Mitteilungsblattknoten


Kategorie: Studienpläne (Curricula)

Teil von 16/2016

Auflassung des Masterstudiums Informatikdidaktik

Das Rektorat ist gemäß § 22 Abs. 1 Z 12 Universitätsgesetz 2002 für die Auflassung von Studien zuständig, wobei für die Auflassung nach Möglichkeit das Einvernehmen mit dem Senat herzustellen ist. Das Rektorat hat am 5. April 2016 die Auflassung des Masterstudiums Informatikdidaktik (E066 950) beschlossen, eine Neu- oder Wiederzulassung zu diesem Studium ist ab dem Wintersemester 2016/17 unzulässig. Das Einvernehmen mit dem Senat wurde in der Senatssitzung am 27. Juni 2016 hergestellt.

 

Die Rektorin:
Dr. S. S e i d l e r