1010 Wien eingelangt sein.


    Der Vorsitzende des Gründungskonvents:

    Dr. A. S a r n i t z

     

    79. Ausschreibung der Planstelle für eine/n Universitätsprofessor/in für Technische Physik


    An der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik der Technischen Universität Wien ist am Institut für Festkörperphysik eine Planstelle für eine/n Universitätsprofessor/in für Technische Physik in Form eines zeitlich unbefristeten vertraglichen Dienstverhältnisses ehestmöglich zu besetzen.


    Von dem/der zukünftigen Stelleninhaber/in wird vorausgesetzt, dass sie/er auf dem Gebiet „Materials Science“ wissenschaftlich arbeitet und hervorragend ausgewiesen ist. Es wird erwartet, dass sie/er sich in die am Institut vorrangigen Forschungsscherpunkte „Materialien bei extremen Skalen und Bedingungen“ sowie „Analytische Physik“ im Einklang mit dem Entwicklungsplan der Physik *) integriert. insbesondere sollen die dafür erforderlichen präparativen und analytischen Verfahren in methodischer Hinsicht weiter entwickelt werden. Vertrautheit mit dem Einsatz facheinschlägiger internationaler Großforschungseinrichtungen wird begrüßt. Sie/Er soll das Fachgebiet in der Lehre vertreten und sich an den Pflichtlehrveranstaltungen gemäß den geltenden Studienplänen beteiligen.


    Für die Planstelle bestehen folgende gesetzlich vorgeschriebene Anstellungserfordernisse:


    • eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung,

    • hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach,

    • die pädagogische und didaktische Eignung,

    • Qualifikation zur Führungskraft,

    • facheinschlägige Auslandserfahrung.


    Bewerbungsfrist: bis zum 15. März 2003


    Die Technische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


    Bewerbungen mit ausführlichem Lebenslauf, Publikationsliste, sowie Exemplare der fünf wichtigsten Veröffentlichungen sind an das Dekanat der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik, Getreidemarkt 9, 1060 Wien, zu richten.


    *) siehe http://info.tuwien.ac.at/dektnf/entwicklungsplan.thm


    Der Dekan:

    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r

     

    80. Ausschreibung freier Planstellen


    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufent-haltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    Bewerbungen sind, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung I der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, schriftlich einzubringen (wissenschaftliches Personal).

     

    80.1. Fakultät für Bauingenieurwesen


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik, ehestmöglich bis 19. Dezember 2003

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium Bauingenieurwesen, Raumplanung, Maschinenbau, Geographie bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Sonstige Erfordernisse: Fähigkeit zum interdisziplinären Arbeiten, perfekte EDV-Kenntnisse, Erfahrung und Praxis mit wissenschaftlicher Bearbeitung komplexer Probleme im Bereich Verkehrswesen, Öffentlichkeitsarbeit; Veröffentlichungen erwünscht

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Dekan:

    Dr. J. L i t z k a

     

    80.2. Fakultät für Maschinenbau


    1 PlSt für eine/n Laborant/in am Institut für Werkstoffkunde und Materialprüfung, Arbeitsplatzwertigkeit V3/3

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Physik- oder Chemielaborant/in, Werkstoffprüfer/in mit besonderen Kenntnissen in Kunststoffcharakterisierung

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Institutsvorstand:

    Dr. F. W o j d a

     

    80.3. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik


    1 PlSt für eine/n Systemadministrator/in am Institut für Elektrische Mess- und Schaltungstechnik, Arbeitsplatzwertigkeit v2/1

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Matura, Kenntnisse von Hard- und Software in der Informationstechnik, vorzugsweise Kenntnisse in UNIX, Erfahrung mit Betrieb und Instandhaltung von Rechnernutzern.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Dekan:

    Dr. S. S e l b e r h e r r

     

    80.4. Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik


    1 PlSt für eine/n Organisationsassistent/in am Institut für Technische Informatik, Bereich Embedded Computer Systems, Arbeitsplatzwertigkeit V3/3 (A3/4)

    Aufnahmebedingungen: österr. Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Erfordernisse: Organisationsvermögen, kaufmännisches Verständnis, Erfahrungen mit Buchhaltung, gute EDV-Anwenderkenntnisse (MS-Office), kommunikativ, Englischkenntnisse von Vorteil

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Dekan:

    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

    Zurück zur Jahresübersicht