University Gazette - 14/2005


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UNIVERSITY GAZETTE
Jahr 2005
14. Stück
16 March, 2005

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 131. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
  • 132. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
  • 133. Richtlinien des Rektorats für Berechtigte und Bevollmächtigte gem. § 27 UG 2002
  • 134. Richtlinien des Rektorats für Bevollmächtigte gem. § 28 UG 2002
  • 135. Bestellung zum Universitätsprofessor
  • 136. Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent
  • 137. Bevollmächtigung durch den Rektor gemäß § 20 Abs. 6 Z 13 UG 2002
  • 138. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
  • 139. Einsetzung von Berufungskommissionen
  • 140. Einsetzung von Habilitationskommissionen
  • 141. Todesfall
  • 142. Stellenausschreibung für die Position eines/r Administrator/in / Zentrale Serversysteme an der Akademie der bildenden Künste in Wien
  • 143. Stellenausschreibung der Österreichischen Qualitätssicherungsagentur
  • 144. Ausschreibung freier Stellen
     


     

     

    131. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002


    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002 (Projektleiter/innen) ist unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/Vollmachten_27.pdf (in der HTML-Version) verfügbar.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y e.h.

     

    132. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002


    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/Vollmachten_28.pdf (in der HTML-Version) verfügbar.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y e.h.

     

    133. Richtlinien des Rektorats für Berechtigte und Bevollmächtigte gem. § 27 UG 2002


    (Redaktioneller Hinweis:

    Diese Richtlinien ersetzen die unter Nr. 144-2004/05 vom 25. März 2004 kundgemachte Richtlinien.

    Der Abschluss von Lizenzverträgen wurde von den Bevollmächtigten gemäß § 27 und § 28 ausgenommen. Ebensowenig ist die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern davon erfasst.

    Darüber hinaus wurde in die Richtlinien nunmehr die Aufzählung aus den Gebarungsrichtlinien übernommen, welche Rechtsgeschäfte nicht bzw. nur bei Genehmigung abgeschlossen werden dürfen.

    Hinsichtlich der Vorlage zur Vertragsprüfung wurde das Kriterium der Konkurrenzklausel aufgenommen sowie festgehalten, dass sämtliche F & E – Verträge in Kopie an die Controlling-Abteilung zu senden sind.)


    Die im Folgenden angeführten Paragraphen beziehen sich ausschließlich auf das UG2002.


    Leiter/innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben (nachfolgend OE genannt) sind gemäß § 27(1) zum Abschluss von Verträgen gem. § 27(1)Z3 über die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten, Untersuchungen, Befundungen im Auftrag Dritter berechtigt. Bei Missbrauch kann die Berechtigung entzogen werden.

    Gemäß §27(2) ist jeder/jede mit der Erfüllung von derartigen Verträgen verantwortlich betraute Projektleiter/in zum Abschluss von dazu erforderlichen Rechtsgeschäften vom/von der Leiter/in der OE zu ermächtigen. Diese Bevollmächtigungen (und allfällige Einschränkungen der Vollmacht) sind im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Projektleiter/innen dürfen erst nach erfolgter Veröffentlichung im Mitteilungsblatt die o.a. Rechtsgeschäfte abschließen.


    Die Leiter/innen der OE bzw. die Bevollmächtigten gem. § 27(2) sind verpflichtet, bei der Vertragserstellung und Abwicklung des Vertragsgegenstandes die Sorgfaltspflichten (d.h. entsprechende Sorgfalt in Analogie zu §15(1) hinsichtlich Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Transparenz ) wahrzunehmen und sicherzustellen, dass die betroffene OE über ausreichende Mittel zur finanziellen Bedeckung der Ausgaben zur Abwicklung des Vertragsgegenstandes sowie allfälliger Folgeverpflichtungen (u.a. auch zur Leistung geforderter Kostenersätze gem. §27(3), Refundierung von Gehaltskosten samt Gegenwerte für nicht aufgebrauchte Urlaubsansprüche für einzustellendes Personal an die TU Wien und auch zur Zahlung von Erfindervergütungen, sofern diese nicht vom Auftraggeber übernommen werden) verfügt.


    Von den Leiter/innen von OE dürfen nur solche Verträge abgeschlossen und von den bevollmächtigten Projektleiter/innen dürfen nur solche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, die ausschließlich den Tätigkeitsbereich der OE, die sie leiten bzw. der sie angehören, berechtigen und verpflichten.


    Die Berechtigung und Bevollmächtigung gem. § 27 Abs. 1 und Abs. 2 berechtigen nicht dazu,

    • ein Patent oder Gebrauchsmuster im Namen der TU Wien anzumelden oder zu erwerben, sowie

    • Verträge, mit denen Rechte in Bezug auf bestehende (Dienst)Erfindungen, Patente oder Gebrauchsmuster übertragen und eingeräumt werden (zB Lizenz-, Options- oder Verkaufsverträge), abzuschließen.

    Entsprechende Rechtsgeschäfte dürfen nur vom Vizerektor für Forschung vorgenommen werden.




    Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Berechtigte und Bevollmächtigte gemäß § 27 zum Abschluss folgender Rechtsgeschäfte im Namen der TU Wien nicht berechtigt sind:

    • Beitritt zu Vereinen

    • Gründung von und Beteiligung an Unternehmen

    • Abschluss von Rechtsgeschäften, die von Gesetzes wegen einer Genehmigung durch ein Organ der Universität bedürfen (z.B. Gründung von Gesellschaften und Stiftungen, Aufnahme von Bildungskooperationen wie etwa Doppeldiplomprogramme)

    • Abschluss von Beraterverträgen (z.B. Steuerberater, Rechtsanwalt)

    • Vermietung von unbeweglichen Sachen (insbesondere Räumlichkeiten)

    Der Abschluss dieser Rechtsgeschäfte ist dem Rektorat vorbehalten.


    Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen vor Abschluss jedenfalls der Genehmigung durch die Universitätsleitung:

    • Ratengeschäfte, die mit Zinsen verbunden sind und/oder den Preis erhöhen

    • Leasingverträge

    • Anmietung von unbeweglichen Sachen

    • Versicherungsverträge

    • Verkauf aus dem Globalbudget angeschafftem Anlagevermögen

    • Annahme von Schenkungen, soweit es sich um eine Anlage handelt; andere Schenkungen bedürfen lediglich einer Meldung an die Quästur

    • Anschaffung einer Anlage aus Subventionsmittel


    Es ist seitens des/der Leiters/in der OE dafür Vorsorge zu treffen, dass für den Fall des Ausscheidens des/der Berechtigten bzw. Bevollmächtigten bzw. des Verlustes der Berechtigung bzw. Bevollmächtigung während des Zeitraumes der Abwicklung des Auftragsgegenstandes bzw. Rechtsgeschäftes eine geordnete Übergabe an eine/einen andere/n Berechtigte/n bzw. Bevollmächtigte/n gesichert ist.


    Ferner gilt im Innenverhältnis(1) hinsichtlich der Art der Verträge über die Durchführung von Arbeiten gem. § 27 (1) : Projekte, welche

    • einen Projektumsatz von mehr als € 350.000

    oder

    • eine Projektlaufzeit von mehr als 3 Jahren lt. Vertrag aufweisen

    bedürfen vor dem endgültigen Vertragsabschluss einer Freigabe durch das Rektorat, wobei auch im Falle der erteilten Freigabe die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertragsgegenstandes bzw. der damit verbundenen Rechtsgeschäfte beim/bei der Leiter/in der OE bzw. beim/bei der Projektleiter/in liegt.

    Dabei möge beachtet werden, dass auch Angebote ein Vertragswerk darstellen und bindend sein können!

    (1) "im Innenverhältnis" bedeutet, dass zwischen berechtigter bzw. bevollmächtigter Person einerseits und Rektorat andererseits eine Vereinbarung existiert, die aber nicht nach außen wirkt.


    Für Bestellermächtigungen von Berechtigten gemäß § 27(1) (Leiter/innen von OE) gilt im Innenverhältnis:

    • Einzelermächtigung bei Bestellungen bis zu € 100.000,--


    Auf die erforderliche Einhaltung der Vorschriften des Bundesvergabegesetzes sei hier besonders hingewiesen.

    Bei Ausschreibungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens sind die Ausführungen unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/Vergaberecht_03.pdf zu beachten. Insbesondere muss bedacht werden, dass die TU Wien in einem Vergabeverfahren an das Angebot eines Bestbieters auch dann gebunden ist, wenn es bis zu 15% über dem Ausschreibungswert liegt. Die Einleitung eines Vergabeverfahrens über einem geschätzten Netto-Auftragswert von € 85.000,-- bedarf daher der vorherigen Zustimmung des Rektorats.


    Für Bevollmächtigte gemäß § 27(2) (Projektleiter/innen) gilt im Innen- und Außenverhältnis(2):

    • Einzelermächtigung bei Bestellungen bis zu € 20.000,--
      (Bestellungen dürfen ausschließlich im Rahmen der Bedeckbarkeit durch Einnahmen aus dem Projekt getätigt werden, welches er/sie leitet, vgl. §27(2) UG2002).
      Sollten Bevollmächtigte gem. § 27(2) Ausschreibungen tätigen, so liegt im Analogieschluss zu obiger Anmerkung betreffend Einzelermächtigungen bei Ausschreibungen diese Grenze bereits bei einem geschätzten Auftragswert von € 17.000,-.

    (2) "im Außenverhältnis" bedeutet, dass eine bestehende Regelung auch nach außen, für jeden Kunden bzw. Auftraggeber, wirkt.




    Bestellungen oder Ausschreibungen mit höheren Bestellumfängen bedürfen zweier Unterschriften: Bei Bestellungen oder Ausschreibungen durch den/die Projektleiter/in zusätzlich jener des/der Leiters/in der OE (bis zu dessen Einzelermächtigungsgrenze); bei Bestellungen oder Ausschreibungen durch den/die Leiter/in der OE zusätzlich jener des/der Dekans/in.


    Das wirtschaftliche Controlling der Erfüllung des Vertragsgegenstandes bzw. Rechtsgeschäftes (einschließlich des Erfassens des Risiko-Status) obliegt, dem/der Leiter/in der OE bzw. dem/der Bevollmächtigten gem. §27(2), in Zusammenwirkung mit der Abteilung für Controlling.


    Bei Organisationseinheiten, welche einen Jahresumsatz im Drittmittelbereich von mehr als

    1,5 Mio aufweisen, ist eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen beeideten Wirtschaftstreuhänder durchzuführen; die Kosten dieser Prüfung gehen zu Lasten der betroffenen Organisationseinheit.


    Hinsichtlich der Gestaltung der Verträge, die von den Berechtigten bzw. Bevollmächtigten im Namen der TU Wien abgeschlossen werden, gelten – unbeschadet der o.a. Begrenzungen der Bevollmächtigungen – die nachfolgend beschriebenen Verpflichtungen für Vorlage von Verträgen zur Überprüfung.

    Verpflichtung zur Vorlage von Verträgen:

    Das Rektorat legt folgende Vorgangsweise für Vorlage und Überprüfung von Verträgen fest:


    1. Alle Verträge von EU-Forschungsprojekten (Vorvertrag, Contract Preparation Forms, EU-Hauptvertrag und allfälliger Konsortialvertrag) sind der EU-Projektmanagement-Unit der TU Wien (Kontakt: DI Siegfried Huemer, Nebenstelle 41553, huemer@ai.tuwien.ac.at, Gußhausstraße 28,1040 Wien) spätestens 3 Wochen vor Vertragsunterzeichnung vorzulegen(1) und von dieser zu prüfen.


    2. Alle Verträge von Projekten gem. §27(1)Z3 (siehe oben), die nicht unter Punkt 1 fallen und die nach untenstehenden Kriterien einer Überprüfung und Freigabe bedürfen, sind vor Vertragsunterzeichnung der Technologietransferstelle der TU Wien zu übermitteln3 und von dieser zu prüfen (Kontakt: DI Karin Welser, Nebenstelle 41533, welser@ai.tuwien.ac.at, E0154 Technologietransfer).

    3. Alle Verträge von Projekten, die nicht unter Punkt 1 oder Punkt 2 fallen, sind der TU Wien von den Berechtigten bzw. Bevollmächtigten nicht vor der Unterzeichnung vorzulegen.


    Jeder unterzeichnete Vertrag ist in Kopie an die Abteilung für Controlling (Kontakt: Harald Krehan, Nebenstelle 41037, harald.krehan@tuwien.ac.at, Resselgasse 5/15, 1040 Wien) zu übermitteln.

    Dies gilt auch für Projekt-Verträge gemäß § 26 und § 27 Abs. 1 UG 2002, die nicht unter Punkt 1 oder 2 fallen und somit nicht vorab vorzulegen sindvon der Technologietransferstelle zu prüfen sind. Die Dekane der betroffenen Fakultäten werden über die Verträge informiert.

    Andere Verträge sind nach Maßgabe der Gebarungsrichtlinien vorzulegen.


    Kriterien, in welchen Fällen Projekt-Verträge gemäß Punkt 2 (sowie allfällige jeweils zugeordnete Konsortialverträge) gemäß Punkt 2 vor der Unterzeichnung einer Überprüfung durch die Technologietransferstelle zu unterziehen sind:


    • wenn das gesamte Vertragsvolumen den Wert von 350.000 übersteigt

    oder

    • wenn die Laufzeit für länger als 3 Jahre geplant ist

    oder

    oder

    • wenn das gesamte Vertragsvolumen im Vertrag nicht angegeben ist (z.B. manche Rahmen- oder Konsortialverträge)

    oder

    • wenn keine Haftungsbegrenzung auf einen Betrag kleiner oder gleich der Projektsumme bzw. im Falle der Projektbearbeitung durch mehrere Partner kleiner oder gleich der Summe jener Projektanteile, die durch die TU bearbeitet werden, vereinbart ist

    oder

    • wenn die Regelungen hinsichtlich des Umganges mit Diensterfindungen nicht jenen entsprechen, die in den Vertragsmustern (siehe: http://info.tuwien.ac.at/ai/tt_tuv.htm) vorgeschlagen werden.

    • wenn im Vertrag eine Konkurrenzklausel enthalten ist.


    Bei Projekten mit einem Vertragsvolumen von mehr als € 350.000 ist eine Kalkulation vorzulegen, die von der Abteilung für Controlling geprüft wird.




    Die Überprüfungen durch die Technologietransferstelle bzw. EU-Projektmanagement-Unit erfolgen insbesondere hinsichtlich Rechten an Erfindungen und hinsichtlich Haftungen/Gewährleistung, wobei mit diesen Überprüfungen und allfälligen Freigaben keine Entlastung des/der Leiter/in der OE bzw. der Bevollmächtigten gem. § 27(2) von ihrer Verantwortung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsgegenstandes erfolgt.


    Schlussbemerkungen:

    Die gem. § 27(1) Berechtigten bzw. die gem. § 27(2) Bevollmächtigten bestätigen mit der Annahme der Ernennung bzw. Bevollmächtigung durch Ihre Unterschrift die Kenntnisnahme und die Akzeptanz der oben angeführten Richtlinien.

    Die Nicht-Einhaltung dieser Richtlinien stellt einen Missbrauch im Sinne des §27 dar und kann neben Anderem den Entzug der gem. §27 (1 oder 2) gegebenen Berechtigung bzw. Bevollmächtigung zur Folge haben.


    Das Projekt ist bereits vor Übermittlung der Verträge in die Projektdatenbank (http:\ projekte.tuwien.ac.at) eintragen und es sind die entsprechenden Felder für „Verträge“ auszuwählen bzw. auszufüllen (diese Felder erscheinen erst nach Anlage der Stammdaten).


    Für das Rektorat:

    Der Vizerektor für Forschung:

    Dr. F. Ra m m e r s t o r f e r

     

    134. Richtlinien des Rektorats für Bevollmächtigte gem. § 28 UG 2002


    (Redaktioneller Hinweis:

    Diese Richtlinien ersetzen die unter Nr. 145-2004/05 vom 25. März 2004 kundgemachte Richtlinien.

    Der Abschluss von Lizenzverträgen wurde von den Bevollmächtigten gemäß § 27 und § 28 ausgenommen. Ebensowenig ist die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern davon erfasst.

    Darüber hinaus wurde in die Richtlinien nunmehr die Aufzählung aus den Gebarungsrichtlinien übernommen, welche Rechtsgeschäfte nicht bzw. nur bei Genehmigung abgeschlossen werden dürfen.

    Hinsichtlich der Vorlage zur Vertragsprüfung wurde das Kriterium der Konkurrenzklausel aufgenommen sowie festgehalten, dass sämtliche F & E – Verträge in Kopie an die Controlling-Abteilung zu senden sind.)


    Rechtsgrundlage: UG 2002

    § 28. (1) Die Rektorin oder der Rektor kann unter Beachtung der vom Rektorat erlassenen Richtlinien festlegen, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universität Rechtsgeschäfte im Namen der Universität abschließen dürfen. Diese Bevollmächtigungen sind im Mitteilungsblatt der Universität zu verlautbaren.

    (2) § 27 Abs. 4 und 5 gelten sinngemäß.


    Die im Folgenden angeführten Paragraphen beziehen sich ausschließlich auf das UG2002.


    Im Rahmen der vom Rektorat erlassenen und im Mitteilungsblatt der TU Wien veröffentlichten Richtlinien kann der Rektor/die Rektorin „Große Bevollmächtigungen“ und „Kleine Bevollmächtigungen“ erteilen. Generell sind für Rechtsgeschäfte im Bereich der ordentlichen Gebarung (Globalbudget-Anteile) Bevollmächtigungen gem. § 28 (auch für Leiter/innen von OE) erforderlich.


    Die Bevollmächtigten gem. § 28(1) sind verpflichtet, bei der Vertragserstellung und Abwicklung des Vertragsgegenstandes die Sorgfaltspflichten (d.h. entsprechende Sorgfalt in Analogie zu §15(1) hinsichtlich Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Transparenz) einzuhalten und sicherzustellen, dass die betroffene OE bzw. Dienstleistungseinrichtung über ausreichende Mittel zur finanziellen Bedeckung der Ausgaben zur Abwicklung des Vertragsgegenstandes sowie allfälliger Folgeverpflichtungen (z.B. auch zur Leistung geforderter Kostenersätze gem. §27(3), Refundierung von Gehaltskosten samt Gegenwerte für nicht aufgebrauchte Urlaubsansprüche für einzustellendes Personal an die TU Wien und auch zur Zahlung von Erfindervergütungen, sofern diese nicht vom Auftraggeber übernommen werden) verfügt.


    Von den Bevollmächtigten gem. § 28(1) dürfen nur solche Verträge abgeschlossen werden, die ausschließlich den Tätigkeitsbereich der OE bzw. Dienstleistungseinrichtung, die sie leiten bzw. der sie angehören, berechtigen und verpflichten. Die Organisation und Durchführung von Universitätslehrgängen gem. § 56 ist der dafür vorgesehenen Einrichtung der TU Wien vorbehalten und gehört nicht zu den Tätigkeitsbereichen aller anderen OE oder Dienstleistungseinrichtungen.


    Die Bevollmächtigung gem. § 28 berechtigt nicht dazu,

    • ein Patent oder Gebrauchsmuster im Namen der TU Wien anzumelden oder zu erwerben, sowie

    • Verträge, mit denen Rechte in Bezug auf bestehende (Dienst)Erfindungen, Patente oder Gebrauchsmuster übertragen und eingeräumt werden (zB Lizenz, Options- oder Verkaufsverträge), abzuschließen.

    Entsprechende Rechtsgeschäfte dürfen nur vom Vizerektor für Forschung vorgenommen werden.


    Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt für bestehende Patente oder Gebrauchsmuster, die vor dem 01.01.2004 angemeldet worden sind. Bevollmächtigte gem. § 28 Abs. 1 sind berechtigt, Verträge über die Einräumung oder Übertragung von Rechten an (Dienst)Erfindungen, Patenten oder Gebrauchsmuster abzuschließen, die bereits im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit angemeldet worden sind.

    Die Verträge sind jedoch vor der Unterzeichnung dem Außeninstitut - Technologietransferstelle der TU Wien zur Prüfung zu übermitteln (Kontakt: DI Karin Welser, Nebenstelle 41533, welser@ai.tuwien.ac.at, E0154 Technologietransfer).

    Jeder bereits unterzeichnete Lizenzvertrag ist zur Meldung in Kopie an die Abteilung für Controlling (Kontakt: Harald Krehan, Nebenstelle 41037, harald.krehan@tuwien.ac.at, Resselgasse 5/15, 1040 Wien) zu senden, soweit dies nicht schon erfolgt ist.

    Softwarelizenzen können von Bevollmächtigten gem. § 28 Abs. 1 im Rahmen ihrer Bevollmächtigung und gemäß den Richtlinien des Rektorats vergeben und erworben werden.


    Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Bevollmächtigte gemäß § 28 zum Abschluss folgender Rechtsgeschäfte im Namen der TU Wien nicht berechtigt sind:

    • Beitritt zu Vereinen

    • Gründung von und Beteiligung an Unternehmen

    • Abschluss von Rechtsgeschäften, die von Gesetzes wegen einer Genehmigung durch ein Organ der Universität bedürfen (z.B. Gründung von Gesellschaften und Stiftungen, Aufnahme von Bildungskooperationen wie etwa Doppeldiplomprogramme)

    • Abschluss von Beraterverträgen (z.B. Steuerberater, Rechtsanwalt)

    • Vermietung von unbeweglichen Sachen (insbesondere Räumlichkeiten)

    Der Abschluss dieser Rechtsgeschäfte ist dem Rektorat vorbehalten.


    Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen vor Abschluss jedenfalls der Genehmigung durch die Universitätsleitung:

    • Ratengeschäfte, die mit Zinsen verbunden sind und/oder den Preis erhöhen

    • Leasingverträge

    • Anmietung von unbeweglichen Sachen

    • Versicherungsverträge

    • Verkauf aus dem Globalbudget angeschafftem Anlagevermögen

    • Annahme von Schenkungen, soweit es sich um eine Anlage handelt; andere Schenkungen bedürfen lediglich einer Meldung an die Quästur

    • Anschaffung einer Anlage aus Subventionsmittel


    Es ist seitens des Leiters/der Leiterin der OE bzw. der Dienstleistungseinrichtung dafür Vorsorge zu treffen, dass für den Fall des Ausscheidens des/der Bevollmächtigten bzw. des Verlustes der Bevollmächtigung während des Zeitraumes der Abwicklung des Auftragsgegenstandes eine geordnete Übergabe an eine/einen andere/n Bevollmächtigte/n gesichert ist.


    Für Rechtsgeschäfte, die von Bevollmächtigten gem. § 28(1) abgeschlossen werden, gelten sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis(1) folgende Begrenzungen:


    • Große Bevollmächtigung: bis zu € 100.000,- Vertragssumme im Einzelfall

    • Kleine Bevollmächtigung: bis zu € 10.000,- Vertragssumme im Einzelfall

    (1) „ im Innenverhältnis“ bedeutet, dass zwischen bevollmächtigter Person einerseits und Rektorat andererseits eine Vereinbarung existiert, die aber nicht nach außen wirkt. „Im Außenverhältnis“ bedeutet, dass eine bestehende Regelung auch nach außen, für jeden Kunden bzw. Auftraggeber, wirkt.



    Anmerkungen:

    1. Es möge beachtet werden, dass auch Angebote ein Vertragswerk darstellen und bindend sein können!

    2. Auf die erforderliche Einhaltung der Vorschriften des Bundesvergabegesetzes sei hier besonders hingewiesen. Bei Ausschreibungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens sind die Ausführungen unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/Vergaberecht_03.pdf zu beachten. Insbesondere muss bedacht werden, dass die TU Wien in einem Vergabeverfahren an das Angebot eines Bestbieters auch dann gebunden ist, wenn es bis zu 15% über dem Ausschreibungswert liegt. Die Einleitung eines Vergabeverfahrens (durch Personen mit Großer Bevollmächtigung) über einem geschätzten Netto-Auftragswert von € 72.000,--(2) bedarf daher der vorherigen Zustimmung des Rektorats. Sollten Personen mit Kleiner Bevollmächtigung Ausschreibungen tätigen, so liegt im Analogieschluss diese Grenze bereits bei einem geschätzten Auftragswert von € 7.200,-.(2)

    (2) In diesem Betrag sind 15% mögliche Überschreitung sowie 20% Umsatzsteuer berücksichtigt.


    Keinesfalls dürfen – ohne Genehmigung des Rektorates - Rechtsgeschäfte im Bereich der ordentlichen Gebarung (Globalbudget-Anteile) abgeschlossen werden, die zu Ausgaben der OE bzw. der Dienstleistungseinrichtung führen, welche die verfügbaren Bestände aus den freigegebenen Budgetmitteln übersteigen.


    Das wirtschaftliche Controlling der Erfüllung des Vertragsgegenstandes (einschließlich des Erfassens des Risiko-Status) obliegt dem/der Bevollmächtigten gem. §28 in Zusammenwirkung mit der Abteilung für Controlling.


    Hinsichtlich der Gestaltung der Verträge, die von den Bevollmächtigten im Namen der TU Wien abgeschlossen werden, gelten – unbeschadet der o.a. Begrenzungen der Bevollmächtigungen – die nachfolgend beschriebenen Verpflichtungen für Vorlage von Verträgen zur Überprüfung.


    Verpflichtung zur Vorlage von Verträgen:

    Das Rektorat legt folgende Vorgangsweise für Vorlage und Überprüfung von Verträgen fest:


    1. Alle Verträge von EU-Forschungsprojekten (Vorvertrag, Contract Preparation Forms, EU-Hauptvertrag und allfälliger Konsortialvertrag) sind der EU-Projektmanagement-Unit der TU Wien (Kontakt: DI Siegfried Huemer, Nebenstelle 41553, siegfried.huemer@tuwien.ac.at, huemer@ai.tuwien.ac.at, Gußhausstraße 28,1040 Wien) spätestens 3 Wochen vor Vertragsunterzeichnung vorzulegen(3) und von dieser zu prüfen.


    2. Alle Verträge von Projekten der Art wie in §27(1)Z3 angeführt, die nicht unter Punkt 1 fallen und die nach untenstehenden Kriterien einer Überprüfung und Freigabe bedürfen, sind vor Vertragsunterzeichnung der Technologietransferstelle der TU Wien zu übermitteln(3) und von dieser zu prüfen (Kontakt: DI Karin Welser, Nebenstelle 41533, , E0154 Technologietransfer).

    (3) Das Projekt ist bereits vor Übermittlung der Verträge in die Projektdatenbank (http:\ projekte.tuwien.ac.at) einzutragen und es sind die entsprechenden Felder für „Verträge“ auszuwählen bzw. auszufüllen (diese Felder erscheinen erst nach Anlage der Stammdaten).


    Jeder unterzeichnete Vertrag ist in Kopie an die Abteilung für Controlling (Kontakt: Harald Krehan, Nebenstelle 41037, harald.krehan@tuwien.ac.at, Resselgasse 5/15, 1040 Wien) zu übermitteln. – Dies gilt auch für Projekt-Verträge gemäß § 26 und § 27 Abs. 1 UG 2002, die nicht unter Punkt 1 oder 2 fallen und somit nicht von der Technologietransferstelle zu prüfen sind. Die Dekane der betroffenen Fakultäten werden über die Verträge informiert.

    Andere Verträge sind nach Maßgabe der Gebarungsrichtlinien vorzulegen.


    Kriterien, in welchen Fällen Projekt-Verträge (sowie allfällige jeweils zugeordnete Konsortialverträge) gemäß Punkt 2 vor der Unterzeichnung einer Überprüfung durch die Technologietransferstelle zu unterziehen sind:


    • wenn die Laufzeit für länger als 3 Jahre geplant ist

    oder

    • wenn für ein Vorhaben gem. §27(1)Z3 ein von einem Vertragsmuster (siehe: http://info.tuwien.ac.at/ai/tt_tuv.htm) abweichender Vertrag verwendet wird und das gesamte Vertragsvolumen über € 70.000 liegt

    oder




    • wenn das gesamte Vertragsvolumen im Vertrag nicht angegeben ist (z.B. manche Rahmen- oder Konsortialverträge)

    oder

    • wenn keine Haftungsbegrenzung auf einen Betrag kleiner oder gleich der Projektsumme bzw. im Falle der Projektbearbeitung durch mehrere Partner kleiner oder gleich der Summe jener Projektanteile, die durch die TU bearbeitet werden, vereinbart ist

    oder

    • wenn die Regelungen hinsichtlich des Umganges mit Diensterfindungen nicht jenen entsprechen, die in den Vertragsmustern (siehe: http://info.tuwien.ac.at/ai/tt_tuv.htm) vorgeschlagen werden.

    • wenn im Vertrag eine Konkurrenzklausel enthalten ist.


    Die Überprüfungen durch die Technologietransferstelle bzw. EU-Projektmanagement-Unit erfolgen insbesondere hinsichtlich Rechten an Erfindungen und hinsichtlich Haftungen/Gewährleistung, wobei mit diesen Überprüfungen und allfälligen Freigaben keine Entlastung des/der Leiter/in der OE bzw. der Bevollmächtigten gem. § 28(1) von ihrer Verantwortung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsgegenstandes erfolgt.


    Schlussbemerkungen:

    Die gem. § 28(1) Bevollmächtigten bestätigen bei der Annahme der Bevollmächtigung mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme und die Akzeptanz der oben angeführten Richtlinien.

    Die Nicht-Einhaltung dieser Richtlinien stellt einen Missbrauch dar und kann neben Anderem den Entzug der gem. §28(1) gegebenen Bevollmächtigung zur Folge haben.


    Für das Rektorat:

    Der Vizerektor für Forschung:

    Dr. F. Ra m m e r s t o r f e r

     

    135. Bestellung zum Universitätsprofessor


    Der Rektor hat Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter TSCHERNUTTER mit Wirksamkeit vom 1. April 2005 zum Universitätsprofessor für Wasserbau an der Technischen Universität Wien bestellt.

    Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Herr Univ.Prof. Dr. Peter TSCHERNUTTER dem Institut für Wasserbau und Ingenieurhydrologie der Technischen Universität Wien angehört.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    136. Verleihungen der Lehrbefugnis als Privatdozent


    Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission vom 25. Jänner 2005 Herrn Mag.rer.soc.oec. Dr.rer.soc.oec. Horst EIDENBERGER die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach „Angewandte Informatik“ verliehen.

    Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Horst EIDENBERGER zu dem Institut für Softwaretechnik und Interaktive Systeme verfügt.


    Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission vom 28. Oktober 2004 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Herbert BALASIN die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach „Theoretische Physik“ verliehen.

    Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Herbert BALASIN zu dem Institut für Theoretische Physik verfügt.


    Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission vom 7. Oktober 2004 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Karl LANDSTEINER die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach „Theoretische Physik“ verliehen.

    Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Privatdozent Dr. Karl LANDSTEINER zu dem Institut für Theoretische Physik verfügt.


    Der Vizerektor für Lehre:

    Dr. H. K a i s e r

     

    137. Bevollmächtigung durch den Rektor gemäß § 20 Abs. 6 Z 13 UG 2002


    Vom Rektor ist gemäß § 23 Abs. 1 Z 9 UG 2002 der Abschluss von Arbeitsverträgen wahrzunehmen.

    In diesem Zusammenhang wird der Abschluss von Arbeitsverträgen und personalrechtlichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit in Universitätslehrgängen an den Studiendekan für die Agenden der Weiterbildung, Herrn O.Univ.Prof. Dr. Adolf STEPAN, übertragen.

    Die an den Vizerektor für Lehre erteilte Bevollmächtigung (kundgemacht unter Nr. 55-2004/05) wird hiermit widerrufen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    138. Mitteilungen der Universitätsverwaltung


    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:


    Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und Technische Chemie

    Herr Heinz-Dieter HUEMAYER

    Tel.: 58801-10002


    Dekanat für Maschinenbau:

    Frau Elfriede TITZER

    Tel.: 58801-30012


    Dekanat für Bauingenieurwesen:

    Frau Mag. Heidrun HEINZL

    Tel.: 58801-20010


    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:

    Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM

    Tel.: 58801-35000


    Dekanat für Architektur und Raumplanung:

    Frau Andrea WÖLFER

    Tel.: 58801-25003


    Ansprechpersonen an der HTU:

    Frau Helga BAUER

    Tel.: 58801-49501


     

    138.1. betreffend VERENA-Förderpreis 2004 der Verbund-Stiftung "100 Jahre Elektrizitätswirtschaft, 40 Jahre Verbundkonzern in Österreich"


    Es werden Förderpreise für herausragende Forschungsarbeiten, wie Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationen und sonstige wissenschaftliche Arbeiten, zum Thema "Elektrizität aus Wasserkraft und neue erneuerbare Energien" vergeben.

    Deadline: 31. März 2005

    Weitere Informationen unter http://www.verbund.at (in der HTML-Version)

     

    138.2. betreffend Praktikumsplatz für Studierende


    Die Organisation Far East Bridge vermittelt Praktikumsplätze für Studierende in Asien.

    Allgemeine Informationen sowie eine aktuelle Ausschreibung für eine Stelle in Shanghai unter www.fareastbridge.com bzw. bei Frau Claudia Fedrowitz, Far East Bridge, Ludwig-Erhard-Straße 32,
    D-61440 Oberursel, Tel. ++49 (0)6171-6984853, Fax: ++49 (0)6171-6984854, Mobil: ++49 (0)175-2749913.

     

    138.3. betreffend Stiftung Pro Civitate Austriae


    Die Stiftung "Pro Civitate Austriae" schreibt für das Jahr 2006 im Bereich der vergleichenden Städtegeschichte einen Preis in der Höhe von € 5.000,-- aus.

    Der genaue Ausschreibungstext und die Teilnahmebedingungen sind im Internet unter www.stgf.at abrufbar.

     

    138.4. betreffend Forschungspreise des Landes Steiermark 2005


    Das Land Steiermark schreibt aus:

    1.) den Erzherzog-Johann-Forschungspreis zu EUR 10.900,-- für Leistungen auf den Gebieten der Geistes- oder Naturwissenschaften, die zur besseren Kenntnis und der Forschung des Landes Steiermark beitragen.

    Bewerber müssen die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen und im Land Stiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben.

    2.) den Forschungspreis bzw. Förderungspreis für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2005 zu je EUR 10.900,-- für Wissenschafter bis zum 35. Lebensjahr.

    Thema: hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung.

    Bewerbungsschluss: 14. April 2005

    Informationen und Bewerbungen:

    Maria Ladler, Tel.: (0316) 877-2003, Fax: (0316) 877-3998, e-mail: maria.ladler@stmk.gv.at

     

    138.5. betreffend Österreichische Akademie der Wissenschaften; Studienprogramme


    Die Österreichische Akademie der Wissenschaften vergibt auch heuer Stipendien im Rahmen der Programme

    * DOC Doktorandenprogramm der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

    * DOC-FFORTE (Frauen in Forschung und Technologie)

    * DOC-team (DoktorandInnengruppen für disziplinenübergreifende Arbeiten in den

    Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften)

    Informationen können direkt bei der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Abteilung für Stipendien & Preise, Dr. Ignaz Seipel-Platz 2, 1010 Wien (Tel. 01/51581-1207), Fax: 01/51581-1264,
    e-mail: Imoser@oeaw.ac.at oder im Internet unter http://www.stipendien.at abgerufen werden.

     

    138.6. betreffend Novartis-Preise 2005


    Die Novartis-Preise für 2005 für Biologie, Chemie und Medizin werden an Wissenschafter/innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium unter 40 Jahre (Kindererziehungszeiten werden bis max. 3 Jahre berücksichtigt) für herausragende Leistungen verliehen. Der wesentliche Teil der eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten muss in Österreich durchgeführt worden sein.

    Termin: 29. April 2005

    Informationen an den fachlich zuständigen Instituten unter http://www.nibr.novartis.at sowie am Novartis Institutes for BioMedical Research GmbH & Co KG, Frau Gerhild Fürnsinn, Brunner Straße 59, A-1235 Wien, Tel.: 0043 1 86 634 301, Fax: 0043 1 86 634 354, e-mail: gerhild.fuernsinn@pharma.novartis.com.

     

    138.7. betreffend Carlos J. Finlay-Preis für Mikrobiologie; Javed Husain-Preis für junge Wissenschafter


    Detaillierte Informationen über die Preise im Rahmen der Ausschreibung der UNESCO-Wissenschaftspreise 2005 können im Internet unter http://www.unesco.org/pao/finlay_science_prize.htm und http://www.unesco.org/pao/javed.htm eingeholt werden.


    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    139. Einsetzung von Berufungskommissionen


    Der Senat hat in seiner Sitzung vom 11. Oktober 2004 gemäß § 98 Abs. 4 UG 2002 i.V.m. dem Satzungsteil "Richtlinie für das Berufungsverfahren" (MBl.Nr. 255-2003/04) eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens für die Universitätsprofessur "Flexible Funksysteme" eingesetzt.

    In der konstituierenden Sitzung am 14. Jänner 2005 wurde Herr Univ.Prof. Dr. Markus RUPP zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Senat hat in seiner Sitzung vom 11. Oktober 2004 gemäß § 98 Abs. 4 UG 2002 i.V.m. dem Satzungsteil "Richtlinie für das Berufungsverfahren" (MBl.Nr. 255-2003/04) eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens für die Universitätsprofessur "Mikrosystemtechnik" eingesetzt.

    In der konstituierenden Sitzung am 25. Jänner 2005 wurde Herr Univ.Prof. Dr. Michael VELLEKOOP zum Vorsitzenden gewählt.





    Der Senat hat in seiner Sitzung vom 11. Oktober 2004 gemäß § 98 Abs. 4 UG 2002 i.V.m. dem Satzungsteil "Richtlinie für das Berufungsverfahren" (MBl.Nr. 255-2003/04) eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens für die Universitätsprofessur "Materials Engineering für die Nanoelektronik" eingesetzt.

    In der konstituierenden Sitzung am 27. Jänner 2005 wurde Herr O.Univ.Prof. Dr. Emmerich BERTAGNOLLI zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. S. S e l b e r h e r r

     

    140. Einsetzung von Habilitationskommissionen


    Der Senat hat in seiner Sitzung vom 24. Jänner 2005 gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens von Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Ali AFJEHI-SADAT, Fachgebiet „Nanometrologie"“, eine Habilitationskommission eingesetzt.

    In der konstituierenden Sitzung am 28. Februar 2005 wurde Herr O.Univ.Prof. Dr. Helmar WESESLINDTNER zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. B. G r ö s e l

     

    141. Todesfall


    Am 4. März 2005 verstarb Herr Ao.Univ.Prof. Dr. Josef SCHNEID, Universitätsdozent für Numerische Mathematik an der Technischen Universität Wien.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y e.h.

     

    142. Stellenausschreibung für die Position eines/r Administrator/in / Zentrale Serversysteme an der Akademie der bildenden Künste in Wien


    An der Akademie der bildenden Künste Wien ist die Stelle eines/r

    AdministratorIn / Zentrale Serversysteme

    ab 01.04.2005 in Teilbeschäftigung und ab 01.01.2006 in Vollbeschäftigung zu besetzten.


    Aufnahmebedingungen

    Österreichische bzw. EWR-Staatsbürgerschaft; facheinschlägige Ausbildung und mindestens 3 Jahre Berufspraxis.


    Gewünschte Zusatzqualifikationen

    Berufserfahrung mit Windows Server 2000 bzw. 2003 und Linux Red Hat, einschlägige Erfahrungen mit AD, Exchange und DNS, Erfahrungen mit SQL, MySQL und Oracle Datenbanken, umfassende Kenntnisse über Softwareverteilung und Remoteinstallationsverfahren, Kenntnisse in Perl und VBScript, Teamfähigkeit, Verlässlichkeit, Belastbarkeit, selbständige Arbeitsweise, sowie gute Englischkenntnisse.

    Schriftliche Bewerbungen sind mit Lebenslauf unter Angabe der Kennzahl Nr. 04/2005, bis 29.03.2005 an die angegebene Kontaktadresse zu senden.

    Akademie der bildenden Künste Wien, Personalabteilung

    Schillerplatz 3 | 1010 Wien | a.greiner@akbild.ac.at


    Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

    Die Akademie der bildenden Künste strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von

    qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden.


    Für die Akademie der bildenden Künste:

    i.A. A. G r e i n e r

     

    143. Stellenausschreibung der Österreichischen Qualitätssicherungsagentur


    Die Österreichische Qualitätssicherungsagentur (AQA) ist eine unabhängige Agentur zur Evaluierung und Qualitätssicherung im Hochschulbereich. Die AQA wurde auf gemeinsame Initiative der Österreichischen Rektorenkonferenz, der Fachhochschulkonferenz, der Privatuniversitäten, der HochschülerInnenschaft und des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ins Leben gerufen.


    Die AQA bietet Universitäten und Fachhochschulen Unterstützung bei der Gestaltung ihres Qualitätsmanagements, entwickelt Verfahren zur Evaluierung von Studienprogrammen und internen Qualitätssicherungsprozessen und koordiniert externe Evaluierungen.


    Die Agentur ist seit März 2004 operativ tätig. Derzeit koordinieren wir mehrere Evaluierungsverfahren und entwickeln Kriterien zur Gestaltung und Beurteilung von Ba-/Ma-Programmen und institutionellen QM-Prozessen.


    Wir suchen ab sofort eine/n Projektkoordinator/in mit folgendem Profil:


    Aufgaben:

    * Konzeption und Koordination von Pilotprojekten zur Entwicklung von Qualitätssicherungsverfahren

    * Informationsarbeit zur Fragen der Qualitätssicherung

    * Koordination von Evaluierungsverfahren

    * Erstellung von Studien und Publikationen


    Anforderungsprofil:

    * Erfahrung im Bereich der Qualitätssicherung und Evaluierung (vorzugsweise im Hochschulbereich)

    * Erfahrung in statistischen Auswertungsverfahren

    * Erfahrung im Projektmanagement

    * Kenntnis des österreichischen und europäischen Hochschulwesens

    * Teamfähigkeit

    * Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift

    * Abgeschlossenes Hochschulstudium


    Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:

    Österreichische Qualitätssicherungsagentur (AQA)

    Liechtensteinstraße 22a, 1090 Wien

    office@aqa.ac.at

    http://www.aqa.ac.at


    Für die Österreichischen Rektorenkonferenz:

    Mag. H. W u l z

     

    144. Ausschreibung freier Stellen


    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

    144.1. Universitätsleitung und Zentrale Einrichtungen


    1 Stelle für eine/n Vertragsbedienstete/n, Arbeitsplatzwertigkeit V1, an der Service-Einrichtung für Transmissions- Elektronenmikroskopie (USTEM)

    Erfordernisse: abgeschlossenes Doktoratsstudium der Technischen Physik oder gleichwertiges Universitätsstudium. Ausgewiesene Kenntnisse auf dem Gebiet der Elektronenmikroskopie und Festkörperphysik

    Sonstige Voraussetzungen: Fundierte Kenntnisse der Energiefilterung und Energieverlustspektrometrie sowie EDX, HAADF, HRSTEM.

    Interesse an Kundenbetreuung

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.




    1 Stelle für eine Buchhaltungskraft (befristet auf 2 Jahre), Arbeitsplatzwertigkeit v3, in der Universitätsverwaltung

    Erfordernisse: abgeschlossene Schulbildung, gute Buchhaltungskenntnisse, EDV-Kenntnisse, Teamfähigkeit und Lernfähigkeit

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    144.2. Universitätsbibliothek


    1 Stelle für eine teilbeschäftigte Bürokraft (Mitarbeiter/in in der Zentralabteilung/Verrechnung, 30 Stunden), Arbeitsplatzwertigkeit v4/1

    Erfordernisse: EDV-Kenntnisse (MS Office, ev. SAP), Kenntnisse in Büroarbeit und –organisation, Teamfähigkeit, gute Umgangsformen

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Für den Rektor:

    Mag. E. U r b a n

     

    144.3. Fakultät für Architektur und Raumplanung


    1 Stelle für eine wissenschaftliche Hilfskraft (Studienassistent/in, 10 Wochenstunden) am Institut für Architektur und Entwerfen, befristet bis 30. November 2005

    Erfordernisse: Unterstützung der Assistenten bei der Vorbereitung zur
    "archdiploma" 2005

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für einen Lehrling für Fotografie am Institut für Kunst und Gestaltung

    Erfordernisse: gestalterische Fähigkeiten, technisch-chemisches Interesse, gutes Sehvermögen, gute Farb- und Formwahrnehmung, EDV-Interesse, Liebe zum Detail

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine wissenschaftliche Hilfskraft (Studienassistent/in, 4 Wochenstunden) am Institut für Kunst und Gestaltung

    Erfordernisse: Programmierkenntnisse Max/Msp-Jitter, Erfahrung im Umgang mit interaktiven Echtzeitsystemen und im Aufbau von Installationen im Bereich Electronic Arts mit Schwerpunkt auf visuellen & akustischen Systemen.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine wissenschaftliche Hilfskraft (Studienassistent/in, 5 Wochenstunden) am Institut für Kunst und Gestaltung

    Erfordernisse: Organisatorische und technische Fähigkeiten zur Betreuung der vom Institut angebotenen Modullehrveranstaltungen. Beherrschung gängiger Grafik-/Layout-Programme.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.





    1 Stelle für eine wissenschaftliche Hilfskraft (Studienassistent/in, 3 Wochenstunden) am Institut für Kunst und Gestaltung

    Erfordernisse: Organisatorische und technische Fähigkeiten zur Betreuung der vom Institut angebotenen Vortragsreihe "kunst.tuwien visuell".

    Beherrschung gängiger Grafik-/Layout-Programme. Interesse an Kunst und Visueller Kultur im Zusammenhang mit Architektur.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine wissenschaftliche Hilfskraft (Studienassistent/in, 5 Wochenstunden) am Institut für Kunst und Gestaltung

    Erfordernisse: Organisatorische und technische Fähigkeiten zur Betreuung der vom Institut angebotenen Modullehrveranstaltungen.

    Beherrschung gängiger Grafik-/Layout-Programme

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    144.4. Fakultät für Bauingenieurwesen


    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft, Abteilung Abfallwirtschaft und Ressourcenmanagement, ab 1. Juni 2005 auf die Dauer von 5 Jahren

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Kultur- oder Verfahrenstechnik bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung.

    Sonstige Voraussetzungen: vertiefende Kenntnisse auf folgenden Gebieten: Deponietechnik, Urbaner Stoffhaushalt und Entsorgungstechnik; Erfahrung in der Lehre

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    144.5. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Sensor und Aktuatorsysteme, Abteilung Industrielle Sensorsysteme, ehestmöglich auf die Dauer von 4 Jahren

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Elektrotechnik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Interesse auf dem Gebiet "Teilchenanalyse" oder auf dem Gebiet "Mikrofluidik"

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.




    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Mikroelektronik, voraussichtlich ab 2. Mai 2005 auf die Dauer von 4 Jahren

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Elektrotechnik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: sehr gute Programmierkenntnisse; vertiefte Kenntnisse in der Simulation von Halbleiterbauelementen oder von Halbleiter-Fertigungsprozessen;

    Erfahrung in der Studentenbetreuung

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine/n Technische/n Assistent/in, Arbeitsplatzwertigkeit v2/2, am Institut für Photonik

    Erfordernisse: Matura. Der Aufgabenbereich umfasst das Erstellen von technischen Dokumentationen, Projekt-Verwaltung, Verwaltung und technische Assistenz im Forschungsbereich (Lasertechnik)

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für einen Lehrling (Bürokauffrau/Bürokaufmann), am Institut für Sensor- und Aktuatorsysteme

    Erfordernisse: EDV Kenntnisse von Vorteil

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für einen Lehrling (Bürokauffrau/Bürokaufmann), am Institut für Sensor- und Aktuatorsysteme, Abtlg. MST

    Erfordernisse: EDV Kenntnisse von Vorteil

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    144.6. Fakultät für Informatik


    1 Stelle für eine wissenschaftliche Hilfskraft (Studienassistent/in, 15 Wochenstunden) am Institut für Softwaretechnik und Interaktive Systeme, ehestmöglich bis 31. August 2005

    Aufnahmebedingungen: Inskription eines facheinschlägigen Studiums

    Erwünschte Kenntnisse und

    Erfahrungen: UML, XML, Web-Anwendungsentwicklung, Java

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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