University Gazette - 28/2003
UNIVERSITY GAZETTE
Jahr 2003
28. Stück
July 16, 2003
Karlsplatz 13
1040 Wien
- 247. Universitätsrat der Technischen Universität Wien - Geschäftsordnung
- 248. Studienplan für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik; ECTS-Anrechnungspunkte
- 249. Beschluss der Studienkommission Lehramt an der Fakultät Technische Naturwissenschaften und Informatik
- 250. Ergebnis der Wahl des Institutsvorstandes des Institutes für Kommunikationsnetze
- 251. Vorsitz der HTU nach den Hochschülerschaftswahlen 2003
- 252. Mitteilungen der zentralen Verwaltung
- 252.1. betreffend ESA- und EUMETSAT-Stellenausschreibungen
- 252.2. Förderung des Wissenstransfers von der Wissenschaft in die Wirtschaft
- 252.3. betreffend Klimaschutzpreis 2003 der Österreichischen Hagelversicherung
- 252.4. betreffend BUWOG-Mietwohnungen
- 252.5. Stellenausschreibung des Statistik Austria
- 252.1. betreffend ESA- und EUMETSAT-Stellenausschreibungen
- 253. Einsetzung von Habilitationskommissionen
- 254. Einsetzung einer Berufungskommission
- 255. Ausschreibung freier Planstellen
- 255.1. Fakultät für Architektur und Raumplanung
- 255.2. Fakultät für Bauingenieurwesen
- 255.3. Fakultät für Maschinenbau
- 255.4. Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik
Der Universitätsrat der Technischen Universität Wien hat in der Sitzung am 18. Juni 2003 folgende Geschäftsordnung beschlossen:
Geschäftsordnung des Universitätsrates
an der Technischen Universität Wien
§ 1 Einberufung von Sitzungen:
(1) Die Sitzungen des Universitätsrates sind vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden nach den Erfordernissen und Interessen der Technischen Universität Wien, zumindest aber einmal im Vierteljahr einzuberufen. Im Verhinderungsfall wird der/die Vorsitzende durch das an Lebensjahren älteste und erreichbare Mitglied vertreten. Eine Sitzung ist auch dann unverzüglich einzuberufen, wenn dies von mindestens zwei Mitgliedern des Universitätsrates unter Beifügung einer Tagesordnung verlangt wird.
(2) Alle Mitglieder sind mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin durch Aussendung unter Bekanntgabe des Ortes und der Zeit sowie der vorläufigen Tagesordnung und der Sitzungsunterlagen einzuladen.
(3) Grundsätzlich haben alle Mitglieder an den Sitzungen des Universitätsrates teilzunehmen. Im Verhinderungsfall ist dies dem/der Vorsitzenden ehest möglich mitzuteilen.
(4) Auf Grund von Beschlüssen des Universitätsrates können weitere Teilnehmer als Sachverständige oder Auskunftspersonen eingeladen werden. Der Sachverständige oder die Auskunftsperson ist gleichzeitig mit der Einbringung des Tagesordnungspunktes namhaft zu machen. Die Entscheidung über die Beiziehung eines Sachverständigen oder einer Auskunftsperson wird vom Vorsitzenden bereits im Zuge der Einladungsversendung getroffen.
(5) Das Rektorat, die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Senats, die oder der Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und die oder der Vorsitzende der Hochschülerschaft an der betreffenden Universität haben das Recht, in den Sitzungen des Universitätsrats zu Tagesordnungspunkten angehört zu werden, die ihren Aufgabenbereich betreffen. Die Vorsitzenden der Betriebsräte sind zu allen Sitzungen des Universitätsrats einzuladen und sind im Rahmen der ihnen nach dem Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, zukommenden Aufgaben anzuhören.
§ 2 Tagesordnung:
(1) Der/die Vorsitzende erstellt unter Berücksichtigung vorliegender Vorschläge der Mitglieder des Universitätsrates die vorläufige Tagesordnung.
(2) Der Universitätsrat beschließt am Beginn seiner Sitzungen über die Tagesordnung.
(3) Eine Erweiterung der Tagesordnung während der Sitzung ist nach den Bestimmungen über die Beschlussfassung zulässig.
(4) Die Tagesordnung hat jedenfalls zu enthalten: Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, Anwesenheit, Beschlussfähigkeit, Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung, Bericht des/der Vorsitzenden, weiterer Mitglieder, Allfälliges.
§ 3 Sitzungen:
(1) Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Teilnehmer/innen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
(2) Der/die Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzung. Er/Sie hat auf die Einhaltung der Geschäftsordnung zu achten.
Ist der/die Vorsitzende nicht anwesend, so gehen seine/ihre Rechte und Pflichten auf das an Lebensjahren älteste und anwesende Mitglied über.
(3) Jedes Mitglied hat das Recht, zu jedem Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen und seine Meinung in ausreichender Form zu begründen. Jedes Mitglied hat das Recht, neue Tagesordnungspunkte vorzuschlagen und Anträge zu den Tagesordnungspunkten zu stellen.
(4) Über jeden Antrag ist abzustimmen.
§ 4 Beschlussfassung:
(1) Der Universitätsrat fasst seine Beschlüsse in offener Abstimmung. Wünscht ein Mitglied eine geheime Abstimmung, so ist diese durchzuführen.
(2) Ein Antrag gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder zugestimmt haben. Für eine Beschlussfassung sind jedenfalls 2 Prostimmen erforderlich, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
(3) Über die Vertagung eines Verhandlungsgegenstandes ist stets zuerst abzustimmen.
(4) Für die Abberufung des Rektors und der Vizerektoren gelten die entsprechenden Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 in der jeweils geltenden Fassung.
§ 5 Protokoll:
(1) Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom/von der Vorsitzenden (bzw. Sitzungsleiter/in) zu unterfertigen ist.
(2) Das Sitzungsprotokoll ist ein Beschlussprotokoll. Es hat jedenfalls Ort, Beginn und Ende der Sitzung, die Namen der anwesenden Mitglieder, die gestellten Anträge und Beschlüsse sowie das Ergebnis der Abstimmungen und Wahlen (unter Angabe der Stimmverhältnisse) wiederzugeben.
Die Inhalte der Berichte und Debatten sind nur insoweit wiederzugeben, als sie zum Verständnis der gefassten Beschlüsse nötig sind. Dem Protokoll sind die Einladungen und die endgültige Tagesordnung beizulegen.
(3) Jedes Mitglied des Universitätsrates kann während der Sitzung die Protokollierung einer Aussage oder eines Abstimmungsverhaltens ausdrücklich verlangen.
(4) Das ausgefertigte Protokoll ist an die Mitglieder des UR spätestens drei Wochen nach erfolgter Sitzung zu übermitteln. Einsprüche gegen das Protokoll sind spätestens in der nächsten Sitzung zu erheben. In dieser Sitzung ist das Protokoll dem UR zur Genehmigung vorzulegen.
§ 6 Vertretung nach außen:
Die Vertretung des Universitätsrates nach außen einschließlich der Besorgung der laufenden Geschäfte erfolgt durch den/die Vorsitzende/n, bei dessen Verhinderung durch das an Lebensjahren älteste und erreichbare Mitglied. Der Universitätsrat selbst kann in einzelnen Fällen oder für gesonderte Bereiche andere Mitglieder mit der Vertretung nach außen betrauen.
Der Vorsitzende des Universitätsrats:
Dipl.-Ing. O. P ü h r i n g e r
In der Sitzung vom 20. Mai 2003 hat die Studienkommission für das Doktoratsstudium beschlossen:
Der Arbeitsaufwand für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik beträgt 120 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon entfallen auf
Lehrveranstaltungen (Wahlfächer) 10 ECTS-Anrechnungspunkte
das Privatissimum für Dissertanten 4 ECTS-Anrechnungspunkte
die Anfertigung der Dissertation 106 ECTS-Anrechnungspunkte
Der Vorsitzende der Studienkommission:
Dr. W. L e e b
Die Studienkommission Lehramt hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2003 zu § 80 (2) UniStG einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
Lehramts-Studierende, welche an der TU Wien nach dem altem Studienplan im 2. Studienabschnitt studieren, erhalten gemäss § 80 (2) UniStG eine Studiendauer-Verlängerung um zwei Semester, um ihr Studium nach dem altem Studienplan abzuschließen. Es ist jedoch aus diesem Grund nicht notwendig, dass zusätzlich noch Lehrveranstaltungen nach dem alten Studienplan angeboten werden müssen.
Der Vorsitzende der Studienkommission:
Dr. H. S t a c h e l
Am 1. Juli 2003 wurde Herr Univ.Prof. Dr. Walter LEEB zum Institutsvorstand des Instituts für Kommunikationsnetze für die laufende Funktionsperiode gewählt.
Der amtierende Institutsvorstand:
Dr. H. V a n A s
Bei der konstituierenden Sitzung der Universitätsvertretung der Hochschülerschaft an der TU Wien am 25. Juni 2003 wurden
Herr Gabor SAS zum Vorsitzenden,
Frau Sonja WEBER zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden und
Herr Patrick SCHLÄFFER zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden
gewählt.
Die Vorsitzende der Wahlkommission:
Mag. Ch. T h i r s f e l d
Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:
Dekanat für Technische Naturwissenschaften und Informatik:
Frau Angela PECINOVSKY
Tel.: 58801-10014
Dekanat für Maschinenbau:
Frau Elfriede TITZER
Tel.: 58801-30012
Dekanat für Bauingenieurwesen:
Frau Mag. Heidrun HEINZL
Tel.: 58801-20010
Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:
Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM
Tel.: 58801-35000
Dekanat für Architektur und Raumplanung:
Frau Andrea WÖLFER
Tel.: 58801-25003
Ansprechpersonen an der HTU:
Frau Helga BAUER
Tel.: 58801-49501
Bei der Europäischen Weltraumbehörde ESA, Standort Paris bzw. Noordwijk (NL), sowie bei EUMETSAT, Standort Darmstadt (D), sind laufend Planstellen, z.T. in leitenden Funktionen, für Absolventen/innen einschlägiger Universitätsstudien ausgeschrieben.
Österreichische Bewerber/innen sind, insbesondere bei EUMETSAT, dringend erwünscht.
Die aktuellen Ausschreibungen sind über folgende Internetseiten ersichtlich:
Europäische Weltraumbehörde ESA: (Site: http://www.esa.int)
http://www.esa.int/hr/indexjobs.html (→ unter dem Link "current vacancies")
EUMETSAT: von der Homepage http://www.eumetsat.de
die Links → Announcements → Staff Employment Opportunities auswählen.
Bewerber/innen mögen sich an folgende österreichische Kontaktstellen wenden:
Dr. Erwin MONDRE (für EUMETSAT) Mag. Eva-Maria SCHMITZER
Dr. Klaus PSEINER (für ESA) Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
ASA – Austrian Space Agency Abt. V/B/10 - Weltraumforschung
Garnisongasse 7 Rosengasse 4
1090 Wien 1010 Wien
Tel.: 403 81 77- 12 Tel.: 53120-7130
Fax: 405 82 28 Fax: 53120-81-7130
emondre@asaspace.at eva-maria.schmitzer@bmwf.gv.at
kpseiner@asaspace.at
Die ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH hat im Bereich des Wissenstransfers einen neuen Schwerpunkt gesetzt und vergibt 2003 im Auftrag des Wiener Wirtschaftsförderungsfonds Förderungen in der Höhe von € 2,000.000,-- an Wiener Unternehmen, die mit wissenschaftlichen Einrichtungen kooperieren.
Diese Fördergelder werden im Rahmen des Calls „Co Operate Vienna 2003“, einer zeitlich befristeten Ausschreibung, die auf dem Wettbewerbsprinzip beruht, vergeben.
Projekte können von 15. bis 18. September 2003 eingereicht werden.
Weitere Informationen bei Frau Mag. Eva CZERNOHORSZKY unter +43(1)4000 86931. Der Ausschreibungstext ist unter http://www.wiennovation.at abrufbar.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Wiener Unternehmen. Wissenschaftliche Einrichtungen können als Kooperationspartner eines Wiener Unternehmens indirekt an dieser Ausschreibung teilnehmen.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelt mit GZ 4410/1-VI/4/2003 die Ausschreibung des 3. "Klimaschutzpreises der Österreichischen Hagelversicherung", der von der Österreichischen Hagelversicherung in Kooperation mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft veranstaltet wird.
Kategorie Wissenschaft: Herausragende wissenschaftliche Arbeiten zu den Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels in Österreich bzw. zu adaptiven und präventiven Maßnahmen in diesem Bereich.
Kategorie Journalismus: Herausragende journalistische Arbeiten zu den Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels in Österreich bzw. zu adaptiven und präventiven Maßnahmen in diesem Bereich.
Teilnahmeberechtigt ist jeder, der herausragende Leistungen in den genannten Kategorien nachweisen kann. Diese können im Rahmen von Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationen, Studien oder journalistischen Arbeiten erfolgen. Die Arbeiten dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Ein Bezug zum Agrarsektor ist wünschenswert, aber nicht Bedingung.
Einreichfrist 31. Oktober 2003.
Weitere Informationen sind unter http://www.hagel.at ersichtlich.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur teilt mit, dass unter http://www.buwog.at/defaultA.asp Informationen zu freien BUWOG-Mietwohnungen in 1190 Wien verfügbar gemacht werden können.
Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ sucht für den Bereich „Verkehrsstatistik“ in der Direktion Unternehmen eine(n) überdurchschnittlich ambitionierte(n) und einsatzfreudige(n) Verkehrsstatistiker/in.
Voraussetzungen sind unter anderem:
Abgeschlossenes Studium mit Schwerpunkt Verkehrswirtschaft, Raumplanung, Geographie oder mit ähnlicher themenbezogener Ausrichtung
Sehr gute Englisch- und EDV-Kenntnisse (MS-Office; Kenntnisse einer Statistiksoftware, wie z.B. SAS, von Vorteil)
Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst
Weitere Informationen bei Herrn Friedrich MANNAS unter +43 (1) 71128 / 7554 oder friedrich.mannas@statistik.gv.at .
Bewerbungen bis 31. Juli 2003 an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“, Personalangelegenheiten, z.Hd. Frau Gertrude List, Hintere Zollamtsstraße 2b, 1035 Wien, Telefon +43 (1) 711 28-7134, PF.Z1@statistik.gv.at .
Die Universitätsdirektorin:
Mag. E. U r b a n
Der Dekan der Fakultät für Architektur und Raumplanung hat gem. § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Helmut SCHRAMM, Fachgebiet “Wohnbau“, eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums vom 28. Jänner 2003 eine Parität von 4:2:2 festgelegt.
In der konstituierenden Sitzung am 19. Mai 2003 wurde Herr O.Univ.-Prof. Dr. Heiner HIERZEGGER zum Vorsitzenden gewählt.
Der Dekan der Fakultät für Architektur und Raumplanung hat gem. § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Vertr.Ass. Dipl.-Arch. Dr.phil. Georg SUTER, Fachgebiet “Performance orientierte Bauinformatik“, eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums vom 23. April 2003 eine Parität von 4:2:2 festgelegt.
In der konstituierenden Sitzung am 26. Juni 2003 wurde Herr Univ.-Prof. Dr. Ardeshir MAHDAVI zum Vorsitzenden gewählt.
Der Dekan:
Dr. K. S e m s r o t h
Der Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen hat gem. § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Peter MACKENZIE-HELNWEIN, Fachgebiet: “Festigkeitslehre und Baustatik“, eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums vom 23. April 2003 eine Parität von 6:3:3 festgelegt.
In der konstituierenden Sitzung am 24. Juni 2003 wurde Herr O.Univ.-Prof. Dr.techn. Herbert MANG zum Vorsitzenden gewählt.
Der Dekan:
Dr. J. L i t z k a
Der Dekan der Fakultät für Bauingenieurwesen hat gemäß § 23 Abs. 1 UOG 1993 zur Erstellung eines Besetzungsvorschlages für die Planstelle eines/einer Universitätsprofessors/Universitätsprofessorin für „Wasserbau“ eine Berufungskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums vom 23. Juni 2003 eine Parität von 6:3:3 festgelegt.
In der konstituierenden Sitzung am 7. Juli 2003 wurde Herr O.Univ.Prof. Dr. Helmut KROISS zum Vorsitzenden gewählt.
Der Dekan:
Dr. J. L i t z k a
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufent-haltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Bewerbungen sind, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung I der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, schriftlich einzubringen (wissenschaftliches Personal).
1 PlSt für eine/n halbbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Landschaftsplanung und Gartenkunst, voraussichtlich ab 1. September 2003 bis 31. März 2004
Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
Sonstige Voraussetzungen: Interessensschwerpunkte Landschaftsplanung oder/auch Landschaftsökologie, EDV-Kenntnisse, möglichst GIS-Erfahrung, Englisch-Kenntnisse
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Dekan:
Dr. K. S e m s r o t h
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung) am Institut für Stahlbau, voraussichtlich ab 1. Oktober 2003 auf die Dauer von 4 Jahren (20 Stunden pro Woche dienen dabei insbesondere der Arbeit an einer Dissertation)
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Studienzweig Konstruktiver Ingenieurbau bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Erfordernisse: Erfahrung bei der Planung und Durchführung von Bauteilversuchen in einem Labor, EDV-Kenntnisse in der Messtechnik
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Dekan:
Dr. J. L i t z k a
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung) am Institut für Mechanik, voraussichtlich ab 1. September 2003 auf die Dauer von 4 Jahren
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Maschinenbau bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
Sonstige Erfordernisse: Gute Kenntnisse in Mathematik und Mechanik, Kenntnisse der Mehrkörpersystemdynamik erwünscht
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Institutsvorstand:
Dr. U. G a m e r
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung) am Institut für Geoinformation und Landesvermessung voraussichtlich ab 1. September 2003 auf die Dauer von 4 Jahren (20 Stunden pro Woche dienen dabei insbesondere der Arbeit an einer Dissertation)
Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland.
Sonstige Erfordernisse: Kenntnisse im Bereich GIS, Forschungsinteressen im Bereich GIScience (z.B. Web und Mobile Dienste, Geoinformation, Ökonomie oder Raumkognition), didaktische Fähigkeiten, gute Englischkenntnisse, Auslanderfahrung von Vorteil
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Dekan:
Dr. H. S t a c h e l b e r g e r
1 PlSt für eine/n halbbeschäftigte/n Referent/in am Institut für Softwaretechnik und Interaktive Systeme, Arbeitsplatzwertigkeit v2/2
Aufnahmebedingungen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Voraussetzungen: Reifeprüfung, sehr gute Englischkenntnisse, gute Kenntnisse in MS Office, Organisationstalent, Bereitschaft zur Weiterbildung
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
1 PlSt für eine/n halbbeschäftigte/n Dokumentationsassistent/in v2/1 am Institut für Softwaretechnik und Interaktive Systeme
Aufnahmebedingungen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Erfordernisse: Reifeprüfung (HAK, AHS), Buchhaltungskenntnisse, gute EDV-Kenntnisse, sehr gute Englischkenntnisse, Bereitschaft zur Weiterbildung, Teamfähigkeit
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Der Institutsvorstand:
Dr. A Min T o j a
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Vertragsbedienstete/n v 1/1 des wissenschaftlichen Dienstes, am Institut für Chemische Technologien und Analytik
Aufnahmebedingungen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Erfordernisse: einschlägiges abgeschlossenes Studium (Technische Chemie/Physik/ Werkstofftechnik). Praktische Erfahrung in der materialographischen Werkstoffcharakterisierung; Vorkenntnisse im Bereich Sinterwerkstoffe/Zellulare Strukturen erwünscht
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Chemische Technologien und Analytik, Abteilung Chemische Technologien, ehestmöglich auf die Dauer von 6 Jahren
Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium Technische Chemie, Physik, Werkstofftechnik bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung
Sonstige Voraussetzungen: Theoretische und praktische Vorkenntnisse im Bereich Pulvermetallurgie/Sinterstähle; Erfahrung in Lehre und Projektaquisitation sowie mit Industriekooperation
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Institutsvorstand:
Dr. H. P u x b a u m
1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Institutsreferent/in v2/1 am Institut für Materialchemie
Aufnahmebedingungen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates
Sonstige Erfordernisse: selbständige Bearbeitung verwaltungstechnischer Angelegenheiten; selbständige Verwaltung und Abrechnung von Drittmittelprojekten; selbständige Organisation und Beratung im Studienbetrieb; Bearbeitung wissenschaftlicher Publikationen und Berichte
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Der Institutsvorstand:
Dr. U. S c h u b e r t
1 PlSt für eine/n halbbeschäftigte/n Assistenten/in am Institut für Analysis und Technische Mathematik, Abteilung für Analysis voraussichtlich ab 1. September 2003 bis 30. Juni 2004
Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung, Bereitschaft zur Mitarbeit im Übungsbetrieb
Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n
Der Institutsvorstand:
i.V. Dr. I. T r o c h
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr - 255.1. Fakultät für Architektur und Raumplanung