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Category: Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent _in/ Honorarprofessor_in/Affiliate_Professor_in
Part of 5/2013Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent
Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 9. Jänner 2013 Frau Dipl.-Ing. Dr.techn. Azra Korjenic die Lehrbefugnis als Privatdozentin für das Fach "Bauphysik (Building Physics)" verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat die Rektorin die Zuordnung von Frau Privatdozentin Dr. Korjenic zum Institut für Hochbau und Technologie verfügt.
Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 11. Dezember 2012 Frau Dr.techn. Laura Kovacs die Lehrbefugnis als Privatdozentin für das Fach "Angewandte und Theoretische Informatik (Applied and Theoretical Computer Science)" verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat die Rektorin die Zuordnung von Frau Privatdozentin Dr. Kovacs zum Institut für Computersprachen verfügt.
Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 11. Dezember 2012 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Karl M. Göschka die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Praktische Informatik (Practical Computer Science)" verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat die Rektorin die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Göschka zum Institut für Informationssysteme verfügt.
Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 9. Jänner 2013 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Stefan Hetzl die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Computational Logic" verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat die Rektorin die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Hetzl zum Institut für Computersprachen verfügt.
Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 11. Dezember 2012 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Stefan Bruckner die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Praktische Informatik (Practical Computer Science)" verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat die Rektorin die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Bruckner zum Institut für Computergraphik und Algorithmen verfügt.
Der Vizerektor für Lehre:
Dr. A. P r e c h t l