University Gazette - 13/2003


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UNIVERSITY GAZETTE
Jahr 2003
13. Stück
January 29, 2003

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


 


 

 

101. Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors an der Technischen Universität Wien gemäß Universitätsgesetz 2002


An der Technischen Universität Wien gelangt erstmals die Stelle der Rektorin / des Rektors gemäß Universitätsgesetz 2002 zur Besetzung. Die Technische Universität Wien ist derzeit in 5 Fakultäten und 93 Institute gegliedert. Sie hat etwa 15000 Studierende und beschäftigt insgesamt ca. 2700 Personen.


Die Rektorin /der Rektor ist Vorsitzende(r) und Sprecher(in) des Rektorats; das Rektorat hat am 1. Oktober 2003 sein Amt anzutreten, die Funktionsperiode umfasst vier Jahre. Die Aufgaben der Rektorin / des Rektors ergeben sich aus dem Universitätsgesetz 2002.


Zur Rektorin / zum Rektor können nur Personen mit EWR-Staatsbürgerschaft, mit internationaler Erfahrung und der Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer derart großen Universität gewählt werden. Weiters wird der Wille zur Zusammenarbeit mit dem Universitätsrat und insbesondere den Kollegialorganen Gründungskonvent bzw. Senat vor allem im Hinblick auf die künftige Organisationsstruktur des Hauses vorausgesetzt.


Die Bewerbungen sollen ausführliche Unterlagen hinsichtlich der gesetzlichen Bewerbungsvoraussetzungen enthalten, insbesondere was die Dokumentation der wissenschaftlichen Tätigkeiten und Nachweise der Managementfähigkeiten betrifft. Die Bewerberinnen und Bewerber werden auch gebeten, ihre Vorstellungen über die Prinzipien ihrer Amtsführung sowie die Ziele und weiteren Entwicklungsmöglichkeiten der Technischen Universität Wien in schriftlicher Form darzulegen. Es wird erwartet, dass Personen, die sich bewerben, bereit sind, erforderlichenfalls ihre Vorstellungen im Rahmen einer Anhörung zu präsentieren.


Die Technische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.


Laut Gesetz hat die Wahl bis spätestens 30. Juni 2003 durch den Universitätsrat auf Vorschlag des Gründungskonvents stattzufinden.



Bewerbungen sind an den Vorsitzenden des Gründungskonvents, Univ.-Prof. Dipl-Ing. Dr. Gerald BADUREK, Atominstitut der Österreichischen Universitäten, A-1020 Wien, Stadionallee 2, zu richten, der unter der Email-Adresse badurek@ati.ac.at auch für Anfragen und Auskünfte zur Verfügung steht.


Bewerbungsschluss: 21. März 2003 (Datum des Poststempels)


Der Vorsitzende des Gründungskonvents:

Dr. G. B a d u r e k

 

102. Festlegung der Größe des Universitätsrats


Der Gründungskonvent der Technischen Universität Wien hat in seiner Sitzung vom 29. November 2002 gem. § 121 Abs. 4 UG 2002 die Größe des Universitätsrats der Technischen Universität Wien mit fünf Mitgliedern festgelegt.


Der Vorsitzende des Gründungskonvents:

Dr. G. B a d u r e k

 

103. Wahl von zwei Mitgliedern des Universitätsrats durch den Gründungskonvent


Der Gründungskonvent der Technischen Universität Wien hat in seiner Sitzung vom 13. Jänner  2003 gem. § 121 Abs. 4 UG 2002 folgende zwei Mitglieder in den Universitätsrat der Technischen Universität Wien gewählt:


Dr. Boris NEMSIC, GD Mobilkom und TA

Dr. Siegfried SELLITSCH, GD Wiener Städtische Versicherung AG


Der Vorsitzende des Gründungskonvents:

Dr. G. B a d u r e k


 

Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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