Mitteilungsblattknoten


Kategorie: Verordnungen / Mitteilungen / Richtlinien des Rektorates

Teil von 14/2013

Richtlinie des Vizerektors für Lehre über die elektronische Abgabepflicht von Hochschulschriften (Dissertationen, Diplomarbeiten, Masterarbeiten) an der TU Wien

 

Auf Grundlage von § 19 Abs. 2 Z 1 Universitätsgesetz 2002 – UG (BGBl. I Nr. 120 idgF.) iVm. § 1 der Studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung der Technischen Universität Wien sowie § 86 UG wird vom Vizerektor für Lehre verordnet:

Präambel
Diese Richtlinie ergänzt die Regelung über die Einreichung wissenschaftlicher Arbeiten gemäß §§ 22 und 23 der Studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung der Technischen Universität Wien (idF. des Senatsbeschlusses vom 27. Juni 2011) sowie § 86 Universitätsgesetz 2002 - UG (BGBl. I Nr. 120 idgF.) über die Veröffentlichungspflicht von Diplom- oder Masterarbeiten und Dissertationen.

§1

Die Einreichung und Abgabepflicht von Hochschulschriften in gedruckter und elektronischer Form

Alle Hochschulschriften (Dissertationen, Diplomarbeiten, Masterarbeiten) sind in gedruckter Form beim Studienrechtlichen Organ zur Beurteilung einzureichen (§22 Abs. 5 und § 23 Abs. 7 der Studienrechtliche Bestimmungen der Satzung der TU Wien) und sind zum Zwecke der Veröffentlichung zusätzlich zum gebundenen Exemplar verpflichtend elektronisch der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Wien zu übermitteln.

§ 2

Administrative Abwicklung

(1) Die elektronische Version der wissenschaftlichen Arbeit ist von der/vom Studierenden vor der Beurteilung der Arbeit der Betreuerin/dem Betreuer als PDF-Dokument zu übergeben. Die Betreuerin/Der Betreuer lädt die elektronische Arbeit über das Verwaltungsprogramm TISS hoch. Wenn die Note der Arbeit an die Studien- und Prüfungsabteilung übermittelt wird, erfolgt über TISS automatisch die Weiterleitung der elektronischen Version an die Universitätsbibliothek.

(2) Bei der Erstellung des PDF-Dokuments ist darauf zu achten, dass alle verwendeten Schriftarten im Dokument eingebettet sind und keine Einschränkungen in der Benutzbarkeit (z.B. Passwortschutz) vorgenommen werden. Das PDF-Dokument ist in den Standardformaten PDF/A bzw. PDF ab Version 1.4 abzugeben.

(3) Im Falle etwaiger Beilagen, die nicht in PDF umgewandelt werden können, sowie bei Dokumenten, die im PDF-Format die Größe von 50 MB überschreiten, leistet die Universitätsbibliothek der Technischen Universität Wien Hilfestellung.

§3

Einverständniserklärung

(1) Mit der Abgabe einer Einverständniserklärung durch die/den Studierenden wird die Hochschulschrift am Hochschulschriftenserver der Universitätsbibliothek öffentlich zugänglich. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen werden.

(2) Während der Dauer einer Sperre der wissenschaftlichen Arbeit (§ 86 Abs. 2 UG) ist auch die elektronische Version nicht öffentlich einsehbar. Die Einverständniserklärung oder eine Verweigerung des Einverständnisses zur Veröffentlichung kann auch elektronisch in TISS erfolgen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt nach Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Technischen Universität Wien mit 1. September 2013 in Kraft.

 



Der Vizerektor für Lehre:
Dr. A. P r e c h t l