Mitteilungsblatt - 24/2007


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2007
24. Stück
02. November 2007

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


 


 

 

237. Bevollmächtigungen durch das Rektorat

1.) An die Dekane erteilte Vollmachten:
* Führung der laufenden Geschäfte und Vertretung der Fakultät
* Bestellung der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten
* Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung von Projekten gemäß § 26 Abs. 2 bzw. Untersagung gemäß § 26 Abs. 4 UG 2002, wenn mehrere Organisationseinheiten der Fakultät betroffen sind oder wenn der/die Leiter/in der Organisationseinheit selbst Projektleiter/in ist
* Vertretung der Leiterin / des Leiters einer Organisationseinheit im Falle von deren / dessen Verhinderung beim Abschluss von Projektaufträgen gemäß § 27 UG 2002 bis zu einer Projektsumme von € 350.000,--. Die Richtlinien des Rektorates für die Berechtigte und Bevollmächtigte gemäß § 27 und § 28 UG 2002 sind dabei zu beachten
* Funktion des „Financial Officer“ bei Projekten im 6. EU-Rahmenprogramm zur Prüfung der Kostenabrechnung „Financial Statemets“) im Falle, dass die/der Leiter/in der Organisationseinheit selbst Projektleiter/in ist.

2.) Für den Fall der Verhinderung der Vizerektorin für Forschung:
Übertragung der Kompetenz zur Freigabe von Verträgen (ausgenommen EU-Forschungsprojekte) gem. den RL des Rektorates zu § 27 und § 28 UG 2002

          an Herrn Dipl.-Ing. Dr. Peter Heimerl (Stv. Hr. Mag. Peter Karg)

Für das Rektorat:
Dr. P.   S k a l i c k y

 

238. Bevollmächtigungen durch den Rektor

In Personalangelegenheiten als Leiter des Amts der Universität und in der Funktion des obersten Vorgesetzten des gesamten Universitätspersonals:

1. An die Leiter/innen (bzw. dessen/deren Stellvertreter/in) der nachstehend genannten Organisationseinheiten zur Vereinbarung des Erholungsurlaubs sowie zur Vereinbarung betreffend den "Verbrauch von Zeitguthaben":

- Dekanate
- Institute der Fakultäten
- Universitätsbibliothek
- Zentraler Informatikdienst
- OE der Universitätsverwaltung sowie PR und Kommunikation, Controlling, Liegenschaftsmanagement, Innenrevision, Zentrum für Informations- und Facilitymanagement, Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies
- OE des Außeninstituts
- Weiterbildungszentrum
- TVFA
- "Integriert studieren" (IS-TU)
- Tieftemperaturanlagen
- USTEM

2. An die Dekane:

* Zuteilung des Personals an die Organisationseinheiten
* Ausschreibung von Stellen einer Universitätsprofessorin / eines Universitätsprofessors gemäߧ 98 Abs. 2 UG 2002 nach grundsätzlicher Genehmigung durch das Rektorat
* Führung von Berufungsverhandlungen zur Besetzung von Universitätsprofessorenstellen gemeinsam mit dem Rektor
* Freistellung von Universitätslehrern von jenen Dienstpflichten, die ihre Anwesenheit an der Universität erfordert, für Forschungs- bzw. Lehrzwecke, die in ihren wissenschaftlichen Aufgaben begründet sind, bis zu einem Höchstmaß von einem Monat (entspricht § 160 BDG)
* Genehmigung von Dienstreisen und Reisekostenzuschüssen
* Ausübung der Funktion des/der unmittelbaren Dienstvorgesetzten für die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten und den/die Dekanatsleiter/in

3.) An Bedienstete der Universitätsverwaltung:

3.1.
* Abschluss von Arbeitsverträgen für das wissenschaftliche Personal (ausgenommen Universitätsprofessoren/innen)
* Einvernehmliche Auflösung von Dienstverhältnissen sowie Kündigung von § 27-Angestellten des wissenschaftlichen Personals

          an Hrn. ADir. Reinhard Laa (1. Stv. Michael Vojta, 2. Stv. ADir. Werner Wunsch)

3.2.
* Abschluss von Arbeitsverträgen für das allgemeine Universitätspersonal
* dienstrechtliche Angelegenheiten des allgemeinen Universitätspersonals (ausgenommen die Einstellung der leitenden Angestellten und die Wahrnehmung der Vorgesetztenfunktion für die Leiter/innen von Dienstleistungseinrichtungen)
* Stellenausschreibungen
* Einvernehmliche Auflösung von Dienstverhältnissen sowie Kündigung von § 27-Angestellten des allgemeinen Personals
  • im Bereich der Universitätsverwaltung und der zentralen OE
          an Fr. Mag. Eveline Urban (1.Stv. Dr.Sabine. Kiesel-Szontagh, 2.Stv.Mag.Heidi Pichler)

  • im Bereich der Fakultäten
          an Hrn. ADir.Werner Wunsch (1.Stv. ADir.Petra Kryzan, 2.Stv.ADir.Reinhard Laa)

3.3.
* Abschluss von Arbeitsverträgen für Lehrbeauftragte, Studienassistenten/innen, Tutoren/innen, Gastprofessoren/innen
* Einvernehmliche Auflösung von Dienstverhältnissen sowie Kündigung von Studienassistenten/innen

          an Fr. ADir. Petra Kryzan (Stv. ADir. Werner Wunsch)

3.4.
* Abschluss von Arbeitsverträgen und personalrechtlichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit in Universitätslehrgängen (alle Arbeitsverträge und personalrechtlichen Vereinbarungen sind umgehend an die Personalabteilung für das allgemeine Universitätspersonal und Lehrbeauftragte zu senden!)

          an Hrn. O.Univ.-Prof. Dr. Adolf Stepan (Weiterbildungszentrum) bis 31.Dez..2007 bzw.
          an Hrn.Univ.Prof.Dr.Hans Kaiser (Stv.Univ.Doz.Dr.Leopold Sögner) ab 1.Jänner 2008

Weitere durch den Rektor erteilte Vollmachten:

* Abschluss von Aufnahmevereinbarungen gemäß § 68 NAG (BGBl. I Nr. 100/2005) und Abgabe der einen integrierenden Bestandteil der Aufnahmevereinbarung darstellenden Haftungserklärungen für die TU-Wien. (Die Ausfertigung dieser Dokumente ist nur nach Vorliegen der Einverständniserklärung bezüglich der Aufnahmevereinbarung und des Deckungsfonds durch den/die Leiter/in der betreffenden Organisationseinheit zulässig).

          an Hrn. ADir. Reinhard Laa (Stv. ADir. Michael Vojta)

* Vermögensverwaltung der Stipendien – Stiftungen

          an Fr. Mag. Eveline Urban

* Abschluss von Leihverträgen und der damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte über Gegenstände aus dem Archiv der Technischen Universität Wien

          an Fr. Dr. Juliane Mikoletzky

Der Rektor:
Dr. P.   S k a l i c k y

 

239. Bevollmächtigungen durch die Vizerektorin für Forschung

1.) Betreffend FWF-Projekte und andere geförderte ad-personam-Projekte gem. § 26 UG 2002:

- die/den Leiter/in der Organisationseinheit (für den Fall, dass lediglich die von ihn /ihm geleitete Organisationseinheit betroffen ist) bzw.
- den Dekan (für den Fall, dass mehrere Institute einer Fakultät betroffen sind bzw. wenn der/die Leiter/in der Organisationseinheit selbst Projektleiter/in des ad-personam-Projektes ist)
zur Prüfung gem. § 26 Abs. 2 bzw. zur Untersagung gem. § 26 Abs. 4 UG 2002
(Sämtliche angenommenen Projekte sind an die Vizerektorin für Forschung durch   Zusendung des entsprechenden Vertrages im Rahmen des Außeninstituts – Technologietransfer zu melden.)


2.) Betreffend Angelegenheiten im Zusammenhang mit Erfindungen, Patentierungen sowie Marken- und Mustenschutz

Entscheidung über Aufgriff oder Freigabe von Diensterfindungen im Fall der Verhinderung der Vizerektorin für Forschung

          an Hrn. Dipl.-Ing.Peter Heimerl (Stv.Hr.Mag.Peter Karg)

Kompetenz zur Unterfertigung von "confidential disclosure agreements" bzw. "material transfer agreements"

         an Hrn. Dipl.-Ing. Peter Heimerl, Hrn. Dipl.-Ing. Heinz Gödl und Hrn.Mag.Peter Karg (alle Außeninstitut – Technologietransfer).

Die Vizerektorin für Forschung:
Dr. S.   S e i d l e r

 

240. Bevollmächtigungen durch den Vizerektor für Lehre

1.) Studien- und Prüfungswesen

* Aufnahme der Studierenden
* Nachsichterteilung im Zusammenhang mit der Vorlage von Unterlagen bei der Zulassung zum Studium
* Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen zum Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache
* Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Zeugnissen im Einzelfall
* Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen zur Herstellung der Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse
* Einhebung der Studienbeiträge in der gesetzlich festgelegten Höhe
* Angelegenheiten der Evidenz der Studierenden und der Prüfungsevidenz
* Ausstellung des Ausweises für Studierende und Ausstellung von Bestätigungen über die erfolgte Zulassung zu Studien und über den Studienerfolg

          an Hrn. ADir. Wolfgang Pousek (Stv. ADir. Anton Hörmann):

2.) Ausstellung von Bestätigungen gem. § 124 Abs. 13 UG 2002 (Führung des akademischen Grades Bachelor anstelle Bakkalaureus/a bzw. Master anstelle Magister/Magistra bzw. Diplom-Ingenieur/in aufgrund eines abgeschlossenen Bachelor/Masterstudiums) an folgende Personen:

- Fakultät für Bauingenieurwesen: Amtsdir. Maria TRUBEL
- Fakultät für Architektur und Raumplanung: Andrea WÖLFER
- Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften: Margaretha ROSENBERGER
- Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik: Amtsdir. Mag. Gabriele OPPENHEIM
- Fakultät für Mathematik und Geoinformation: Amtsdir. Heinz-Dieter HUEMAYER
- Fakultät für Physik: Amtsdir. Heinz-Dieter HUEMAYER
- Fakultät für Technische Chemie: Amtsdir. Heinz-Dieter HUEMAYER
- Fakultät für Informatik: Amtsdir. Heinz-Dieter HUEMAYER

3.) Entscheidung, ob eine Dissertation in deutscher oder englischer Sprache abzufassen ist:

          an den/die jeweils betroffene/n Hauptbetreuer/in der Dissertation

4.) Bevollmächtigung der  Studiendekane / Studiendekaninnen zur Entscheidung in folgenden Angelegenheiten:

* Beauftragung mit Lehre

* Auswahl der Lehrveranstaltungen (Lehrveranstaltungsprüfungen), welche Absolventen/innen von Fachhochschul-Studiengängen, die in Verordnungen der/des zuständigen Bundesministerin/Bundesministers gemäß § 5 Abs. 3a FHStG erfasst sind, im Rahmen des Doktoratsstudiums der technischen Wissenschaften absolvieren müssen.

* Ausschreibungen und Zuerkennung von Leistungsstipendien gemäß §§ 57 bis 61 sowie von Förderungsstipendien gemäß §§ 63 bis 67 des Studienförderungsgesetzes.

* Antragstellung auf erneute Vornahme der bereits erfolgten Verleihung eines akademische Grades aus besonderem Anlass, insbesondere anlässlich der fünfzigsten Wiederkehr des Tages der Verleihung (Erneuerung akademischer Grade gemäß § 4 des Satzungsteiles „Richtlinien für Ehrungen der Technischen Universität Wien“).

* Unterzeichnung der Verträge mit Dissertanten/innen betreffend die Online-Veröffentlichung der Dissertation.

5.) Zulassung zu Studien der Weiterbildung

          An Hrn.Univ.Prof. Dr.Hans Kaiser (Stv. Univ.Doz. Dr. Leopold Sögner)

Der Vizerektor für Lehre:
Dr. A.   P r e c h t l

 

241. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsprofessoren/-innen in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien

Es wird zur Wahl von je 8 (acht) Vertretern/-innen der in § 97 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in die Fakultätsräte der folgenden Fakultäten für eine Funktionsperiode von vier Jahren einberufen:
Fakultät für Architektur und Raumplanung
Fakultät für Bauingenieurwesen
Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
Fakultät für Technische Chemie
Fakultät für Physik
Fakultät für Mathematik und Geoinformation
Fakultät für Informatik

Zeit: Donnerstag, 29. November 2007, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ort: Boeckl-Saal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock

Wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Fakultät mit Stichtag 2. November 2007 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe..

Ausnahmen von der passiven Wahlberechtigung:
Der Rektor sowie die amtierenden Vizerektoren/in und Dekane sind passiv nicht wahlberechtigt.

Wählerverzeichnisse:

In die Wählerverzeichnisse kann vom 8. bis 16. November 2007 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 20. November 2007 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

Wahlvorschläge:

Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 15. November 2007 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.
Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.

Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.
Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden einlangen, werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 22. November 2007 an der Amtstafel der Universitätsverwaltung kundgemacht.
Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!

Der Rektor:
O.Univ.Prof. Dr. Peter SKALICKY   e.h.

 

242. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsdozenten/-innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien

Es wird zur Wahl von je 4 (vier) Vertretern/-innen der in § 100 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in die Fakultätsräte der folgenden Fakultäten für eine Funktionsperiode von vier Jahren einberufen:
Fakultät für Architektur und Raumplanung
Fakultät für Bauingenieurwesen
Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
Fakultät für Technische Chemie
Fakultät für Physik
Fakultät für Mathematik und Geoinformation
Fakultät für Informatik

Zeit: Montag, 26. November 2007, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ort: Boeckl-Saal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock

Wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Fakultäten mit Stichtag 2. November 2007 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.

Ausnahmen von der passiven Wahlberechtigung:
Der Rektor sowie die amtierenden Vizerektoren/in und Dekane sind passiv nicht wahlberechtigt.

Wählerverzeichnisse:

In die Wählerverzeichnisse kann vom 8. bis 16. November 2007 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 20. November 2007 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

Wahlvorschläge:

Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 12. November 2007 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.
Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.
Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.
Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden einlangen, werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 19. November 2007 an der Amtstafel der Universitätsverwaltung kundgemacht.
Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!

Der Rektor:
O.Univ.Prof. Dr. Peter SKALICKY   e.h.

 

 

 

243. Ausschreibung der Wahl der/des Vertreters/-in des allgemeinen Universitätspersonals in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien

Es wird zur Wahl von je 2 (zwei) Vertretern/-innen der in § 101 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in die Fakultätsräte der folgenden Fakultäten für eine Funktionsperiode von vier Jahren einberufen:

Fakultät für Architektur und Raumplanung
Fakultät für Bauingenieurwesen
Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
Fakultät für Technische Chemie
Fakultät für Physik
Fakultät für Mathematik und Geoinformation
Fakultät für Informatik

Zeit: Mittwoch, 28. November 2007, 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ort: Boeckl-Saal, Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock

Wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Fakultäten mit Stichtag 2. November 2007 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.

Wählerverzeichnisse:

In die Wählerverzeichnisse kann vom 8. bis 16. November 2007 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 20. November 2007 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

Wahlvorschläge:

Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 14. November 2007 schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.
Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.

Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.
Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder nach Ablauf der Einreichfrist beim Vorsitzenden einlangen, werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 21. November 2007 an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung kundgemacht.
Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!

Der Rektor:
O.Univ.Prof. Dr. Peter SKALICKY   e.h.

 

244. Mitteilungen der Universitätsverwaltung

Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:

Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und Technische Chemie, Herr Heinz-Dieter HUEMAYER, Tel.: 58801-10002
Dekanat für Architektur und Raumplanung, Frau Tamara HORWATH, Tel.: 58801-25005
Dekanat für Bauingenieurwesen, Frau Ramona SCHNEIDER, Tel.: 58801-20010
Dekanat für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, Frau Elfriede TITZER, Tel.: 58801-30012
Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik, Frau Dietlinde EGGER, Tel.: 58801-35001
Ansprechpersonen an der HTU, Frau Helga BAUER, Tel.: 58801-49501


 

245. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002

Die Aufstellung der gem. § 27 Abs.2 UG 2002 erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgenden Links verfügbar

Gesamtliste aller jemals erteilten Bevollmächtigungen (Projektleiter/innen)
https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste

Liste aller aktuellen Bevollmächtigungen (Projekt noch nicht abgeschlossen)
https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste?v_filter=aktiv


Der Rektor:
Dr. P.   S k a l i c k y  e.h.

 

246. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002

Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/rechtsabt/downloads/Vollmachten_28.pdf
verfügbar.


Der Rektor:
Dr. P.   S k a l i c k y  e.h.

 

247. Ausschreibung freier Stellen

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


 

Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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