Mitteilungsblattknoten


Kategorie: Sonstiges

Teil von 16/2007

Verordnung des Senats betreffend die „Generelle Anerkennung von Prüfungen an der TU Wien“

Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2007 mit einstimmigem Beschluss folgende Verordnung gemäß § 78 Abs. 1 UG 2002 betreffend die „Generelle Anerkennung von Prüfungen an der TU Wien“ erlassen:

§ 1: Eine positiv beurteilte Prüfung, welche im Rahmen eines ordentlichen Studiums an der Technischen Universität Wien absolviert wurde, gilt generell und ohne Ausstellung eines Bescheids auch für ein anderes Studium an der Technischen Universität Wien als anerkannt, wenn die entsprechende Lehrveranstaltung des gleichen Titel, den gleichen Typ und den gleichen Umfang an ECTS-Punkten aufweist und überdies gemäß dem an der Technischen Universität Wien verwendeten Datenverwaltungssystem für die an der Technischen Universität Wien abgehaltenen Lehrveranstaltungen in einem Studienplan dieses anderen Studiums zugeordnet ist bzw. war. Wurde die Prüfung vor der Zulassung zu diesem anderen Studium absolviert, so gilt das Datum der Zulassung als Datum für die Anerkennung, ansonsten das Datum der Prüfung.
§ 2: Sind nicht alle der in § 1 angeführten Bedingungen erfüllt, insbesondere bei Fehlen oder bei falscher Zuordnung von ECTS-Punkten, so entscheidet das zuständige studienrechtliche Organ, ob eine Prüfung gemäß § 1 ohne Bescheid als anerkannt gilt.

Der Vorsitzende des Senats:
Dr. F.   Z e h e t n e r