Mitteilungsblattknoten


Kategorie: Stellenausschreibungen

Teil von 6/2015

Fakultät für Architektur und Raumplanung

61.4.1  Eine Stelle für eine/n Studienassistenten/in (15 Wochenstunden) am Department für Raumplanung, Fachbereich Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR brutto 711,60 (14x jährlich).
Aufnahmebedingungen:
Inskription eines facheinschlägigen Studiums; Kein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung
Befristung:
Max. 4 Jahre, längstens jedoch bis zum Abschluss des Master- oder Diplomstudiums
Erfordernisse:
- Bereitschaft, Forschung und Lehre am Fachbereich zu unterstützen
- fachliches Interesse an Finanzwissenschaft und Infrastrukturpolitik mit Raumbezug
- Interesse an den anderen Forschungsfeldern des Fachbereichs
Bewerbungsfrist: bis 8. April 2015
Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich oder per E-mail an das oben angeführte Institut mit den üblichen Bewerbungsunterlagen:
Institutsadresse: Department für Raumplanung / IFIP, Resselgasse 5, 1040 Wien
Onlinebewerbungen an rosalinde.pohl@tuwien.ac.at.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


61.4.2  Eine Stelle für eine/n Studienassistenten/in (12 Wochenstunden) am Institut für Kunst und Gestaltung (Dreidimensionales Gestalten und Modellbau)

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit EUR brutto 569,30 (14x jährlich).
Voraussetzung:
Inskription eines facheinschlägigen Studiums; Kein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium
Befristung: max. 4 Jahre, längstens jedoch bis zum Abschluss des Master- oder Diplomstudiums
Erfordernisse:
Betreuung und Anleitung von Studierenden bei Tätigkeiten an analogen und digitalen Modellbaumaschinen (CNC-Fräsen, Laserschneidern u. 3D-Druckern). Erfahrung bei der Bedienung von CAM Maschinen und Beherrschung von CAD Programmen wie Autocad und Rhino, Pflege der Maschinen und Werkstatteinrichtung.
Bewerbungsfrist:
bis 8. April 2015
Bewerbungen schriftlich oder per Mail an das oben angeführte Institut mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Institutsadresse: Institut für Kunst und Gestaltung, Dreidimensionales Gestalten und Modellbau
Mailadresse für Bewerbungen: i2642@email.archlab.tuwien.ac.at
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


61.4.3 Am Institut für Architektur und Entwerfen, Abteilung Raumgestaltung und nachhaltiges Entwerfen ist ab 01.09.2015 folgende Lehrstelle zu besetzen:
Lehrling Fotograf/in

(Kennzahl 253/06-01/2015)
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Pflichtschule
- Gute Schul- und Allgemeinbildung
- Freude und Interesse an Fotografie
- Interesse an Grafikdesign und Layout
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Engagement & Ernsthaftigkeit bei der Arbeit im Team
- Kommunikationsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- Genauigkeit sowie Freundlichkeit und gute Umgangsformen
- Echtes Berufsinteresse und Einsatzfreude setzen wir voraus
Wir bieten:
- Eine umfassende Lehrausbildung in einem künstlerischen & wissenschaftlichen Umfeld der Architektur
- Einblick in die Tätigkeit von Studierenden & Wissenschafter/innen
- Teamorientiertes Arbeitsumfeld
- Zentrale Lage und gute Erreichbarkeit (U1/U2/U4 Karlsplatz)
- Begleitung & Unterstützung durch unsere geschulten Ausbildner/innen
- Mindestgehalt EUR 495,20 lt. KV für Arbeitnehmer/innen der Universitäten
Wenn Sie sich für diesen Lehrberuf begeistern können, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per Email bis 08.04.2015 unter Angabe der Kennzahl an tu-jobs@tuwien.ac.at. Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen eine Kopie der letzten beiden Halb-/Jahreszeugnisse hinzu. Details zum Lehrberuf finden Sie auf unserer Homepage. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Fr. Elfriede Zadrazil unter der Telefonnr. +43 (1) 58801 DW 41059 von Mo-Do 08-12 Uhr zur Verfügung.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung angefallener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.