Mitteilungsblatt - 29/2004


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2004
29. Stück
04. August 2004

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 239. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
  • 240. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
  • 241. Kundmachung der Bibliotheks- und Benützungsordnung der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Wien – Neufassung
  • 242. Organisationsplan der Technischen Universität Wien; Korrekturen
  • 243. Bevollmächtigung durch den Rektor betreffend Freigabe von Verträgen (ausgenommen EU-Forschungsprojekte) gemäß den Richtlinien des Rektorats zu § 27 und § 28 UG 2002
  • 244. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002; Formular
  • 245. Verleihung der Lehrbefugnis als Honorarprofessor
  • 246. Studienkommissionen an der Technischen Universität Wien; Vertreter/innen der Studierenden
  • 247. Einsetzung von Habilitationskommissionen
  • 248. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
  • 249. Emeritierungen und Versetzungen in den Ruhestand
  • 250. Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Internet-Technologien
  • 251. Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Strukturoptimierung von Straßen und Flugbetriebsflächen – Optimised Pavement Design for Roads and Airfields
  • 252. Ausschreibung freier Stellen
     


     

     

    239. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002


    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002 (Projektleiter/innen) ist unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/Vollmachten_27.pdf (in der HTML-Version) verfügbar.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y e.h.

     

    240. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002


    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/Vollmachten_28.pdf (in der HTML-Version) verfügbar.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y e.h.

     

    241. Kundmachung der Bibliotheks- und Benützungsordnung der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Wien – Neufassung


    Das Rektorat hat am 21. Juli 2004 auf Vorschlag des Bibliotheksdirektors die Neufassung der Bibliotheks- und Benützungsordnung der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Wien beschlossen.



    Bibliotheksordnung



    ALLGEMEINES


    § 1 (1) Die Universitätsbibliothek der Technischen Universität Wien besteht aus der Hauptbibliothek, Fachbibliotheken sowie sonstigen dezentralen bibliothekarischen Einrichtungen.


    (2) Die Bestände der Universitätsbibliothek stehen im Eigentum der Technischen Universität Wien; davon ausgenommen sind die Bestände, die gem. § 139 (4) Universitätsgesetz 2002 im Eigentum des Bundes stehen.


    (3) Die Universitätsbibliothek hat als Dienstleistungseinrichtung folgende Aufgaben:

    Die Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung von wissenschaftlicher Literatur und sonstigen Informationsträgern

    - für die Erfüllung der Lehr- und Forschungsaufgaben der Technischen Universität Wien

    - für den Bedarf anderer interessierter Personen und Institutionen.

    Die Bereitstellung von Beständen der Universitätsbibliothek zur Entlehnung.

    Die Lizenzierung und Organisation des Zugriffs auf elektronische Ressourcen.

    Die Vermittlung von an der Universitätsbibliothek nicht vorhandenen Informationsträgern aus anderen Bibliotheken des In- und Auslands (nehmende Fernleihe).

    Die Vermittlung von Informationen, sowohl auf konventionellem als auch auf automationsunterstütztem Weg.

    Die Teilnahme an Gemeinschaftsunternehmen des österreichischen und internationalen Bibliotheks- und wissenschaftlichen Informationswesens (z. B. Österreichischer Bibliothekenverbund, Elektronische Zeitschriftenbibliothek) und an zukünftigen informationstechnischen Integrationsmaßnahmen.

    Die Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen nationalen und internationalen Institutionen bei der Erfüllung von Teilaufgaben der Universitätsbibliothek (z. B. Anschaffungsabsprachen mit anderen Bibliotheken; Konsortien; Projekte).

    Die Bestandssicherung und –erhaltung.

    Die Planung der Weiterentwicklung der Bibliothek einschließlich der Berücksichtigung informationstechnologischer Entwicklungen.

    Die Benützerschulung.

    Öffentlichkeitsarbeit.





    § 2 Leitung

    (1) Die Universitätsbibliothek wird von einer Person mit einschlägiger Ausbildung und entsprechend hoher Qualifikation geleitet, die vom Rektorat bestellt wird. Sie/Er führt die Funktionsbezeichnung „Bibliotheksdirektorin“/ “Bibliotheksdirektor“.


    (2) Die Bibliotheksdirektorin/ der Bibliotheksdirektor untersteht gemäß § 22 (2) UG 2002 dem Rektorat. Er/Sie vertritt nach Maßgabe einer Ermächtigung dieses in Angelegenheiten der Universitätsbibliothek sowohl nach außen als auch im Bereich der Universität. Er/Sie schließt entsprechend der Bevollmächtigung durch den Rektor/die Rektorin Rechtsgeschäfte im Namen der Universität ab (§ 28 UG 2002).


    (3) Die Bibliotheksdirektorin/ der Bibliotheksdirektor schließt die Zielvereinbarung für die Universitätsbibliothek mit dem Rektorat ab.


    (4) Die Bibliotheksdirektorin/ der Bibliotheksdirektor ist für die Planung und den Betrieb der Universitätsbibliothek verantwortlich. Er/Sie hat Vorsorge für die zur Erfüllung der Aufgaben der Universitätsbibliothek erforderlichen Geldmittel, Personalstellen und Räume zu treffen und diesbezüglich Anträge an das Rektorat zu stellen. Insbesondere obliegt ihr/ihm die Erstellung des Budgets sowie die Aufnahmeauswahl und Antragstellung für die Besetzung von Personalstellen der Universitätsbibliothek.


    (5) Der Bibliotheksdirektorin/dem Bibliotheksdirektor obliegt die Verfügung über das Literaturbudget der Technischen Universität Wien (hoheitlicher Bereich), über die Budgetmittel für die Hauptbibliothek sowie über die der Universitätsbibliothek gewidmeten Räume.


    (6) Der Bibliotheksdirektorin/dem Bibliotheksdirektor obliegt die Bestellung ihrer/seines Stellvertreterin/ ihrer/seines Stellvertreters, die fachliche Ausbildung des Bibliothekspersonals, die Planung des Personaleinsatzes und die Diensteinteilung sowie die Dienst- und Fachaufsicht über das Bibliothekspersonal. Universitätsangehörige, die in den Instituten bestimmte Aufgaben der Universitätsbibliothek besorgen, haben die für die Bibliothek geltenden Richtlinien und die Anleitungen der Bibliotheksdirektorin/des Bibliotheksdirektors zu beachten.


    (7) Der Bibliotheksdirektorin/dem Bibliotheksdirektor obliegt die Koordinierung der Beschaffung von Informationsträgern im Hinblick auf die Erfordernisse des Forschungs- und Lehrbetriebes und die Sicherung der Kontinuität und Vollständigkeit der Bestände auf den von der Technischen Universität betreuten Gebieten der Wissenschaft. In bibliothekarischen Angelegenheiten obliegt ihr/ihm die fachliche Betreuung und Beratung der Institute sowie die Beratung bei Berufungszusagen. Die Anschaffung von Informationsträgern, die unmittelbar der Durchführung konkreter Lehraufgaben und Forschungsvorhaben dienen, erfolgt auf Antrag der Institute aufgrund von Vorschlägen der dort tätigen Universitätslehrerinnen/Universitätslehrer. Der Bibliotheksdirektorin/dem Bibliotheksdirektor obliegt weiters im Sinne des Bestandsaufbaus die Entscheidung, ob Informationsträger in den Bestand der Universitätsbibliothek aufzunehmen oder auszuscheiden sind.


    (8) Der Bibliotheksdirektorin/dem Bibliotheksdirektor obliegt der Vollzug in Angelegenheiten der Benützungsordnung (§§ 4 ff), insbesondere die Festsetzung der Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek, die Kundmachung der Gebührenordnung (Festsetzung von Entgelten für Dienstleistungen ) und der Garderobenordnung, die Ausstellung von Benützerausweisen, die Verhängung von Benützungsbeschränkungen.



    § 3 Literaturbestände, die an Instituten aufgestellt sind, gelten als Teile der Universitätsbibliothek und werden von der Universitätsbibliothek katalogisiert.



    § 4 Die Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek sind:


    (1) in den Freihandbereichen (Hauptbibliothek) während mind. 2100 Stunden im Jahr, davon in vorlesungsfreien Zeiten während mind. 30 Stunden wöchentlich;


    (2) in sonstigen Lese- und Benützungsräumen der Fachbibliotheken während mind. 800 Stunden im Jahr, davon in vorlesungsfreien Zeiten (mit Ausnahme einer vierwöchigen Schließung) während mind.15 Stunden wöchentlich


    (3) An den Universitätsinstituten bestimmt die Universitätsleitung das Ausmaß der Öffnungszeiten.



    Benützungsordnung



    ZUGÄNGLICHKEIT


    § 5 (1) Die Universitätsbibliothek ist allgemein zugänglich.


    (2) Die Benützung erfolgt unter Einhaltung der Hausordnung der Technischen Universität Wien sowie der einschlägigen EDV-Benutzungsregelungen (Security Policies).


    (3) Die Öffnungszeiten werden durch die Bibliotheksdirektion gesondert durch Aushang bekannt gegeben.



    BENÜTZUNGSRECHT


    § 6 Zur Benützung sind berechtigt


    (1) Angehörige der Technischen Universität Wien;


    (2) Angehörige anderer österreichischer Universitäten und Fachhochschulen (Fachhochschul-Studiengänge);


    (3) Personen über 14 Jahren;


    (4) Personen unter 14 Jahren, die eine schriftliche Zustimmungs- und Haftungserklärung des/der gesetzlichen Vertreters/in beibringen;


    (5) Die Universitätsbibliothek ist berechtigt, von den Benützer/innen für die Benützungsberechtigung einen geeigneten Nachweis, wie z.B. einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis, zu verlangen.


    (6) In begründeten Fällen, insbesondere bei beschränkt zugänglichen Ressourcen, kann die Benützungsberechtigung auf Nachweis für Zwecke der Lehre und Forschung eingeschränkt werden.



    DIENSTLEISTUNGEN


    § 7 Die Universitätsbibliothek erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:


    (1) Die Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung aller zur Erfüllung der Lehr- und Forschungsaufgaben erforderlichen Informationsträger und elektronischen Ressourcen für die Universitätsangehörigen und für die wissenschaftlich interessierte Öffentlichkeit unter Beachtung der weitgehenden Kontinuität und Vollständigkeit;


    (2) Elektronische Dienstleistungen (Datenbanken, elektronische Zeitschriften) ohne örtliche und zeitliche Begrenzung unter Bedachtnahme auf Wartungsintervalle;


    (3) Die Entlehnung von Informationsträgern zur Benützung außerhalb der Universitätsbibliothek (Entlehnung);


    (4) Die Vermittlung von Informationsträgern aus Beständen anderer Bibliotheken (Fernleihe), sowie die elektronische Dokumentenlieferung;


    (5) Die Erbringung von Informationsdienstleistungen, insbesondere die Vermittlung von Information unter Nutzung weltweiter Datennetze (z.B. Internet) und elektronischen Ressourcen;





    (6) Die Bereitstellung von Lese- und Arbeitsplätzen einschließlich standardisierter Hard- und Software.


    (7) Die Mitarbeit an Gemeinschaftsunternehmen des österreichischen und internationalen wissenschaftlichen Informationswesens;


    (8) Die Kooperation und Koordination mit den anderen wissenschaftlichen Bibliotheken Österreichs und des übrigen Europa.



    EINSCHRÄNKUNG der BENÜTZUNG von INFORMATIONSTRÄGERN


    § 8 (1) Informationsträger, deren Veröffentlichung oder Verbreitung auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher oder gerichtlicher Verfügung unzulässig ist, werden nicht bereitgestellt.


    (2) Die Benützung von Informationsträgern, deren Aufbewahrung im Hinblick auf ihren Wert besondere Sicherungsmaßnahmen oder konservatorische Vorkehrungen erfordert, ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen möglich.


    (3) Für die Benützung sämtlicher Informationsträger aus dem Bestand der Universitätsbibliothek wird auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes bzw. die einschlägigen Lizenzbestimmungen verwiesen.


    (4) Die Benützung von Online-Diensten außerhalb der Technischen Universität Wien kann auf Grund von lizenzrechtlichen Vereinbarungen eingeschränkt werden.



    ORDNUNG und SICHERHEIT


    § 9 (1) Die Räume der Universitätsbibliothek sind unter größtmöglicher Schonung der Bestände, der Baulichkeiten, der Einrichtungen und des sonstigen Inventars zu nutzen.


    Insbesondere ist zu unterlassen

    a) die Mitnahme von Gegenständen, die eine Gefährdung für Personen, Inventar oder Informationsträger darstellen können,

    b) die Verwendung von Gegenständen, die den Benützungsbetrieb stören,

    c) das Mitbringen von Tieren, mit Ausnahme von Behindertenbegleithunden,

    d) das Mitbringen von Gegenständen, durch die Diebstähle erleichtert werden können;

    e) störendes Verhalten, wie zB. Unterhaltung und laute Gespräche in den Lesebereichen;

    f) Betrieb von Mobiltelefonen, Walkmen u. dgl. in den Lesebereichen.

    g) Eingriffe in die angebotene Soft- und Hardware der Universitätsbibliothek.


    (2) Essen und Trinken ist nur in den dafür vorgesehen Räumen gestattet. In allen Räumen besteht Rauchverbot.


    (3) Den der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sowie der Sicherung des Inventars und der Bestände dienenden Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

    Bei Räumungsalarm ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen.


    (4) Das Bibliothekspersonal ist befugt, zu verlangen, dass

    a) zu Kontrollzwecken Taschen und sonstige Behältnisse, durch die Diebstähle erleichtert werden, geöffnet werden;

    b) bei dienstlichem Bedarf die Benützerin oder der Benützer ihre oder seine Identität bekannt gibt bzw. nachweist.


    (5) Das Betreten der Benützungsbereiche erfolgt unter Beachtung der durch Anschlag bekannt gemachten Garderobeordnung.



    ENTLEHNBERECHTIGUNG


    § 10 Entlehnberechtigt sind:


    (1) Angehörige der Technischen Universität Wien;





    (2) Angehörige anderer österreichischen Universitäten oder Fachhochschulen (Fachhochschul-Studiengänge);


    (3) Personen mit ausgewiesenem Hauptwohnsitz in Österreich über 14 Jahren. Bis zum Erreichen der Volljährigkeit ist die Haftungserklärung der bzw. des Erziehungsberechtigten erforderlich.


    (4) Personen über 14 Jahren mit ausgewiesenem Hauptwohnsitz in Österreich, welche nicht eine Staatsbürgerschaft eines EU-Staates oder der Schweiz besitzen und nicht in § 10 (1) oder (2) genannt sind, nach Hinterlegung einer Kaution (deren Höhe festgelegt ist in der Gebührenordnung), wobei die Anzahl der gleichzeitig entlehnbaren Informationsträger mit 5 Stück beschränkt ist. Diese Kaution kann auch durch eine Haftungserklärung eines Institutes der Technischen Universität Wien oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung ersetzt werden.

    Die Kaution verfällt ohne jede weitere Verständigung, wenn sie nicht bis zum Ablauf von drei Jahren ab Hinterlegung behoben wird.



    § 11 Die Entlehnberechtigung ist nachzuweisen mit dem dafür vorgesehenen Ausweis. Die in § 10 (3) und (4) genannten Personen können die Entlehnberechtigung durch Ausstellung einer Jahreskarte erwirken. Die Höhe der dafür zu erlegenden Gebühr wird von der Bibliotheksdirektion in der Gebührenordnung festgelegt.



    § 12 (1) Insgesamt können gleichzeitig 20 Informationsträger entlehnt werden, (SchülerInnen: 10 Bände) ausgenommen Entlehnungen nach § 10 (4).


    (2) Für Universitätslehrerinnen/Universitätslehrer der Technischen Universität Wien und TU-Studierende im Stadium der Abschlussarbeiten kann diese Zahl bei Bedarf erhöht werden.



    ENTLEHNFRISTEN


    § 13 (1) Die Entlehnfrist beträgt vier Wochen.


    (2) Für Universitätslehrerinnen/Universitätslehrer der TU Wien beträgt die Entlehnfrist für Bücher aus der Lehrbuchsammlung vier Wochen, für sonstige Informationsträger acht Wochen. Zur Durchführung von Lehr- und Forschungsaufgaben kann die Entlehnfrist erweitert werden.


    (3) Eine Verlängerung bis zu einer Gesamtentlehndauer von sechs Monaten ist möglich, soweit sie vor Ablauf der Entlehnfrist erfolgt und keine Vormerkungen auf den Informationsträger vorliegen.


    (4) Die Bibliotheksdirektion ist berechtigt, in Einzelfällen eine kürzere Entlehnfrist festzusetzen, Informationsträger von der Entlehnung auszuschließen oder einen entlehnten Informationsträger vor Ablauf der Entlehnfrist zurückzufordern.



    EINSCHRÄNKUNGEN der ENTLEHNUNG


    § 14 (1) Von der Entlehnung sind ausgeschlossen

    a) Informationsträger, die als „nicht entlehnbar“ gekennzeichnet sind oder ständig in der Bibliothek benötigt werden

    b) Informationsträger, die vor 1900 erschienen sind.

    c) Besonders schützenswerte bzw. wertvolle Informationsträger.

    d) Sonstige Medienwerke wie Multimediawerke und dergleichen.


    Die in a) bis d) genannten Informationsträger können nur mit Sondergenehmigung der Bibliotheksdirektion entlehnt werden.


    (2) Für die Entlehnung aus den Beständen der Fachbibliotheken können von dieser Benützungsordnung abweichende Entlehnmodalitäten gelten/festgelegt werden.






    RÜCKSTELLUNG entlehnter Informationsträger


    § 15 (1) Entlehnte Informationsträger sind spätestens mit Ablauf der Entlehnfrist unaufgefordert zurückzustellen.


    (2) Auf Verlangen wird die erfolgte Rückstellung von Informationsträgern (durch das Bibliothekspersonal) bestätigt.


    (3) Werden entlehnte Informationsträger nicht fristgerecht zurückgestellt, können weitere Entlehnungen nicht durchgeführt werden, gleichzeitig erfolgt die Mahnung gem. § 17.



    FERNLEIHE und DOKUMENTENLIEFERUNG


    § 16 (1) Informationsträger, die an den öffentlich zugänglichen Bibliotheken in Wien nicht vorhanden sind, können auf dem Wege der Fernleihe oder der Dokumentenlieferung beschafft werden.


    (2) Die Bereitstellung der vermittelten Informationsträger wird nach Vorgabe der entlehnenden Bibliothek entweder durch Benützung in den Räumen der Universitätsbibliothek oder durch Entlehnung gegen Nachweis der Entlehnberechtigung bzw. Übermittlung der Dokumente durchgeführt.


    (3) Die Entlehnfrist beträgt vier Wochen, sofern die entlehnende Bibliothek keine andere Frist bestimmt. Eine Verlängerung der Frist ist nur mit Zustimmung der entlehnenden Bibliothek möglich.


    (4) Werden nach Abs.1 vermittelte Informationsträger nicht fristgerecht zurückgestellt, erfolgt die Mahnung gem. § 16.



    VERSPÄTETE RÜCKSTELLUNG entlehnter INFORMATIONSTRÄGER


    § 17 (1) Für die verspätete Rückstellung entlehnter Informationsträger ist von den Entlehnerinnen/Entlehnern eine Überschreitungsgebühr pro Tag und Informationsträger zu entrichten (siehe Gebührenordnung). Die Gebühr wird mit dem Tag der Überschreitung der Entlehnfrist wirksam, wobei der Gesamtbetrag höchstens den Wiederbeschaffungswert des entlehnten Informationsträgers beträgt.


    (2) Überdies wird eine Entschädigungsgebühr eingehoben. Diese beträgt alternativ

    1. bei der ersten Mahnung die dreifache,

    2. bei der zweiten Mahnung die sechsfache,

    3. bei der dritten Mahnung die neunfache Inlandspostgebühr für Briefe der niedrigsten Gewichtsklasse.


    (3) Mit Ablauf der Entlehnfrist erfolgen max. drei Mahnungen in einem Intervall von je sieben Tagen. Die erste und zweite Mahnung kann per E-Mail erfolgen. Die dritte Mahnung ergeht jedenfalls eingeschrieben auf dem Postweg.


    (4) Kommt es trotz erfolgter dreimaliger Mahnung nicht zur Rückstellung des Informationsträgers, kann die Technische Universität Wien alternativ den Wiederbeschaffungswert des Informationsträgers (Wertersatzklage) oder die Rückgabe des Informationsträgers einklagen. Bei Personen, die der Dienstaufsicht des Rektors unterstehen, wird der Mahnfall der Universitätsleitung zur Setzung zweckdienlicher Maßnahmen gemeldet.



    KOSTEN und ENTGELTE


    § 18 (1) Für die Beschaffung von Informationsträgern auf dem Wege der Fernleihe oder der Dokumentenlieferung sind die anfallenden Kosten durch den jeweiligen Besteller/die Bestellerin sowie die Kosten für Kopien und Ausdrucke zu übernehmen.


    (2) Online-Dienste, insbesondere die, die über die Homepage der Universitätsbibliothek (http://www.ub.tuwien.ac.at) angeboten werden, stehen in den Räumen der Technischen Universität Wien (entsprechend den jeweiligen Lizenzbestimmungen) kostenfrei zur Verfügung.





    (3) Für Literaturrecherchen über die Informationsvermittlungsstelle können die anfallenden Kosten und eine Pauschalgebühr für die Inanspruchnahme der Einrichtung in Rechnung gestellt werden.

    (4) Für die Vermietung des Vortragsraumes (5.OG) wird ein Benützungsentgelt eingehoben.


    (5) Die Höhe der Kosten und Entgelte wird in der von der Bibliotheksdirektion erlassenen Gebührenordnung festgelegt.



    ZUWIDERHANDELN gegen die BENÜTZUNGSORDNUNG


    § 19 (1) Verstöße gegen die Benützungsordnung können eine befristete Einschränkung des Benützungsrechts bzw. einen befristeten Ausschluss von der Benützung bewirken.


    (2) Bei Verstößen gegen die Vorschriften für Ordnung und Sicherheit wird nach den einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Hausordnung der Technischen Universität Wien vorgegangen.


    (3) Bei Verlust bzw. Beschädigung von Informationsträgern sowie für sonstige Sachbeschädigung ist Ersatz zu leisten.



    Der Rektor:

    Dr. P. SKALICKY e.h.

     

    242. Organisationsplan der Technischen Universität Wien; Korrekturen


    Der mit MBl.Nr. 238-2003/04 kundgemachte Organisationsplan tritt mit 1. Oktober 2004 in Kraft.


    Es sind folgende Korrekturen anzubringen:


    1) (350 Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik)


    392 Zentrum für Mikro- und Nanostrukturen ("MISZ" ist zu streichen)

    (Center for Micro and Nanostructures)


    2) Englische Bezeichnungen von Fakultäten:

    Fakultät für Physik: Faculty of Physics

    Fakultät für Technische Chemie: Faculty of Technical Chemistry

    Fakultät für Informatik: Faculty of Informatics



    Für das Rektorat:

    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    243. Bevollmächtigung durch den Rektor betreffend Freigabe von Verträgen (ausgenommen EU-Forschungsprojekte) gemäß den Richtlinien des Rektorats zu § 27 und § 28 UG 2002


    Der Rektor ist gemäß den Bestimmungen des UG 2002 und Punkt 7 der Geschäftsordnung des Rektorats, kundgemacht in MBl.Nr. 64-2003/04 der Vorsitzende und Sprecher der Rektorats.




    Das Rektorat überträgt für den Fall der Verhinderung des Vizerektors für Forschung die Kompetenz zur Freigabe von Verträgen (ausgenommen EU-Forschungsprojekte) gemäß den Richtlinien des Rektorats zu § 27 und § 28 UG 2002 an Herrn Dipl-Ing. Peter HEIMERL (stellvertretend an Frau Dipl.-Ing. Karin WELSER).


    Der Rektor

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    244. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002; Formular


    Das Rektorat hat ein Formular für die Bestellung von Projektleitern / Projektleiterinnen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002 erstellt, welches ab sofort verpflichtend zu verwenden ist.

    Das Formular ist unter http://www.tuwien.ac.at/ud/formulare/roabt/Sonstiges/Antrag_27.pdf (in der HTML-Version) abrufbar.


    Für das Rektorat:

    Der Vizerektor für Forschung:

    Dr. F. R a m m e r s t o r f e r e.h.

     

    245. Verleihung der Lehrbefugnis als Honorarprofessor


    Der Vizerektor für Lehre hat nach Anhörung des Fakultätsrates und des Dekans der Fakultät für Maschinenbau Herrn Dr.Ing. Dr.Ing.e.h. Hans-Joachim SCHÖPF den Titel Honorarprofessor und damit verbunden ehrenhalber die Lehrbefugnis für das Fach "Kriterien zukünftiger Kraftfahrzeuge" auf unbestimmte Zeit verliehen.

    Herr Hon.Prof. Dr. Hans-Joachim SCHÖPF wurde dem Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrzeugbau zugeordnet.


    Für den Rektor:

    Der Vizerektor für Lehre:

    Dr. H. K a i s e r

     

    246. Studienkommissionen an der Technischen Universität Wien; Vertreter/innen der Studierenden


    Die Vertreter/innen im Senat der Technischen Universität Wien haben in die an der Technischen Universität Wien eingerichteten Studienkommissionen zu Haupt- und Ersatzmitgliedern entsendet:


    Studienkommission Technische Physik


    Hauptmitglieder:

    Regina FLEISCHNER

    Daniela PIASSONI

    Dominik FISCHER

    Christina Jolanda HOFSTÄTTER


    Ersatzmitglieder:

    Wolfgang ROHRINGER

    Lukas Eduard HILLE

    Marko DRAGICEVIC

    Erik HUEMER



    Studienkommission Lehramt Mathematik, Darstellende Geometrie, Physik und Chemie


    Hauptmitglieder:

    David Gruber

    Barbara Woedl

    Wolfgang Renner

    Nicole Drauschke





    Ersatzmitglieder:

    Silke Koch

    Klaus Wolfram

    (Anita Roemer)

    (Caroline Posch)


    Studienkommission Lehramt Informatik und Informatikmanagement


    Hauptmitglieder:

    Nicole Drauschke

    Adrian van Oyen


    Ersatz:

    Wolfgang Renner

    Klaus Wolfram


    Studienkommission Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau:


    Hauptmitglieder:

    Roman Büchele

    Michael Keuschnig

    Roland Eisl

    Patrick Schläffer


    Ersatzmitglieder:

    Richard Berger

    Ines Leobner

    Albert Schieg

    Michael Bacher


    Studienkommission Verfahrenstechnik


    Hauptmitglieder:

    Katrin Panzenböck

    Markus Fellner

    Philip SchneeweiSZ


    Ersatzmitglieder:

    Marcus Hummel


    Studienkommission Bauingenieurwesen


    Hauptmitglieder:

    Walter BIFFL

    Stefan FAATZ

    Andreas FRITSCH

    Michael VOSPERNIG


    Ersatzmitglieder:

    Michael FISTER

    Josef  FÜSSL

    Andreas KRATOCHVILL


    Studienkommission Vermessung und Geoinformation


    Hauptmitglieder:

    Werner Mücke

    Hubert Lehner

    Andreas Roncat


    Ersatzmitglied:

    Boris Bogensberger




    Studienkommission Technische Mathematik und Versicherungsmathematik:


    Hauptmitglieder:

    Christina Nositzka

    Andre Szabolcs Szelp

    Adrian van Oyen

    Dagmar Wallner


    Ersatzmitglieder:

    Andreas Hula

    Stephan Krause

    Tanja Lumplecker

    Gabor Sas


    Studienkommission Architektur


    Hauptmitglieder:

    Bernhard Brigola

    Radmila Tasic

    Michael Fürst

    Marlene Wagner


    Studienkommission Raumplanung


    Hauptmitglieder:

    Anne Quatmann

    Kristina Wrohlich

    David Wurz


    Studienkommission Technische Chemie


    Hauptmitglieder:

    Waltraud EMHOFER

    Georg MÜHLBAUER

    Manuel SCHWABL

    Ute WOLFESBERGER


    Ersatzmitglieder:

    Robert BISCHOF

    Philipp EBNER

    Nikolaus KLAMERTH

    Magdalena NEUSTIFTER


    Studienkommission Informatik


    Hauptmitglieder:

    Nicole Stefanie Kraler

    Sonja Weber

    Florian Scholz

    Florian Cech


    Ersatzmitglieder:

    Mahmoud Trabelsi

    Diman Todorov

    Patrick Seidelmann





    Studienkommission Wirtschaftsinformatik


    Hauptmitglieder:

    Michael Ilger

    Andreas Tomek

    Leonhard Wimmer

    Marco Zapletal


    Ersatzmitglieder:

    Nina Forst

    Cornelia Paleczny

    Carl Rauch

    Christian Url


    Studienkommission Elektrotechnik


    Hauptmitglieder:

    Katrin Friedl

    Alexander Sauciuc

    Maria Klonner

    Philipp Sackl


    Ersatzmitglieder:

    Viktor Mussil

    Martin Wildeis

    Michael Gammer

    Thomas Planizer


    Der Vorsitzende des Senats:

    Dr. F. Z e h e t n e r e.h.

     

    247. Einsetzung von Habilitationskommissionen


    Der Senat der Technischen Universität Wien hat gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Dipl.-Ing. Dr. Thomas WOLBANK, Fachgebiet „Elektrische Antriebe“, eine Habilitationskommission eingesetzt.

    In der konstituierenden Sitzung am 23. Juni 2004 wurde Herr Univ.Prof. Dr. Rupert CHABICOVSKY zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Senat der Technischen Universität Wien hat gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Dipl.-Ing. Dr. Johann ERTL, Fachgebiet „Leistungselektronik“, eine Habilitationskommission eingesetzt.

    In der konstituierenden Sitzung am 2. Juli 2004 wurde Herr Univ.Prof. Dr. Horst ZIMMERMANN zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. S. S e l b e r h e r r

     

    248. Mitteilungen der Universitätsverwaltung


    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:


    Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und Technische Chemie

    Herr Heinz-Dieter HUEMAYER

    Tel.: 58801-10002


    Dekanat für Maschinenbau:

    Frau Elfriede TITZER

    Tel.: 58801-30012


    Dekanat für Bauingenieurwesen:

    Frau Mag. Heidrun HEINZL

    Tel.: 58801-20010


    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:

    Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM

    Tel.: 58801-35000


    Dekanat für Architektur und Raumplanung:

    Frau Andrea WÖLFER

    Tel.: 58801-25003


    Ansprechpersonen an der HTU:

    Frau Helga BAUER

    Tel.: 58801-49501


     

    248.1. betreffend Hans Kudlich-Preis 2004


    Das "Ökosoziale Forum Österreich" verleiht auch im Jahr 2004 den o. Preis für Leistungen, die geeignet sind, den Stellenwert der Land- und Forstwirtschaft in der öffentlichen Meinung und im sozialen System zu stärken. Es sollen jene Leistungen ausgezeichnet werden, die eine ökosoziale Land- und Forstwirtschaft in die Lage versetzen, ihre gesamtgesellschaftlichen Ziele durch ökonomisch leistungsfähige, ökologisch verantwortungsvolle und sozial orientierte bäuerliche Tätigkeiten zu erreichen, sowie welche die Zusammenarbeit mit der Industrie, den Handel, der Gastronomie sowie der Fremdenverkehrs- und Freizeitwirtschaft fördern.

    Informationen unter http://www.oesfo.at (in der HTML-Version).

    Einreichungen bis 30. September 2004 an das Sekretariat des Ökosozialen Forums Österreich, 1010 Wien, Franz-Josefs-Kai 13.

     

    248.2. betreffend Umwelt Management Austria, St. Pölten; Lehrgang "Management & Umwelt"


    Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelt den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über den akademischen Grad "Master of Science (Environmental Management)" für den von der Umwelt Management Austria, St. Pölten, durchgeführten Lehrgang.

    Stellungnahmen bis 6. September 2004.

    Der Text des Entwurfs kann im Rechtsinformationssystem des Bundes unter http://www.ris.bka.gv.at/begutachtung (in der HTML-Version) verfügbar gemacht werden.

     

    248.3. betreffend MICHAEL MITTERAUER-PREIS 2004


    Der Verein zur Förderung der Sozial- und wirtschaftshistorischen Studien und das Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien schreiben gemeinsam mit der Magistratsabteilung 7 der Stadt Wien für 2004 zum dritten Mal den MICHAEL MITTERAUER-PREIS für Gesellschafts-, Kultur- und Wirtschaftsgeschichte aus.

    Bewerbungsfrist: 15. August 2004

    Nähere Informationen unter http://www.bmbwk.gv.at/service/brett/20040719.xml



    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    249. Emeritierungen und Versetzungen in den Ruhestand


    Mit Wirksamkeit vom 30. September 2004 werden emeritiert bzw. in den Ruhestand versetzt:

    O.Univ.Prof. Dr. Helmut DROBIR

    Univ.Prof. Dr. Manfred SCHMUTZER



    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    250. Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Internet-Technologien



    Am Institut für Informationssysteme der Fakultät für Informatik

    der Technischen Universität Wien ist eine


    Universitätsprofessur

    für

    Internet-Technologien


    in Form eines zeitlich unbefristeten vertraglichen Dienstverhältnisses

    baldmöglichst zu besetzen.



    Der/Die Stelleninhaber/in soll das Fach Internet-Technologien in Forschung und Lehre vertreten, Verantwortung für die Ausbildung und Betreuung von Studierenden übernehmen und an der Verwaltung des Instituts mitarbeiten. Die Professur wird dem bestehenden Arbeitsbereich „Distributed Systems“ des Instituts für Informationssysteme zugeordnet und begründet keine eigene Arbeitsgruppe. Die Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Bereichen der Fakultät bzw. der Universität wird vorausgesetzt.


    Gesucht wird eine wissenschaftlich hervorragend ausgewiesene Persönlichkeit, die in mindestens zwei Teilbereichen der Internet-Technologien erfolgreich geforscht und publiziert, sowie Projekte, Diplomarbeiten und Dissertationen betreut hat. In der Forschung sollen durch die Professur beispielsweise die folgenden Bereiche abgedeckt werden: Internet-Protokolle, Verteilte Multimedia-Applikationen, Service-oriented Computing, Grid Computing, Mobile and Distributed Computing, Ubiquitous Computing sowie Datenformate und Standards für Internet-Informationssysteme. Erwartet wird die Bereitschaft, Grundlehrveranstaltungen der Informatik und Wirtschaftsinformatik sowie Speziallehrveranstaltungen im Bereich Internet-Technologien und Verteilte Systeme abzuhalten und die Organisation von Laborübungen zu koordinieren.


    Für die Stelle bestehen folgende Anstellungserfordernisse: eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung, hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach, pädagogische und didaktische Eignung, Qualifikation zur Führungskraft sowie facheinschlägige Auslandserfahrung. Eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi) oder eine gleichzuwertende wissenschaftliche Befähigung für das Fach, ist erwünscht.


    Die Technische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


    Bewerbungen mit ausführlichem Lebenslauf, Publikations- und Vortragsliste, sowie Exemplaren der fünf wichtigsten Publikationen sind bis 10. September 2004 (Datum des Einlangens) an den Dekan der Fakultät für Informatik (Herrn Prof. Dr. Gerald Steinhardt), Getreidemarkt 9/ E 180, 1060 Wien, Österreich, zu richten. Der schriftlichen Bewerbung ist eine CD-ROM beizulegen, welche die kompletten Bewerbungsunterlagen enthält.



    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    251. Ausschreibung einer Universitätsprofessur für Strukturoptimierung von Straßen und Flugbetriebsflächen – Optimised Pavement Design for Roads and Airfields



    Am Institut für Straßenbau und Straßenerhaltung der Fakultät für Bauingenieurwesen

    der Technischen Universität Wien ist die Stelle

    einer Universitätsprofessorin / eines Universitätsprofessors für


    Strukturoptimierung von Straßen und Flugbetriebsflächen -

    Optimised Pavement Design for Roads and Airfields


    als Vorziehprofessur in Form eines vorerst auf drei Jahre befristeten

    vertraglichen Dienstverhältnisses ehestmöglich zu besetzen.


    Mit der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle soll das Fachgebiet Straßenbau entsprechend den erhöhten technischen Anforderungen an Straßen- und Flugbetriebsflächen in Forschung und Lehre gestärkt werden. Insbesondere sollen folgende Forschungsfelder neu aufgebaut bzw. weiterentwickelt werden:

    - Gebrauchsverhaltensorientierte Prüf- und Analysemethoden für Baustoffe in Straßen- und Flugplatzbau

    - Innovatives anforderungs- und funktionsgerechtes Baustoffdesign für den Straßenoberbau

    - Methoden zur System- und Strukturanalyse von Straßen und Flugplatzbefestigungen auf der Grundlage numerischer Modelle zur verbesserten Prognose des Trag- und Gebrauchsverhaltens

    - Entwicklung von Verhaltensmodellen als Basis von Life Cycle Cost Analysen zur Optimierung von Instandsetzungs- und Erneuerungsintervallen

    - Erforschung und Erprobung optimierter Baumethoden und -verfahren

    Die Abdeckung der genannten Inhalte erfordert hohe methodische Fachkompetenz sowohl auf dem Gebiet experimenteller als auch numerischer Verfahren. Dementsprechend ist der Nachweis von sehr guter Vertrautheit mit diesen Verfahren unerlässlich.

    Nähere Informationen über die ausgeschriebene Position sind ersichtlich unter www.istu.tuwien.ac.at/Vorziehprofessur.html.


    Anstellungserfordernisse:

    * eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung mit Doktorat,

    * eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische facheinschlägige Lehrbefugnis als Universitätsdozentin/Universitätsdozent (venia docendi) oder eine dieser Lehrbefugnis gleich zu wertende Befähigung für das Fach, das der zu besetzenden Stelle entspricht,

    * hervorragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre für das zu besetzende Fach,

    * pädagogische und didaktische Eignung,

    * Qualifikation zur Führungskraft,

    * facheinschlägige Auslandserfahrung bzw. außeruniversitäre Praxis.

    Die Bewerbungen sind mit Lebenslauf, beruflichem und wissenschaftlichem Werdegang, der Liste der Publikationen mit Kopien der drei wichtigsten Veröffentlichungen, der Liste der Vorträge sowie der Darstellung der wissenschaftlichen Tätigkeit und der fachlichen Interessensgebiete an den Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen an der TU Wien, Karlsplatz 13, A-1040 Wien zu richten.

    Ende der Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2004

    Die Technische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen.



    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    252. Ausschreibung freier Stellen


    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

    252.1. Technische Versuchs- und Forschungsanstalt (TVFA)


    1 Stelle für einen Lehrling (Schalungsbauer/in)

    Voraussetzungen: positiver Pflichtschulabschluss, EDV-Grundkenntnisse, technisches Verständnis

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für allgemeines Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Für den Rektor:

    Mag. E. U r b a n

     

    252.2. Fakultät für Architektur und Raumplanung


    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in, am Institut für Architekturwissenschaften, Abteilung für Tragwerksplanung und Ingenieurholzbau, voraussichtlich ab 1. Oktober 2004 auf die Dauer von
    6 Jahren

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium Bauingenieurwesen bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Sonstige Voraussetzungen: Mitarbeit bei Lehre, Schwerpunkt Tragwerk und Holzbau für Architektur und Bauingenieurwesen, leitende Funktion bei Forschungsschwerpunkten "Holz-Glas" und "Holz-Beton" vorgesehen.

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Univer-sität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden), am Institut für Städtebau, Stadtplanung und Entwerfen, ehestmöglich auf die Dauer von 4 Jahren

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Raumplanung und Raumordnung bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in der nationalen und internationalen Kommunal- und Regionalplanung, praktische Erfahrungen mit interdisziplinären und internationalen Kooperationsprojekten, didaktisch – pädagogische Befähigungen, fachspezifische EDV-Kenntnisse (Anwendung und Programmierung von GIS).

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Univer-sität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.



    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    252.3. Fakultät für Bauingenieurwesen


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden), am Institut für Stahlbeton- und Massivbau, ehestmöglich auf die Dauer von 4 Jahren

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im
    In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Vertiefung Konstruktiver Ingenieurbau

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    1 Stelle für einen Lehrling (Bürokauffrau/mann) am Institut für Hochbau und Industriebau

    Voraussetzungen: Pflichtschulabschluss

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für allgemeines Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.



    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    252.4. Fakultät für Maschinenbau


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Mechanik, voraussichtlich ab 1. Oktober 2004 auf die Dauer von 4 Jahren

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Maschinenbau, Technische Physik, Technische Mathematik oder
    Bauingenieurwesen bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im
    In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: gute Kenntnisse aus Mechanik

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    252.5. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Festkörperelektronik, ab 1. September 2004 auf die Dauer von 4 Jahren

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Elektrotechnik, Physik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: wissenschaftliche Erfahrung auf den Gebieten Halbleiterbauelemente und Bauelementecharakterisierung, sowie Kenntnisse im Bereich Prozessintegration und Gasphasenabscheidung

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.





    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden) am Institut für Elektrische Antriebe und Maschinen, voraussichtlich ab Oktober 2004 auf die Dauer von 4 Jahren

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Elektrotechnik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Vertiefte Kenntnisse aus elektrischer Antriebstechnik

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    252.6. Fakultät für Technische Chemie


    1 Stelle für einen Lehrling (Bürokauffrau/mann) am Institut für Chemische Technologien und Analytik

    Voraussetzungen: Windows XP, MS-Office, eventuell Englischkenntnisse

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für allgemeines Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y

     

    252.7. Fakultät für Mathematik und Geoinformation


    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in, am Institut für Wirtschaftsmathematik, Forschungsgruppe Finanz- und Versicherungsmathematik, voraussichtlich ab 1. Oktober 2004 bis 30. September 2005

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium im Gebiet der Finanz- und Versicherungsmathematik bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Sonstige Voraussetzungen: Berufserfahrung in der Finanzindustrie, vorzugsweise im Gebiet der Kreditrisikomodellierung, sind von Vorteil, ebenso wie Programmierkenntnisse und Vertrautheit mit statistischer Software

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Rektor:

    Dr. P. S k a l i c k y


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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