Mitteilungsblattknoten


Kategorie: Verordnungen / Mitteilungen / Richtlinien des Rektorates

Teil von 19/2009

Richtlinien des Rektorats betreffend den Dr. Ernst-Fehrer-Preis zur Förderung der Technischen Wissenschaften

(in der Fassung des Beschlusses des Rektorates vom 1. Juli 2008; korrigierte Wiederverlautbarung von Nr. 182-2008)

(1) Der Dr. Ernst Fehrer-Preis (gestiftet von Sen. h.c. Mag. Monika FEHRER) zur Förderung der technischen Wissenschaften wird jährlich an eine/n an der Technischen Universität Wien ausgebildete/n oder an ihr tätige/n junge/n Wissenschafter/in verliehen, die/der zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wobei nachweisbare Kinder-Karenzzeiten bzw. Zeiten der Berufsunterbrechung zur Erziehung der Kinder im Sinne einer Erstreckung der Altersgrenze bis zu einem Ausmaß von 5 Jahren in Anrechnung gebracht werden können. In Ausnahmefällen kann der Preis auch an eine Personengemeinschaft verliehen werden.

(2) Gegenstand der Auszeichnung sind neue Wege für Problemlösungen auf den Gebieten Bauingenieurwesen, Chemie, Elektrotechnik, Maschinenbau oder Physik. Die Leistungen können auf konstruktiven, versuchstechnischen oder theoretischen Gebieten liegen und müssen einen stärkeren Bezug auf die praktische Anwendbarkeit oder einen praktisch verwertbaren Nutzen besitzen. Bereits abgeschlossene Entwicklungen können nicht berücksichtigt werden.

(3) Die Verleihung des Preises erfolgt durch das Rektorat über Vorschlag des Auswahlkomitees. Das Auswahlkomitee besteht aus der Vizerektorin/dem Vizerektor für Forschung und den Dekaninnen/Dekanen der Fakultäten für Bauingenieurwesen, Technische Chemie, Elektrotechnik und Informationstechnik, Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, und Physik, wobei bei Verhinderung eine stimmberechtigte Vertretung in der Auswahlsitzung möglich ist. Die Übergabe des Preises erfolgt durch das Rektorat, möglichst in Anwesenheit der Stifterfamilie, im Rahmen einer Akademischen Feier.


Für das Rektorat
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y