Mitteilungsblatt - 6/2001


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 2001
6. Stück
19. Dezember 2001

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 69. Studienrichtung Informatik; Übergangsbestimmungen – Anrechnungskatalog für den Übertritt vom alten (TechStG) in den neuen Studienplan gemäß UniStG
  • 70. Verleihungen der Lehrbefugnis als Universitätsdozent
  • 71. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Allgemeinen Universitätsbediensteten in Institutskonferenzen
  • 72. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in Institutskonferenzen
  • 73. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Universitätsprofessoren/-innen in den Senat der Technischen Universität Wien
  • 74. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in den Senat der Technischen Universität Wien
  • 75. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Universitätsprofessoren/-innen in Studienkommissionen an der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik
  • 76. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in Studienkommissionen an der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik
  • 77. Technische Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Technische Chemie gemäß § 14 Abs. 1 UniStG
  • 78. Technische Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Architektur und Raumplanung gem. § 20 Abs. 1 UniStG
  • 79. Mitteilungen der zentralen Verwaltung
  • 80. Einsetzung von Habilitationskommissionen
  • 81. Ausschreibung freier Planstellen
     


     

     

    69. Studienrichtung Informatik; Übergangsbestimmungen – Anrechnungskatalog für den Übertritt vom alten (TechStG) in den neuen Studienplan gemäß UniStG


    Die folgenden Bestimmungen wurden von der Studienkommission Informatik, Standort Wien, am 12.Dezember 2001 beschlossen. Sie bilden den ersten Teil der Regelungen für den Übertritt vom alten in den neuen Studienplan. Weitere Teile, insbesondere für den Übertritt in eines der Magisterstudien, folgen zu einem späteren

    Zeitpunkt.

    Eine Übersicht über weitere Anrechnungsmöglichkeiten ist unter http://www.logic.at/informatik/individuell.html zu finden.


    Im Folgenden bezeichnet alter Studienplan die bis SS 2001 gültigen Studienpläne für das Diplomstudium Informatik, neuer Studienplan die mit WS 2001 in Kraft getretenen Pläne für die Bakkalaureats- und Magisterstudien aus Informatik am Standort Wien. Der Begriff Bereich bezieht sich auf die hier vorgenommene

    Gruppierung der Lehrveranstaltungen. Der Zusatz "(Uni)" bei Lehrveranstaltungen des alten Studienplans kennzeichnet vorwiegend an der Universität Wien angebotene Lehrveranstaltungen.


    Allgemeine Bestimmungen


    * Überhangsstunden können gemäß den in den einzelnen Bereichen angegebenen Bestimmungen zur Abdeckung von Zusatzstunden verwendet werden, die bei Anrechnung einer kleineren für eine größere Lehrveranstaltung benötigt werden. Überhangsstunden sind jene Semesterstunden, um die eine Lehrveranstaltung (oder ein Katalog von Lehrveranstaltungen) des neuen Studienplans semesterstundenmäßig weniger umfangreich ist als die dafür angerechnete(n) Lehrveranstaltung(en) des alten Studienplans.


    * Alle Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen des alten Studienplans sowie Überhangsstunden, die nicht für eine Lehrveranstaltung des neuen Studienplanes anrechenbar sind, können als Wahllehrveranstaltungen in folgenden Studien verwendet werden:

    ° Bakkalaureatsstudium "Software & Information Engineering" als Teil des Wahllehrveranstaltungskataloges "Software Engineering"

    ° Bakkalaureatsstudium "Medizinische Informatik" im Rahmen jener 13 Semesterstunden des Vertiefungsfaches, die nicht aus dem Katalog "Soft Skills & Gender Studies" stammen müssen.


    * Lehrveranstaltungen, die im alten Studienplan als gleichwertig eingestuft sind (etwa Parallelangebote an der Technischen Universität Wien und der Universität Wien), können nicht gleichzeitig beim Übertritt in den neuen Studienplan zur Anrechnung gebracht werden.


    * Per Gesetz sind als freie Wahlfächer (=Freifächer) beliebige Lehrveranstaltungen wählbar, also insbesondere Lehrveranstaltungen des alten Studienplans, die nirgends sonst anrechenbar sind.


    * Lehrveranstaltungen, die mit identischem Titel, Typ und Semesterstundenzahl sowohl im alten als auch neuen Studienplan vorkommen, sind per se in beiden Studienplänen verwendbar, es ist keine Anrechnung erforderlich.



    Mathematik und Statistik


    Alter Studienplan Neuer Studienplan

    4.0 Semesterstunden aus 4.0 VO Mathematik 1 für Informatiker

    3.0 VO Algebra

    2.0 VO Analysis

    2.0 VO Graphentheorie und Kombinatorik

    2.0 VO Lineare Algebra

    4.0 VO Mathematik I für Wirtschaftsinformatiker (Uni)


    1.0 Semesterstunde aus 1.0 UE Mathematik 1 für Informatiker

    1.0 UE Algebra

    1.0 UE Analysis

    1.0 UE Graphentheorie und Kombinatorik

    1.0 UE Lineare Algebra

    2.0 UE Mathematik I für Wirtschaftsinformatiker (Uni)





    2.0 Semesterstunden aus 2.0 VO Mathematik 2 für Informatiker

    3.0 VO Algebra

    2.0 VO Graphentheorie und Kombinatorik

    2.0 VO Numerische Mathematik

    2.0 VO Analysis II (Uni)


    1.0 Semesterstunde aus 1.0 UE Mathematik 2 für Informatiker

    1.0 UE Algebra

    1.0 UE Graphentheorie und Kombinatorik

    1.0 UE Numerische Mathematik

    1.0 UE Analysis II (Uni)


    2.0 VO Numerische Mathematik 2.0 VO Computernumerik


    1.0 UE Numerische Mathematik 1.0 UE Computernumerik


    3.0 VO Einf.i.d.Wahrscheinl.Re.u.Statistik 2.0 VO Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie

    1.0 UE Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie


    1.0 UE Einf.i.d.Wahrscheinl.Re.u.Statistik 1.0 UE Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie


    4.0 VO Statistik für Wirtschaftsinformatiker (Uni) 2.0 VO Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie

    1.0 UE Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie


    2.0 UE Statistik für Wirtschaftsinformatiker (Uni) 1.0 UE Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie


    2.0 VO Methoden der Optimierung 2.0 VU Operations Research


    2.0 VO Operations Research 1 (Uni) 2.0 VU Operations Research



    Theoretische Informatik


    Alter Studienplan Neuer Studienplan

    4.0 Semesterstunden, davon mindestens 2.0 VO, aus 4.0 VU Theoretische Informatik 1

    2.0 VO Mathematische Logik

    1.0 UE Mathematische Logik

    2.0 VO Einführung in die Logistik (Uni)

    1.0 UE Einführung in die Logistik (Uni)

    3.0 VO Einführung in die Theorie der Informatik

    1.0 UE Einführung in die Theorie der Informatik

    2.0 VO Algorithmen-, Rekursions- u. Komplexitätstheorie

    1.0 UE Algorithmen-, Rekursions- u. Komplexitätstheorie


    3.0 Semesterstunden, davon mindestens 2.0 VO, aus 3.0 VU Theoretische Informatik 2

    2.0 VO Mathematische Logik

    1.0 UE Mathematische Logik

    2.0 VO Einführung in die Logistik (Uni)

    1.0 UE Einführung in die Logistik (Uni)

    3.0 VO Einführung in die Theorie der Informatik

    1.0 UE Einführung in die Theorie der Informatik

    2.0 VO Automaten und formale Sprachen

    1.0 UE Automaten und formale Sprachen

    2.0 VO Algorithmen-, Rekursions- u. Komplexitätstheorie

    1.0 UE Algorithmen-, Rekursions- u. Komplexitätstheorie



    Informatik und Gesellschaft


    Alter Studienplan Neuer Studienplan

    2.0 VO Informationsstrukturen 2.0 VO Informatik und Gesellschaft 1


    2.0 AG Folgenabschätzung von Informationstechnologien 2.0 VO Informatik und Gesellschaft 1


    2.0 VU Kooperatives Arbeiten 2.0 VO Informatik und Gesellschaft 2




    1.0 VO Arbeitssoziologie und Organisationspsychologie 2.0 VO Informatik und Gesellschaft 2

    1.0 Zusatzstunden


    2.0 PS Wissenschaftliches Arbeiten 2.0 PS Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens


    2.0 PS Wirtschaftsinformatik 2.0 PS Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens


    2.0 VU Softwareprojektmanagement 2.0 VU Projektmanagement


    2.0 VO Datenschutz und Datensicherheit 2.0 VU Recht


    Zusatzstunden für Anrechnungen im Bereich Informatik und Gesellschaft können abgedeckt werden durch


    * Überhangsstunden aus den Bereichen Mathematik und Statistik, Theoretische Informatik und Informatik und Gesellschaft;

    * Anrechnung weiterer Lehrveranstaltungen des alten Studienplans aus diesen drei Bereichen;

    * Anrechnung weiterer Lehrveranstaltungen aus folgendem Katalog:

    1.0 UE Arbeitssoziologie und Organisationspsychologie

    2.0 AG Gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen der Informatik



    Softwareentwicklung


    Alter Studienplan Neuer Studienplan

    3.0 LU Einführung in das Programmieren 5.0 AU Einführung in das Programmieren

    2.0 Zusatzstunden


    2.0 VO Algorithmen und Datenstrukturen I 3.0 VO Algorithmen und Datenstrukturen 1

    1.0 Zusatzstunden


    2.0 VO Grundlegende Algorithmen und Datenstrukturen (Uni) 3.0 VO Algorithmen und Datenstrukturen 1

    1.0 Zusatzstunden


    2.0 LU Algorithmen und Datenstrukturen I 2.0 UE Algorithmen und Datenstrukturen 1


    2.0 UE Grundlegende Algorithmen und Datenstrukturen (Uni) 2.0 UE Algorithmen und Datenstrukturen 1


    3.0 VO Algorithmen und Datenstrukturen II 4.0 VU Algorithmen und Datenstrukturen 2

    1.0 Zusatzstunden


    4.0 VO Algorithmen und Datenstrukturen (Uni) 4.0 VU Algorithmen und Datenstrukturen 2


    2.0 LU Logikorientierte Programmiersprachen 2.0 VL Logikorientierte Programmierung


    2.0 LU Übersetzerbau 3.0 LU Übersetzerbau

    1.0 Zusatzstunden


    2.0 VO Software Engineering I 2.0 VO Software Engineering 1


    2.0 LU Software Engineering I 3.0 LU Software Engineering 1

    1.0 Zusatzstunden


    4.0 LU Software Engineering II 4.0 VL Software Engineering 2


    2.0 VO User Interface Design 2.0 VU User Interface Design


    2.0 AG Mensch-Maschine-Kommunikation 2.0 VU User Interface Design


    2.0 VO Business Process Engineering 2.0 VO Process Engineering


    2.0 UE Business Process Engineering 2.0 VO Process Engineering 2


    2.0 VO Methoden der Software-Qualitätssicherung 2.0 VU Softwarequalitätssicherung


    2.0 UE Methoden der Software-Qualitätssicherung 2.0 UE Softwarequalitätssicherung


    2.0 VO Funktionale Programmierung 2.0 VL Funktionale Programmierung


    1.0 VO Anwendungsarchitekturen 2.0 VU Software Architekturen

    1.0 Zusatzstunden


    2.0 VO Software-Wiederverwendung 2.0 VU Software Wiederverwendung




    Zusatzstunden für Anrechnungen im Bereich Softwareentwicklung können abgedeckt werden durch


    * Überhangsstunden aus den Bereichen Mathematik und Statistik, Theoretische Informatik und Softwareentwicklung;

    * Anrechnung weiterer Lehrveranstaltungen des alten Studienplans aus diesen drei Bereichen;

    * Anrechnung weiterer Lehrveranstaltungen aus dem Wahlfachkatalog Informations- und Kommunikationssysteme des alten Studienplans;

    * Anrechnung weiterer Lehrveranstaltungen aus folgendem Katalog:

    2.0 VO Einführung in das Programmieren

    1.0 VO Software Engineering II

    1.0 LU Algorithmen und Datenstrukturen II

    1.0 UE Algorithmen und Datenstrukturen (Uni)

    2.0 VO Übersetzerbau

    1.0 UE Grundzüge der Wirtschaftsinformatik

    1.0 UE Funktionale Programmierung und ihre Anwendung in der AI



    Verteilte Systeme


    Alter Studienplan Neuer Studienplan

    2.0 VO Rechnernetzwerke 2.0 VO Verteilte Systeme


    2.0 LU Rechnernetzwerke 2.0 LU Verteilte Systeme


    2.0 LU Rechnernetzwerke 1.0 LU Verteilte Systeme


    2.0 VO Entwurfsmethoden für verteilte Systeme 2.0 VU Entwurfsmethoden für verteilte Systeme


    2.0 LU Entwurfsmethoden für verteilte Systeme 2.0 VU Entwurfsmethoden für verteilte Systeme


    1.0 VO Network-Services 2.0 VU Network Services

    1.0 Zusatzstunden


    1.0 VO World Wide Web Resources 2.0 VU Web-Service Engineering

    1.0 Zusatzstunden


    2.0 LU Lokale Netze 3.0 VL Computer Networks

    1.0 Zusatzstunden


    Zusatzstunden für Anrechnungen im Bereich Verteilte Systeme können abgedeckt werden durch


    * Überhangsstunden aus den Bereichen Mathematik und Statistik, Theoretische Informatik und Verteilte Systeme;

    * Anrechnung weiterer Lehrveranstaltungen des alten Studienplans aus diesen drei Bereichen;

    * Anrechnung weiterer Lehrveranstaltungen aus dem Wahlfachkatalog Informations- und Kommunikationssysteme des alten Studienplans;

    * Anrechnung weiterer Lehrveranstaltungen aus folgendem Katalog:

    1.0 VO Lokale Netze



    Technische Informatik


    Alter Studienplan Neuer Studienplan

    4.0 VO Einführung in die Informatik 4.0 VU Grundzüge der Informatik


    2.0 VO Grundlagen der angewandten und

    praktischen Informatik (Uni) 4.0 VU Grundzüge der Informatik

    2.0 Zusatzstunden


    2.0 VO Grundlagen der technischen Informatik (Uni) 4.0 VU Grundzüge der Informatik

    2.0 Zusatzstunden


    2.0 VO Rechnerarchitekturen 4.0 VU Einführung in die Technische Informatik

    2.0 Zusatzstunden




    4.0 VU Rechnerstrukturen 4.0 VU Einführung in die Technische Informatik


    2.0 VO Systemprogrammierung 2.0 VO Betriebssysteme


    2.0 LU Systemprogrammierung 2.0 LU Systemnahe Programmierung


    2.0 VO Prozessautomatisierung 1.5 VO Einführung in die Automation


    1.0 LU Prozessautomatisierung 1.5 LU Einführung in die Automation

    0.5 Zusatzstunden


    2.0 VO Fehlertolerante Systeme 2.0 VU Fehlertolerante Systeme


    3.0 VO Elektrotechn./technolog.Grdlg.d.Inf. 3.0 VO Elektrotechnische Grundlagen der Informatik


    1.0 UE Elektrotechn./technolog.Grdlg.d.Inf. 2.0 LU Elektrotechnische Grundlagen der

    1.0 Zusatzstunden Informatik


    3.0 VO Physik für Informatiker 2.0 VD Physik 1


    1.5 UE Physik für Informatiker 2.0 VD Physik 2

    0.5 Zusatzstunden


    3.0 VO Physik für Informatiker 4.0 VO Grundlagen der Physik

    1.5 UE Physik für Informatiker


    1.0 VU Einführung in die Mustererkennung Wahllehrveranstaltungskatalog "Technische

    Informatik" des Bakkalaureatsstudiums

    "Technische Informatik"


    Zusatzstunden für Anrechnungen im Bereich Technische Informatik können abgedeckt werden durch


    * Überhangsstunden in den Bereichen Mathematik und Statistik, Theoretische Informatik und Technische Informatik;

    * Anrechnung weiterer Lehrveranstaltungen des alten Studienplans aus diesen drei Bereichen;

    * Anrechnung weiterer Lehrveranstaltungen aus dem Wahlfachkatalog Technische Informatik des alten Studienplans;

    * Anrechnung weiterer Lehrveranstaltungen aus folgendem Katalog:

    2.0 UE Einführung in die Informatik

    1.0 UE Grundlagen der angewandten und praktischen Informatik (Uni)

    1.0 UE Grundlagen der technischen Informatik (Uni)

    2.0 VO Echtzeitsysteme



    Angewandte Informatik


    Alter Studienplan Neuer Studienplan

    1.0 VO Konzepte der AI 1.0 VO Einführung in die AI


    2.0 VU Wissensbasierte Systeme 2.0 VU Einführung in wissensbasierte Systeme


    1.0 VU Einführung in die Mustererkennung 2.0 AG Anwendungen der Bildverarbeitung

    1.0 Zusatzstunden


    2.0 VO Neuronale Netze 2.0 VO Neural Computation 1


    2.0 UE Neuronale Netze 2.0 LU Neural Computation 1


    2.0 VO Computergraphik 2.0 VO Computergraphik 1


    2.0 VO Computergraphik 3 2.0 VO Rendering


    2.0 LU Computergraphik 3 2.0 LU Computergraphik 2


    3.0 VO Grundlagen der digitalen Bildanalyse 2.0 VO Grundlagen der digitalen

    Bildverarbeitung


    2.0 LU Grundlagen der digitalen Bildanalyse 2.0 LU Grundlagen der digitalen

    Bildverarbeitung




    2.0 VO Anwendungen der Mustererkennung 2.0 VO 3D-Vision


    2.0 UE Anwendungen der Mustererkennung 2.0 LU 3D-Vision


    2.0 VO Datenbanksysteme 2.0 VU Datenmodellierung


    2.0 LU Datenbanksysteme 1.0 LU Datenbanksysteme

    1.0 Zusatzstunden 2.0 VU Datenmodellierung


    1.0 UE Datenbanksysteme (Uni) 1.0 LU Datenbanksysteme


    1.0 UE Datenmodellierung (Uni) 2.0 VU Datenmodellierung

    1.0 Zusatzstunden


    2.0 VO Wissensrepräsentation und -sprachen 2.0 VO Werkzeuge und Sprachen zur

    Wissensrepräsentation


    1.0 UE Wissensrepräsentation und -sprachen 1.0 UE Werkzeuge und Sprachen zur

    Wissensrepräsentation


    2.0 VO Konnektionismus und sub-symbolische 2.0 VO Neural Computation 1

    Artificial Intelligence


    2.0 AG Konnektionismus und sub-symbolische 1.0 LU Neural Computation 1

    Artificial Intelligence


    2.0 VO Maschinelles Lernen 2.0 VO Maschinelles Lernen und Data Mining


    2.0 AG Maschinelles Lernen 1.0 UE Maschinelles Lernen und Data Mining


    Zusatzstunden für Anrechnungen im Bereich Angewandte Informatik können abgedeckt werden durch


    * Überhangsstunden in den Bereichen Mathematik und Statistik, Theoretische Informatik und Angewandte Informatik;

    * Anrechnung weiterer Lehrveranstaltungen des alten Studienplans aus diesen drei Bereichen;

    * Anrechnung weiterer Lehrveranstaltungen aus dem Wahlfachkatalog Artificial Intelligence und Theoretische Informatik des alten Studienplans;

    * Anrechnung weiterer Lehrveranstaltungen aus folgendem Katalog:

    2.0 VO Datenbanksysteme

    1.0 UE Grundzüge der Wirtschaftsinformatik



    Bakkalaureatsarbeiten


    Alter Studienplan Neuer Studienplan

    10.0 PR Informatikpraktikum I 10.0 PR Projektpraktikum (mit

    Bestätigung der BetreuerIn über Dokumentation Bakkalaureatsarbeit)


    10.0 PR Informatikpraktikum II 10.0 PR Projektpraktikum (mit

    Bestätigung der BetreuerIn über Dokumentation Bakkalaureatsarbeit)


    2.0 SE Seminar aus Informatik 3.0 SE Seminar (mit Bakkalaureatsarbeit)

    1.0 SE Bakkalaureatsarbeit



    Die Lehrveranstaltung 1.0 SE Bakkalaureatsarbeit ist ein neu anzukündigendes Seminar, in der die jeweilige LeiterIn des ursprünglichen Seminars aus Informatik die Erstellung einer Bakkalaureatsarbeit betreut - falls noch nicht in Form einer Seminararbeit vorhanden - und durch die Ausstellung eines Zeugnisses ihre Existenz bestätigt.


    Fragen zur Anwendung der Übergangsbestimmungen: informatik@logic.at



    Der Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. R. F r e u n d

     

    70. Verleihungen der Lehrbefugnis als Universitätsdozent


    Der Dekan der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eingesetzten Habilitationskommission vom 17. Oktober 2001 Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Christoph EISENMENGER-SITTNER die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für das Fach "Angewandte Physik" verliehen.

    Gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 UOG 1993 hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Univ.Doz. Dr. Christoph EISENMENGER-SITTNER zu dem Institut für Angewandte und Technische Physik verfügt.



    Der Dekan:

    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r

     

    71. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Allgemeinen Universitätsbediensteten in Institutskonferenzen


    Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 UOG 1993 wird folgende Wahl der in § 45 Abs. 2 Z 4 UOG 1993 genannten Personengruppe in folgende Institutskonferenzen für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen.


    Zeit: Donnerstag, 31. Jänner 2002, 9.00 Uhr bis 9.30 Uhr

    Ort: Die Wahlen finden an den Instituten statt


    Institut für Festkörperphysik, Inst.Nr. 138

    zu wählen ist je 1 Haupt- und Ersatzmitglied.


    Institut für Automatisierungs- und Regelungstechnik, Inst.Nr. 376

    zu wählen ist je 1 Haupt- und Ersatzmitglied.


    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle dem Institut mit Stichtag 3. Jänner 2002 angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe.



    Wählerverzeichnisse:


    In die Wählerverzeichnisse kann von 21. Jänner 2002 bis 29. Jänner 2002 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

    Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 29. Jänner 2002 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Wahlvorschläge:


    Wahlvorschläge sind in der Zeit von 17. Jänner 2002 bis 24. Jänner 2002 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.


    Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine/n Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.


    Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.




    Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.


    Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge werden an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung ab 25. Jänner 2002 kundgemacht.


    Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 28. Jänner 2002 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.

    Über solche Einsprüche wird bis zum 30. Jänner 2002 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997 kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.



    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Allgemeinen Universitätsbediensteten

    an der Technischen Universität Wien:

    Ing. G. K a n z l e r

     

    72. Ausschreibung von Wahlen der Vertreter/-innen der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in Institutskonferenzen



    Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 UOG 1993 wird folgende Wahl der in § 45 Abs. 2 Z 2 UOG 1993 genannten Personengruppe in folgende Institutskonferenzen für eine Funktionsperiode von 2 Jahren einberufen:


    Zeit: Donnerstag, 31. Jänner 2002, 10.00 Uhr bis ca. 10.45 Uhr

    Ort: Die Wahlen finden in den Instituten statt


    Institut für Festkörperphysik, Inst.Nr. 138

    zu wählen sind je 4 Haupt- und Ersatzmitglieder


    Institut für Automatisierungs- und Regelungstechnik, Inst.Nr. 376

    zu wählen sind je 2 Haupt- und Ersatzmitglieder


    Institut für EDV-gestützte Methoden in Architektur und Raumplanung, Inst.Nr. 272

    zu wählen sind je 2 Haupt- und Ersatzmitglieder


    Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle dem Institut mit Stichtag 3. Jänner 2002 angehörenden Vertreter/-innen der obgenannten Personengruppe inkl. wissenschaftliche Mitarbeiter (in Ausbildung) gem. § 6 Abgeltungsgesetz, Universitätsassistenten gem. §§ 49 l bis r VBG, Staff Scientists gem. §§ 49 s bis v VBG sowie Gleichgestellte.



    Wählerverzeichnisse:


    In die Wählerverzeichnisse kann von 21. Jänner 2002 bis 29. Jänner 2002 in der Kanzlei der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden, d.i. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Einsicht genommen werden. Während dieser Frist können Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse schriftlich bei der zuständigen Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, erhoben werden.

    Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Wählerverzeichnisse durchzuführen, wenn deren Unrichtigkeit nachgewiesen wird. Über Einsprüche gegen die Wählerverzeichnisse wird bis zum 29. Jänner 2002 entschieden. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Wahlvorschläge:


    Wahlvorschläge sind in der Zeit von 17. Jänner 2002 bis 24. Jänner 2002 während der Dienststunden (s.o.) in der Zentralen Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.


    Wahlvorschläge können von jedem/r aktiv Wahlberechtigten während dieser Frist eingebracht werden. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens eine/n Kandidaten/-in zu enthalten, wobei bei mehreren Kandidaten/-innen eine eindeutige Reihenfolge festgelegt sein muss.


    Die Wahlvorschläge haben grundsätzlich die mit Datum versehenen Zustimmungserklärungen aller nominierten Kandidaten/-innen zu enthalten. Falls die Zustimmungserklärungen nicht vorliegen, hat der Einreicher/die Einreicherin eine schriftliche Begründung für deren Fehlen zu geben. Der Einreicher/die Einreicherin muss mit Namen und (Instituts-) Adresse genannt sein.


    Kandidaten/-innen, die auf mehreren gültigen Wahlvorschlägen aufscheinen, werden von der Wahlkommission aufgefordert werden, sich für einen Wahlvorschlag zu entscheiden. Ist der Kandidat/die Kandidatin nicht erreichbar oder gibt er/sie keine Erklärung ab, so gilt der eingereichte Wahlvorschlag, der seine/ihre letztdatierte Zustimmungserklärung enthält.


    Über die Zulassung der Wahlvorschläge und Kandidaten/-innen entscheidet die Wahlkommission. Eingebrachte und zugelassene Wahlvorschläge werden an der Amtstafel der Zentralen Verwaltung ab 25. Jänner 2002 kundgemacht.


    Einsprüche gegen die Entscheidung der Wahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Kandidaten/einer Kandidatin oder eines Wahlvorschlages sind bis zum 28. Jänner 2002 beim Vorsitzenden der Wahlkommission p.A. Zentrale Verwaltung, Kanzlei, einzubringen.

    Über solche Einsprüche wird bis zum 30. Jänner 2002 entschieden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission über diese Einsprüche ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.


    Für die Durchführung der Wahl gelten die Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes 1993, BGBl.Nr. 805/1993, und die durch den Senat der TU-Wien mit Beschluss vom 14. April 1997 erlassene Wahlordnung, genehmigt mit GZ 68.152/40-I/B/5B/97 vom 16. April 1997 kundgemacht unter Nr. 135-1996/97 im Mitteilungsblatt am 21. April 1997, in der Fassung des Beschlusses vom 20. Oktober 1997, genehmigt mit GZ 68.152/112-I/B/5B/97 vom 18. November 1997, kundgemacht unter Nr. 61-1997/98 am 17. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 20. April 1998, genehmigt mit GZ 68.152/48-I/B/5B/98 vom 8. Juni 1998, kundgemacht unter Nr. 253-1997/98 am 17. Juni 1998.


    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Universitätsassistenten/-innen und

    wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen

    im Forschungs- und Lehrbetrieb

    an der Technischen Universität Wien:

    Dr. R. F r e u n d

     

    73. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Universitätsprofessoren/-innen in den Senat der Technischen Universität Wien


    Die Wahlen der in § 51 Abs. 2 Zi 1 UOG 1993 genannten Personengruppen in den Senat der Technischen Universität Wien gemäß § 14 Abs. 1 und 2 UOG 1993 hatten folgendes Ergebnis:


    1) Wahlen auf Fakultätsebene:


    Zeit: 28. November 2001



    a) Fakultät für Architektur und Raumplanung:


    Anzahl der aktiv Wahlberechtigten: 21

    Anzahl der abgegebenen Stimmen: 14

    davon ungültig:  0


    Auf den abgegebenen Wahlvorschlag entfielen 14 Stimmen


    Aufgrund dieses Ergebnisses gelten folgende Kandidaten als gewählt:


    Hauptmitglieder: Univ.Prof. Dr. Manfred WEHDORN

    O.Univ.Prof. Dr. Dieter BÖKEMANN


    Ersatzmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Kari Juhani JORMAKKA

    O.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Richard STILES


    b) Fakultät für Bauingenieurwesen:


    Anzahl der aktiv Wahlberechtigten: 21

    Anzahl der abgegebenen Stimmen: 17

    davon ungültig:  0


    Auf den abgegebenen Wahlvorschlag entfielen 17 Stimmen


    Aufgrund dieses Ergebnisses gelten folgende Kandidaten als gewählt:


    Hauptmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Hans-Georg JODL

    Univ.Prof. Dr. Andreas KOLBITSCH


    Ersatzmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Helmut DROBIR

    O.Univ.Prof. Dr. Ewald-Hans TENTSCHERT


    c) Fakultät für Maschinenbau:


    Anzahl der aktiv Wahlberechtigten: 26

    Anzahl der abgegebenen Stimmen: 22

    davon ungültig:  0


    Auf den abgegebenen Wahlvorschlag entfielen 22 Stimmen


    Aufgrund dieses Ergebnisses gelten folgende Kandidaten als gewählt:


    Hauptmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Alfred KLUWICK

    O.Univ.Prof. Dr. Dieter SCHUÖCKER


    Ersatzmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Sabine SEIDLER

    Univ.Prof. Dr. Gerald PATZAK




    d) Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik:


    Anzahl der aktiv Wahlberechtigten: 28

    Anzahl der abgegebenen Stimmen: 26

    davon ungültig:  0


    Auf den abgegebenen Wahlvorschlag entfielen 26 Stimmen


    Aufgrund dieses Ergebnisses gelten folgende Kandidaten als gewählt:


    Hauptmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Dietmar DIETRICH

    O.Univ.Prof. Dr. Erich GORNIK


    Ersatzmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Emmerich BERTAGNOLLI

    Univ.Prof. Dr. Ferenc KRAUSZ


    e) Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik:


    Anzahl der aktiv Wahlberechtigten: 72

    Anzahl der abgegebenen Stimmen: 52

    davon ungültig:  1


    Auf den abgegebenen Wahlvorschlag entfielen 51 Stimmen


    Aufgrund dieses Ergebnisses gelten folgende Kandidaten als gewählt:


    Hauptmitglieder: Univ.Prof. Dr. Dietmar DORNINGER

    Univ.Prof. Dr. Alexander LEITSCH


    Ersatzmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Hellmuth STACHEL

    O.Univ.Prof. Dr. Walter KROPATSCH



    2) Wahlen auf Universitätsebene:


    Zeit: 28. November 2001


    Anzahl der aktiv Wahlberechtigten: 169

    Anzahl der abgegebenen Stimmen: 131

    davon ungültig:   1


    Von den gültigen Stimmen entfielen auf:


    Wahlvorschlag A (Liste Architektur und Raumplanung)

    15 Stimmen, das ist 1 Mandat


    Wahlvorschlag B (Liste Maschinenbau)

    22 Stimmen, da ist 1 Mandat


    Wahlvorschlag C (Liste Bauingenieurwesen)

    16 Stimmen, das ist 1 Mandat


    Wahlvorschlag D (Liste Technische Naturwissenschaften und Informatik)

    50 Stimmen, da sind 3 Mandate


    Wahlvorschlag E (Liste Elektrotechnik und Informationstechnik)

    27 Stimmen, da sind 2 Mandate





    Aufgrund dieses Ergebnisses gelten folgende Kandidaten als gewählt:


    Hauptmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Franz ZEHETNER (A)

    O.Univ.Prof. Dr. Helmut SPRINGER (B)

    O.Univ.Prof. Dr. Helmut KROISS (C)

    O.Univ.Prof. Dr. Hannspeter WINTER (D)

    Univ.Prof. Dr. Karlheinz SCHWARZ (D)

    O.Univ.Prof. Dr. Ewald BRÜCKL (D)

    O.Univ.Prof. Dr. Günther BRAUNER (E)

    O.Univ.Prof. Dr. Emmerich BERTAGNOLLI (E)


    Ersatzmitglieder: Univ.Prof. Dr. Ardeshir MAHDAVI (A)

    O.Univ.Prof. Dr. Hans-Peter DEGISCHER (B)

    O.Univ.Prof. Dr. Ulrich SCHNEIDER (C)

    O.Univ.Prof. Dr. Reinhard VIERTL (D)

    O.Univ.Prof. Dr. A Min TJOA (D)

    Univ.Prof. Dr. Gerald BADUREK (D)

    O.Univ.Prof. Dr. Helmut DETTER (E)

    O.Univ.Prof. Dr. Manfred SCHRÖDL (E)



    Der Vorsitzende der Wahlkommission

    der Universitätsprofessoren/-innen:

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    74. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in den Senat der Technischen Universität Wien



    Die Wahlen der in § 51 Abs. 2 Zi 1 UOG 1993 genannten Personengruppen in den Senat der Technischen Universität Wien gemäß § 14 Abs. 1 und 2 UOG 1993 hatten folgendes Ergebnis:


    1) Wahlen auf Fakultätsebene:


    Zeit: 28. November 2001


    a) Fakultät für Architektur und Raumplanung:


    Anzahl der aktiv Wahlberechtigten: 112

    Anzahl der abgegebenen Stimmen:  33

    davon ungültig:   0


    Auf den abgegebenen Wahlvorschlag entfielen 31 Stimmen


    Aufgrund dieses Ergebnisses gelten folgende Kandidaten als gewählt:


    Hauptmitglied: Univ.Doz. Dr. Christian KÜHN


    Ersatzmitglied: Univ.Ass. Dr. Sabine POLLAK


    b) Fakultät für Bauingenieurwesen:


    Anzahl der aktiv Wahlberechtigten: 109

    Anzahl der abgegebenen Stimmen: 51

    davon ungültig:  1





    Auf den abgegebenen Wahlvorschlag entfielen 49 Stimmen


    Aufgrund dieses Ergebnisses gelten folgende Kandidaten als gewählt:


    Hauptmitglied: Ass.Prof. Dr. Josef EBERHARDSTEINER


    Ersatzmitglied: Univ.Ass. Dr. Thomas BEDNAR


    c) Fakultät für Maschinenbau:


    Anzahl der aktiv Wahlberechtigten: 105

    Anzahl der abgegebenen Stimmen:  68

    davon ungültig:   0


    Auf den abgegebenen Wahlvorschlag entfielen 68 Stimmen


    Aufgrund dieses Ergebnisses gelten folgende Kandidaten als gewählt:


    Hauptmitglied: Ao.Univ.Prof. Dr. Klaus HOFFMANN


    Ersatzmitglied: Ass.Prof. Dr. Johann WASSERMANN


    d) Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik:


    Anzahl der aktiv Wahlberechtigten: 116

    Anzahl der abgegebenen Stimmen:  76

    davon ungültig:   0


    Auf den abgegebenen Wahlvorschlag entfielen 76 Stimmen


    Aufgrund dieses Ergebnisses gelten folgende Kandidaten als gewählt:


    Hauptmitglied: Ao.Univ.Prof. Dr. Erasmus LANGER


    Ersatzmitglied: O.Rat Dr. Robert SCHAWARZ


    e) Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik:


    Anzahl der aktiv Wahlberechtigten: 360

    Anzahl der abgegebenen Stimmen: 215

    davon ungültig:   3


    Auf den abgegebenen Wahlvorschlag entfielen 206 Stimmen


    Aufgrund dieses Ergebnisses gelten folgende Kandidaten als gewählt:


    Hauptmitglied: Ass.Prof. Dr. Hans MIKOSCH


    Ersatzmitglied: Univ.Ass. Dr. Simone KNAUS



    2) Wahlen auf Universitätsebene:


    Zeit: 28. November 2001


    Anzahl der aktiv Wahlberechtigten: 827

    Anzahl der abgegebenen Stimmen: 345

    davon ungültig:   2




    Von den gültigen Stimmen entfielen auf:


    Wahlvorschlag A (Liste Bauingenieurwesen / Architektur und Raumplanung)

    85 Stimmen, das ist 1 Mandat


    Wahlvorschlag B (Liste Technische Naturwissenschaften und Informatik)

    211 Stimmen, da sind 2 Mandate


    Wahlvorschlag C (Liste Maschinenbau)

    69 Stimmen, das ist kein Mandat


    Wahlvorschlag D (Liste Elektrotechnik und Informationstechnik)

    78 Stimmen, da ist 1 Mandat


    Aufgrund dieses Ergebnisses gelten folgende Kandidaten als gewählt:


    Hauptmitglied: Ao.Univ.Prof. Dr. Rudolf FREUND (B)

    Ao.Univ.Prof. Dr. Peter WOBRAUSCHEK (B)

    Univ.Ass. Dr. Markus OSSBERGER (A)

    Univ.Ass. Dr. Heinz WANZENBÖCK (D)


    Ersatzmitglied: Ao.Univ.Prof. Dr. Frank RATTAY (B)

    Ao.Univ.Prof. Dr. Gerald STEINHART (B)

    Vertr.Ass. Dipl.-Ing. Wolfgang KÖLBL (A)

    Ao.Univ.Prof. Dr. Ernst WINTNER (D)



    Der Vorsitzende der Wahlkommission:

    der Universitätsassistenten/innen und

    wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen im Forschungs- und Lehrbetrieb:

    Dr. R. F r e u n d

     

    75. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Universitätsprofessoren/-innen in Studienkommissionen an der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik


    Die Wahlen der obgenannten Personengruppen in die interuniversitären Studienkommissionen der Studienrichtungen Informatik und Wirtschaftsinformatik gemäß § 14 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 41 Abs. 5 Z 1 UOG 1993 am 28. November 2001 hatten folgendes Ergebnis:


    Studienrichtung Informatik (interuniversitär):


    Hauptmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Thomas EITER

    Univ.Prof. Dr. Werner PURGATHOFER

    Univ.Prof. Dr. Petra MUTZEL


    Ersatzmitglieder: O.Univ.Prof. Dr. Hermann KOPETZ

    O.Univ.Prof. Dr. Mehdi JAZAYERI

    O.Univ.Prof. Dr. Georg GOTTLOB


    Studienrichtung Wirtschaftsinformatik (interuniversitär):


    Hauptmitglieder: Univ.Prof. Dr. Christian BREITENEDER

    O.Univ.Prof. Dr. Georg GOTTLOB


    Ersatzmitglied: Univ.Prof. Dr. Ina WAGNER


    Der Vorsitzende der Wahlkommission der

    Universitätsprofessoren/-innen:

    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    76. Ergebnis der Wahl der Vertreter der Universitätsassistenten/-innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in Studienkommissionen an der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik


    Die Wahlen der obgenannten Personengruppen in die interuniversitären Studienkommissionen der Studienrichtungen Informatik und Wirtschaftsinformatik gemäß § 14 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 41 Abs. 5 Z 1 UOG 1993 am 28. November 2001 hatten folgendes Ergebnis:


    Studienrichtung Informatik (interuniversitär):


    Hauptmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Rudolf FREUND

    Univ.Ass. Dip.-Ing. Katrin SEYR

    Ao.Univ.Prof. Dr. Gernot SALZER


    Ersatzmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Harald GALL

    Univ.Ass. Dr. Margit GELAUTZ

    Ao.Univ.Prof. Dr. Norbert KUSOLITSCH


    Studienrichtung Wirtschaftsinformatik (interuniversitär):


    Hauptmitglieder: Ao.Univ.Prof. Dr. Jürgen DORN

    Ao.Univ.Prof. Dr. Alexander MEHLMANN


    Ersatzmitglied: Univ.Ass. Dipl.-Ing. Beate LIST

    Vetr.Ass. Dipl.-Ing. Josef HAUNSCHMIED


    Der Vorsitzende der Wahlkommission der Universitätsassistenten/-innen und

    wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen im Forschung- und Lehrbetrieb:

    Dr. R. F r e u n d

     

    77. Technische Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium Technische Chemie gemäß § 14 Abs. 1 UniStG


    Die Studienkommission für Technische Chemie an der Technischen Universität Wien hat in der Sitzung am 16. Oktober 2001 einen Entwurf für den neuen Studienplan beschlossen.

    Stellungnahmen sind bis spätestens 15. Jänner 2002 an die Studienkommission für Technische Chemie, zu Handen des Vorsitzenden Herrn Ao.Univ.Prof. Dr. Theodor PREY, tprey@mail.zserv.tuwien.ac.at oder dek100@mail.zserv.tuwien.ac.at erbeten.


    Der Text des Entwurfs kann unter www.tuwien.ac.at/dektnf/TechnischeChemie.htm eingesehen werden.


    Der Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. Th. P r e y

     

    78. Technische Universität Wien; Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Architektur und Raumplanung gem. § 20 Abs. 1 UniStG


    Die Studienkommission für das Doktoratsstudium an der Fakultät für Architektur und Raumplanung an der Technischen Universität Wien hat einen Entwurf für den neuen Studienplan beschlossen.

    Stellungnahmen sind bis spätestens 25. Jänner 2002 an die Adresse Technische Universität Wien, Dekanat der Fakultät für Architektur und Raumplanung, z.Hd. des Vorsitzenden der Studienkommission, Herrn Univ.-Prof. Dr. Manfred WEHDORN, 1040 Wien, Karlsplatz 13 erbeten.


    Der Studienplan kann unter www.rpl-arch.tuwien.ac.at abgerufen oder in der Rechtsabteilung eingesehen werden.


    Der Vorsitzende der Studienkommission:

    Dr. M. W e h d o r n

     

    79. Mitteilungen der zentralen Verwaltung


    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:


    Dekanat für Technische Naturwissenschaften und Informatik:

    Frau Angela PECINOVSKY

    Tel.: 58801-10011


    Dekanat für Maschinenbau:

    Frau Elfriede TITZER

    Tel.: 58801-30012


    Dekanat für Bauingenieurwesen:

    Frau Maria TRUBEL

    Tel.: 58801-20010


    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik:

    Frau Mag. Gabriele OPPENHEIM

    Tel.: 58801-3500


    Dekanat für Architektur und Raumplanung:

    Frau Andrea WÖLFER

    Tel.: 58801-25002


    Ansprechpersonen an der HTU:

    Frau Helga BAUER

    Tel.: 58801-49501

    Frau Angela GLEISS

    Tel.: 58801/40502


     

    79.1. betreffend ESA- und EUMETSAT-Stellenausschreibungen


    Bei der Europäischen Weltraumbehörde ESA, Standort Paris bzw. Noordwijk (NL), sowie bei EUMETSAT, Standort Darmstadt (D), sind laufend Planstellen, z.T. in leitenden Funktionen, für Absolventen/innen einschlägiger Universitätsstudien ausgeschrieben.

    Österreichische Bewerber/innen sind, insbesondere bei EUMETSAT, dringend erwünscht.


    Die aktuellen Ausschreibungen sind über folgende Internetseiten ersichtlich:

    Europäische Weltraumbehörde ESA: (Site: http://www.esa.int)

    http://www.esa.int/hr/indexjobs.html (unter dem Link „current vacancies“)


    EUMETSAT: von der Homepage http://www.eumetsat.de

    die Links Announcements Staff Employment Opportunities auswählen.


    Bewerber/innen mögen sich an folgende österreichische Kontaktstellen wenden:


    Dr. Erwin MONDRE (für EUMETSAT) Mag. Eva-Maria SCHMITZER

    Dr. Klaus PSEINER (für ESA) Bundesministerium für Verkehr,

    Innovation und Technologie

    ASA – Austrian Space Agency Abt. V/B/10 - Weltraumforschung

    Garnisongasse 7 Rosengasse 4

    1090 Wien 1010 Wien


    Tel.: 403 81 77- 12 Tel.: 53120-7130

    Fax: 405 82 28 Fax: 53120-81-7130

    emondre@asaspace.at eva-maria.schmitzer@bmwf.gv.at

    kpseiner@asaspace.at

     

    79.2. betreffend Stipendienangebot


    Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) schreibt Stipendien auf dem Gebiet der experimentellen und klinischen Medizin, der Biologie als medizinische Grundlagenwissenschaft sowie Stipendien für fortgeschrittene Forschende in Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie in Biologie und Medizin aus.

    Voraussetzungen:

    Doktorat, Höchstalter 35 Jahre, Schweizerische Staatsbürgerschaft oder schweizerische Aufenthaltsbewilligung.

    Bewerbungstermin ab 1. Februar 2002

    Nähere Informationen unter www.snf.ch.


    Die Universitätsdirektorin:

    Mag. E. U r b a n

     

    80. Einsetzung von Habilitationskommissionen


    Der Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Helmut PUCHNER, Fachgebiet: "Mikroelektronik", eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums vom 20. Juni 2001 eine Parität von 6:3:3 festgelegt.

    In der konstituierenden Sitzung am 14. November 2001 wurde Herr O.Univ.-Prof. Dr. Erich GORNIK zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. S. S e l b e r h e r r



    Der Dekan der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Georg HABERHAUER, Fachgebiet: "Analytische Chemie", eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums vom 18. Oktober 2001 eine Parität von 8:4:4 festgelegt.

    In der konstituierenden Sitzung am 27. November 2001 wurde Herr O.Univ.-Prof. Dr. Frank KUBEL zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Frau Mag.rer.soc.oec. Dr.phil. Margit POHL, Fachgebiet: "Human-Computer Interaction (HCI)", eine Habilitationskommission eingesetzt und nach Anhörung des Fakultätskollegiums vom 18. Oktober 2001 eine Parität von 6:3:3 festgelegt.

    In der konstituierenden Sitzung am 14. November 2001 wurde Frau Univ.Prof. Dr. Ina WAGNER zur Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:

    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r

     

    81. Ausschreibung freier Planstellen


    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufent-haltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.


    Bewerbungen sind, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung I der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, schriftlich einzubringen (wissenschaftliches Personal).

     

    81.1. Fakultät für Architektur und Raumplanung


    1 PlSt für eine/n Sachbearbeiter/in, Arbeitsplatzwertigkeit A 3/2, am Dekanat der Fakultät für Architektur und Raumplanung, befristet auf zwei Jahre

    Aufnahmebedingungen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, rasche Auffassungsgabe, Kommunikationsfähikeit, Bereitschaft sich in ein Team einzuordnen, Belastbarkeit, EDV-Kenntnisse (Windows NT, Excel, Internet), Englisch, fundierte Rechtschreibkenntnisse

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbung schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Dekan:

    Dr. K. S e m s r o t h

     

    81.2. Fakultät für Bauingenieurwesen


    1 PlSt für eine/n Sekretär/in, Beschäftigungsausmaß 100 %, Arbeitsplatzwertigkeit v3/3, am Institut für Hochbau und Industriebau

    Aufnahmebedingungen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines

    EWR-Staates

    Sonstige Voraussetzungen: Englisch- und EDV-Kenntnisse erwünscht

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n

    Bewerbung schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.


    Der Dekan:

    Dr. J. L i t z k a

     

    81.3. Fakultät für Maschinenbau


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in, am Institut für Spanlose Fertigung und Hochleistungslasertechnik, voraussichtlich mit 9. Jänner 2002 auf die Dauer von einem Jahr

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium für Maschinenbau bzw. Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau

    bzw. eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n


    Der Dekan:

    Dr. B. G r ö s e l

     

    81.4. Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in, am Institut für Photogrammetrie und Fernerkundung, voraussichtlich von 1. März 2002 bis 28. Februar 2006

    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium bzw.

    eine gleichwertige wissenschaftliche Befähigung

    Sonstige Voraussetzungen: Photogrammetrie, Fernerkundung, digitale Bildverarbeitung

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen


    1 PlSt für eine/n vollbeschäftigte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (in Ausbildung), am Institut für Physikalische und Theoretische Chemie, voraussichtlich ab sofort auf vier Jahre

    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der

    Fachrichtung Chemie bzw.

    gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

    Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse über Oberflächenchemie, Kinetik heterogener Reaktionen, Molekül-Spektroskopie

    Bewerbungsfrist: 3 Wochen


    Der Dekan:

    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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