Mitteilungsblattknoten


Kategorie: Stellenausschreibungen

Teil von 6/2019

Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften

65.9.1  Lehrling Metalltechniker_in mit Hauptmodul Maschinenbautechnik
Die TU Wien bildet Lehrlinge in verschiedenen Lehrberufen aus. Am Institut für Fahrzeugantrieb und Maschinenbautechnik ist ab September 2019 die Lehrstelle Metalltechniker_in zu besetzen.
Ihr Profil:
Abgeschlossene Pflichtschule, gerne auch Schulabgänger_innen einer höheren Schule
Interesse an mechanischen Maschinen, Metallbearbeitung und Fahrzeugtechnik aller Art sowie Arbeit im Labor
Geduld und Geschick im Umgang mit empfindlichen Maschinen und Geräten
Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sowie hohe Lernbereitschaft
Echtes Berufsinteresse setzen wir voraus
Hohe Lernfähigkeit und Einsatzbereitschaft
Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Wir bieten:
Eine umfassende Lehrausbildung in einem wissenschaftlichen Umfeld der Antriebs- und Fahrzeugtechnik
Einblicke in die Tätigkeit von Studierenden und Wissenschaftler_innen
Zentrale Lage und gute Erreichbarkeit
Begleitung und Unterstützung durch unsere geschulten Ausbildner_innen
Mindestgehalt: € 675,- im ersten Lehrjahr
Wenn Sie sich für diesen Lehrberuf begeistern können, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis 28.03.2019. 
Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen eine Kopie der letzten beiden Halb-/Jahreszeugnisse hinzu.
Jetzt bewerben!
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Carmen Keck
+43 1 588 01 406201
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

 

65.9.2  Lehrling Mechatroniker_in
Modul: Automatisierungstechnik
Am Institut für Energietechnik und Thermodynamik sind ab September 2019 zwei Lehrstellen als Mechatroniker_in zu besetzen.
Ihr Profil:
Abgeschlossene Pflichtschule und gutes Allgemeinwissen, gerne auch Schulabgänger_innen einer höheren Schule
Interesse an elektro-mechanischen Versuchsanlagen und an der Arbeit im Labor
Geduld und Geschick im Umgang mit empfindlichen Prüfständen und Messgeräten
Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft sowie hohe Lernfähigkeit
Echtes Berufsinteresse setzen wir voraus
Wir bieten:
Eine umfassende Lehrausbildung in einem wissenschaftlichen Umfeld 
Einblicke in die Tätigkeit von Studierenden und Wissenschaftler_innen
Zentrale Lage und gute Erreichbarkeit
Begleitung und Unterstützung durch unsere geschulten Ausbildner_innen
Mindestgehalt: € 675,- im ersten Lehrjahr
Wenn Sie sich für diesen Lehrberuf begeistern können, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis 28.03.2019. 
Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen eine Kopie der letzten beiden Halb-/Jahreszeugnisse hinzu.
Jetzt bewerben!
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Carmen Keck
+43 1 588 01 406201
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

 

65.9.3  Lehrling Elektroniker_in (Hauptmodul Angewandte Elektronik)
Am Institut für Fahrzeugantriebe und Autobmobiltechnik, ist ab September 2019 die Lehrstelle Elektroniker_in  zu besetzen.
Ihr Profil:
Abgeschlossene Pflichtschule, gerne auch Schulabgänger_innen einer höheren Schule
Begeisterung für Elektronik
Geduld und Geschick im Umgang mit empfindlichen Komponenten und Geräten
Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sowie hohe Lernbereitschaft
Echtes Berufsinteresse setzen wir voraus
Wir bieten:
Eine umfassende Lehrausbildung in einem wissenschaftlichen Umfeld der Antriebs- und Fahrzeugtechnik
Einblick in die Tätigkeit von Studierenden & Wissenschafter/innen
Zentrale Lage und gute Erreichbarkeit
Begleitung & Unterstützung durch unsere geschulten Ausbildner_innen
Lehrlingsentschädigung i.H.v. EUR 675,- brutto/Monat
Wenn Sie sich für diesen Lehrberuf begeistern können, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per Email bis 28.3.2019. Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen eine Kopie der letzten beiden Halb-/Jahreszeugnisse hinzu.
Jetzt bewerben!
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Carmen Keck
+43 1 588 01 406201
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.