Mitteilungsblatt - 12/1995


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MITTEILUNGSBLATT
Jahr 1995
12. Stück
15. März 1995

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 154. Errichtung einer besonderen Universitätseinrichtung Mikrostrukturzentrum (MISZ) gemäß § 83 Abs. 1 lit. a UOG
  • 155. Auflösung der Planungsstelle der Technischen Universität Wien
  • 156. Ausschreibung des Mobilitätsstipendiums der Akademisch-sozialen Arbeitsgemeinschaft Österreichs für Absolventen des Doktoratsstudiums an der Technischen Universität Wien für das Studienjahr 1994/95
  • 157. Ausschreibung von Stipendien für ausländische Studierende aus Entwicklungsländern
  • 158. Partnerschaftsvertrag mit der University of California, Berkeley
  • 159. Partnerschaftsvertrag mit der Staatlichen Universität "Lwiw Polytechnik", Ukraine
  • 160. Ergebnis der Wahl des Prodekans der Fakultät für Elektrotechnik
  • 161. Ergebnis der Wahl von Vertretern der Universitätsprofessoren in die Studienkommission für die Studienrichtung Vermessungswesen
  • 162. Einberufung einer Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter der im § 59 Abs. 1 lit. b UOG 1975 genannten Personengruppen in die Studienkommissionen aller Fakultäten.
  • 163. Einberufung einer Wahlversammlung zur Wahl des Institutsvorstandes und des stellvertretenden Vorstandes des Institutes für Photogrammetrie und Fernerkundung
  • 164. Einberufung einer Wahlversammlung zur Wahl des Institutsvorstandes und des stellvertretenden Vorstandes des Institutes für Gestaltungs- und Wirkungsforschung
  • 165. Mitteilungen der Universitätsdirektion
  • 166. Änderung der Vertreter der in § 63 Abs. 2 lit. b bzw. § 50 Abs. 3 lit. b UOG 1975 umschriebenen Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Raumplanung und Architektur
  • 167. Änderung der Vertreter der in § 63 Abs. 2 lit. b bzw. § 50 Abs. 3 lit. b UOG Naturwissenschaftlichen Fakultät
  • 168. Änderung der Vertreter der in § 50 Abs. 3 lit. b UOG 1975 umschriebenen Personengruppen in Institutskonferenzen
  • 169. Emeritierung und Versetzung in den Ruhestand
  • 170. Todesfälle
  • 171. Ausschreibung freier Planstellen
     


     

     

    154. Errichtung einer besonderen Universitätseinrichtung Mikrostrukturzentrum (MISZ) gemäß § 83 Abs. 1 lit. a UOG

    Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat mit GZ 69.405/2-I/A/3/94 vom 13. Feber 1995, bezugnehmend auf den Beschluß des Akademischen Senates vom 20. Juni 1994 an der Technischen Universität Wien eine besondere Universitätseinrichtung "Mikrostrukturzentrum" (MISZ) , E 051, gemäß § 83 Abs. 1 lit. a UOG errichtet.

    Gleichzeitig wurde Herr O. Univ. Prof. Dr. Erich GORNIK gemäß § 83 Abs. 3 UOG zum Leiter bestellt.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    155. Auflösung der Planungsstelle der Technischen Universität Wien

    Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat mit GZ 69.400/51-I/A/3/94 vom 10. Feber 1995 bezugnehmend auf den Beschluß des Akademischen Senates vom 12. Dezember 1994 die gemäß § 82 Abs. 2 UOG errichtete Planungsstelle der Technischen Universität Wien aufgelöst.

    Die dieser Planungsstelle zugeordneten Planstellen werden dem Referat für Planungsaufgaben innerhalb der Universitätsdirektion (E 0103) zugeordnet.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    156. Ausschreibung des Mobilitätsstipendiums der Akademisch-sozialen Arbeitsgemeinschaft Österreichs für Absolventen des Doktoratsstudiums an der Technischen Universität Wien für das Studienjahr 1994/95

    1. ALLGEMEINES

    Die Akademisch-soziale Arbeitsgemeinschaft Österreichs stellt für das Studienjahr 1994/95 einen Betrag von S 100.000,-- zur Verfügung, um einem Absolventen des Doktoratsstudiums an der Technischen Universität Wien unmittelbar nach der Promotion eine mindestens dreimonatige Tätigkeit an einer wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Einrichtung im Ausland zu ermöglichen. Dabei sollen vor allem Wissens- und Ausbildungsbereiche erschlossen werden, die es in Österreich nicht gibt, mit dem Ziel, neue Erkenntnisse für Österreich nutzbar zu machen.

    2. VORAUSSETZUNGEN

    - Bewerbung des Promovenden unter Angabe der ausländischen wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Einrichtung, an der die beabsichtigte Tätigkeit durchgeführt wird,
    - hervorragende Dissertation.

    3. VERGABERICHTLINIEN

    Die Bewerbung ist bei der Einreichung der Dissertation bzw. Anmeldung zum Rigorosum in der Studien- und Prüfungsabteilung der Universitätsdirektion bis spätestens 12. Juni 1995 abzugeben.

    Die Dekane unter dem Vorsitz des dienstältesten Universitätsprofessors und ein Vertreter der Akademisch-sozialen Arbeitsgemeinschaft Österreichs wählen einen Kandidaten aus und schlagen ihn dem Akademischen Senat vor.

    4. ZUERKENNUNG DES STIPENDIUMS

    Über die Zuerkennung des Mobilitätsstipendiums entscheidet der Akademische Senat. Die Übergabe erfolgt durch einen Vertreter der Akademisch-sozialen Arbeitsgemeinschaft Österreichs im Rahmen der Promotionsfeier. Die Hälfte des Stipendiums wird vor Antritt der Reise ausbezahlt, die zweite Hälfte nach Vorlage und Annahme des Berichts über den Auslandsaufenthalt.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    157. Ausschreibung von Stipendien für ausländische Studierende aus Entwicklungsländern

    Für ausländische Studierende aus Entwicklungsländern, die von der Technischen Universität Wien in den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten eingewiesen wurden und diesen bereits ein Semester besucht haben, werden für das Sommersemester 1995 Stipendien im Gesamtbetrag von S 47.000,-- ausgeschrieben. Bewerbern um ein Stipendium werden im Rahmen dieses Gesamtbetrages einmalige Stipendien in der Höhe von S 1.000,-- bis höchstens S 1.500,-- bewilligt.

    Voraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums sind:

    1. soziale Bedürftigkeit,
    2. regelmäßiger Besuch des Vorstudienlehrganges,
    3. gute Leistungen im Vorstudienlehrgang, und
    4. Bezahlung des Unterrichtsgeldes.

    Die Anträge sind in der Studienabteilung der Technischen Universität Wien, wo auch die Antragsformulare erhältlich sind, bis spätestens 28. April 1995 einzureichen.

    Über die Zuerkennung der Stipendien entscheidet der Rektor. Die Bewerber erlangen keinen Rechtsanspruch auf die Zuerkennung des Stipendiums!

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    158. Partnerschaftsvertrag mit der University of California, Berkeley

    Die Technische Universität Wien hat mit der University of California, Berkeley, einen Partnerschaftsvertrag abgeschlossen.

    Der Text des Abkommens wird in der Beilage zu diesem Mitteilungsblatt kundgemacht.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    159. Partnerschaftsvertrag mit der Staatlichen Universität "Lwiw Polytechnik", Ukraine

    Die Technische Universität Wien hat mit der Staatlichen Universität "Lwiw Polytechnik", Ukraine, einen Partnerschaftsvertrag abgeschlossen.

    Der Text des Abkommens wird in der Beilage zu diesem Mitteilungsblatt kundgemacht.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    160. Ergebnis der Wahl des Prodekans der Fakultät für Elektrotechnik

    Das Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik hat in der Sitzung am 6. März 1995 Herrn O. Univ. Prof. Dr. Ernst BONEK zum Prodekan für die ab dem Sommersemester 1995 laufende Funktionsperiode gewählt.

    Der Dekan:
    Dr. A. W e i n m a n n

     

    161. Ergebnis der Wahl von Vertretern der Universitätsprofessoren in die Studienkommission für die Studienrichtung Vermessungswesen

    Die der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät angehörenden Universitätsprofessoren haben in einer Wahlversammlung am 19. Jänner 1995 folgende Vertreter in die Studienkommission für die Studienrichtung Vermessungswesen (Umnominierung) gewählt:

    Mitglieder: O. Univ. Prof. Dr. Andreas FRANK O. Univ. Prof. Dr. Ewald BRÜCKL

    Der Dekan:
    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r

     

    162. Einberufung einer Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter der im § 59 Abs. 1 lit. b UOG 1975 genannten Personengruppen in die Studienkommissionen aller Fakultäten.

    Gemäß § 19 Abs. 6 des UOG 1975 werden folgende Wahlversammlungen zur Wahl der Vertreter der im § 59 Abs. 3 lit. b UOG 1975 genannten Personengruppen in die nachstehend angeführten Studienkommissionen einberufen:

    1. Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

    Zeit: Dienstag, 2. Mai 1995, 10.00 Uhr s.t.
    Ort: Staatsprüfungssaal, Chemiehochhaus, Getreidemarkt 9, 1. Stock

    1.1. Studienkommission der Studienrichtung Technische Chemie:
    Zu wählen sind je drei Vertreter und Ersatzmitglieder

    1.2 Studienkommission der Studienrichtung Chemie, Studienzweig Chemie (Lehramt an höheren Schulen):
    Zu wählen sind je drei Vertreter und Ersatzmitglieder

    1.3 Interfakultäre Studienkommission für die Studienrichtung Verfahrenstechnik:
    Zu wählen sind je zwei Vertreter und Ersatzmitglieder

    1.4 Interuniversitäre Studienkommission für das Aufbaustudium Technischer Umweltschutz
    Zu wählen sind ein Vertreter und ein Ersatzmitglied

    Zeit: Dienstag, 2. Mai 1995, 10.30 Uhr s.t.
    Ort: Staatsprüfungssaal, Chemiehochhaus, Getreidemarkt 9, 1. Stock

    1.1 Studienkommission der Studienrichtung Technische Physik:
    Zu wählen sind je drei Vertreter und Ersatzmitglieder.

    1.2 Studienkommission der Studienrichtung Vermessungswesen:
    Zu wählen sind je drei Vertreter und Ersatzmitglieder.

    1.3 Studienkommission der Studienrichtungen Technische Mathematik und Versicherungsmathematik:
    Zu wählen sind je drei Vertreter und Ersatzmitglieder.

    1.4 Studienkommission der Studienrichtung Informatik:
    Zu wählen sind je drei Vertreter und Ersatzmitglieder.

    1.5 Studienkommission der Studienrichtung Physik, Studienzweig Physik (Lehramt an höheren Schulen):
    Zu wählen sind je drei Vertreter und Ersatzmitglieder.

    1.6 Studienkommission der Studienrichtung Mathematik, Studienzweig Mathematik (Lehramt an höheren Schulen):
    Zu wählen sind je drei Vertreter und Ersatzmitglieder.

    1.7 Studienkommission der Studienrichtung Darstellende Geometrie (Lehramt an höheren Schulen):
    Zu wählen sind je drei Vertreter und Ersatzmitglieder.

    1.8 Studienkommission für das Kurzstudium Datentechnik:
    Zu wählen sind je drei Vertreter und Ersatzmitglieder

    1.9 Interuniversitäre Studienkommission für den Studienversuch Betriebs- und Wirtschaftsinformatik und für die Studienrichtung Wirtschaftsinformatik:
    Zu wählen sind je zwei Vertreter und Ersatzmitglieder

    1.10 Interfakultäre Studienkommission für das Aufbaustudium Betriebs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    1.11 Interfakultäre Studienkommission für das Studium für das Doktorat der Naturwissenschaften:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    1.12 Interfakultäre Studienkommission für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    2. Fakultät für Raumplanung und Architektur

    Zeit: Dienstag, 2. Mai 1995, 9.00 c.t.
    Ort: Großer Senatssitzungssaal (Boeckl-Saal) Hauptgebäude, Stiege 1, 1. Stock

    2.1 Studienkommission für die Studienrichtung Architektur:
    Zu wählen sind je drei Vertreter und Ersatzmitglieder.

    2.2 Studienkommission für die Studienrichtung Raumplanung und Raumordnung:
    Zu wählen sind je drei Vertreter und Ersatzmitglieder.

    2.3 Interuniversitäre Studienkommission für das Aufbaustudium Technischer Umweltschutz:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    2-4 Interfakultäre Studienkommission für das Aufbaustudium Betriebs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied

    2.5 Interfakultäre Studienkommission für das Studium für das Doktorat der Naturwissenschaften:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    2.6 Interfakultäre Studienkommission für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    3. Fakultät für Bauingenieurwesen

    Zeit: Dienstag, 2. Mai 1995, 9.45 Uhr s.t.
    Ort: Großer Senatssitzungssaal (Boeckl-Saal), Hauptgebäude, Stiege 1,1. Stock

    3.1 Studienkommission der Studienrichtung Bauingenieurwesen:
    Zu wählen sind je vier Vertreter und Ersatzmitglieder.

    3.2 Interfakultäre Studienkommission für das Aufbaustudium Betriebs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    3.3 Interfakultäre Studienkommission für das Studium für das Doktorat der Naturwissenschaften:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    3.4 Interuniversitäre Studienkommission für die Studienrichtung Erdwissenschaften, Studienzweig Technische Geologie:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    3.5 Interfakultäre Studienkommission für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    4. Fakultät für Maschinenbau

    Zeit: Dienstag, 2. Mai 1995, 10.00 c.t.
    Ort: Großer Senatssitzungssaal (Boeckl-Saal), Hauptgebäude, Stiege 1,1. Stock

    4.1 Studienkommission für die Studienrichtungen Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau:
    Zu wählen sind je vier Vertreter und Ersatzmitglieder.

    4.2 Interuniversitäre Studienkommission für das Aufbaustudium Technischer Umweltschutz:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    4.3 Interfakultäre Studienkommission für das Aufbaustudium Betriebs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    4.4 Interfakultäre Studienkommission für das Studium für das Doktorat der Naturwissenschaften:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    4.5 Interfakultäre Studienkommission für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    4.6 Interfakultäre Studienkommission für die Studienrichtung Verfahrenstechnik:
    Zu wählen sind je zwei Vertreter und Ersatzmitglieder.

    5. Fakultät für Elektrotechnik

    Zeit: Dienstag, 2. Mai 1995, 9.00 Uhr c.t.
    Ort: Seminarraum des Instituts für Allgemeine Elektrotechnik und Elektronik, Gußhausstraße 27-29, 4. Stock (Raum-Nr. CD 04 04)

    5.1 Studienkommission für die Studienrichtung Elektrotechnik:
    Zu wählen sind je vier Vertreter und Ersatzmitglieder.

    5.2 Interfakultäre Studienkommission für das Aufbaustudium Betriebs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    5.3 Interfakultäre Studienkommission für das Studium für das Doktorat der Naturwissenschaften:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    5.4 Interfakultäre Studienkommission für das Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften:
    Zu wählen sind je ein Vertreter und ein Ersatzmitglied.

    Aktiv wahlberechtigt sind alle der jeweiligen Fakultät voll zugeordneten Mitglieder der oben angeführten Personengruppen (d.s. Universitäts- und Vertragsassistenten, Honorarprofessoren, Universitätsdozenten, Universitätslektoren und -instruktoren, Mitarbeiter im Lehrbetrieb mit abgeschlossenem Studium sowie die sonstigen Mitarbeiter im wissenschaftlichen Betrieb auf Planstellen, für die die Vollendung eines Hochschulstudiums vorgeschrieben ist). In das Verzeichnis der Wahlberechtigten kann in der Universitätsdirektion ab 20. April 1995 Einsicht genommen werden.

    Das Wahlrecht muß persönlich ausgeübt werden. Zur Beschlußfähigkeit der Wahlversammlung ist die Anwesenheit von wenigstens einem Viertel der Wahlberechtigten erforderlich.

    Wahlberechtigte, die in keinem Dienstverhältnis zum Bund stehen (Honorarprofessoren, Universitätsdozenten und Universitätslektoren) und aus wichtigen Gründen an der Teilnahme an der Wahlversammlung verhindert sind, werden gebeten, dies dem Vorsitzenden der Wahlkommission schriftlich bekanntzugeben. Sie werden bei der Feststellung der Beschlußfähigkeit nicht berücksichtigt.

    Wahlvorschläge (diese sollen tunlichst mehrere Kandidaten enthalten) kann jeder aktiv Wahlberechtigte bis spätestens zum siebenten Tag vor dem Tag der Wahlversammlung, das ist bis 25. April 1995, vorbringen. Die Wahlvorschläge sind in der Universitätsdirektion, Mag. STIMMER, 1040, Karlsplatz 13, Stiege 1, 1. Stock, während der Dienststunden (Montag - Freitag 8.00 - 16.00 Uhr) schriftlich einzureichen.

    In die Wahlvorschläge dürfen nur passiv wahlberechtigte Mitglieder der oben angeführten Personengruppen aufgenommen werden. Passiv wahlberechtigt sind alle Angehörigen der oben bezeichneten Personengruppen, die österreichische Staatsbürger oder Staatsangehörige eines EWR/EU-Staates sind, und auf einem der betreffenden Studienrichtung zuzuzählenden Gebiete der Wissenschaften tätig sind.

    Jeder Wahlvorschlag hat mindestens einen passiv Wahlberechtigten sowie die Zustimmungserklärung aller darauf Genannten zu enthalten. Unterstützungserklärungen sind nicht erforderlich. Die Funktionsperiode der zu wählenden Vertreter (und ihrer Ersatzleute) beträgt zwei Jahre.

    Für die Durchführung der Wahlversammlung gelten die einschlägigen Bestimmungen des Universitäts-Organisationsgesetzes 1975 sowie die von der Wahlkommission beschlossene Wahlordnung vom 24. März 1976 in der Fassung des Beschlusses vom 29. Juni 1976.

    Es wird ersucht, in die Wahlversammlung ein geeignetes Ausweisdokument mitzunehmen, das erforderlichenfalls die Feststellung der Identität ermöglicht.

    Der Vorsitzende der Universitätswahlkommission:
    Dr. Th. G r e c h e n i g e.h.

     

    163. Einberufung einer Wahlversammlung zur Wahl des Institutsvorstandes und des stellvertretenden Vorstandes des Institutes für Photogrammetrie und Fernerkundung

    Gemäß § 19 Abs. 2 UOG 1975 werden zur Wahl des Institutsvorstandes und des stellvertretenden Vorstandes des Institutes für Photogrammetrie und Fernerkundung alle Mitglieder der Institutskonferenz einberufen.

    Zeit: Mittwoch, 5. April 1995, 13.00 c.t.
    Ort: Institut für Photogrammetrie und Fernerkundung Dienstzimmer Prof. KRAUS

    Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.

    Der amtierende Institutsvorstand:
    Dr. K. K r a u s

     

    164. Einberufung einer Wahlversammlung zur Wahl des Institutsvorstandes und des stellvertretenden Vorstandes des Institutes für Gestaltungs- und Wirkungsforschung

    Gemäß § 19 Abs. 2 UOG 1975 werden zur Wahl des Institutsvorstandes und des stellvertretenden Vorstandes des Institutes für Gestaltungs- und Wirkungsforschung alle Mitglieder zur Institutskonferenz einberufen.

    Zeit: Mittwoch, 29. März 1995, 11.30 Uhr s.t.
    Ort: Institut für Gestaltungs- und Wirkungsforschung, Abteilung für Sozialkybernetik 1040, Möllwaldplatz 5

    Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.

    Der amtierende Institutsvorstand:
    Dr. P. F l e i s s n e r

     

    165. Mitteilungen der Universitätsdirektion

     

    165.1. betreffend Fulbright-Stipendien für Studien in den USA

    Die Fulbright-Kommission bietet Studienstipendien an amerikanischen Universitäten sowie Reisestipendien an (Abgeschlossenes Studium an einer österreichischen Universität Voraussetzung!). Nähere Informationen am Außeninstitut

     

    165.2. betreffend Stipendienaktion der Universität Padua

    Die Universität Padua vergibt Jahres- und Monatsstipendien.
    Termin: 29. April 1995
    Informationen am Außeninstitut

     

    165.3. betreffend "Fondation Robert Schumann", Paris

    Die "Fondation Robert Schumann" unterstützt Forschungsprojekte auf den Gebieten u.a. Ingenieur-, Umwelt- und Wirtschaftswissenschaften.
    Termin: 15. Mai 1995
    Informationen am Außeninstitut

     

    165.4. betreffend Fachhochschule Spittal an der Drau; Ausschreibung von

    Lehraufträgen Der Verein zur Errichtung der Fachhochschule Spittal an der Drau schreibt hauptberufliche Lehraufträge (Elektrotechnik, Physik, Chemie, Informatik, Mathematik und Bauingenieurwesen) aus.

    Termin: Anfang/Mitte April 1995
    Informationen an den Dekanaten

     

    165.5. betreffend Stellenausschreibungen der IAEO

    Bei der IAEO sind Planstellen mit Dienstort Wien zur Ausschreibung gelangt.
    Termin: Ende April bzw. Juni 1995
    Nähere Informationen an den Dekanaten

     

    165.6. betreffend Ausschreibung der Forschungspreise des Landes Steiermark für 1995

    Das Land Steiermark schreibt aus:

    1. Einen Forschungspreis und einen Förderungspreis zu je S 75.000,-- Thema: Alle Gebiete der wissenschaftlichen Forschung
    2. Den Erzherzog-Johann-Forschungspreis zu S 75.000,-- für Leistungen auf den Gebieten der Geistes- oder Naturwissenschaften, die zur besseren Kenntnis und Erforschung des Landes Steiermark beitragen
    Bewerber müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren ordentlichen Wohnsitz haben.
    Bewerbungsschluß: 10. Mai 1995
    Nähere Informationen an den Dekanaten.

     

    165.7. betreffend Ausschreibung der Peter-Emil-Varga-Stiftung 1995

    Zweck der Stiftung ist die Durchführung von Forschungs- und Lehrvorhaben betreffend die Erforschung von unter Wasser liegenden See- und Flußboden sowie die Entwicklung entsprechender Geräte, weiters Überprüfung und Einsatz von Werkstoffen und der Fügetechnik (inkl. Schweißen) im allgemeinen einschließlich verwandter wissenschaftlicher Aktivitäten.
    Teilnahmeberechtigt sind Studierende und Absolventen.
    Termin: 30. Juni 1995
    Adresse: Technische Universität Wien, Universitätsdirektion
    Nähere Informationen an den Dekanaten, an der Technischen Versuchs- und Forschungsanstalt und bei der HTU

     

    165.8. bereffend Praktika bei den Institutionen der EU; Austauschprogramm KAROLUS

    Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst übermittelte mit GZ 17.068/7-Pr/1/95 vom 28. Feber 1995 Unterlagen über Beamtenpraktika und Allgemeine Verwaltungspraktika bei der Kommission der EU und Praktika bei verschiedenen Institutionen (Europaparlament, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof, Wirtschafts- und Sozialausschuß). Anmeldetermin in den meisten Fällen: 31. März 1995

    Weiters wurde das Programm KAROLUS als Aktionsplan der EU eingerichtet, mit dem der Austausch nationaler Beamter, die mit der Durchführung des Gemeischaftsrechts im Binnenmarktbereich befaßt sind, gefördert werden soll.

    Bereiche für 1995 (Auszug):

    • Arzneimittel und Tierarzneimittel
    • öffentliches Auftragswesen
    • Überwachung der Ausfuhr von zivil und militärisch +einsetzbaren Truppen
    • Lebensmittel
    • Pflanzengesundheit
    • Banken, Versicherungen, Börsen
    • Verbraucherschutz
    • Verbringung von Abfällen
    • Kraftverkehr
    • Funktionsweise statistischer Programme Informationen an den Dekanaten

    Der Universitätsdirektor:
    Dr. E. S c h r a n z

     

    166. Änderung der Vertreter der in § 63 Abs. 2 lit. b bzw. § 50 Abs. 3 lit. b UOG 1975 umschriebenen Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Raumplanung und Architektur

    Die Funktion von Herrn Univ. Ass. Dipl.-Ing. Thomas PAULI, Institut Nr. 264, als Vertreter der in § 63 Abs. 2 lit.b bzw. § 50 Abs. 3 lit. b UOG 1975 umschriebenen Personengruppen im Fakultätskollegium der Fakultät für Raumplanung und Architektur ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 28. Februar 1995 erloschen.

    An seine Stelle rückt das bisherige Ersatzmitglied, Herr Univ. Ass. Dr. Erich LEHNER, Institut Nr. 251, nach.

    Als neues Ersatzmitglied wird aufgrund des Wahlergebnisses vom 22. März 1994 gemäß § 63 Abs. 6 in Verbindung mit § 50 Abs. 8 UOG 1975 Herr Univ. Ass. Dipl.-Ing. Erich RAITH, Institut Nr. 260, festgestellt.

    Der Vorsitzende der Universitätswahlkommission:
    Dr. Th. G r e c h e n i g

     

    167. Änderung der Vertreter der in § 63 Abs. 2 lit. b bzw. § 50 Abs. 3 lit. b UOG Naturwissenschaftlichen Fakultät

    Die Funktion von Herrn Univ. Doz. Ass.Prof. Dr. Heinrich GRUBER, Institut Nr. 162, als Vertreter der in § 63 Abs. 2 lit.b bzw. § 50 Abs. 3 lit. b UOG 1975 umschriebenen Personengruppen im Fakultätskollegium der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät ist mit seiner Ernennung zum Ordentlichen Universitätsprofessor für Chemische Technologie organischer Stoffe mit 28. Feber 1995 erloschen.

    An seine Stelle rückt das bisherige Ersatzmitglied, Herr Univ. Ass. Dipl.-Ing. Alexander REICHHOLD,, Institut Nr. 159, nach.

    Als neues Ersatzmitglied wird aufgrund des Wahlergebnisses vom 22. März 1994 gemäß § 63 Abs. 6 in Verbindung mit § 50 Abs. 8 UOG 1975 Herr Univ. Ass.Dr. Anton FRIEDL, Institut Nr. 159, festgestellt.

    Der Vorsitzende der Universitätswahlkommission:
    Dr. Th. G r e c h e n i g

     

    168. Änderung der Vertreter der in § 50 Abs. 3 lit. b UOG 1975 umschriebenen Personengruppen in Institutskonferenzen

    Die Funktion von Herrn Vertr.Ass. Dipl.-Ing. Enzio HOKKA als Vertreter der in § 50 Abs. 3 lit. b UOG 1975 umschriebenen Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Maschinen- und Prozeßautomatisierung ist mit seinem Ausscheiden aus dem Dienststand der Technischen Universität Wien mit 31. Jänner 1995 erloschen.

    Die Funktion von Herrn Univ. Doz. Ass. Prof. Dr. Heinrich GRUBER als Vertreter der in § 50 Abs. 3 lit. b UOG 1975 umschriebenen Personengruppen in der Institutskonferenz des Instituts für Chemische Technologie organischer Stoffe ist mit seiner Ernennung zum Ordentlichen Universitätsprofessor für Chemische Technologie organischer Stoffe mit 28. Feber 1995 erloschen.

    An seine Stelle rückt das bisherige Ersatzmitglied Frau Vertr.-Ass. Dipl.-Ing. Simone KNAUS nach.

     

    169. Emeritierung und Versetzung in den Ruhestand

    Mit Wirksamkeit vom 30. September 1995 wird Herr O. Univ. Prof. Dr. Friedrich MAKOVEC gemäß § 163 Abs. 3. BDG 1979, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.Nr. 148/1988, von seiner Lehrverpflichtung enthoben.

    Mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 1995 wird Herr Ao. Univ. Prof. Dr. Hellmuth SCHINDLBAUER gemäß § 13 Abs. 1. BDG 1979, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.Nr. 148/1988, von seiner Lehrverpflichtung enthoben.

    Mit Wirksamkeit vom 30. September 1995 wird Herr O. Univ. Prof. Dr. Anton PREISINGER gemäß § 163 Abs. 1. BDG 1979, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.Nr. 148/1988, von seiner Lehrverpflichtung enthoben.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    170. Todesfälle

    Am 23. Feber 1995 verstarb Herr Dipl.-Ing. Hellmuth SWIETELSKY, Ehrensenator der Technischen Universität Wien.

    Am 6. Feber 1995 verstarb Herr Dr. Ernst FUHRMANN, Honorarprofessor für das Fachgebiet "Kraftfahrzeug-Konstruktion" an der Technischen Universität Wien.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    171. Ausschreibung freier Planstellen

    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an ihrem Personalstand an und lädt daher qualifizierte Interessentinnen ausdrücklich zur Bewerbung ein.

    Bewerbungen sind bis zur genannten Frist, wenn nicht anders vermerkt, in der Personalabteilung 1 der Technischen Universität Wien, 1040 Wien, Karlsplatz 13, einzubringen.

    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlaß des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. An der Technischen Universität Wien gelangen nachfolgende Planstellen zur Besetzung:

     

    171.1. Fakultät für Raumplanung und Architektur

    halbbeschäftigte Vertragsassistenten(innen) am Institut für Raumgestaltung, voraussichtlich mit Juni 1995
    1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) Vertragsassistenten(in) oder zwei
    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
    Sonstige Voraussetzungen: Besondere Qualifikation für Gestaltungsfragen in Theorie und Praxis, Englischkenntnisse
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    und Industriearchäologie, voraussichtlich von 2. Mai 1995 bis 30. Juni 1995
    1 PlSt für eine(n) halbbeschäftigte(n) Vertragsassistenten(in) am Institut für Kunstgeschichte, Denkmalpflege und Industriearchäologie, Abteilung Denkmalpflege
    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium (Architektur oder Kunstgeschichte)
    Sonstige Voraussetzungen: Hohes Engagement in der Institutszusammenarbeit und bei der Studentenbetreuung
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Der Bevollmächtigte der Personalkommission:
    Dr. E. M a t z n e r

     

    171.2. Fakultät für Bauingenieurwesen

    Straßenbau und Straßenerhaltung
    1 PlSt für eine(n) Vertragsbedienstete(n), VB I/d (jugendlich), am Institut für
    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates
    Sonstige Erfordernisse: Gute Maschinschreibkenntnisse, Vertrautheit mit Textverarbeitung erwünscht
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen persönlich oder schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen

    Abfallwirtschaft, Abteilung Wassergütewirtschaft, ehestmöglich
    1 PlSt für eine(n) Universitätsassistenten(in) am Institut für Wassergüte und
    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium (Bauingenieurwesen, Kulturtechnik)
    Sonstige Voraussetzungen: Besondere Kenntnisse bei der Erstellung von regionalen Konzepten auf dem Gebiet der Abwassertechnik
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    und Brandschutz, Abteilung Baustofflehre und Brandschutz, voraussichtlich mit 1. Mai 1995
    1 PlSt für eine(n) halbbeschäftigte(n) Studienassistenten(in) oder eine(n) halb beschäftigte(n) Vertragsassistenten(in) am Institut für Baustofflehre, Bauphysik
    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges (abgeschlossenes) Studium (Bauingenieurwesen bzw. verwandte Gebiete wie Maschinenbau, Physik, Chemie, Mineralogie, Petrologie)
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Der Bevollmächtigte der Personalkommission:
    Dr. W. O b e r n d o r f e r

     

    171.3. Fakultät für Maschinenbau

    für Mechanik, voraussichtlich mit 1. Juni 1995
    1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) Vertragsassistenten(in) (Ersatzkraft) am Institut
    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
    Sonstige Voraussetzungen: Gute Kenntnisse in der nichtlinearen und chaotischen Dynamik
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Der Bevollmächtigte der Personalkommission:
    Dr. H. B. M a t t h i a s

     

    171.4. Fakultät für Elektrotechnik

    Allgemeine Elektrotechnik und Elektronik, voraussichtlich mit 1. August 1995
    1 PlSt für eine(n) vollbeschäftigte(n) Vertragsassistenten(in) am Institut für
    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
    Sonstige Voraussetzungen: Kenntnisse über Lasertechnik für ultrakurze Lichtimpulse
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Elektrische Meßtechnik
    1 PlSt für einen Elektromechaniker-Lehrling für Schwachstrom am Institut für
    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Der Bevollmächtigte der Personalkommission:
    Dr. A. W e i n m a n n

     

    171.5. Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

    1 PlSt für eine(n) Institutssekretär(in) VB I/b am Institut für Informationssysteme
    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates
    Sonstige Erfordernisse: Matura, Englischkenntnisse, PC-Kenntnisse, Buchhaltungskenntnisse
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen persönlich oder schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Theoretische Geodäsie und Geophysik, ehestmöglich
    1 PlSt für eine(n) halbbeschäftigte(n) Vertragsassistenten(in) am Institut für
    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium der Geodäsie oder Geophysik
    Sonstige Voraussetzungen: Gute Kenntnisse und Erfahrungen in angewandter Geophysik, insbesondere in Seismik und EDV
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Biochemische Technologie und Mikrobiologie, Abteilung Biotechnologie, ehestmöglich
    1 PlSt für eine(n) halbbeschäftigte(n) Vertragsassistenten(in) am Institut für
    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
    Sonstige Voraussetzungen: Durchführung und Analysen von Fermentationen (speziell Säuregärungen von Pilzen)
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    1 PlSt für eine(n) Referent(in) am Institut für Automation
    Aufnahmebedingungen: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates
    Sonstige Erfordernisse: Matura, Wordperfekt/DOS und Windows-Version, electronic-mail, sehr gute Englischkenntnisse, Organisationstalent, selbständiges Arbeiten, Erfahrung in verwaltungstechnischen Angelegenheiten
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung II der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

    Organische Chemie, Abteilung Naturstoffsynthese, ehestmöglich
    1 PlSt für eine(n) halbbeschäftigte(n) Vertragsassistenten(in) am Institut für
    Aufnahmebedingungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium
    Sonstige Voraussetzungen: Erfahrungen auf dem Gebiet der organischen Synthese, insbesonders der Heterocyclensynthese
    Bewerbungsfrist: 3 Wochen

    Bevollmächtigte der Personalkommission:
    Dr. H. S t a c h e l b e r g e r


     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Irene Stimmer
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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