University Gazette - 13/2007

UNIVERSITY GAZETTE
Jahr 2007
13. Stück
June 29, 2007
Karlsplatz 13
1040 Wien
- 139. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
- 140. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
- 141. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
- 142. Ausschreibung freier Stellen
- 143. Kundmachung einer Änderung von Studienplänen; Gesamtkundmachung
Die Aufstellung der gem. § 27 Abs.2 UG 2002 erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgenden Links verfügbar
Gesamtliste aller jemals erteilten Bevollmächtigungen (Projektleiter/innen)
https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste
Liste aller aktuellen Bevollmächtigungen (Projekt noch nicht abgeschlossen)
https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste?v_filter=aktiv
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y e.h.
Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/rechtsabt/downloads/Vollmachten_28.pdf
verfügbar.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y e.h.
Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:
Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und Technische Chemie, Herr Heinz-Dieter HUEMAYER, Tel.: 58801-10002
Dekanat für Architektur und Raumplanung, Frau Tamara HORWATH, Tel.: 58801-25005
Dekanat für Bauingenieurwesen, Frau Ramona SCHNEIDER, Tel.: 58801-20010
Dekanat für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, Frau Elfriede TITZER, Tel.: 58801-30012
Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik, Frau Dietlinde EGGER, Tel.: 58801-35001
Ansprechpersonen an der HTU, Frau Helga BAUER, Tel.: 58801-49501
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der Senat hat am 25. Juni 2007 Änderungen bzw. Ergänzungen der folgenden Studienpläne beschlossen:
Äquivalenzlisten Studienrichtung Maschinenbau E 700
(Äquivalenzliste für das Weiterstudium nach dem Diplomstudium MB E 700 vom 1.10.2001)
(Äquivalenzliste für den Übertritt in das Bachelorstudium MB E 033 245 vom 1.10.2006)
Äquivalenzlisten zu den Studien Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau E 740 -
(Äquivalenzliste für das Weiterstudium nach dem Diplomstudium WI-MB E 740 vom 1.10.2001)
(Äquivalenzliste für den Übertritt in das Bachelorstudium WI-MB E 033 282 vom 1.10.2006)
Änderungen im Studienplan für das Bachelorstudium und die Masterstudien der Studienrichtung Vermessung und Geoinformation (inkl. Äquivalenzkataloge)
Änderungen im Studienplan (033 243) Bachelorstudium Architektur
Aktualisierung der Studienpläne der Fakultät für Physik
Korrekturen in den Studienplänen und Äquivalenzbestimmungen Verfahrenstechnik
Änderungen im Studienplan der Informatikstudien
Änderungen in den Studienplänen derTechnische Mathematik
Raumplanung und Raumordnung: Ergänzung der Wahlfachkataloge im Bachelor- und Masterstudium
Die Studienpläne in der aktualisierten Fassung (sowie alle Studienpläne in der gültigen Fassung) sind auf der Homepage der Rechtsabteilung unter dem Link
http://www.tuwien.ac.at/dienstleister/service/rechtsabteilung/studienplaene/
abrufbar.
Der Vorsitzende des Senats:
Dr. F. Z e h e t n e r
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr