University Gazette - 19/2005


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UNIVERSITY GAZETTE
Jahr 2005
19. Stück
18 May, 2005

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 175. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
  • 176. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
  • 177. Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent
  • 178. Universitätslehrgang Innovationsmanagement als Joint-Venture der Technischen Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität Wien"
  • 179. Professional MBA-Studium für Entrepreneurship und Innovation als Joint-Venture der Technischen Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität Wien
  • 180. Universitätslehrgang Versicherungsmathematik; Auslaufbestimmung
  • 181. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsprofessoren/-innen in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Wien
  • 182. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsdozenten/-innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Wien
  • 183. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Wien
  • 184. Mitteilungen des Vizerektors für Forschung
  • 185. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
  • 186. Einsetzung von Habilitationskommissionen
  • 187. Ausschreibung freier Stellen
     


     

     

    175. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002


    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002 (Projektleiter/innen) ist unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/Vollmachten_27.pdf (in der HTML-Version) verfügbar.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y e.h.

     

    176. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002


    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/Vollmachten_28.pdf (in der HTML-Version) verfügbar.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y e.h.

     

    177. Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent


    Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission vom 7. März 2005 Frau Dipl.-Ing. Dr.techn. Karin RAITH die Lehrbefugnis als Privatdozentin für das Fach „Bau- und Landschaftskonstruktion“ verliehen.

    Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Frau Privatdozentin Dr. Karin RAITH zu dem Institut für Architektur und Entwerfen verfügt.


    Der Vizerektor für Lehre:

    Dr. H. K a i s e r

     

    178. Universitätslehrgang Innovationsmanagement als Joint-Venture der Technischen Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität Wien"


    Der Senat hat am 9. Mai 2005 mit einstimmigen Beschluss die Einrichtung eines Universitätslehrgangs Innovationsmanagement als Joint-Venture der Technischen Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität Wien" beschlossen.


    Verordnung des Senats der Technischen Universität Wien

    über den Universitätslehrgang für

    Innovationsmanagement als Joint-Venture

    der Technischen Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität Wien


    § 1: Einrichtung und Ziele des Universitätslehrgangs Innovationsmanagement


    (1) Der Universitätslehrgang für Innovationsmanagement dient der postgradualen Weiterbildung von (aktiven oder potenziellen) Führungskräften von Organisationen, die sich als Innovationsführer positioniert haben bzw. positionieren wollen (auch KMU). Zielgruppe sind somit Ingenieure, Naturwissenschaftler und Mitarbeiter aus dem Produktmarketing oder dem Produktcontrolling, die sich nach ersten Karriereschritten nun auf eine deutliche berufliche Weiterentwicklung in Form der Übernahme einer interdisziplinären, innovationsorientierten Managementfunktion vorbereiten wollen. Auch potentielle Gründer mit Technologiehintergrund sollen durch das Angebot angesprochen werden. Praxisrelevanz der Ausbildung und höchstes wissenschaftliches Niveau müssen in gleicher Weise sichergestellt werden.

    (2) Der Universitätslehrgang Innovationsmanagement ist inhaltlich und organisatorisch identisch mit dem zweiten und dritten Semester des Professional MBA-Studiums für Entrepreneurship und Innovation der Technischen Universität Wien.




    (3) Der Universitätslehrgang Innovationsmanagement dauert mindestens zwei Semester. Die Lehrveranstaltungen werden grundsätzlich im Blocksystem abgehalten, wobei mehrere Veranstaltungen in Mehrtagesblöcken zusammengefasst werden können. Zu den Lehrveranstaltungen können ggf. noch Phasen der Einzelarbeit hinzutreten, die von Lehrbeauftragten im Rahmen von Projektwerkstätten begleitet oder supervidiert werden.

    (4) Die Lehrveranstaltungen und die Projektarbeit des Lehrgangs Innovationsmanagement sind – soweit die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter nichts anderes festlegt – in deutscher Sprache abzuhalten.

    (5) Den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs für Innovationsmanagement wird der Titel "Akademisch geprüfte Innovationsmanagerin " (abgekürzt "Ak.gepr. Innovationsmanagerin ") oder "Akademisch geprüfter Innovationsmanager " (abgekürzt "Ak.gepr. Innovationsmanager " verliehen.


    § 2: Lehrgangsleitung


    (1) Die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter wird vom Studiendekan für die Agenden der Weiterbildung ernannt und ist verantwortlich für die Einhaltung der Studienvorschriften gem. UG 2002.


    § 3: Zulassungsvoraussetzung


    (1) Die Entscheidung über eine Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt auf Vorschlag der Lehrgangsleiterin oder des Lehrgangsleiters durch den Studiendekan für die Agenden der Weiterbildung der TU Wien.

    (2) Die Zulassung hat nach Maßgabe der von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter in Hinblick auf die Lehrveranstaltungen mit Platzmangel festgelegten Höchstzahl von Studienplätzen zu erfolgen.

    (3) Voraussetzung für die Zulassung ist zumindest der Abschluss eines facheinschlägigen oder eines gleichwertigen in  oder ausländischen Studiums an einer Universität oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung oder eines anderen mindestens dreijährigen postsekundären Ausbildungslehrgangs, der für den Lehrgang von inhaltlicher Relevanz ist, sowie lehrgangseinschlägige Berufserfahrung.

    (4) Ist die Zahl der Bewerber/innen, welche die Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 3 erfüllen, größer als die Zahl der verfügbaren Studienplätze, so hat der Lehrgangsleiter oder die Lehrgangsleiterin die Auswahlentscheidung nach folgenden Kriterien zu treffen: derzeitige Position (Ausmaß der Führungsverantwortlichkeit), Vorqualifikation, Dauer der einschlägigen Berufspraxis, Zusammensetzung der Ausbildungsgruppe (insbesondere Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern, Vielfalt der Arbeitsbereiche, Vielfalt der regionalen Herkunft und des ausbildungsmäßigen Hintergrunds der Bewerber/innen).

    (5) Nach Maßgabe freier Studienplätze können in begründeten Ausnahmefällen auch solche Personen zugelassen werden, welche die im § 3 Abs. 3 genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sofern diese Personen auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, Erfahrungen und Leistungen über eine vergleichbare Qualifikation verfügen. In diesen Fällen ist die Zustimmung des Studiendekans für die Agenden der Weiterbildung der TU Wien erforderlich.


    § 4: Studienplan


    (1) Der Universitätslehrgang für Innovationsmanagement besteht aus folgenden fachspezifischen Pflichtfächern:

    - Einführung in das Innovationsmanagement 2 SWST / 5 ECTS

    - Quellen der Innovation 3 SWST / 7,5 ECTS

    - Strategie der Innovation 6 SWST / 15 ECTS

    - Innovationsmarketing 6 SWST / 15 ECTS

    - Organisation der Innovation 6 SWST / 15 ECTS

    - Finanzierung und Controlling der Innovation 2 SWST / 5 ECTS

    (2) In den fachspezifischen Fächern sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 25 Semesterwochenstunden (SWST) zu absolvieren. Diesen Fächern sind 62,5 ECTS-Anrechnungspunkte zuzuteilen.

    (3) Die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter hat dafür zu sorgen, dass Lehrveranstaltungen in erforderlichem Umfang angeboten werden.

    (4) Jede Lehrveranstaltung kann bei Zustimmung der Lehrgangsleiterin oder des Lehrgangsleiters höchstens zur Hälfte als Fernstudium angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrziels durch die planmäßige Abfolge von Betreuung und Selbststudium der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mittels geeigneter Lernmaterialien sicherzustellen.




    § 5: Prüfungsordnung


    1. Die Studierenden haben über alle in § 4 Abs. 1 genannten Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungsprüfungen zu absolvieren.

    2. Es obliegt dem Lehrgangsveranstaltungsleiter bzw. der Lehrveranstaltungsleiterin in Absprache mit der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter Prüfungen in Form einer Gruppenarbeit und/oder einer Hausarbeit festzusetzen.

    3. Die Beurteilungen erfolgen mit den Noten „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend (3), „genügend“ (4), „nicht genügend“ (5).


    § 6: Festsetzung des Lehrgangsbeitrags


    1. Für den Universitätslehrgang ist eine Gebühr von € 14.000,-- zu entrichten.


    § 7: Sonstiges


    (1) Der Universitätslehrgang wird in Absprache mit der Wirtschaftuniversität Wien abgehalten; Der Senat der Wirtschaftuniversität Wien erlässt gleichfalls eine entsprechende Verordnung.

    (2) Die Organisation und Vermarktung des Universitätslehrganges erfolgt durch das Weiterbildungszentrum der TU Wien gemeinsam mit der Executive Academy der WU Wien.


    Der Vorsitzende des Senats:

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    179. Professional MBA-Studium für Entrepreneurship und Innovation als Joint-Venture der Technischen Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität Wien


    Der Senat hat am 9. Mai 2005 mit einstimmigen Beschluss die Einrichtung eines Professional MBA-Studium für Entrepreneurship und Innovation als Joint-Venture der Technischen Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität Wien beschlossen.


    Verordnung des Senats der Technischen Universität Wien

    über ein Professional MBA-Studium für

    Entrepreneurship und Innovation als Joint-Venture

    der Technischen Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität Wien


    § 1: Einrichtung und Ziele des Professional MBA-Studiums für Entrepreneurship und Innovation


    (1) Das Professional MBA-Studium für Entrepreneurship und Innovation dient der postgradualen Weiterbildung von (aktiven oder potenziellen) Führungskräften von Organisationen, die sich als Innovationsführer positioniert haben bzw. positionieren wollen (auch KMU). Zielgruppe sind somit Ingenieure, Naturwissenschaftler und Mitarbeiter aus dem Produktmarketing oder dem Produktcontrolling, die sich nach ersten Karriereschritten nun auf eine deutliche berufliche Weiterentwicklung in Form der Übernahme einer interdisziplinären, innovationsorientierten Managementfunktion vorbereiten wollen. Auch potentielle Gründer mit Technologiehintergrund sollen durch das Angebot angesprochen werden. Praxisrelevanz der Ausbildung und höchstes wissenschaftliches Niveau müssen in gleicher Weise sichergestellt werden.

    (2) Das Professional MBA-Studium für Entrepreneurship und Innovation dauert vier Semester. Die Lehrveranstaltungen werden grundsätzlich im Blocksystem abgehalten, wobei mehrere Veranstaltungen in Mehrtagesblöcken zusammengefasst werden können. Zu den Lehrveranstaltungen können ggf. noch Phasen der Einzelarbeit hinzutreten, die von Lehrbeauftragten im Rahmen von Projektwerkstätten begleitet oder supervidiert werden. Im 4. Semester erfolgt die Erstellung einer abschließenden Master Thesis.

    (3) Die Lehrveranstaltungen, die Projektarbeit sowie die Masterarbeit („Master Thesis“) des Professional MBA-Studiums Entrepreneurship und Innovation sind – soweit die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter nichts anderes festlegt – in deutscher Sprache abzuhalten.

    (4) Den Absolventinnen und Absolventen des Professional MBA-Studiums Entrepreneurship und Innovation wird auf Grund der Vergleichbarkeit dieses Studiums mit ausländischen Masterstudien in Hinblick auf Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen (§ 58 Abs. 1 UG) der akademische Grad Master of Business Administration (Entrepreneurship und Innovation) verliehen.




    § 2: Lehrgangsleitung


    (1) Die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter wird vom Studiendekan für die Agenden der Weiterbildung ernannt und ist verantwortlich für die Einhaltung der Studienvorschriften gem. UG 2002.


    § 3: Zulassungsvoraussetzung


    (1) Die Entscheidung über eine Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt auf Vorschlag der Lehrgangsleiterin oder des Lehrgangsleiters durch den Studiendekan für die Agenden der Weiterbildung der Technischen Universität Wien.

    (2) Die Zulassung hat nach Maßgabe der - von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter in Hinblick auf die Lehrveranstaltungen mit Platzmangel - festgelegten Höchstzahl von Studienplätzen zu erfolgen.

    (3) Voraussetzung für die Zulassung ist zumindest der Abschluss eines facheinschlägigen oder eines gleichwertigen in  oder ausländischen Studiums an einer Universität oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung oder eines anderen mindestens dreijährigen postsekundären Ausbildungslehrgangs, der für den Lehrgang von inhaltlicher Relevanz ist, sowie lehrgangseinschlägige Berufserfahrung.

    (4) Ist die Zahl der Bewerber/innen, welche die Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 3 erfüllen, größer als die Zahl der verfügbaren Studienplätze, so hat der Lehrgangsleiter oder die Lehrgangsleiterin die Auswahlentscheidung nach folgenden Kriterien zu treffen: derzeitige Position (Ausmaß der Führungsverantwortlichkeit), Vorqualifikation, Dauer der einschlägigen Berufspraxis, Zusammensetzung der Ausbildungsgruppe (insbesondere Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern, Vielfalt der Arbeitsbereiche, Vielfalt der regionalen Herkunft und des ausbildungsmäßigen Hintergrunds der Bewerber/innen).

    (5) Nach Maßgabe freier Studienplätze können in begründeten Ausnahmefällen auch solche Personen zugelassen werden, welche die im § 3 Abs. 3 genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sofern diese Personen auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, Erfahrungen und Leistungen über eine vergleichbare Qualifikation verfügen. In diesen Fällen ist die Zustimmung des Studiendekans für die Agenden der Weiterbildung der Technischen Universität Wien erforderlich.


    § 4: Studienplan des Professional MBA-Studiums Entrepreneurship und Innovation


    (1) Das Professional MBA-Studium besteht aus einem Common Body of Knowledge (CBK) im ersten und im vierten Semester. Der CBK hebt die Teilnehmer auf ein gemeinsames wirtschaftlich fundiertes Grundwissen und dient einer Qualitätssicherung des erworbenen Wissens. Die fachliche Spezialisierung erfolgt insbesondere im zweiten und dritten Semester. Über eine etwaige Anerkennung einschlägiger Studienvorleistungen entscheidet die Lehrgangsleiterin bzw. der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Studiendekan für die Agenden der Weiterbildung.

    (2) Das Professional MBA-Studium für Entrepreneurship und Innovation beinhaltet folgende Common Body of Knowledge (CBK) Pflichtfächer:

    Im ersten Semester im Umfang von 13 Semesterwochenstunden (SWST) / 32,5 ECTS:

    - Managing People and Organisations 3 SWST / 7,5 ECTS

    - Data Analysis and Decision Making 2 SWST / 5 ECTS

    - Operations Management 2 SWST / 5 ECTS

    - Accounting 2 SWST / 5 ECTS

    - Financial Management 2 SWST / 5 ECTS

    - Marketing Management 2 SWST / 5 ECTS

    Im vierten Semester im Umfang von 8 Semesterwochenstunden (SWST) / 20 ECTS:

    - Managerial Economics 2 SWST / 5 ECTS

    - Competitive Analysis & Strategy 3 SWST / 7,5 ECTS

    - Leadership and Ethics 3 SWST / 7,5 ECTS

    (3) Das Professional MBA-Studium für Entrepreneurship und Innovation beinhaltet folgende fachspezifischen Pflichtfächer:

    - Einführung in das Innovationsmanagement 2 SWST / 5 ECTS

    - Quellen der Innovation 3 SWST / 7,5 ECTS

    - Strategie der Innovation 6 SWST / 15 ECTS

    - Innovationsmarketing 6 SWST / 15 ECTS

    - Organisation der Innovation 6 SWST / 15 ECTS

    - Finanzierung und Controlling der Innovation 2 SWST / 5 ECTS




    (4) In den Common Body of Knowledge (CBK) Fächern sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 21 Semesterwochenstunden (SWST) zu absolvieren. Diesen Fächern sind 31,5 ECTS-Anrechnungspunkte zuzuteilen.

    (5) In den fachspezifischen Fächern sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 25 Semesterwochenstunden (SWST) zu absolvieren. Diesen Fächern sind 62,5 ECTS-Anrechnungspunkte zuzuteilen.

    (6) Die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter hat dafür zu sorgen, dass Lehrveranstaltungen in erforderlichem Umfang angeboten werden.

    (7) Jede Lehrveranstaltung kann bei Zustimmung der Lehrgangsleiterin oder des Lehrgangsleiters höchstens zur Hälfte als Fernstudium angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrziels durch die planmäßige Abfolge von Betreuung und Selbststudium der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mittels geeigneter Lernmaterialien sicherzustellen.

    (8) Die Lehrveranstaltungsleiterinnen und  leiter haben die Lehrveranstaltungen so zu gestalten, dass die Studierenden zur Mitarbeit motiviert werden. Nach Möglichkeit sind die Kenntnisse und Fähigkeiten durch Präsentation und Diskussion praxisnaher Fallstudien zu vermitteln.


    § 5: Prüfungsordnung


    1. Die Studierenden haben über alle in § 4 Abs. 2 und 3 genannten Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungsprüfungen zu absolvieren.

    2. Es obliegt dem Lehrveranstaltungsleiter bzw. der Lehrveranstaltungsleiterin in Absprache mit dem Lehrgangsleiter bzw. der Lehrgangsleiterin Prüfungen in Form einer Gruppenarbeit und/oder einer Hausarbeit festzusetzen.

    3. Das Thema der Master Thesis soll einem oder mehreren der in § 4 Abs. 2 oder Abs. 3 genannten Fächern zugeordnet werden können. Die Vergabe des Themas der Master Thesis erfolgt durch die Lehrgangsleiterin oder den Lehrgangsleiter. Durch die Master Thesis soll der Nachweis erbracht werden, dass die Verfasserin oder der Verfasser zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen befähigt ist. Zur Betreuung und Beurteilung einer solchen Masterarbeit hat die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter mindestens eine/n Vortragende/n des Lehrgangs zu bestellen.

    4. Zur Qualitätssicherung entscheidet nach Ende des dritten Semesters die Lehrgangsleiterin oder der Lehrgangsleiter auf Basis der erbrachten Leistungen über die Eignung der/des Studierenden für die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Master Thesis. Im Falle einer ablehnenden Beschlussfassung kann das Studium nach dem dritten Semester abgeschlossen werden (siehe dazu die Verordnung des Senats der Technischen Universität Wien über den Universitätslehrgang für Innovationsmanagement mit Abschluss "Akademisch geprüfte Innovationsmanagerin" (abgekürzt "Ak.gepr. Innovationsmanagerin") oder "Akademisch geprüfter Innovationsmanager" (abgekürzt "Ak.gepr. Innovationsmanager ").

    5. Der Master Thesis sind 12 ECTS Anrechnungspunkte zuzuteilen.

    6. Die Beurteilungen erfolgen mit den Noten „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend (3), „genügend“ (4), „nicht genügend“ (5).


    § 6: Festsetzung des Lehrgangsbeitrags


    1. Für den Universitätslehrgang ist eine Gebühr von € 25.000,-- zu entrichten.


    § 7: Sonstiges


    (1) Das Professional MBA-Studium wird in Absprache mit der Wirtschaftuniversität Wien abgehalten; Der Senat der Wirtschaftuniversität Wien erlässt gleichfalls eine entsprechende Verordnung.

    (2) Die Organisation und Vermarktung des Professional MBA-Studiums erfolgt durch das Weiterbildungszentrum der TU Wien gemeinsam mit der Executive Academy der WU Wien.


    Der Vorsitzende des Senats:

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    180. Universitätslehrgang Versicherungsmathematik; Auslaufbestimmung


    Nach Rücksprache mit der Universitätsverwaltung wurde festgelegt, dass die Studierenden berechtigt sind, das Studium des Universitätslehrgangs Versicherungsmathematik (Studienplan UniStG 1.10.1997) bis längstens 30. April 2006 abzuschließen.


    Der Studiendekan:

    Dr. R. M l i t z

     

    181. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsprofessoren/-innen in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Wien


    Es wird zur Wahl von 8 (acht) Vertretern/-innen der in § 97 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik einberufen:


    Zeit: Montag, 13. Juni 2005, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr


    Ort: Hörsaal EI 3, 1040 Wien, Gusshausstrasse 25, Steige VIII (Hauptstiege, 2. Stock)


    Wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Fakultät mit Stichtag 18. Mai 2005 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.


    Wählerverzeichnisse:


    In die Wählerverzeichnisse kann vom 25. Mai bis 3. Juni 2005 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim/bei der Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

    Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 7. Juni 2005 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


    Wahlvorschläge:


    Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 30. Mai 2005 schriftlich beim/bei der Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.

    Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim/bei der Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.

    Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.

    Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/ Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen bei der/dem Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.

    Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder später als zwei Wochen vor dem Wahltag beim/bei der Vorsitzenden einlangen, werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


    Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 6. Juni 2005 an der Amtstafel der Universitätsverwaltung kundgemacht.

    Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    182. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsdozenten/-innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Wien


    Es wird zur Wahl von 4 (vier) Vertretern/-innen der in § 100 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik einberufen.




    Zeit: Montag, 13. Juni 2005, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr


    Ort: Hörsaal EI 4, 1040 Wien, Gusshausstrasse 25, Steige VIII (Hauptstiege, 2. Stock)


    Wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Fakultäten mit Stichtag 18. Mai 2005 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.


    Wählerverzeichnisse:


    In die Wählerverzeichnisse kann vom 25. Mai bis 3. Juni 2005 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim/bei der Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

    Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 7. Juni 2005 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


    Wahlvorschläge:


    Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 30. Mai 2005 schriftlich beim/ bei der Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.

    Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim/bei der Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.

    Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.

    Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/ Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim/bei der Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.

    Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder später als zwei Wochen vor dem Wahltag bei dem/der Vorsitzenden einlangen werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


    Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 6. Juni 2005 an der Amtstafel der Universitätsverwaltung kundgemacht.

    Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    183. Ausschreibung der Wahl der Vertreter/-innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Wien


    Es wird zur Wahl von 2 (zwei) Vertretern/-innen der in § 101 UG 2002 genannten Personengruppe und deren Ersatzmitglieder in den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik einberufen.


    Zeit: Montag, 13. Juni 2005, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr


    Ort: Hörsaal EI 3, 1040 Wien, Gusshausstrasse 25, Steige VIII (Hauptstiege, 2. Stock)


    Wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Fakultäten mit Stichtag 18. Mai 2005 angehörigen Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.





    Wählerverzeichnisse:


    In die Wählerverzeichnisse kann vom 25. Mai bis 3. Juni 2005 in der Kanzlei der Universitätsverwaltung während der Dienststunden, d.h. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich beim/bei Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

    Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird durch die Wahlkommission bis zum 7. Juni 2005 entschieden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


    Wahlvorschläge:


    Jede/r Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen bis zum 30. Mai 2005 schriftlich beim/ bei der Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Universitätsverwaltung, Kanzlei, während der Dienststunden (s.o.) eingelangt sein.

    Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/-innen beigefügt sein. Diese muss spätestens vier Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist beim/bei der Vorsitzenden eingelangt sein. Ein Zustellungsbevollmächtigter/eine Zustellungsbevollmächtigte muss benannt sein.

    Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person wird von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen gestrichen. Wahlwerber/-innen, denen die Wählbarkeit fehlt, werden ebenfalls aus dem Wahlvorschlag gestrichen.

    Die Wahlkommission überprüft die überreichten Wahlvorschläge und wird allfällige Bedenken spätestens zwei Arbeitstage nach Ablauf der Einreichfrist dem/der Zustellungsbevollmächtigten mitteilen. Eine Verbesserung/ Ergänzung des Wahlvorschlages ist innerhalb von zwei weiteren Arbeitstagen beim/bei der Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen.

    Wahlvorschläge, die keinen Zustellungsbevollmächtigten/keine Zustellungsbevollmächtigte benennen, oder später als zwei Wochen vor dem Wahltag bei dem/der Vorsitzenden einlangen werden nicht zugelassen. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig.


    Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 6. Juni 2005 an der Amtstafel der Universitätsverwaltung kundgemacht.

    Wähler/-innen können ihre Stimme gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgeben!


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    184. Mitteilungen des Vizerektors für Forschung

     

    184.1. betreffend UNESCO/L´ORÉAL-Fellowship 2006 für junge Wissenschafterinnen (Life Sciences)


    Die Deadline für Einreichungen in Paris ist der 15. September 2005; Fellowship-Bewerbungen sollten daher bis spätestens 13. August 2005 in der Österreichischen UNESCO-Kommission eintreffen.

    Weitere Informationen über die Kooperation UNESCO-L´ORÉAL unter:

    http://www.unesco.org/science/index.shtml und http://www.loreal.com/loreal-women-in-science

     

    184.2. betreffend INTAS: Offene Ausschreibungen mit Einreichfrist Juni 2005


    Für RUSSLAND und die Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) gibt es im INTAS Programm neue AUSSCHREIBUNGEN für Forschungsprojekte mit Einreichfristen im Juni 2005-05-11

    Einreichfrist für "Full Proposal" (nach erfolgreicher Evaluation des Pre-Proposals):

    Ausführliche Informations- und Arbeitsdokumente zu diesen offenen INTAS Ausschreibungen auf der INTAS Website (http://www.intas.be) unter: "Funding Opportunities"

    oder direkt unter: http://www.intas.be/index.asp?s=2&uid

    bzw. auf der FFG/EIP INTAS Website: http://www.bit.ac.at/intas/index_a.htm


    Der Vizerektor für Forschung

    Dr. F. R a m m e r s t o r f e r

     

    185. Mitteilungen der Universitätsverwaltung


    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:


    Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und Technische Chemie

    Herr Heinz-Dieter HUEMAYER

    Tel.: 58801-10002


    Dekanat für Maschinenbau:

    Frau Elfriede TITZER

    Tel.: 58801-30012


    Dekanat für Bauingenieurwesen:

    Frau Ramona SCHNEIDER

    Tel.: 58801-20010


    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:

    Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM

    Tel.: 58801-35000


    Dekanat für Architektur und Raumplanung:

    Frau Andrea WÖLFER

    Tel.: 58801-25003


    Ansprechpersonen an der HTU:

    Frau Helga BAUER

    Tel.: 58801-49501


     

    185.1. betreffend HPC-Europa Projekt


    HPC-Europa ist ein von der EU gefördertes Projekt, mit dem Ziel, der europäischen Forschergemeinde durchgehenden Zugang zu den modernsten Hochleistungsrechnern, wie z.B. Mare Nostrum (Barcelona), HPCx (Edinburgh) oder Nec SX-8 (Stuttgart) zu ermöglichen. Ein Hauptbestandteil des Projektes ist die Förderung der Kooperation europäischer Wissenschaftler durch ein gefördertes Gastwissenschaftlerprogramm (Transnational Access).

    Es sind Wissenschaftler aller Fachrichtungen eingeladen an den Universitäten der beteiligten Partner für bis zu 3 Monate zu forschen.

    Die Bewerbungsfristen sind 4 Mal pro Jahr, die Fristen für 2005 sind 31. Mai, 31. August, 15. November.

    Für weitere Informationen und Onlinebewerbung: http://www.hpc-europa.org/ta.html

     

    185.2. betreffend VODAFONE-Stiftung


    Der Innovationspreis der VODAFONE-Stiftung für Forschung prämiert herausragende Forschungsleistungen und wissenschaftliche Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der Mobilkommunikation.

    Deadline: 18. November 2005

    Informationen unter http://www.vodafone-stiftung-fuer-forschung.de

     

    185.3. betreffend Stellenausschreibung an der Veterinärmedizinischen Universität Wien


    An der Veterinärmedizinischen Universität Wien ist die Stelle eines Universitätsprofessors / einer Universitätsprofessorin für "Ernährung" ausgeschrieben.

    Informationen:

    Prof. Dr. Mathias Müller, Klinisches Department für Tierzucht und Reproduktion

    Veterinärmedizinische Universität Wien

    A-1210 Wien, Veterinärplatz 1

    phone: +43 1 25077 5260, fax: +43 1 25077 5960, e-mail: mathias.mueller@vu-wien.ac.at


    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    186. Einsetzung von Habilitationskommissionen


    Der Senat hat in seiner Sitzung vom 14. März 2005 gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens von Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Friedrich LEISCH, Fachgebiet „Statistik"“, eine Habilitationskommission eingesetzt.

    In der konstituierenden Sitzung am 9. Mai 2005 wurde Herr Univ.Prof. Dr. Wolfgang WERTZ zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. D. D o r n i n g e r


    Der Senat hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2004 gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens von Frau Dipl.-Ing. Dr.techn. Caroline JÄGER, Fachgebiet „Architekturgeschichte"“, eine Habilitationskommission eingesetzt.

    In der konstituierenden Sitzung am 10. Mai 2005 wurde Herr Univ.Prof. Dr. Manfred WEHDORN zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. K. S e m s r o t h

     

    187. Ausschreibung freier Stellen


    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

    187.1. Universitätsverwaltung


    1 Stelle für eine Bürokraft (Mitarbeiter/in in der Kanzlei, Ersatzkraft, 20 Stunden) in der Universitätsverwaltung, Arbeitsplatzwertigkeit v4

    Erfordernisse: EDV-Kenntnisse, Kenntnisse in Büroarbeit und –organisation, Teamfähigkeit

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für allgemeines Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Für den Rektor:

    Mag. E. U r b a n

     

    187.2. Fakultät für Architektur und Raumplanung


    1 Stelle für eine wissenschaftliche Hilfskraft (Studienassistent/in, 12 Wochenstunden), am Department für Raumentwicklung, Infrastruktur- und Umweltplanung, Fachbereich Soziologie für RPL und ARCH, vorerst befristet bis 30. September 2005

    Erfordernisse: Grundlegende Kenntnisse von sozialwissenschaftlichen Aspekten von Architektur und Raumplanung

    fundierte EDV-Kenntnisse sowie Beherrschung gängiger Grafikprogramme, Teamfähigkeit, Genauigkeit

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    187.3. Fakultät für Bauingenieurwesen


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Interdisziplinäres Bauprozessmanagement, Abteilung Baubetrieb und Bauwirtschaft, voraussichtlich ab 1. Oktober 2005 bis 30. November 2006

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im
    In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Vertiefung in Baubetrieb und Bauwirtschaft, gute EDV-Kenntnisse

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    187.4. Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Konstruktionswissenschaften und Technische Logistik, Abteilung Forschungsbereich ECO-Design, ab 1. September 2005 auf die Dauer von 4 Jahren

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung MB oder MB-WI bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Möglichst Vertiefung oder Vorkenntnisse in den Bereichen Konstruktionslehre und Produktentwicklung

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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