Mitteilungsblattknoten


Kategorie: Ausschreibung von Preisen / Stipendien

Teil von 7/2013

Forschungsstipendien 2013

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat der Technischen Universität Wien für das Jahr 2013 für die Gewährung von "Forschungsstipendien an Österreichische Graduierte (Beihilfen für Zwecke der Wissenschaft)" einen Betrag von € 67.024,78 zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung der 2011/12 nicht ausgeschöpften Mittel von € 4.407,08 stehen somit heuer insgesamt € 71.431,86 zur Verfügung.
40% dieses Betrages, das sind € 28.572,74, sind für die Vergabe an Frauen vorzusehen, um der gesetzlichen Verpflichtung zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses nachzukommen.
Bewerber/innen um ein Forschungsstipendium müssen folgende Kriterien erfüllen:
1.) Abgeschlossenes Studium (mit Ausnahme Bachelor)
2.) Österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. Gleichstellung von EU-Bürgern/innen analog zum § 4 Studienförderungsgesetz)
3.) Das Einkommen darf nicht über dem Höchststipendium nach dem Studienförderungs-gesetz liegen (€ 8.148,-- pro Jahr oder € 679,-- pro Monat)
4.) Der/die Bewerber/in darf weder eine Planstelle des Bundes bekleiden noch Angestellte/r der jeweiligen Universität sein.
5.) Mit dem Forschungsstipendium ist ein wissenschaftliches Projekt durchzuführen, welches bereits an einem Institut bearbeitet oder von der/dem Kandidaten/in selbst eingebracht wird.
Dem schriftlichen Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
1.) Projektbeschreibung
2.) Befürwortung des Projektes durch die/den Projektbetreuer/in
3.) Lebenslauf
4.) Staatsbürgerschaftsnachweis
Bewerbungen sind unter Anschluss dieser Unterlagen bis spätestens 5. Mai 2013 an die Universitätskanzlei zu senden.
Hinweis:
1.) Forschungsstipendien sind grundsätzlich als Erwerbseinkommen (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) steuerpflichtig!
2.) Ab sofort werden Forschungsstipendien nur mehr alle zwei Jahre vergeben. (nächste reguläre Vergabe im Jahr 2015)


Für die Rektorin:
Der Vizerektor für Forschung:
Dr. J. F r ö h l i c h