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Category: Verordnungen / Mitteilungen / Richtlinien des Rektorates

Part of 28/2022

Auflassung von Studien

Mit Beschluss vom 20.6.2022 hat das Rektorat die Auflassung des Masterstudiums Energie- und Automatisierungstechnik (UE 066 506) beschlossen. Die Zulassung zu diesem Masterstudium für das Wintersemester 2022 ist nicht mehr möglich und auch zukünftig unzulässig.


Der Vizerektor Studium und Lehre:
Dr. K. MATYAS