Mitteilungsblattknoten


Kategorie: Stellenausschreibungen

Teil von 10/2015

Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften

107.8.1. Eine Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Fahrzeugantriebe und Automobiltechnik, voraussichtlich ab 1. Juli 2015 für die Dauer von 4 Jahren, Gehaltsgruppe B1, mit einem Beschäftigungsausmaß von 25 Wochenstunden
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR brutto 1.664,30 (14x jährlich). Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrungen kann sich das Entgelt erhöhen.
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom- oder Masterstudium der Fachrichtung Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen MB, Elektrotechnik oder Physik bzw.
ein gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Kenntnisse: Simulationskenntnisse mit nachweisbaren Erfahrungen (insbesondere Motorprozessrechnung oder 3D-Strömungssimulation) auf den Gebieten Alternativer Antriebstechnik oder Abgasnachbehandlung. Vertiefte Programmierkenntnisse und Kenntnisse der Software-Tools GT-Suite sowie Star-CD oder Converge CFD von Vorteil. Interesse für das Fachgebiet.
Bewerbungsfrist: bis 10. Juni 2015
Bewerbungen richten Sie an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen. Onlinebewerbungen an rene.fuchs@tuwien.ac.at.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


107.8.2. Eine Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Energietechnik und Thermodynamik, Fachbereich Industrielle Energiesysteme, voraussichtlich ab 1. Juli 2015 für die Dauer von 4 Jahren, Gehaltsgruppe B1.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Gehaltsgruppe beträgt derzeit EUR brutto 1.664,30 (14x jährlich).
Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrung kann sich das Entgelt erhöhen.
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Maschinenbau oder Verfahrenstechnik bzw. gleichwertiges Studium im In- oder Ausland
Sonstige Kenntnisse:
Sehr gute Kenntnisse in den Bereichen Energietechnik und Automatisierungstechnik mit besonderen Kenntnissen im Bereich Modellbildung, Regelungstechnik, Mathematik, Programmierung und transienter Simulation. Bereitschaft zur Erarbeitung einer Dissertation.
Bewerbungsfrist: bis 10. Juni 2015
Bewerbungen schriftlich an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Onlinebewerbungen an rene.fuchs@tuwien.ac.at mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


107.8.3. Eine Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Leichtbau und Struktur-Biomechanik
, Fachbereich Numerische Biomechanik, voraussichtlich ab 1. August 2015, für die Dauer von 4 Jahren, Gehaltsgruppe B1.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Gehaltsgruppe beträgt derzeit EUR brutto 1.664,30 (14x jährlich).
Aufgrund tätigkeitsbezogener Vorerfahrung bzw. bei Mitwirkung an Drittmittelprojekten, kann sich das Entgelt erhöhen.
Aufnahmebedingungen:
abgeschlossenes Magister-, Diplom-, Masterstudium der Fachrichtung Maschinenbau, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Technische Mathematik, Technische Physik, Informatik, Biomedizinische Technik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Kenntnisse:
Erforderlich: Sehr gute Programmierkenntnisse in C++, Fortran, Java und/oder Python, Grundlagen der Finite Elemente Methoden, Deutsch-Kenntnisse (Mindestniveau B2 gemäß CEFR).
Erwünscht: Numerik, Kontinuumsmechanik, Lehrerfahrung.
Es wird die Bereitschaft zur Mitarbeit in der Lehre (Programmieren und Numerik) und an Institutsschwerpunkten in der Forschung erwartet sowie, neben guten Englischkenntnissen, Interesse an wissenschaftlicher Arbeit (Dissertation). Bewerbungsfrist: bis 10. Juni 2015
Bewerbungen schriftlich an die Personaladministration, Fachbereich wiss. Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Onlinebewerbungen an rene.fuchs@tuwien.ac.at mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


107.8.4. Zwei  Mechatroniker/Innen Lehrstellen am Institut für Energietechnik und Thermodynamik
, ab dem 01. September 2015.
(Kennzahl 302/10-01/2015)
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Pflichtschule, gerne auch Schulabgänger/innen einer höheren Schule
- Abgeschlossene Pflichtschule und gutes Allgemeinwissen
- Interesse an Elektro-Mechanischen Maschinen und an der Arbeit im Labor
- Geduld und Geschick im Umgang mit empfindlichen Maschinen und Geräten
- Engagement bei der Arbeit im Team
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- Echtes Berufsinteresse
- Hohe Lernfähigkeit und Einsatzbereitschaft
Wir bieten:
-
Eine umfassende Lehrausbildung in einem wissenschaftlichen Umfeld der Energietechnik und Thermodynamik
- Einblick in die Tätigkeit von Studierenden & Wissenschafter/innen
- Zentrale Lage und gute Erreichbarkeit (U1/U2/U4 Karlsplatz)
- Begleitung & Unterstützung durch unsere geschulten Ausbildner/innen
- Mindestgehalt EUR 560,12 lt. KV für Arbeitnehmer/innen der Universitäten
Die TU Wien bietet eine abwechslungsreiche und qualitätsvolle Ausbildung und möchte mit dieser Ausschreibung ausdrücklich auch Mädchen und Frauen ansprechen, die einen technischen Lehrberuf ergreifen möchten.
Wenn Sie sich für diesen Lehrberuf begeistern können, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per Email bis 10.06.2015 unter Angabe der Kennzahl an tu-jobs@tuwien.ac.at.
Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen eine Kopie der letzten beiden Halb-/Jahreszeugnisse hinzu. Details zum Lehrberuf finden Sie auf unserer Homepage unter www.tuwien.ac.at/lehrlinge.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Fr. Elfriede Zadrazil unter der Telefonnr. +43 (1) 58801 DW 41059 von Mo-Do 08-12 Uhr zur Verfügung.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.