University Gazette - 2/2005

UNIVERSITY GAZETTE
Jahr 2005
2. Stück
19 October, 2005
Karlsplatz 13
1040 Wien
- 19. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
- 20. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
- 21. Allgemeine Informationen zu Mitteilungen der Universitätsverwaltung
- 22. Allgemeine Informationen zu Ausschreibung freier Stellen
- 23. Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen“ - Änderung
- 24. Bestellung zum Universitätsprofessor
- 25. Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent/in
- 26. Kundmachung einer Änderung des Studienplans für das Diplomstudium Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau
- 27. Bestellung des Leiters von Universitätslehrgängen am Weiterbildungszentrum
- 28. Bestellung des Leiters des Universitätslehrgangs „Erneuerbare Energie in Mittel- und Osteuropa“
- 29. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsprofessor/-innen in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Wien
- 30. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsdozent/-innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Wien
- 31. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Wien
- 32. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
- 32.1. betreffend Dr. Emmi Herzberger „Annual Language Award“
- 32.2. betreffend Wirtschaftskammerpreis 2006 an der Technischen Universität Wien
- 32.3. betreffend VERENA-Förderpreis 2005 der Verbund-Stiftung; „100 Jahre Elektrizitätswirtschaft, 40 Jahre Verbundkonzern in Österreich“
- 32.4. betreffend Theodor-Körner-Förderungspreise
- 32.5. betreffend Stellenausschreibung an der Akademie der bildenden Künste in Wien
- 32.1. betreffend Dr. Emmi Herzberger „Annual Language Award“
- 33. Einsetzung von Habilitationskommissionen
- 34. Ausscheiden aus dem Personalstand der Technischen Universität Wien
- 35. Ausschreibung der Stelle eines/einer Universitätsprofessor/in für Computational Materials Science
- 36. Ausschreibung freier Stellen
- 36.1. Fakultät für Architektur und Raumplanung
- 36.2. Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
- 36.3. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
- 36.4. Fakultät für Mathematik und Geoinformation
19. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002 (Projektleiter/innen) ist unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/Vollmachten_27.pdf (in der HTML-Version) verfügbar.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y e.h.
20. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/Vollmachten_28.pdf (in der HTML-Version) verfügbar.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y e.h.
21. Allgemeine Informationen zu Mitteilungen der Universitätsverwaltung
Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:
Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik
und Technische Chemie, Herr Heinz-Dieter HUEMAYER, Tel.: 58801-10002
Dekanat für Architektur und Raumplanung, Frau Andrea WÖLFER, Tel.: 58801-25003
Dekanat für Bauingenieurwesen, Frau Ramona SCHNEIDER, Tel.: 58801-20010
Dekanat für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, Frau Elfriede TITZER, Tel.: 58801-30012
Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik, Frau Helga SOGL, Tel.: 58801-35001
Ansprechpersonen an der HTU, Frau Helga BAUER, Tel.: 58801-49501
22. Allgemeine Informationen zu Ausschreibung freier Stellen
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
23. Satzungsteil "Studienrechtliche Bestimmungen“ - Änderung
Der Senat hat am 9. März 2005 Änderungen des Satzungsteils „Studienrechtliche Bestimmungen“ in § 1 Abs. 1 Z 18 (lit. q) und in § 19 Abs. 2 und 4 (Größe der Prüfungssenate) beschlossen.
Der komplette Text in der aktuellen Fassung ist als PDF-Formular unter
http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/Satzung_str.pdf abrufbar.
Der Vorsitzende des Senats:
Dr. F. Z e h e t n e r
24. Bestellung zum Universitätsprofessor
Der Rektor hat Herrn Mag.rer.nat. Dr.rer.nat. Günther RUPPRECHTER mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2005 zum Universitätsprofessor für Oberflächen- und Grenzflächenchemie an der Technischen Universität Wien bestellt.
Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Herr Univ.Prof. Dr. Günther RUPPRECHTER dem Institut für Materialchemie der Technischen Universität Wien angehört.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
25. Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent/in
Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission vom 3. Juni 2005 Herrn Dr.rer.nat. Raimar WULKENHAAR die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach „Theoretische Physik“ verliehen.
Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Raimar WULKENHAAR zu dem Institut für Theoretische Physik verfügt.
Der Vizerektor für Lehre:
Dr. H. K a i s e r
26. Kundmachung einer Änderung des Studienplans für das Diplomstudium Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau
Der Senat hat in der Sitzung am 10. Oktober 2005 mit einstimmigem Beschluss den – von der Studienkommission Maschinenbau/Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau beschlossenen – geringfügigen Änderungen im 3. Studienabschnitt, Schwerpunkt Produktions- und Produktmanagement des Studienplans für das Diplomstudium „Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau“ zugestimmt.
Der Studienplan in der aktuellen Fassung ist unter http://stuko-mb.tuwien.ac.at/studienplaene/ abrufbar.
Der Vorsitzende des Senats:
Dr. F. Z e h e t n e r
27. Bestellung des Leiters von Universitätslehrgängen am Weiterbildungszentrum
Der Studiendekan für die Agenden der Weiterbildung, Herr O.Univ.Prof. Dr. Adolf STEPAN, hat gemäß § 1 Abs. 1 Z 18 lit. q des Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ Herrn Ao.Univ.Prof. Dr. Bob MARTENS mit der Vorbereitung, Budgetplanung und Leitung folgender Universitätslehrgänge mit Start Wintersemester 2005/06 betraut.
* Immobilientreuhandwesen und Liegenschaftsmanagement
* Technik und Recht im Immobilienmanagement
* Immobilienmanagement und Bewertung
Der Studiendekan für die
Agenden der Weiterbildung:
Dr. A. S t e p a n
28. Bestellung des Leiters des Universitätslehrgangs „Erneuerbare Energie in Mittel- und Osteuropa“
Der Studiendekan für die Agenden der Weiterbildung, Herr O.Univ.Prof. Dr. Adolf STEPAN, hat gemäß § 1 Abs. 1 Z 18 lit. q des Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ Herrn em.O.Univ.Prof. Dr. Helmut DROBIR mit der Vorbereitung, Budgetplanung und Leitung des Universitätslehrganges „Erneuerbare Energie in Mittel- und Osteuropa“ mit Start Wintersemester 2005/06 betraut.
Der Studiendekan für die
Agenden der Weiterbildung:
Dr. A. S t e p a n
29. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsprofessor/-innen in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Wien
Es wird zur Wahl von 8 (acht) Vertretern/-innen der in § 97 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik http://etit.tuwien.ac.at/ und Informationstechnik einberufen:
Zeit: Freitag, 11. November 2005, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ort: Hörsaal, EI 7, 1040 Wien, Gusshausstraße 27-29, Stiege I, EG
Wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Fakultät mit Stichtag 19. Oktober 2005 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.
Wählerverzeichnisse:
In die Wählerverzeichnisse kann vom 24. Oktober bis 4. November 2005 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim/bei der Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 8. November 2005 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.
Wahlvorschläge:
Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 28. Oktober 2005 schriftlich beim/bei der Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim/bei der Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.
Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.
Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/ Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen bei der/dem Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.
Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder später als zwei Wochen vor dem Wahltag beim/bei der Vorsitzenden einlangen, werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.
Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 3. November 2005 an der Amtstafel der Universitätsverwaltung kundgemacht.
Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
30. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsdozent/-innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Wien
Es wird zur Wahl von 4 (vier) Vertretern/-innen der in § 100 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik einberufen.
Zeit: Freitag, 11. November 2005, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ort: Hörsaal EI 7, 1040 Wien, Gusshausstraße 27-29, Stiege I, EG
Wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Fakultäten mit Stichtag 19. Oktober 2005 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.
Wählerverzeichnisse:
In die Wählerverzeichnisse kann vom 24. Oktober bis 4. November 2005 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim/bei der Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 8. November 2005 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.
Wahlvorschläge:
Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 28. Oktober 2005 schriftlich beim/bei der Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim/bei der Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.
Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.
Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/ Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim/bei der Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.
Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder später als zwei Wochen vor dem Wahltag bei dem/der Vorsitzenden einlangen werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.
Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 3. November 2005 an der Amtstafel der Universitätsverwaltung kundgemacht.
Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
31. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Wien
Es wird zur Wahl von 2 (zwei) Vertretern/-innen der in § 101 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik einberufen.
Zeit: Freitag, 11. November 2005, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ort: Hörsaal, EI 7, 1040 Wien, Gusshausstrasse 27-29, Stiege I, EG
Wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Fakultäten mit Stichtag 19. Oktober 2005 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.
Wählerverzeichnisse:
In die Wählerverzeichnisse kann vom 24. Oktober bis 4. November 2005 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim/bei Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.
Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 8. November 2005 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.
Wahlvorschläge:
Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 28. Oktober 2005 schriftlich beim/bei der Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.
Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim/bei der Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.
Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.
Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/ Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim/bei der Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.
Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder später als zwei Wochen vor dem Wahltag bei dem/der Vorsitzenden einlangen werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.
Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 3. November 2005 an der Amtstafel der Universitätsverwaltung kundgemacht.
Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
32. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
32.1. betreffend Dr. Emmi Herzberger „Annual Language Award“
Der Annual Language Award wird für fremdsprachliche Sonderleistung an Österreichische Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung im Alter zwischen 20 und 45 Jahren mit Wohnsitz in Dornbirn, die hervorragende außerberufliche Sprachkenntnisse in Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch nachweisen können, vergeben.
Bewerbungsfrist: 8. November 2005
Informationen in der Rechtsabteilung.
32.2. betreffend Wirtschaftskammerpreis 2006 an der Technischen Universität Wien
Der „Wirtschaftskammerpreis 2006“ fördert wissenschaftliche Projekte von Universitätsinstituten mit besonderer Relevanz für die Wirtschaft.
Anträge können ab sofort bei den Dekanaten eingebracht werden, wo auch die – verpflichten zu verwendenden – Formulare aufliegen.
Die universitätsinterne Auswahlsitzung findet am 24. Jänner 2006 statt.
32.3. betreffend VERENA-Förderpreis 2005 der Verbund-Stiftung; „100 Jahre Elektrizitätswirtschaft, 40 Jahre Verbundkonzern in Österreich“
Es werden Förderpreise für herausragende Forschungsarbeiten, wie Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationen und sonstige wissenschaftliche Arbeiten zum Thema „Elektrizität aus Wasserkraft und neue erneuerbare Energien“ vergeben.
Einsendeschluss: 31. März 2006
Informationen auf der Homepage: http://www.verbund.at
Kennwort: „VERENA 2005“, z.Hd. Herrn Dipl.-Ing. Dr. Gerd Schauer, e-mail: Gerd.Schauer@verbund.at
32.4. betreffend Theodor-Körner-Förderungspreise
Aus Mitteln des Theodor-Körner-Fonds wird die Durchführung und Fertigstellung noch nicht fertiggestellter wissenschaftlich/künstlerischer Arbeiten (nicht: Diplomarbeiten) von jungen Wissenschaftler/innen und Künstler/innen gefördert.
Fachrichtungen sind (u.a.) Grund- und Integrativwissenschaften, Medizin, Naturwissenschaften und Technik, Wirtschaftswissenschaften sowie Bildende Kunst und Kunstfotografie.
Anmeldeschluss: 30. November 2005
Informationen und Antragsformulare unter http://www.arbeiterkammer.at Pfad: Wissenschaft, Theodor-Körner-Fonds
32.5. betreffend Stellenausschreibung an der Akademie der bildenden Künste in Wien
Es gelangen folgende Stellen zur Besetzung:
a) Universitätsprofessur gemäß § 99 UG 2002 für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur, befristet bis 30. September 2007,
Kennzahl Nr. 15/2005
b) Künstlerisch-wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in gemäß § 100 UG 2002 im Bereich kontextuelle Malerei am Institut für Bildende Kunst ab sofort,
Kennzahl Nr. 16/2005
c) Staff Scientist im Bereich Kunst und Fotographie am Institut für Bildende Kunst,
Kennzahl Nr. 17/2005
d) ControllerIn
Voraussetzungen:
Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine gleich zu bewertende künstlerisch/wissenschaftliche Befähigung / bzw. in Fall d) eine Universitäts- oder Fachhochschulausbildung Spezialisierung Controlling, Unternehmensrechnung o.ä. mit zumindest zwei Jahren Berufserfahrung oder an NichtakademikerInnen mit Bilanzbuchhalterprüfung bzw. Controllerdiplom und einschlägiger Praxis im Controlling.
Bewerbungen bis 7. November 2005 (bzw. 3. November 2005 im Fall d) unter Angabe der o. angeführten Kennzahl (a – c) an:
Akademie der bildenden Künste Wien, Personalabteilung
Schillerplatz 3, 1010 Wien, http://www.akbild.ac.at
Tel.: 01 588 16 – 276, Fax 01 588 16 – 275, e-mail: a.greiner@akbild.ac.at
Die Universitätsdirektorin:
Mag. E. U r b a n
33. Einsetzung von Habilitationskommissionen
Der Senat hat in seiner Sitzung vom 27. Juni 2005 gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens von Herrn. Dipl.-Chem. Dr.rer.nat. Matthias WEIL, Fachgebiet "Anorganische Chemie", eine Habilitationskommission eingesetzt.
In der konstituierenden Sitzung am 11. Oktober 2005 wurde Herr Univ.Prof. Dr. Herbert DANNINGER zum Vorsitzenden gewählt.
Der Dekan:
Dr. J. F r ö h l i c h
34. Ausscheiden aus dem Personalstand der Technischen Universität Wien
Frau Univ.Prof. Dr. Anke-Rita PYZALLA, Universitätsprofessorin für Werkstoffeinsatz, Fügetechnik und Bauteilprüfung, E 308, scheidet mit 31. Oktober 2005 aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien aus.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
35. Ausschreibung der Stelle eines/einer Universitätsprofessor/in für Computational Materials Science
An der Fakultät für Physik
der Technischen Universität Wien ist am
Institut für Festkörperphysik eine
Stelle für eine/n Universitätsprofessor/in
für
Computational Materials Science
in Form eines zeitlich unbefristeten vertraglichen Dienstverhältnisses
baldmöglichst zu besetzen.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die auf dem Gebiet „Computational Materials Science“ mit Schwerpunkt Quantenkritikalität, Magnetismus und Supraleitung wissenschaftlich arbeitet und hervorragend ausgewiesen ist. Neben dem Einsatz etablierter Methoden sollen neue numerische Verfahren entwickelt werden, wobei eine Einbindung in die am Institut für Festkörperphysik betriebene experimentelle Forschung vorausgesetzt wird. Eine angemessene Beteiligung an der Lehre entsprechend den Studienplänen wird erwartet.
Große Bedeutung wird der Bereitschaft zur engen Kooperation mit anderen an der TU Wien auf dem Gebiet „Physik der Kondensierten Materie“ arbeitenden Gruppen beigemessen.
Für die Stelle bestehen folgende Anstellungserfordernisse: eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung, hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach, pädagogische und didaktische Eignung sowie Qualifikation zur Führungskraft. Erwünscht sind außerdem facheinschlägige Auslandserfahrung und/oder außeruniversitäre Praxis.
Die Technische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen mit ausführlichem Lebenslauf, Darstellung der wissenschaftlichen Zielsetzungen, Publikationsliste, sowie Exemplaren der fünf wichtigsten Veröffentlichungen sind bis 31. Jänner 2006 (Datum des Poststempels) an den Dekan der Fakultät für Physik (Herrn Univ.-Prof. Dr. Gerald Badurek), Getreidemarkt 9/130, 1060 Wien, Österreich, zu richten. Der schriftlichen Bewerbung ist eine CD-ROM beizulegen, welche die kompletten Bewerbungsunterlagen enthält.
Der Dekan:
Dr. G. B a d u r e k
36. Ausschreibung freier Stellen
36.1. Fakultät für Architektur und Raumplanung
1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Architekturwissenschaften, Abteilung Digitale Architektur und Raumplanung, ab 1. Jänner 2006 für die Dauer von 4 Jahren
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung
Architektur bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder AuslandSonstige Kenntnisse: Kenntnisse in fortgeschrittenen 3D-Techniken (3D-Scanner, CNC-Fräse, CAAD und 3D-Modellierung) und/oder spezielle Kenntnisse in 4D-Visualisierungstechniken, Erfahrung in der universitären Lehre
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
1 Stelle für eine wissenschaftliche Hilfskraft (Studienassistent/in, 5 Wochenstunden) am Institut für Kunst und Gestaltung
Erfordernisse: Organisatorische und technische Fähigkeiten zur Betreuung der vom Institut angebotenen Modullehrveranstaltungen.
Beherrschung gängiger Grafik-/Layout-Programme.
Bewerbungsfrist: 3 Wochen
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für allgemeines Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
36.2. Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften
1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Mechanik und
Mechatronik, ab sofort auf die Dauer von 4 JahrenErfordernisse: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Maschinenbau, Bauingenieurwesen oder Technische Physik bzw. kurz vor Studiumsende stehende Studierende derselben Fachrichtungen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Voraussetzungen: sehr gute Kenntnisse aus Mechanik und Mathematik
Bewerbungsfrist: 3 Wochen
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
1 Stelle für eine/n Lehrling (Maschinenfertigungstechniker/in) am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrzeugbau
Aufnahmebedingungen: Positiver Pflichtschulabschluss, Interesse an maschinenbaulichen und fertigungstechnischen Herausforderungen, handwerkliches Geschick, HTL-Besuch von Vorteil
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
36.3. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Nachrichtentechnik und Hochfrequenztechnik, ehestmöglich auf die Dauer von 4 Jahren
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Elektrotechnik/Nachrichtentechnik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Kenntnisse: Gute Kenntnisse in nachrichtentechnischen Systemen, Mobilkommunikation und Hochfrequenztechnik. Interesse an HF-Messtechnik und der wissenschaftlichen Auswertung von Messdaten. Engagement in Lehre und Forschung im Bereich der Mobilkommunikation.
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
36.4. Fakultät für Mathematik und Geoinformation
1 Stelle für eine teilbeschäftigte wissenschaftliche Hilfskraft (Studienassistent/in, 20 Wochenstunden) am Institut für Wirtschaftsmathematik, ehestmöglich bis 31. August 2007
Aufnahmebedingungen Die gesuchte wissenschaftliche Hilfskraft soll in einem einschlägigen Studium (Volkswirtschaftslehre, Wirtschafsinformatik, Wirtschaftsmathematik) weit fortgeschritten sein.
Erwünschte Kenntnisse und
Erfahrungen: Einschlägige Kenntnisse der Standard-Software ökonomischer und ökonometrischer Praxis sind von Vorteil. Weiters wird hohe persönliche Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit vorausgesetzt.
Bewerbungsfrist: 3 Wochen
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für allgemeines Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr - 36.1. Fakultät für Architektur und Raumplanung