Mitteilungsblattknoten
Kategorie: Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent _in/ Honorarprofessor_in/Affiliate_Professor_in
Teil von 28/2009Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent
Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 7. Oktober 2009 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Markus BOHRER die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Hochleistungslasertechnik" verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Markus BOHRER zu dem Institut für Fertigungstechnik und Hochleistungslasertechnik verfügt.
Der Vizerektor für Lehre:
Dr. A. P r e c h t l
Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 7. Oktober 2009 Herrn Dr. Marco AIELLO die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Angewandte Informatik (Applied Informatics)" verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Marco AIELLO zu dem Institut für Informationssysteme verfügt.
Der Vizerektor für Lehre:
Dr. A. P r e c h t l
Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 7. Oktober 2009 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Andreas LIMBECK die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Instrumentelle Analytische Chemie" verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Andreas LIMBECK zu dem Institut für Chemische Technologien und Analytik verfügt.
Der Vizerektor für Lehre:
Dr. A. P r e c h t l
Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 14. Oktober 2009 Herrn Dr. Rüdiger QUAY die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach "Mikroelektronik" verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Rüdiger QUAY zu dem Institut für Mikroelektronik verfügt.
Der Vizerektor für Lehre:
Dr. A. P r e c h t l