Mitteilungsblattknoten


Kategorie: Sonstiges

Teil von 8/2014

Meldung von Arbeitsunfällen

Jeder Arbeitsunfall ist vom Institutsvorstand/AbteilungsleiterInnen an den Arbeitsmedizinischen Dienst und in Fällen eines Krankenstands von mindestens 3 Tagen oder eines Todes auch dem Unfallversicherungsträger zu melden.
ArbeitnehmerInnen haben  jeden Arbeitsunfall unverzüglich dem Institutsvorstand/AbteilungsleiterIn zu melden.
Information zur Meldung eines Arbeitsunfalles (Link: http://www.gut.tuwien.ac.at/fileadmin/t/gut/fotos/Sicherheit/Unfallmeldungen/Unfallmeldung_Information_03_2014.pdf )
Unfallmeldung ArbeitnehmerInnen (Link http://www.gut.tuwien.ac.at/fileadmin/t/gut/fotos/Sicherheit/Unfallmeldungen/Unfallmeldung_MitarbeiterInnen_BVA.pdf)
Unfallmeldung Lehrlinge (Link: http://www.gut.tuwien.ac.at/fileadmin/t/gut/fotos/Sicherheit/Unfallmeldungen/Unfallmeldung_Lehrlinge_AUVA.pdf)
Unfallmeldung intern – AMD (Link: http://www.gut.tuwien.ac.at/fileadmin/t/gut/fotos/Sicherheit/Unfallmeldungen/Unfallmeldung_TU_Intern_AMD.pdf)