University Gazette - 20/1996
UNIVERSITY GAZETTE
Jahr 1996
20. Stück
July 17, 1996
Karlsplatz 13
1040 Wien
- 215. Einrichtung eines Hochschulkurses zum Thema "Internet in der Praxis"
- 216. Einrichtung eines Hochschulkurses zum Thema "Mobilkommunikation I"
- 217. Einrichtung eines Hochschulkurses zum Thema "Praktisches EMV-Design elektrischer und elektronischer Geräte und Anlagen"
- 218. Einrichtung eines Hochschulkurses zum Thema "Komplexe Projekte erfolgreich managen"
- 219. Einrichtung eines Hochschulkurses zum Thema "Teams erfolgreich entwickeln"
- 220. Änderung des Unterrichtsplanes für den Hochschulkurs "ASIC-Entwurf"
- 221. Verleihungen der Lehrbefugnis als Universitätsdozent
- 222. Ermächtigung des Rektors und des Prorektors für das Studienjahr 1996/97
- 223. Ermächtigung zur Entscheidung über Personalangelegenheiten der fakultätsübergreifenden Universitätseinrichtungen für das Studienjahr 1996/97
- 224. Bevollmächtigungen durch das Fakultätskollegium der Fakultät für Maschinenbau
- 225. Bevollmächtigung durch das Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik
- 226. Bevollmächtigung durch die Personalkommissionen der Fakultäten gemäß § 15 Abs. 8 UOG 1975
- 227. Einsetzung von Habilitationskommissionen
- 228. Mitteilungen der Universitätsdirektion
- 229. Ausschreibung der Stelle des Rektors/der Rektorin der Veterinärmedizinischen Universität Wien
- 230. Ausschreibung des Amtes des Rektors/der Rektorin an der Wirtschaftsuniversität Wien
- 231. Ausschreibung freier Planstellen
- 231.1. Universitätsdirektion
- 231.2. Fakultät für Raumplanung und Architektur
- 231.3. Fakultät für Elektrotechnik
- 231.4. Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Der Akademische Senat hat am 24. Juni 1996 die Einrichtung eines Hochschulkurses zum Thema "Internet in der Praxis" gemäß § 18 Abs. 1 und 2 AHStG beschlossen. Der Unterrichtsplan wird in der Anlage zu diesem Mitteilungsblatt kundgemacht.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Der Akademische Senat hat am 24. Juni 1996 die Einrichtung eines Hochschulkurses zum Thema "Mobilkommunikation I" gemäß § 18 Abs. 1 und 2 AHStG beschlossen. Der Unterrichtsplan wird in der Anlage zu diesem Mitteilungsblatt kundgemacht.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Der Akademische Senat hat am 24. Juni 1996 die Einrichtung eines Hochschulkurses zum Thema "Praktisches EMV-Design elektrischer und elektronischer Geräte und Anlagen" gemäß § 18 Abs. 1 und 2 AHStG beschlossen. Der Unterrichtsplan wird in der Anlage zu diesem Mitteilungsblatt kundgemacht.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Der Akademische Senat hat am 24. Juni 1996 die Einrichtung eines Hochschulkurses zum Thema "Komplexe Projekte erfolgreich managen" gemäß § 18 Abs. 1 und 2 AHStG beschlossen. Der Unterrichtsplan wird in der Anlage zu diesem Mitteilungsblatt kundgemacht.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Der Akademische Senat hat am 24. Juni 1996 die Einrichtung eines Hochschulkurses zum Thema "Teams erfolgreich entwickeln" gemäß § 18 Abs. 1 und 2 AHStG beschlossen. Der Unterrichtsplan wird in der Anlage zu diesem Mitteilungsblatt kundgemacht.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Der Akademische Senat hat am 24. Juni 1996 die Änderung des Unterrichtsplanes für den Hochschulkurs "ASIC-Entwurf" gemäß § 18 Abs. 2 AHStG beschlossen. Die Änderungen werden in der Anlage zu diesem Mitteilungsblatt kundgemacht.
Der Rektor:
Dr. P. S k a l i c k y
Die vom Fakultätskollegium der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät gemäß § 15 Abs. 7 UOG 1975 eingesetzte bevollmächtigte Kommission hat am 21. Mai 1996 beschlossen, Herrn Dipl.-Ing. Dr.nat.techn. Karl STICH die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für "Biochemie der Pflanzen" zu verleihen. Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr.nat.techn. Karl STICH wurde gemäß § 36 Abs. 7 im Zusammenhang mit § 30 Abs. 4 UOG 1975 dem Institut für Angewandte Botanik, technische Mikroskopie und organische Rohstofflehre zugeteilt.
Die vom Fakultätskollegium der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät gemäß § 15 Abs. 7 UOG 1975 eingesetzte bevollmächtigte Kommission hat am 20. Mai 1996 beschlossen, Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Christian FERMÜLLER die Lehrbefugnis als Universitätsdozent für "Theoretische Informatik" zu verleihen. Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr.techn. Christian FERMÜLLER wurde gemäß § 36 Abs. 7 im Zusammenhang mit § 30 Abs. 4 UOG 1975 dem Institut für Computersprachen zugeteilt.
Der Dekan:
Dr. H. S t a c h e l b e r g e r
Mit Beschluß des Akademischen Senats vom 26. Jui 1995 wurden der Rektor, O.Prof. Dr. Peter SKALICKY, und in dessen Vertretung der Prorektor, O.Prof. Dr. Heinz-Bernd MATTHIAS, gemäß § 15 Abs. 8 UOG 1975 für das Studienjahr 1996/97 in folgenden Angelegenheiten bevollmächtigt:
- Durchführung der Beweisaufnahme und Verständigung der Parteien in Berufungsverfahren gegen Bescheide der Fakultätskollegien, deren Kommissionen und Bevollmächtigten.
- Bestellung der Prüfer für die Abschlußprüfungen bei Hochschulkursen und Hochschullehrgängen gemäß § 26 Abs. 6 i.V.m. Abs. 2 - 4 AHStG.
- Annahme von Schenkungen (Spenden) in unbeschränkter Höhe und Verfügung über diese Mittel bis zu einem Höchstbetrag von jeweils S 25.000,--.
- Vergabe von Zuschüssen zu dienstlichen Auslandsreisen, für die keine Dienstreisegenehmigung vorliegt, aus den Mitteln gemäß § 2 Abs. 2 UOG der TU Wien in Ausnahmefällen.
- Verfügung über die von ausländischen Studierenden eingezahlten Studienbeiträge bis zu einem Höchstbetrag von jeweils S 25.000,-- im Sinne des § 10 Abs. 5 Hochschul-Taxengesetz 1972.
- Verfügung über die Budgetmittel zur Förderung der Auslandsbeziehungen der TU Wien.
- Verfügung über die Ordentliche Dotation des Akademischen Senates.
- Verfügung über die Literaturanschaffungsmittel des Akademischen Senats im Einvernehmen mit dem Bibliotheksdirektor.
- Entscheidung über die Finanzierung von Gastvorträgen.
- Entscheidung über die Drucklegung von Dissertationen auf Vorschlag des Bibliotheksdirektors.
- Ausschreibung und Vergabe von Stipendien auf Grund der vom Senat beschlossenen Richtlinien.
- Zuerkennung von Preisen auf Vorschlag des in den Statuten bestimmten Auswahlkomitees.
- Entscheidung über die Zulassung zur Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten.
- Genehmigung von Institutsordnungen, soweit keine Strukturänderungen vorgesehen sind.
- Entscheidung über die Gleichstellung von Privatangestellten an den fakultätsübergreifenden Universitätseinrichtungen gemäß § 23 Abs. 7 UOG.
- Erlassung von Leistungsbescheiden zur Hereinbringung ausständiger Unterrichtsgelder und Prüfungsgebühren für Hochschullehrgänge und Hochschulkurse gemäß § 5 Abs. 2 und 3 Hochschul-Taxengesetz 1972.
Für den Akademischen Senat Der Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät:
Dr. H. S t a c h e l b e r g e r
Der Akademische Senat hat in der Sitzung am 24. Juni 1996 beschlossen, folgende Mitglieder des Akademischen Senats gemäß § 15 Abs. 8 UOG 1975 zur Entscheidung über Personalangelegenheiten der fakultätsübergreifenden Universitätseinrichtungen für das Studienjahr 1996/97 zu bevollmächtigen:
Für das wissenschaftliche Personal:
- Rektor O.Prof. Dr. Peter SKALICKY
- in dessen Vertretung Prorektor O.Prof. Dr. Heinz-Bernd MATTHIAS
Für das nichtwissenschaftliche Personal:
- Universitätsdirektor Hofrat Dr. Ernst SCHRANZ
- in dessen Vertretung Univ.Ass. Dr. Erasmus LANGER
Für den Akademischen Senat Der Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät:
Dr. H. S t a c h e l b e r g e r
Das Fakultätskollegium der Fakultät für Maschinenbau hat in seiner Sitzung am 19. Juni 1996 folgende Bevollmächtigungen zur Entscheidung über die Nostrifizierung ausländischer akademischer Grade und Studienabschlüsse gemäß § 15 Abs. 8 UOG 1975 für das Studienjahr 1996/97 einstimmig beschlossen:
Studienrichtungen Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau: O.Univ.Prof. Dr. Hans-Peter LENZ
Studienrichtung Verfahrenstechnik: O.Univ.Prof. Dr. Willhelm SCHNEIDER
Der Dekan:
Dr. B. G r ö s e l
Das Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik hat in seiner Sitzung am 26. Juni 1996 folgende Bevollmächtigungen gemäß § 15 Abs. 8 UOG 1975 für das Studienjahr 1996/97 einstimmig beschlossen:
Dekan und sein Stellvertreter zur Befürwortung von Freistellungen und Urlaubsansuchen von Ordentlichen und Außerordentlichen Universitätsprofessoren
Entscheidung über die Nostrifizierung ausländischer akademischer Grade und Studienabschlüsse für die Studienrichtung Elektrotechnik: Spekt. O.Univ.Prof. Dr. Alexander WEINMANN
Dekan für die Befürwortung der Anträge auf Gleichstellung gem. § 23 Abs. 7 UOG.
Der Dekan:
Dr. A. W e i n m a n n
Die Personalkommissionen der Fakultäten der Technischen Universität Wien haben beschlossen, gemäß § 15 Abs. 8 UOG 1975 zur Entscheidung über die in der Anlage zu diesem Mitteilungsblatt aufgezählten Angelegenheiten in vollem Umfang für die Dauer des Studienjahres 1996/97 zu bevollmächtigen:
Fakultät für Raumplanung und Architektur:
1. Spekt. O.Univ.Prof. Dr. Franz ZEHETNER
Fakultät für Bauingenieurwesen:
1. Spekt. O. Univ. Prof. Dr. Helmut KROISS
2. O. Univ. Prof. Dr. Wolfgang OBERNDORFERFakultät für Maschinenbau:
1. Spekt. O.Univ.Prof. Dr. Bruno GRÖSEL
2. Spekt. O.Univ.Prof. Dr. Alfred KLUWICKFakultät für Elektrotechnik:
1. Spekt. O.Univ.Prof. Dr. Alexander WEINMANN
2. Spekt. O.Univ.Prof. Dr. Ernst BONEKTechnisch-Naturwissenschaftliche Fakultät:
1. Spekt. O.Univ.Prof. Dr. Herbert STACHELBERGER
2. Spekt. O.Univ.Prof. Dr. Gerd BARONDie Dekane:
Dr. F. Z e h e t n e r
Dr. H. K r o i s s
Dr. B. G r ö s e l
Dr. A. W e i n m a n n
Dr. H. S t a c h e l b e r g e r
Das Fakultätskollegium der Fakultät für Bauingenieurwesen hat in der Sitzung am 11. März 1996 gemäß § 65 Abs. 1 lit. d UOG 1975 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Dipl.-Ing. Dr. Günther MESCHKE, Fachgebiet: "Festigkeitslehre und Baumechanik", eine Habilitationskommission mit der Parität 4: 2: 2 eingesetzt. In der konstituierenden Sitzung am 26. April 1996 wurde Herr O.Univ.-Prof. Dr. Herbert MANG zum Vorsitzenden gewählt.
Der Dekan:
i. V. Dr. J. L i t z k aDas Fakultätskollegium der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät hat in der Sitzung am 13. Juni 1996 gemäß § 65 Abs. 1 lit. d UOG 1975 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Diplom-Informatiker Dr.Ing. Jürgen DORN, Fachgebiet: "Angewandte Informatik", eine Habilitationskommission mit der Parität 6: 3: 3 eingesetzt. In der konstituierenden Sitzung am 26. Juni 1996 wurde Herr O.Univ.-Prof. Dr. Georg GOTTLOB zum Vorsitzenden gewählt.
Das Fakultätskollegium der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät hat in der Sitzung am 13. Juni 1996 gemäß § 65 Abs. 1 lit. d UOG 1975 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Martin FEDA, Fachgebiet: "Praktische Informatik", eine Habilitationskommission mit der Parität 6: 3: 3 eingesetzt. In der konstituierenden Sitzung am 26. Juni 1996 wurde Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Werner PURGATHOFER zum Vorsitzenden gewählt.
Das Fakultätskollegium der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät hat in der Sitzung am 13. Juni 1996 gemäß § 65 Abs. 1 lit. d UOG 1975 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens für Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Eduard GRÖLLER, Fachgebiet: "Praktische Informatik", eine Habilitationskommission mit der Parität 6: 3: 3 eingesetzt. In der konstituierenden Sitzung am 26. Juni 1996 wurde Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Werner PURGATHOFER zum Vorsitzenden gewählt.
Der Dekan:
Dr. H. S t a c h e l b e r g e r
Bei der IAEO sind Planstellen mit Dienstort Wien zur Ausschreibung gelangt.
Termin: Mitte Oktober 1996
Nähere Informationen an den Dekanaten und bei der HTU.Der Universitätsdirektor:
Dr. E. S c h r a n z
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien ist die Stelle
des Rektors/der Rektorin
gemäß dem Universitätsorganisationsgesetz 1993 zu besetzen.
Die Veterinärmedizinische Universität Wien bietet die Studienrichtung Veterinärmedizin an. Sie ist derzeit in 26 Institute (davon sind 7 Universitätskliniken, die in einem Tierspital organisiert sind) und in besondere Universitätseinrichtungen, wie den landwirtschaftlichen Betrieb Lehr- und Forschungsgut Merkenstein, gegliedert und hat etwa 3.000 Studierende, 170 Universitätslehrer/innen und 390 Allgemeine Bedienstete. Zum Rektor kann ein Universitätsprofessor mit Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität oder eine außerhalb einer Universität tätige Person mit gleichzuhaltender Qualifikation gewählt werden. Die zu erfüllenden Aufgaben umfassen insbesondere die Leitung der Universität im Rahmen der durch das Universitätskollegium gegebenen Richtlinien, sowie die Vertretung der Universität nach außen. Erwünscht sind Bewerbungen von in der Wissenschaft anerkannten Personen, die eine entsprechende Qualifikation in der Organisation von Forschung, Lehre und Weiterbildung besitzen und über ein hohes Maß an Integrations- und Organisationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Befähigung zur Führung der Mitarbeiter/innen sowie zur Kooperation mit den Organen der Universität und den ihr verbundenen Institutionen verfügen. Bewerbungen von Frauen und von Personen außerhalb der Universität sind ausdrücklich willkommen. Vorausgesetzt wird, daß sich die bewerbende Person Befragungen durch das Universitätskollegium und die Universitätsversammlung stellt. Dabei sollen auch eigene Vorstellungen zur weiteren Entwicklung der Veterinärmedizinischen Universität Wien vorgetragen werden. Der Dienstantritt ist ab November 1996 vorgesehen. Die Funktionsdauer beträgt vier Jahre, die Wiederwahl ist möglich. Die Tätigkeit ist im Rahmen eines zeitlich befristeten, besonderen vertraglichen Dienstverhältnisses zum Bund auszuüben. Bewerbungen müssen bis spätestens
16. September 1996
beim Vorsitzenden des Universitätskollegiums der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Josef-Baumann-Gasse 1, A - 1210 Wien, eingelangt sein, der auch für alle weiteren Anfragen zur Verfügung steht.
Der Vorsitzende des Universitätskollegiums gemäß UOG 1993 Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerhard W i n d i s c h b a u e r
Das Universitätskollegium der Wirtschaftsuniversität Wien schreibt das Amt des Rektors/ der Rektorin nach dem UOG 1993 aus.
An der Wirtschaftsuniversität Wien gelangt im Laufe des Wintersemesters 1996/97 die Funktion des Rektors/der Rektorin zur Besetzung. Zum Rektor/zur Rektorin kann nur gewählt werden, wer Universitätsprofessor/Universitätsprofessorin oder außerhalb der Universität tätig ist. Die Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung der Universität ist erforderlich. Von Personen, die außerhalb der Universität tätig sind, wird erwartet, daß sie ihre besondere Verbindung zur Wissenschaft durch eigene wissenschaftliche Leistungen belegen können und ihre Managerqualitäten in größeren Institutionen bewiesen haben. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, daß sie die Internationalisierung der Wirtschaftsuniversität Wien weiter vorantreiben.
Der Rektor/die Rektorin steht für die Dauer seinen/ihrer Funktion in einem besonderen vertraglichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund).
Die Funktionsperiode beträgt vier Jahre. Der Dienstantritt ist voraussichtlich Anfang 1997.
Die Wirtschaftsuniversität Wien erwartet von allen Bewerberinnen und Bewerbern, daß sie bereit sind, sich uneingeschränkt den Aufgaben und Zielsetzungen der Universität zu widmen.
Bewerbungen sind bis zum 30. September 1996 an die Wirtschaftsuniversität Wien, zu Handen des Vorsitzenden des Universitätskollegiums, Herrn O.Univ.Prof. Dr.phil. Stefan TITSCHER, Augasse 2-6, A-1090 Wien, zu richten und sollen die Bewerbungsunterlagen enthalten.
Der Vorsitzende des Universitätskollegiums:
O.Univ.Prof. Dr. St. T i t s c h e r
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an ihrem Personalstand an und lädt daher qualifizierte Interessentinnen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt aufgenommen.
Bewerbungen sind bis zur genannten Frist, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung 1 der Technischen Universität Wien, 1040 Wien, Karlsplatz 13, einzubringen.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlaß des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
An der Technischen Universität Wien gelangen nachfolgende Planstellen zur Besetzung:
1 PlSt für eine(n) Personalreferenten(in) (Ersatzkraft) für 2 « Tage/Woche Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates Sonstige Erfordernisse: Matura, EDV-Kenntnisse wünschenswert, (MS WORD, MS EXCEL) Bewerbungsfrist: 3 Wochen Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Der Universitätsdirektor:
Dr. E. S c h r a n z
Ingenieurholzbau ehestmöglich1 PlSt für eine(n) Universitätsassistenten(in) am Institut für Tragwerkslehre und Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium Sonstige Voraussetzungen: Bauingenieur oder Architekt mit guten Statikkenntnissen. Kenntnisse im Holzbau von Vorteil Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n Der Bevollmächtigte der Personalkommission:
Dr. F. Z e h e t n e r
Elektrotechnik und Elektronik, Abteilung Lasertechnik, voraussichtlich mit 1. November 19961 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) Vertragsassistenten(in) am Institut für Allgemeine Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse über ultrakurze Laserlichtimpulse, Festkörperlaser im Sichtbaren und Infraroten Bewerbungsfrist: 3 Wochen Der Bevollmächtigte der Personalkommission:
Dr. A. W e i n m a n n
Physikalische Chemie, Abteilung Grundlagen der physikalischen Chemie1 PlSt für eine(n) halbbeschäftigte(n) Vertragsassistenten(in) am Institut für Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium Sonstige Kenntnisse: Matrix-Isolations-Technik, FT-IR-Spektroskopie Bewerbungsfrist: 3 W o c h e n Der Bevollmächtigte der Personalkommission:
Dr. H. S t a c h e l b e r g e r
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr - 231.1. Universitätsdirektion