University Gazette - 6/2003
UNIVERSITY GAZETTE
Jahr 2003
6. Stück
November 20, 2003
Karlsplatz 13
1040 Wien
- 42. Satzungsteil „Geschäftsordnung für Kollegialorgane“
- 43. Satzungsteil „Ehrungen der Technischen Universität Wien“
- 44. Satzungsteil „Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen“
- 45. Satzungsteil „Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies“
- 46. Ergebnis der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsprofessoren/-innen in den Senat der Technischen Universität Wien
- 47. Ergebnis der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsdozenten/-innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat der Technischen Universität Wien
- 48. Ergebnis der Wahl des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Technischen Universität Wien
- 49. Ergebnis der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsprofessoren/-innen in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien
- 50. Ergebnis der Wahl der Vertreter/-innen der Universitätsdozenten/-innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/-innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien
- 51. Ergebnis der Wahl der Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien
- 52. Nominierung der Vertreter/innen der Studierenden in den Senat der Technischen Universität Wien
- 53. Nominierung der Vertreter/innen der Studierenden in die Fakultätsräte an der Technischen Universität Wien
- 54. Mitteilungen der zentralen Verwaltung
- 54.1. betreffend ESA- und EUMETSAT-Stellenausschreibungen
- 54.2. Europäische Kommission; Ausschreibung der Stelle eines Direktors der Direktion „Neue Technologien und Infrastrukturen, Anwendungen“ in der Generaldirektion Informationsgesellschaft
Der Gründungskonvent hat am 3. November 2003 gem. § 19 (1) UG 2002 den Satzungsteil „Geschäftsordnung für Kollegialorgane“ beschlossen.
Dieser Satzungsteil ist auch unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/info_go_koll.shtmlabrufbar.
Geltungsbereich
§ 1
Diese Geschäftsordnung gilt für den Senat und alle nach dem UG 2002 vom Senat eingerichteten Kollegialorgane sowie für den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und die Fakultätsräte.
Konstituierung von Kollegialorganen
§ 2
Die konstituierende Sitzung eines Kollegialorgans hat unter der Leitung des an Lebensjahren ältesten Mitglieds des Kollegialorgans stattzufinden; die konstituierende Sitzung des Senats ist gemäß 121 Abs. 11 UG 2002 bis zur Wahl einer/eines Vorsitzenden von der Rektorin/vom Rektor zu leiten.
Teilnahme an Sitzungen
§ 3
(1) Es gehört zu den Rechten und Pflichten der Angehörigen der Universität, nach Maßgabe des UG 2002 bei der Willensbildung der Kollegialorgane mitzuwirken. Sie sind bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden.
(2) Alle Mitglieder des Kollegialorgans haben an den Sitzungen teilzunehmen. Eine Verhinderung ist der/dem Vorsitzenden bekannt zu geben.
(3) Jedes Mitglied eines Kollegialorgans kann bei Verhinderung ein Ersatzmitglied des Kollegialorgans, das derselben Personengruppe angehört, als Vertreterin/Vertreter nominieren, welche/welcher dieses Mitglied für die Dauer dessen Verhinderung im Kollegialorgan vertritt.
(4) Jedes Mitglied eines Kollegialorgans kann weiters seine Stimme bei Verhinderung einer anderen in der Sitzung des Kollegialorgans anwesenden Person, welche dieselbe Personengruppe vertritt, übertragen. Jede bei einer Sitzung stimmberechtigte Person darf insgesamt nicht mehr als zwei Stimmen führen.
(5) Jedes Ersatzmitglied des Kollegialorgans kann nach Maßgabe des verfügbaren Raumes den Sitzungen des Kollegialorgans als Zuhörerin/Zuhörer beiwohnen.
(6) Die Rektorin/Der Rektor, die Vizerektorinnen und Vizerektoren sowie die Dekaninnen und Dekane der Fakultäten nehmen an Sitzungen des Senats als ständige Auskunftspersonen mit Antragsrecht teil.
(7) Die Dekanin/Der Dekan der jeweiligen Fakultät nimmt an Sitzungen des Fakultätsrats als ständige Auskunftsperson mit Antragsrecht teil.
(8) Das Studienrechtliche Organ ist zu den Sitzungen der Studienkommission als Auskunftsperson mit Antragsrecht einzuladen.
(9) Die/Der Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen oder eine von ihr/ihm ernannte Vertreterin/ ein von ihr/ihm ernannter Vertreter aus dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat das Recht, an Sitzungen des Senats mit beratender Stimme teilzunehmen. In Angelegenheiten, die den Aufgabenbereich des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen betreffen, kommt dem Arbeitskreis das Antragsrecht zu.
(10) Das studienrechtliche Organ ist zu Tagesordnungspunkten des Senats, die seinen Aufgabenbereich betreffen, als Auskunftsperson mit Antragsrecht einzuladen.
(11) Die/Der Vorsitzende bzw. in Vertretung die/der stellvertretende Vorsitzende der Studienkommission ist bei Sitzungen des Senats zu Tagesordnungspunkten, die ihren/seinen Aufgabenbereich betreffen, als Auskunftsperson mit Antragsrecht einzuladen.
(12) Bis zu zwei Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen haben das Recht, an den Sitzungen der gem. § 25 Abs. 8 Z 1 und 2 einzurichtenden entscheidungsbefugten Kollegialorgane sowie der Fakultätsräte mit beratender Stimme teilzunehmen.
Einberufung von Sitzungen
§ 4
(1) Eine Sitzung des Kollegialorgans ist binnen zwei Wochen von der Vorsitzenden / vom Vorsitzenden einzuberufen, wenn dies wenigstens ein Fünftel der Mitglieder des Kollegialorgans oder alle Vertreterinnen und Vertreter einer im Kollegialorgan vertretenen Personengruppe unter Beifügung eines schriftlichen Vorschlags zur Tagesordnung verlangen. Kommt die/der Vorsitzende diesem Verlangen nicht nach, so kann eine Vertreterin oder ein Vertreter der beantragenden Gruppe innerhalb einer Woche nach Ablauf dieser Zweiwochenfrist nach vorhergehender Verständigung der Rektorin/ des Rektors ein Mitglied des Kollegialorgans mit der Einberufung einer Sitzung beauftragen; die Einberuferin/ der Einberufer übernimmt dann auch die Leitung dieser Sitzung.
(2) Die/Der Vorsitzende kann jederzeit zu einer Sitzung einberufen.
(3) Den Mitgliedern des Kollegialorgans sowie den in § 3 Abs. 6 bis 12 angeführten Auskunftspersonen sind der Termin, der Ort sowie die bereits bekannten Tagesordnungspunkte mindestens sechs Werktage vor der Sitzung schriftlich bekannt zu geben. Die Angelegenheit einer Abberufung oder Wahlen sowie Angelegenheiten betreffend § 25 Abs. 1 Z 1 bis 7 UG 2002 müssen jedenfalls bereits in dieser Tagesordnung enthalten sein.
(4) Die Durchführung einer Sitzung des Kollegialorgans während der vorlesungsfreien Zeit bedarf der Zustimmung wenigstens der Hälfte der Mitglieder jeder im Kollegialorgan vertretenen Personengruppe.
Tagesordnung
§ 5
(1) Die Erstellung der Tagesordnung erfolgt durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden unter Berücksichtigung der von Mitgliedern des Kollegialorgans eingebrachten Tagesordnungspunkte. Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte kann vom Kollegialorgan mit Stimmenmehrheit geändert werden.
(2) Jedes Mitglied des Kollegialorgans kann vor und während der Sitzung verlangen, dass die Tagesordnung durch von ihm bezeichnete Gegenstände erweitert wird. Derartige Gegenstände sind zu behandeln, wenn dem nicht mit mindestens einem Fünftel der geführten Stimmen oder von allen anwesenden Mitgliedern einer Personengruppe widersprochen wird.
(3) Die Tagesordnung hat jedenfalls folgende Punkte zu enthalten:
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Genehmigung der Tagesordnung.
3. Wahl oder Bestellung der Schriftführerin oder des Schriftführers.
4. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung.
5. Bericht der bzw. des Vorsitzenden.
6. Berichte der Vorsitzenden von Kommissionen.
7. Mitteilungen von Mitgliedern des Kollegialorgans.
8. Allfälliges.Sofern die Schriftführerin/ der Schriftführer für einen bestimmten Zeitraum gewählt oder bestellt worden ist, kann während dieses Zeitraumes der in Z 3 genannte Tagesordnungspunkt entfallen.
Leitung der Sitzung
§ 6
(1) Die Sitzungen sind von der Vorsitzenden/ vom Vorsitzenden, bei deren/dessen Verhinderung von der Stellvertreterin/ vom Stellvertreter zu leiten. Bei Verhinderung der/des Vorsitzenden und sämtlicher etwaiger Stellvertreterinnen und Stellvertreter führt das an Lebensjahren älteste Mitglied des Kollegialorgans die Geschäfte der/des Vorsitzenden.
(2) Die/Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit des Kollegialorgans fest, prüft die Vertretung von verhinderten Mitgliedern sowie die Stimmübertragungen, bestimmt die Reihenfolge der Mitteilungen und Verhandlungsgegenstände aufgrund der Tagesordnung, erteilt das Wort und verkündet die Beschlüsse des Kollegialorgans.
(3) Die/Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und kann sie für kurze Zeit unterbrechen. Die/Der Vorsitzende schließt die Sitzung, wenn alle Tagesordnungspunkte behandelt worden sind oder der Antrag auf Vertagung der Sitzung angenommen wurde. Ist das Kollegialorgan nicht mehr beschlussfähig, so kann die/der Vorsitzende die Sitzung unterbrechen oder schließen.
(4) Der/Dem Vorsitzenden obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in der Sitzung. Sie/Er kann in begründeten Fällen "zur Ordnung" rufen.
Mitteilung und Berichterstattung
§ 7
Die/Der Vorsitzende hat dem Kollegialorgan über die seit der letzten Sitzung angefallenen bedeutsamen Geschäftsfälle sowie über die selbständigen Geschäfte gemäß § 15 der Geschäftsordnung und alle den Wirkungsbereich des Kollegialorgans berührenden Vorgänge zu berichten.
Debatte
§ 8
(1) Zu jedem Punkt der Tagesordnung, auch nach selbständigen Berichten oder nach selbständigen Anträgen, wird durch die/den Vorsitzenden die Debatte eröffnet. Das Wort ist in der Reihenfolge der Meldungen zu erteilen.
(2) Einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung ist von der Vorsitzenden/ vom Vorsitzenden sofort stattzugeben; der Gegenstand dieser Wortmeldung ist ohne Aufschub zu behandeln.
Anträge
§ 9
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zu einem Tagesordnungspunkt zu stellen.
(2) Bereits abgelehnte oder vertagte Anträge zu einem Tagesordnungspunkt dürfen in derselben Sitzung nicht mehr gestellt werden.
(3) Auf Verlangen eines Mitglieds ist der Wortlaut eines Antrags zu einem Tagesordnungspunkt vor der Abstimmung schriftlich für das Protokoll festzuhalten.
(4) Anträge zur Geschäftsordnung sind:
1. Einhaltung der Geschäftsordnung.
2. Schluss der Debatte.
3. Schluss der Rednerliste.
4. Redezeitbeschränkung.
5. Beiziehung von Auskunftspersonen.
6. Vertagung eines einzelnen Antrages.
7. Vertagung eines Tagesordnungspunktes.
8. Vertagung der Sitzung.
9. Unterbrechung der Sitzung.
(5) Anträge zur Geschäftsordnung können von jedem Mitglied des Kollegialorgans jederzeit eingebracht werden. Sie sind ohne Aufschub zu behandeln und mit Stimmenmehrheit zu beschließen.
(6) Bei allen Anträgen zur Geschäftsordnung sind auf Verlangen eine Pro-Rednerin/ ein Pro-Redner sowie eine Kontra-Rednerin/ ein Kontra-Redner zu bestimmen. Der Berichterstatterin/ Dem Berichterstatter steht in jedem Falle ein Schlusswort zu.
(7) Unter den in § 5 Abs. 3 Z 5 bis 8 angeführten Tagesordnungspunkten können nur Anträge zur Geschäftsordnung oder Anträge zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes laut § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt und abgestimmt werden.
(8) Die in § 3 Abs. 6 bis 8 angeführten ständigen Auskunftspersonen haben das Recht, bei den Sitzungen der jeweiligen Kollegialorgane Anträge zu stellen.
(9) Die in § 3 Abs. 9 bis 11 angeführten Auskunftspersonen haben das Recht, bei den Sitzungen der jeweiligen Kollegialorgane Anträge zu Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich betreffen, zu stellen.
Beschlusserfordernisse
§ 10
(1) Zu einem Beschluss ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten nötig.
(2) Stimmenmehrheit ist gegeben, wenn die Zahl der Prostimmen größer ist als die Summe der Kontrastimmen, Stimmenthaltungen und ungültigen Stimmen.
Art der Abstimmung
§ 11
(1) Grundsätzlich ist über alle gestellten Anträge getrennt in der Reihenfolge der Antragstellung abzustimmen. Über Anträge zur Geschäftsordnung ist immer sofort abzustimmen. Widersprechen mehrere angenommene Anträge einander, so ist zwischen diesen eine Stichentscheidung herbeizuführen.
(2) Sofern nicht anderes bestimmt oder beschlossen wird, ist durch Handheben abzustimmen (offene Abstimmung).
(3) Bei einer offenen Abstimmung ist jeweils die Anzahl der Prostimmen, der Gegenstimmen und der Stimmenthaltungen festzustellen.
(4) Über Angelegenheiten, die ein Mitglied des Kollegialorgans persönlich betreffen, ist stets geheim abzustimmen.
(5) Geheim ist abzustimmen, wenn dies von mindestens einem Mitglied des Kollegialorgans verlangt wird.
Sitzungsprotokoll
§ 12
(1) Über jede Sitzung eines Kollegialorgans ist ein Protokoll anzufertigen.
(2) Das Sitzungsprotokoll ist ein Beschlussprotokoll. Es hat jedenfalls die Namen der anwesenden Mitglieder, die Stimmübertragungen, die gestellten Anträge und Beschlüsse samt den allenfalls abgegebenen Minderheitsvoten, das Ergebnis von Wahlen sowie das Ergebnis von Abstimmungen mit den Stimmverhältnissen wiederzugeben. Der Inhalt der Berichte und Debatten ist nur mit den entscheidungsrelevanten Fakten und Argumenten zu protokollieren. Jedes Mitglied des Kollegialorgans hat das Recht, eigene Wortmeldungen oder Diskussionsbeiträge anderer Mitglieder ins Protokoll aufnehmen zu lassen.
(3) Die Reinschrift des Protokolls ist innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung anzufertigen, von der Vorsitzenden/ vom Vorsitzenden und von der Schriftführerin/ vom Schriftführer zu unterzeichnen und an alle Mitglieder des Kollegialorgans sowie an die in § 3 Abs. 6 bis 12 angeführten Auskunftspersonen des jeweiligen Kollegialorgans zu versenden. Ein allfälliger Widerspruch gegen den Inhalt des Protokolls ist bis spätestens drei Wochen nach Sitzung schriftlich bei der Vorsitzenden/ beim Vorsitzenden einzubringen und in der nächsten Sitzung des Kollegialorgans zu behandeln, wobei zu beachten ist, dass eine Beschlussfassung zur Genehmigung des Protokolls nur dann statthaft ist, wenn mindestens sechs Werktage zwischen Aussendung und Beschlussfassung liegen.
Minderheitsvotum
§ 13
(1) Jedes Mitglied des Kollegialorgans kann seine von einem Beschluss abweichende Meinung in einem Minderheitsvotum dem Protokoll beifügen. Jedes anwesende Mitglied des Kollegialorgans kann dies in der Sitzung anmelden.
(2) Ein Minderheitsvotum ist spätestens eine Woche nach der Sitzung bei der bzw. dem Vorsitzenden schriftlich einzubringen. Wird ein angemeldetes Minderheitsvotum nicht bis zu diesem Zeitpunkt eingebracht, gilt es als zurückgezogen.
(3) Bei der Weiterleitung von Beschlüssen ist ein allfälliges Minderheitsvotum beizuschließen.
Abstimmung im Umlaufweg
§ 14
(1) Die/Der Vorsitzende des Kollegialorgans kann eine Abstimmung im Umlaufweg über Angelegenheiten und Gegenstände verfügen, bei denen infolge der Dringlichkeit noch vor der nächstfolgenden Sitzung des Kollegialorgans eine Beschlussfassung geboten erscheint.
(2) Das Umlaufstück ist per Post oder per Email zuzustellen und hat für den zur Abstimmung eingebrachten Gegenstand einen zumindest kurz begründeten Antrag zu enthalten, der so gefasst sein muss, dass darüber einfach mit JA oder NEIN abgestimmt werden kann. Die Stimmabgabe erfolgt mittels Unterschrift und Ankreuzen einer der drei Abstimmungsvarianten JA, NEIN oder VETO auf einem Stimmzettel, der in einem verschlossenen Kuvert zurückzusenden ist. Die Durchführung der Abstimmung mittels Unterschriftenliste ist nicht statthaft.
(3) Das Umlaufstück ist zur Kenntnisnahme gleichzeitig auch allen dem Kollegialorgan angehörenden ständigen Auskunftspersonen sowie der/dem Vorsitzenden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen zuzusenden.
(4) Ein Beschluss im Umlaufweg kommt nicht zustande, wenn auch nur ein Mitglied des Kollegialorgans (Senat) oder bei Angelegenheiten, die den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen betreffen, die zuständige Vertreterin/ der zuständige Vertreter des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen innerhalb von sechs Werktagen ab Versanddatum ihr/sein VETO einlegt.
(5) Der Antrag ist angenommen, wenn nach Ablauf der Sechstagefrist kein VETO eingelangt ist, die erforderliche Mehrheit aller Mitglieder für den Antrag gestimmt hat und überdies zumindest die Hälfte der Mitglieder jeder der im Kollegialorgan vertretenen Personengruppen die Stimme abgegeben hat.
(6) Die/Der Vorsitzende hat das Ergebnis einer Abstimmung im Umlaufweg dem Kollegialorgan in der nächsten Sitzung mitzuteilen und in das Protokoll aufzunehmen. (Senat) Bei Personalentscheidungen ist die zuständige Vertreterin/ der zuständige Vertreter des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen unverzüglich nach Vorliegen des Ergebnisses zu verständigen.
Selbständige Geschäfte der/des Vorsitzenden
§ 16
(1) Die/Der Vorsitzende des Kollegialorgans hat selbständig zu besorgen:
a) die laufenden Geschäfte und Angelegenheiten des Kollegialorgans,
b) Angelegenheiten von geringer Bedeutung,
c) die Erledigung dringlicher Angelegenheiten, d.h. alle unverzüglich und ohne Aufschub noch vor der nächsten Sitzung des Kollegialorgans zu erledigenden Geschäfte und Angelegenheiten, die auch im Wege einer Abstimmung im Umlauf nicht rechtzeitig erledigt werden können, bzw. bei Gefahr im Verzug.
(2) Welche Angelegenheiten zu den selbständigen Geschäften der/des Vorsitzenden des Kollegialorgans gehören, entscheidet im Zweifelsfall das Kollegialorgan.
Auskunftspersonen und Fachleute
§ 17
Jedes Kollegialorgan kann zu einzelnen Gegenständen seiner Beratungen Auskunftspersonen und Fachleute mit beratender Stimme beiziehen.
Einsichtsrecht
§ 18
(1) Jedes Mitglied des Kollegialorgans hat das Recht, nach Anmeldung bei der Vorsitzenden/ beim Vorsitzenden in alle Geschäftsstücke, die den Wirkungsbereich des jeweiligen Kollegialorgans betreffen, Einsicht zu nehmen und in begründeten Fällen Abschriften bzw. Kopien anzufertigen. In allen Fällen ist dabei die Verschwiegenheit gemäß § 48 UG 2002 zu beachten.
(2) Vorstehendes gilt sinngemäß für die Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen in sämtlichen Angelegenheiten, die in dessen Wirkungsbereich fallen.
Der Vorsitzende:
Dr. G. B a d u r e k
Der Satzungsteil „Ehrungen der Technischen Universität Wien“ beschlossen durch den Gründungskonvent der Technischen Universität Wien am 3. November 2003, ist als PDF-Formular unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/info_ehrung.shtml abrufbar.
Der Vorsitzende:
Dr. G. B a d u r e k
Der Satzungsteil „Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen“ beschlossen durch den Gründungskonvent der Technischen Universität Wien am 3. November 2003, ist als PDF-Formular unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/info_akg.shtml abrufbar.
Der Vorsitzende:
Dr. G. B a d u r e k
Der Satzungsteil „Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies“ beschlossen durch den Gründungskonvent der Technischen Universität Wien am 3. November 2003, ist als PDF-Formular unter http://www.tuwien.ac.at/zv/recht/info_kfg.shtml abrufbar.
Der Vorsitzende:
Dr. G. B a d u r e k
Die am 10. November 2003 durchgeführte Wahl hatte folgendes Ergebnis:
Mandatsverteilung:
Wahlvorschlag A (Liste Elektrotechnik und Informationstechnik): 2
Wahlvorschlag B (Liste Maschinenbau): 2
Wahlvorschlag C (Liste Bauingenieurwesen): 2
Wahlvorschlag D (Liste Technische Naturwissenschaften und Informatik): 6
Wahlvorschlag E (Liste Architektur und Raumplanung): 1
Mitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Ewald BRÜCKL (TNI)
O.Univ.Prof. Dr. Hermann KOPETZ (TNI)
O.Univ.Prof. Dr. Dieter SCHUÖCKER (MB)
O.Univ.Prof. Dr. Emmerich BERTAGNOLLI (ETI)
O.Univ.Prof. Dr. Hans Georg JODL (BI)
O.Univ.Prof. Dr. Ingo MARINI (TNI)
O.Univ.Prof. Dr. Franz ZEHETNER (A+R)
O.Univ.Prof. Dr. Hannspeter WINTER (TNI)
O.Univ.Prof. Dr. Hellmuth STACHEL (TNI)
Univ.Prof. Dr. Walter SCHWAIGER (MB)
Univ.Prof. Dr. Hermann KAINDL (ETI)
O.Univ.Prof. Dr. Helmut KROISS (BI)
O.Univ.Prof. Dr. AMin TJOA (TNI)
Ersatzmitglieder:
Wahlvorschlag A (ETI):
Univ.Prof. Dr. Nebojsa NAKICENOVIC
Univ.Prof. Dr. Markus RUPP
O.Univ.Prof. Dr. Dietmar DIETRICH
Univ.Prof. Dr. Michael VELLEKOOP
Univ.Prof. Dr. Horst ZIMMERMANN
Ersatzmitglieder:
Wahlvorschlag B (MB):
Univ.Prof. Dr. Anke Rita PYZALLA
Univ.Prof. Dr. Bernhard GERINGER
O.Univ.Prof. Dr. Helmut SPRINGER
O.Univ.Prof. Dr. Peter LUGNER
Ersatzmitglieder:
Wahlvorschlag C (BI):
Univ.Prof. Dr. Norbert OSTERMANN
Univ.Prof. Dr. Christoph ACHAMMER
O.Univ.Prof. Dr. Paul H. BRUNNER
O.Univ.Prof. Dr. Ulrich SCHNEIDER
Ersatzmitglieder:
Wahlvorschlag D (TNI.): O.Univ.Prof. Dr. Ulrich SCHUBERT
Univ.Prof. Dr. Harald WEBER
O.Univ.Prof. Dr. Reinhard VIERTL
Univ.Prof. Dr. Christian BREITENEDER
Univ.Prof. Dr. Herbert DANNINGER
Univ.Prof. Dr. Norbert VANA
Univ.Prof. Dr. Harald SCHUH
O.Univ.Prof. Dr. Herbert GRÜNBACHER
Univ.Prof. Dr. Günter ALLMAIER
Univ.Prof. Dr. Ingrid STEINER
Ersatzmitglieder:
Wahlvorschlag E (A+R):
O.Univ.Prof. Dr. Kari JORMAKKA
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Manfred WOLF-PLOTTEGG
Univ.Prof. Dr. Manfred WEHDORN
Der Rektor:
Dr. Peter SKALICKY
Die am 10. November 2003 durchgeführte Wahl hatte folgendes Ergebnis:
Mandatsverteilung:
Wahlvorschlag A (Liste UG 2002-Gegner): 1
Wahlvorschlag B (Gesamtliste): 3
Mitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Rudolf FREUND
Ao.Univ.Prof. Dr. Erasmus LANGER
Ao.Univ.Prof. Dr. Ernst PUCHER
(alle Wahlvorschlag B)
Ao.Univ.Prof. Dr. Gerhard HANAPPI
(Wahlvorschlag A)
Ersatzmitglieder: Ass.Prof. Dr. Hans MIKOSCH
(Wahlvorschlag A)
Ao.Univ.Prof. Dr. Michael MANTLER
Ao.Univ.Prof. Dr. Norbert KROUZECKY
Ass.Prof. Dr. Simone KNAUS
Ao.Univ.Prof. Dr. Christoph ÜBERHUBER
Ao.Univ.Prof. Dr. Christian KÜHN
Ass.Prof. Dr. Mirjanka LECHTHALER
Ao.Univ.Prof. Dr. Klaus HOFFMANN
Ao.Univ.Prof. Dr. Robert SABLATNIG
Ao.Univ.Prof. Dr. Christina STRELI
Univ.Ass. Dr. Heinz WANZENBÖCK
(alle Wahlvorschlag B)
Der Rektor:
Dr. Peter SKALICKY
Die am 10. November 2003 durchgeführte Wahl hatte folgendes Ergebnis:
Mandatsverteilung:
Wahlvorschlag A (Liste BITTERMANN): 1
Wahlvorschlag B (Liste FAULEND): 0
Mitglied: Ing. Hartwig BITTERMANN
(Wahlvorschlag A)
Ersatzmitglieder:
Ewald HASLINGER
Mag. Gabriele OPPENHEIM
Bernhard KOLLER
Ursula WERNER
Franz BESAU
Walter WEISS
Wolfgang POUSEK
Franz DALLAMAHSL
Der Rektor:
Dr. Peter SKALICKY
Die am 10. November 2003 durchgeführte Wahl hatte folgendes Ergebnis:
1.) Fakultät für Architektur und Raumplanung:
Mitglieder: Univ.Prof. Dr. Manfred WEHDORN
Univ.Prof. Dr. Marina DÖRING
Univ.Prof. Dr. Robert STALLA
(alle Wahlvorschlag A)
O.Univ.Prof.Dr. Franz ZEHETNER
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Andreas PALFFY
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Manfred WOLF-PLOTTEGG
O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Helmut RICHTER
Univ.Prof. Mag. Francoise-Hèlène JOURDA
(alle Wahlvorschlag B)
Ersatzmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Kari JORMAKKA
O.Univ.Prof. Dr. Heiner HIERZEGGER
O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Richard STILES
Univ.Prof. Mag. Dr. Wilfried SCHÖNBÄCK
O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Cuno BRÜLLMANN
Univ.Prof. Mag. Christine HOHENBÜCHLER
O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. William ALSOP
2.) Fakultät für Bauingenieurwesen:
Mitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Heinz BRANDL
O.Univ.Prof. Dr. Jürgen DREYER
O.Univ.Prof. Dr. Hans-Georg JODL
O.Univ.Prof. Dr. Norbert OSTERMANN
O.Univ.Prof. Dr. Johann KOLLEGGEr
O.Univ.Prof. Dr. Herbert MANG
Univ.Prof. Dr. Norbert MATSCHE
O.Univ.Prof. Dr. Ewald-Hans TENTSCHERT
Ersatzmitglieder: Univ.Prof. Dr. Christoph ACHAMMER
O.Univ.Prof. Dr. Paul H. BRUNNER
O.Univ.Prof. Dr. Dieter GUTKNECHT
O.Univ.Prof. Dr. Helmut KROISS
O.Univ.Prof. Dr. Hermann KNOFLACHER
O.Univ.Prof. Dr. Helmut RUBIN
O.Univ.Prof. Dr. Ulrich SCHNEIDER
Univ.Prof. Dr. Josef FINK
3.) Fakultät für Chemie:
Mitglieder: Univ.Prof. Dr. Günter ALLMAIER
Univ.Prof. Dr. Herbert DANNINGER
O.Univ.Prof. Dr. Heinrich GRUBER
O.Univ.Prof. Dr. Erich KNÖZINGER
Univ.Prof. Dr. Ingo MARINI
Univ.Prof. Dr. Ulrich SCHMID
Univ.Prof. Dr. Karlheinz SCHWARZ
O.Univ.Prof. Dr. Herbert STACHELBERGER
Ersatzmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Frank KUBEL
O.Univ.Prof. Dr. Ulrich SCHUBERT
Univ.Prof. Dr. Peter KUBICEK
Univ.Prof. Dr. Hermann HOFBAUER
Univ.Prof. Dr. Friedrich WURST
4.) Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik:
Mitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Gottfried MAGERL
O.Univ.Prof. Dr. Emmerich BERTAGNOLLI
O.Univ.Prof. Dr. Günther BRAUNER
Univ.Prof. Dr. Markus RUPP
O.Univ.Prof. Dr. Dietmar DIETRICH
Univ.Prof. Dr. Hermann KAINDL
O.Univ.Prof. Dr. Manfred SCHRÖDL
Univ.Prof. Dr. Michael VELLEKOOP
Ersatzmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Adalbert PRECHTL
Univ.Prof. Dr. Nebojsa NAKICENOVIC
O.Univ.Prof. Dr. Alexander WEINMANN
O.Univ.Prof. Dr. Wolfgang MECKLENBRÄUKER
Univ.Prof. Dr. Horst ZIMMERMANN
Univ.Prof. Dr. Erich RUMMICH
Univ.Prof. Dr. Rupert CHABICOVSKY
Univ.Prof. Dr. Herbert HAAS
O.Univ.Prof. Dr. Harmen van AS
5.) Fakultät für Informatik:
Mitglieder: Univ.Prof. Dr. Ulrich SCHMID
O.Univ.Prof. Dr. Gerhard-Helge SCHILDT
O.Univ.Prof. Dr. Walter KROPATSCH
O.Univ.Proif. Dr. Thomas EITER
Univ.Prof. Dr. Jens KNOOP
Univ.Prof. Dr. Alexander LEITSCH
Univ.Prof. Dr. Werner PURGATHOFER
Univ.Prof. Dr. Christian BREITENEDER
Ersatzmitglieder: Univ.Prof. Dr. Ina WAGNER
O.Univ.Prof. Dr. Hermann KOPETZ
O.Univ.Prof. Dr. Georg GOTTLOB
O.Univ.Prof. Dr. Gertrude KAPPEL
Univ.Prof. Dr. Petra MUTZEL
O.Univ.Prof. Dr. Herbert GRÜNBACHER
O.Univ.Prof. Dr. Mehdi JAZAYERI
O.Univ.Prof. Dr. Amin TJOA
Univ.Prof. Dr. Jörg-Martin PFLÜGER
6.) Fakultät für Maschinenbau:
Mitglieder: O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Alfred KLUWICK
O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Peter LUGNER
O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Laurenz RINDER
O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wladimir LINZER
O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Anke Rita PYZALLA
O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Helmar WESESLINDTNER
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gerold PATZAK
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Walter SCHWAIGER
Ersatzmitglieder: O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Adolf STEPAN
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Bernhard GERINGER
O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Dieter SCHUÖCKER
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Hendrik KUHLMANN
7.) Fakultät für Mathematik und Geoinformation:
Mitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Karl KRAUS
O.Univ.Prof. Dr. Rudolf DUTTER
Univ.Prof. Dr. Gerd BARON
Univ.Prof. Dr. Inge TROCH
O.Univ.Prof. Dr. Reinhard VIERTL
O.Univ.Prof. Dr. Hellmuth STACHEL
Univ.Prof. Drl. Jörg HERTLING
O.Univ.Prof. Dr. Andreas FRANK
Ersatzmitglieder: Univ.Prof. Dr. Rainer MLITZ
Univ.Prof. Dr. Wolfgang WAGNER
O.Univ.Prof. Dr. Manfred DEISTLER
Univ.Prof. Dr. Roman SCHNABL
Univ.Prof. Dr. Harald SCHUH
Univ.Prof. Dr. Wolfgang WERTZ
O.Univ.Prof. Dr. Werner KUICH
8.) Fakultät für Physik:
Mitglieder: Univ.Prof. Dr. Hans AIGINGER
Univ.Prof. Dr. Walter STEINER
O.Univ.Prof. Dr. Hannspeter WINTER
O.Univ.Prof. Dr. Wolfgang KUMMER
Univ.Prof. Dr. Norbert VANA
Univ.Prof. Dr. Ewald BENES
O.Univ.Prof. Dr. Joachim BURGDÖRFER
Univ.Prof. Dr. Harald WEBER
Ersatzmitglieder:
Univ.Prof. Dr. Peter WEINBERGER
Univ.Prof. Dr. Manfred SCHWEDA
O.Univ.Prof. Dr. Helmut RAUCH
Univ.Prof. Dr. Gerald BADUREK
Der Rektor:
O.Univ.Prof. Dr. Peter SKALICKY
Die am 10. November 2003 durchgeführte Wahl hatte folgendes Ergebnis:
1.) Fakultät für Architektur und Raumplanung:
Mitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Christian KÜHN
Ass.Prof. Dr. Manfred BERTHOLD
Ao.Univ.Prof. Dr. Rudolf GIFFINGER
Ass.Prof. Dr. Georg HAUGER
Ersatzmitglieder: Univ.Ass. Dr. Anita AIGNER
Ao.Univ.Prof. Dr. Dörte KUHLMANN
Univ.Ass. Dr. Markus TOMASELLI
Vertr.Ass. Dr. Helene LINZER
2.) Fakultät für Bauingenieurwesen:
Mitglieder: Univ.Ass. Dr. Stefan BLOVSKY
Ao.Univ.Prof. Dr. Rudolf HEUER
Ao.Univ.Prof. Dr. Norbert KROUZECKY
Ao.Univ.Prof. Dr. Rainer POISEL
Ersatzmitglieder: Univ.Ass. Dipl.-Ing. Michaela WALTER
Univ.Ass. Dipl.-Ing. Andreas PFEILER
Univ.Ass. Dr. Martin PFANNER
Univ.Ass. Dipl.-Ing. Michael TRITTHART
Univ.Ass. Dipl.-Ing. Bernhard PICHLER
Univ.Ass. Dr. Friedrich KOPF
Univ.Ass. Dr. Thomas BEDNAR
3.) Fakultät für Chemie:
Mitglieder: Ass.Prof. Dr. Simone KNAUS
Ao.Univ.Prof. Dr. Hans PUXBAUM
Univ.Ass. Dr. Nicola HÜSING
Ass.Prof. Dr. Alexander REICHHOLD
Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Karl KIRCHNER
Ao.Univ.Prof. Dr. Roland HAUBNER
Univ.Ass. Dr. Hinrich GROTHE
Ao.Univ.Prof. Dr. Ingrid STEINER
4.) Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik:
Mitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Erasmus LANGER
Ob. Rat Dr. Robert SCHAWARZ
Ass.Prof. Dr. Horst DIETRICH
Ass.Prof. Dr. Johann ERTL
Ersatzmitglieder: Ass.Prof. Dr. Werner BRENNER
Ao.Univ.Prof. Dr. Reinhard HAAS
Univ.Ass. Dr. Markus VINCZE
Ao.Univ.Prof. Dr. Ernst WINTNER
Ass.Prof. Dr. Peter SCHÖNHUBER
Univ.Ass. Dr. Heinz WANZENBÖCK
Univ.Ass, Dr. Admela JUKAN
ObRat Dr. Heinrich PANGRATZ
ObRat Dr. Walter EHRLICH-SCHUPITA
Ao.Univ.Prof. Dr. Hans HAUSER
Ass.Prof. Dr. Thomas WOLBANK
Ao.Univ.Prof. Dr. Herbert MÜLLER
Ass.Prof. Dr. Erich SCHMIDT
5.) Fakultät für Informatik:
Mitglieder: Univ.Ass. Dr. Hilda TELLIOGLU
Ao.Univ.Prof. Dr. Johann BLIEBERGER
Vertr.Ass. Dipl.-Ing. Monika LANZENBERGER
Ao.Univ.Prof. Dr.Günther RAIDL
Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr.techn. Robert SABLATNIG
Ao.Univ.Prof. Dr. Margit POHL
Ao.Univ.Prof. Dr. Andreaas STEININGER
Ao.Univ.Prof. Dr. Andreas KRALL
Ao.Univ.Prof. Dr. Gerald FUTSCHEK
Ao.Univ.Prof. Dr. Jürgen DORN
6.) Fakultät für Maschinenbau:
Mitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Klaus HOFFMANN
Univ.Ass. Dr. Walter HACKL-GRUBER
Ao.Univ.Prof. Dr. Helmut BÖHM
Ao.Univ.Prof. Dr. Ernst PUCHER
Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Heinz-Bodo SCHMIEDMAYER
Ass.Prof. Dr.Josef PROST
Ao.Univ.Prof. Dr. Karl PONWEISER
Ao.Univ.Prof. Dr. Kurt MATYAS
Ass.Prof. Dr. Johann WASSERMANN
7.) Fakultät für Mathematik und Geoinformation:
Mitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Michael KALTENBÄCK
Ao.Univ.Prof. Dr. Alois PANHOLZER
Ao.Univ.Prof. Dr. Georg GARTNER
Ao.Univ.Prof. Dr. Peter FILZMOSER
Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Peter SZMOLYAN
Univ.Ass. Dr. Gernot TRAGLER
Ao.Univ.Prof. Dr. Josef JANSA
Ao.Univ.Prof. Dr. Friedrich MANHART
7.) Fakultät für Physik:
Mitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Wolfgang HUSINSKY
Ao.Univ.Prof. Dr. Gerhard KAHL
Ao.Univ.Prof. Dr. Michael REISSNER
Ao.Univ.Prof. Dr. Franz SAUERZOPF
Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Gerfried HILSCHER
Ao.Univ.Prof. Dr. Manfried FABER
Ao.Univ.Prof. Dr. Anton REBHAN
Ao.Univ.Prof. Dr. Peter VARGA
Der Rektor:
Dr. Peter SKALICKY
Die am 10. November 2003 durchgeführte Wahl hatte folgendes Ergebnis:
1.) Fakultät für Architektur und Raumplanung:
Mitglieder: Brigitte ENGLJÄHRINGER
Ursula KAINZINGER
Ersatzmitglied: Susanne WIBIRAL
2.) Fakultät für Bauingenieurwesen:
Mitglieder: Maria TRUBEL
Christine CERNY
Ersatzmitglieder: Ing. Roland FEHRINGER
Gertrud NEUMEISTER
3.) Fakultät für Chemie:
Mitglieder: Hans MIKSCHE
Kurt HORVATH
Ersatzmitglieder: Harald SCHAUER
Harold URBAN
Berthold WANDERER
4.) Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik:
Mitglieder: Mag. Gabriele OPPENHEIM
Franz BESAU
Ersatzmitglieder: Ewald HASLINGER
Marion WEISZ
Ing. Günther-Bernhard STEININGER
Karl SMOLNIK
Ing. Hermann DIELACHER
Ing. Franz BABLER
Christine SKERBINZ
Konrad HEGER
Ursula WERNER
Johanna HEINRICH
5.) Fakultät für Informatik:
Mitglieder: Paulina LINSEDER
Maria SCHWEIKERT
Ersatzmitglied: Elfriede NEDOMA
6.) Fakultät für Maschinenbau:
Mitglieder: Ing. Wolfgang BÖHM
Gerhard KANZLER
Ersatzmitglieder: Wolfgang FAULEND
Roswitha STEININGER
Gerhard SCHNEIDER
Ing. Harald NETH
Ing. Ernst BAUER
7.) Fakultät für Mathematik und Geoinformation:
Mitglieder: Anne C. FRANK
Gabriele SCHUSTER
8.) Fakultät für Physik:
Mitglieder: Otto MAYERHOFER
Friedrich BERINGER
Ersatzmitglieder: Elfriede MÖSSMER
Karin POPPENBERGER
Der Rektor:
Dr. Peter SKALICKY
Die Hochschülerschaft hat folgende Vertreter/innen in den Senat der Technischen Universität Wien nominiert:
Hauptmitglieder:
Gabor SAS
Sonja WEBER
Patrick SCHLÄFFER
Daniel NEUBACHER
Daniela PIASSONI
Bernhard BRAUNER
Ersatzmitglieder:
Wolfgang RENNER
Manuel SCHWABL
Michael PILLEI
Leonhard WIMMER
Andreas FRITSCH
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y e.h.
Die Hochschülerschaft hat folgende Vertreter/innen in die Fakultätsräte der Technischen Universität Wien nominiert:
Fakultät für Architektur und Raumplanung:
Hauptmitglieder:
Harald LINORTNER
Radmila TASIC
Thomas GAMSJÄGER
Michael BIRGMAYR
Ersatzmitglieder:
Gerulf WEBER
Andreas KOFLER
Marlene WAGNER
Michael PILLEI
Fakultät für Bauingenieurwesen:
Hauptmitglieder:
Lukas MIRCHMAIER
Andreas KRATOCHVILL
Christian MITTERMEIR
Harald TORGHELE
Ersatzmitglieder:
Walter Biffl
Martin Eppenschwandtner
Bernhard Höfer
Ulrike Wegricht
Fakultät für Chemie:
Hauptmitglieder:
Nikolaus Klamerth
Georg Mühlbauer
Alexander Radauer
Wolfgang Renner
Ersatzmitglieder:
Waltraud Emhofer
Nicole Hofbauer
Manuel Scharf
Ute Wolfesberger
Fakultät für Elektro- und Informationstechnik:
Hauptmitglieder:
Johannes Czakler
Philipp Sackl
Hannes Ohrlinger
Ingo Hegny
Ersatzmitglieder:
Alexander Sauciuc
Jasmin Grosinger
Thomas Planitzer
Matthias Nowak
Fakultät für Maschinenbau:
Hauptmitglieder:
Albert Schieg
Michael Keuschnig
Katrin Panzenböck
Markus Fellner
Ersatzmitglieder:
Michael Bacher
Stefanie Lux
Richard Berger
Roman Büchele
Fakultät für Mathematik und Geoinformation:
Hauptmitglieder:
Gabor Sas
Andre Szabolcs Szelp
Herbert Böhm
Regina Wilmsen
Ersatzmitglieder:
Peter Kieseberg
Barbara Aumueller
Andreas Roncat
Wolfgang Renner
Fakultät für Physik:
Hauptmitglieder:
Regina Fleischner
Daniela Piassoni
Rene Fuger
Nicole Drauschke
Ersatzmitglieder:
Christian Strasser
Markus Grabner
Wolfgang Rohringer
Anita Römer
Fakultät für Informatik:
Hauptmitglieder:
Diman Todorov
Nicole Kraler
Wolfgang Miedl
Andreas Tomek
Ersatzmitglieder:
Susanne Schwarz
Benedikt Stehno
Christian Url
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y e.h.
Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:
Dekanat für Technische Naturwissenschaften und Informatik:
Frau Angela PECINOVSKY
Tel.: 58801-10014
Dekanat für Maschinenbau:
Frau Elfriede TITZER
Tel.: 58801-30012
Dekanat für Bauingenieurwesen:
Frau Mag. Heidrun HEINZL
Tel.: 58801-20010
Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:
Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM
Tel.: 58801-35000
Dekanat für Architektur und Raumplanung:
Frau Andrea WÖLFER
Tel.: 58801-25003
Ansprechpersonen an der HTU:
Frau Helga BAUER
Tel.: 58801-49501
Bei der Europäischen Weltraumbehörde ESA, Standort Paris bzw. Noordwijk (NL), sowie bei EUMETSAT, Standort Darmstadt (D), sind laufend Planstellen, z.T. in leitenden Funktionen, für Absolventen/innen einschlägiger Universitätsstudien ausgeschrieben.
Österreichische Bewerber/innen sind, insbesondere bei EUMETSAT, dringend erwünscht.
Die aktuellen Ausschreibungen sind über folgende Internetseiten ersichtlich:
Europäische Weltraumbehörde ESA: (Site: http://www.esa.int)
http://www.esa.int/hr/indexjobs.html (→ unter dem Link "current vacancies")
EUMETSAT: von der Homepage http://www.eumetsat.de
die Links → Announcements → Staff Employment Opportunities auswählen.
Bewerber/innen mögen sich an folgende österreichische Kontaktstellen wenden:
Dr. Erwin MONDRE (für EUMETSAT) Mag. Eva-Maria SCHMITZER
Dr. Klaus PSEINER (für ESA) Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
ASA – Austrian Space Agency Abt. V/B/10 - Weltraumforschung
Garnisongasse 7 Rosengasse 4
1090 Wien 1010 Wien
Tel.: 403 81 77- 12 Tel.: 53120-7130
Fax: 405 82 28 Fax: 53120-81-7130
emondre@asaspace.at eva-maria.schmitzer@bmwf.gv.at
kpseiner@asaspace.at
Die Direktion ist verantwortlich für die Koordinierung und Unterstützung der Forschung in folgenden Bereichen:
künftige Generationen der Technologien der Informationsgesellschaft, künftige GRID- und Peer-to-peer-Technologien und Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsinfrastrukturen für Forscher.
Der ausgewählte Bewerber wird verantwortlich sein für die Koordinierung all dieser Tätigkeiten mit den übrigen Bereichen des Schwerpunktes „TIG“, für die strategische Planung und für die Beziehungen zu anderen einschlägigen Politikbereichen der Kommission.
Voraussetzungen sind unter anderem
— Universitäts- oder Hochschulabschluss, der zu einem weiterführenden Studium berechtigt, in einer wissenschaftlichen Fachrichtung,
— mindestens 15 Jahre nachuniversitäre Berufserfahrung, davon mindestens fünf Jahre in hohen Führungspositionen
— ausreichende Sprachkenntnisse
Bewerbungen an: Europäische Kommission, Generaldirektion Personal und Verwaltung, Referat „Organisationsplan und Führungskräfte“, COM/R/8003/03, MO-34 5/105, B-1049 Brüssel
Bewerbungsschluss: 5. Dezember 2003 (Datum des Poststempels).
Der vollständige Ausschreibungstext wurde im Amtsblatt C 268 A verlautbart und ist vom Europaserver unter http://europa.eu.int/eur-lex/de/archive/2003/ca26820031107de.html, von der Homepage des Bundeskanzleramtes http://www.bka.gv.at/oeffdienst sowie vom Bundesintranet unter http://www.bka.intra.gv.at/oeffdienst abrufbar.
Die Universitätsdirektorin:
Mag. E. U r b a n
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr - 54.1. betreffend ESA- und EUMETSAT-Stellenausschreibungen