Mitteilungsblattknoten
Kategorie: Unbekannt (sides4me)
Teil von 25/2005Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent
Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission vom 14. September 2004 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerald MATZ die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach „Nachrichtentechnische Systeme“ ("Communication Systems") verliehen.
Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Gerald MATZ zu dem Institut für Nachrichtentechnik und Hochfrequenztechnik verfügt.
Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission vom 19. Mai 2005 Herrn Dipl.-Ing. Mag.rer.nat. Dr.techn. Karl HUMER die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach „Festkörperphysik“ verliehen.
Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Karl HUMER zum Atominstitut der österreichischen Universitäten verfügt.
Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission vom 8. März 2005 Herrn Dipl.-Math. Dr.rer.nat. Markus PÜSCHEL die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach „Angewandte Informatik“ verliehen.
Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Markus PÜSCHEL zu dem Institut für Computergraphik und Algorithmen verfügt.
Der Vizerektor für Lehre:
Dr. H. K a i s e r