University Gazette - 12/2010


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UNIVERSITY GAZETTE
Jahr 2010
12. Stück
May 19, 2010

 
Karlsplatz 13
1040 Wien


  • 130. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002
  • 131. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002
  • 132. Mitteilung der Vizerektorin für Forschung betreffend Umgang mit Diensterfindungen an der TU Wien
  • 133. Innovative Projekte - Personalförderung
  • 134. Einsetzung einer Berufungskommission
  • 135. Einsetzung einer Habilitationskommission
  • 136. Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent
  • 137. Bestellung einer/s Universitätsprofessors/in
  • 138. Änderung des Studienplans Technische Physik
  • 139. Änderung des Studienplans Technische Chemie
  • 140. Änderung des Curriculum für das Erasmus Mundus Studium Urbanwood mit der Vergabe eines joint degree MSc Urbanwood
  • 141. Todesfall
  • 142. Ergebnis der Wahl der Vertreter/innen der Universitätsprofessoren/innen einschließlich Leiter/innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessoren/innen sind, in den Senat der TU Wien
  • 143. Ergebnis der Wahl der Vertreter/innen der Universitätsozenten/innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat der TU Wien
  • 144. Ergebnis der Wahl des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der TU Wien
  • 145. Studienkommission Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau - Wahl zum Vorsitzenden und zum stellvertretenden Vorsitzenden
  • 146. Studienkommission Informatik - Wahl zum Vorsitzenden und zum stellvertretenden Vorsitzenden
  • 147. Mitteilungen der Universitätsverwaltung
  • 148. Richtlinie für Mitarbeiter/innen zur Benutzung von Werkstätten und Labors am Institut 389
  • 149. Richtlinie für Studierende zur Benutzung von Werkstätten und Labors am Institut 389
  • 150. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen - Nachnominierung von Mitgliedern
  • 151. Zurückziehung einer Professur
  • 152. Sitzungstermine des Senats im Studienjahr 2010/2011
  • 153. Ausschreibung freier Stellen
     


     

     

    130. Bevollmächtigungen gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002

    Die Aufstellung der gem. § 27 Abs. 2 UG 2002 erteilten Bevollmächtigungen ist unter folgenden Links verfügbar:

    Gesamtliste aller jemals erteilten Bevollmächtigungen (Projektleiter/innen)
    https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste

    Liste aller aktuellen Bevollmächtigungen (Projekt noch nicht abgeschlossen)
    https://tuwis.tuwien.ac.at/ora/tuwis/bokudok/projekt_vollmachten.vollmachtliste?v_filter=aktiv

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    131. Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002

    Die aktuelle Aufstellung der Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002 ist unter
    https://tiss.tuwien.ac.at/mbl/p28vollmachten verfügbar.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

    132. Mitteilung der Vizerektorin für Forschung betreffend Umgang mit Diensterfindungen an der TU Wien

    Anmerkung: diese Mitteilung ersetzt die Mitteilungen MBl Nr. 112 2003/04 und MBl Nr. 256 2003/04
    Im Universitätsgesetz 2002, §106 Abs. 2 und 3 ist geregelt, dass die Universität ein Aufgriffsrecht an Diensterfindungen hat . D.h. die Universität kann Diensterfindungen für sich in Anspruch nehmen und die Rechte daran auch an Dritte weitergeben. Die Universität ist verpflichtet, die ErfinderInnen binnen 3 Monaten nach Meldung der Erfindung von einem Aufgriff zu informieren und im Falle eines Aufgriffs eine angemessene Vergütung an die ErfinderInnen zu leisten.
    Zu diesen gesetzlichen Regelungen werden von der Vizerektorin für Forschung folgende Durchführungsbestimmungen erlassen:
    1. Alle Erfindungen, die zum Teil oder zur Gänze von MitarbeiterInnen der Technischen Universität Wien gemacht werden, sind unverzüglich von den ErfinderInnen an die Technische Universität Wien zu melden, mit Ausnahme jener Erfindungen, die unzweifelhaft keine Diensterfindungen sind. Die Meldepflicht besteht unabhängig von der Finanzierungsquelle eines allfälligen Forschungsprojektes, in dem die Erfindung entstanden ist.
    2. Die Meldepflicht gilt für alle DienstnehmerInnen der Technischen Universität Wien sowie Beamte, die dem "Amt der Technischen Universität Wien" zugewiesen sind. Nicht betroffen sind StudentInnen, DiplomandInnen und DissertantInnen ohne Dienstverhältnis zur Technischen Universität Wien, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit ihnen getroffen wurde.
    3. Die Meldung hat an die Abteilung Research & Transfer Support der Technischen Universität Wien (Favoritenstraße 16/8, 1040 Wien) zu erfolgen. Dafür ist das Erfindungsmeldungsformular der Technischen Universität Wien zu verwenden, das unter http://www.ai.tuwien.ac.at/vertrag/cms/Erfindungsmeldung.doc verfügbar ist. Die ErfinderInnen senden das ausgefüllte und unterschriebene Formular gegebenenfalls mit Anlagen an die Abteilung Research & Transfer Support.
    4. Die Vizerektorin für Forschung wird möglichst rasch, jedenfalls jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Einlangen der vollständigen Erfindungsmeldung bei der Abteilung Research & Transfer Support, über Aufgriff oder Freigabe entscheiden und diese Entscheidung den ErfinderInnen mitteilen.
    5. Bis zur Entscheidung der Technischen Universität Wien, bzw. bei Aufgriff bis zur Patentanmeldung, ist die Erfindung von den ErfinderInnen geheim zu halten (PatG §13). Auch die Technische Universität Wien und ihre mit der Bearbeitung von Erfindungsmeldungen befassten MitarbeiterInnen sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Zieht die Technische Universität Wien externe Experten zur Beurteilung der gemeldeten Erfindung bei, so werden diese ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet.
    6. Bei Diensterfindungen, bei denen die Verwertungsrechte ganz oder teilweise durch Verträge gebunden sind und bei denen der Vertragspartner fristgerecht erklärt, diese Rechte in Anspruch nehmen zu wollen, verpflichtet sich die Technische Universität Wien, die Erfindung aufzugreifen und die Verwertungsrechte im vereinbarten Umfang an den Vertragspartner zu übertragen. Die LeiterInnen von Organisationseinheiten (z.B. Institutsvorstände) bzw. die gem. §28 UG2002 Bevollmächtigten haben bereits bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass jedenfalls vereinbart wird, dass der Vertragspartner mit dieser Richtlinie verträgliche Fristen einhält und im Falle der Inanspruchnahme von Verwertungsrechten eine gesonderte angemessene Vergütung an die Technische Universität Wien leistet, die auch die Erfindervergütung beinhaltet.
    7. Bei einem Aufgriff durch die Technische Universität Wien wird gemeinsam mit den ErfinderInnen und evtl. unter Hinzuziehung externer Experten ein Verwertungsplan erstellt. Patentkosten für eine aufgegriffene Erfindung werden von der Technischen Universität Wien bzw. von externen Verwertungspartnern getragen.
    8. Alle Erlöse (Erfindungsvergütungen, Optionsgebühren, Lizenzgebühren, Verkaufserlöse), die aus der Verwertung einer aufgegriffenen Erfindung tatsächlich an die TU Wien fließen (nachfolgend kurz "Erlöse" genannt) unterliegen dem folgenden Aufteilungsschema:
    - Von den ersten Erlösen erhält der/die ErfinderIn eine einmalige Erfinderprämie von EUR 2000,- (als Teil der Erfindervergütung gemäß §8 PatG; bei Erlösen unter EUR 2000,- wird die Erfindervergütung in der Höhe dieser Erlöse ausbezahlt). Nach Abzug der einmaligen Erfinderprämie sowie nach Abzug der angefallenen Kosten (Anwalts- und Patentanmeldekosten, ggf. Kosten bis zur Erteilung, ggf. Jahresgebühren, ggfs Kosten für einen externen Vermittler/Verwertungspartner) ergeben sich die Nettoerlöse.
    - Von diesen Nettoerlösen erhält 35% der/die ErfinderIn (als Erfindervergütung gemäß §8 PatG), 25% die Organisationseinheit, der der/die ErfinderIn zugeordnet ist, und 40% die TU Wien (zentral)
    - Sind mehrere ErfinderInnen der TU Wien an der Erfindung beteiligt, werden die einmalige Erfinderprämie sowie die Erlösanteile entsprechend den Erfinderanteilen, die in der Erfindungsmeldung angegeben sind, aufgeteilt.
    - Die den ErfinderInnen gemäß obigen Regeln zustehenden Beträge und Prozentsätze inkludieren sämtliche allfälligen Steuern (insbesondere Einkommens- bzw Lohnsteuer und USt) und Sozialversicherungsbeiträge.
    9. Hat die Technische Universität Wien eine Erfindung freigegeben, so verbleibt die Erfindung bei den ErfinderInnen.
    Nähere Informationen über den Umgang mit Erfindungen und über Patente erhalten Sie bei der Abteilung Research & Transfer Support der Technischen Universität Wien, http://www.tuwien.ac.at/dle/transfer/services_fuer_tu_angehoerige/erfinderservice/ansprechpartnerinnen_erfinderservice/  


    Die Vizerektorin für Forschung:
    Dr. S. S e i d l e r

     

    133. Innovative Projekte - Personalförderung

    1. Formalanforderungen/Einreichung:
    a) Der komplette Projektantrag muss in elektronischer Form unter dem Titel "Innovative Projekte - Personalförderung" und unter Nennung einer/s Projektleiters/in:
    - an die betroffenen InstitutsleiterInnen
    - von diesen einschließlich Stellungnahme an den/die betroffenen Dekane/ Dekaninnen der zugehörigen Fakultäten und
    - von diesen bis spätestens 15. Juni an die/den Vizerektor/in für Forschung gerichtet werden.
    b) Stellungnahmen der betroffenen Institutsleitungen und des Dekans/der Dekanin des Projektleiters (auch im Hinblick auf das Leitbild des Institutes bzw. der Fakultät) sind erforderlich.
    c) Es werden nur Personalkosten und keine Investitionen (d.h. Geräte) finanziert.
    d) Die zu vergebenden Mittel pro bewilligtem Antrag entsprechen maximal einer Prädoc Stelle im Anstellungsausmaß von 31 Stunden pro Woche für 3 Jahre.

    2. Antrag:
    a) In Englisch verfasst
    b) Beschreibung des Forschungsprojektes unter Verwendung des Formulars „Innovative Projekte - Personalförderung" : https://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/tuwien/docs/forschung/Proposal_IP_Staff.doc
    c) Beschreibung des Innovationscharakters (Einbettung in und Abhebung vom wissenschaftlichen State-of-the-Art)
    d) Benennung des/der TU-Forschungsschwerpunkte/s und/oder des/der primären Forschungsgebiete/s und/oder des/der Förderschwerpunkte/s und/oder des/der engeren Forschungsgebiete/s, dem/denen das Projekt zuzuordnen ist
    e) Nennung von 5 Key-words
    f) Angabe einer zur Veröffentlichung geeigneten Kurzfassung (max. 10 Zeilen)
    g) Forschungsrelevanz
    h) wissenschaftliche Lebensläufe der Projektbeteiligten auf max. 1 Seite pro Person (Projektleitung und von bereits namentlich bekannten wissenschaftlichen MitarbeiterInnen)
    g) Verzeichnisse der referierten wissenschaftlichen, projektrelevanten Publikationen der Projektbeteiligten, zumindest der Projektleitung, der letzten fünf Jahre als Auszug aus der TU-Publikationsdatenbank und Hervorhebung der 5 wichtigsten Publikationen
    h) Angaben zur Projektdauer
    i) Angaben darüber, ob (und gegebenenfalls bei wem) dieses Projekt schon einmal in gleicher oder ähnlicher Form eingereicht wurde. Gegebenenfalls sollen die wesentlichen Teile des diesbezüglichen Schriftverkehrs in Kopie beigelegt werden

    3. Vorauswahlverfahren
    Insgesamt werden pro Genehmigungsjahr maximal 16 Anträge einem Begutachtungsverfahren (Peer Review) zugeführt. Übersteigt die Zahl der eingereichten Anträge dieses Maß, so entscheidet die/der Vizerektor/in für Forschung gemeinsam mit den Dekanen der betroffenen Fakultäten über die Reduzierung der Anträge auf maximal 16. Zur Vorauswahl werden folgende Kriterien angewandt:
    a) Die Ausschreibung „Innovative Projekte - Personalförderung" ist ein Instrument zur Förderung des Aufbaus von Nachwuchsgruppen. Aus diesem Grund werden, beginnend mit dem Jahr 2010, in 2jährigem Rhythmus ausschließlich Anträge von ProjektleiterInnen bis 10 Jahre nach der Promotion berücksichtigt. In den dazwischen liegenden Jahren (erstmalig 2011) sind alle qualifizierten wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der TU Wien zur Antragstellung berechtigt.
    b) Interfakultäre Anträge werden bevorzugt.
    c) Die strategische Positionierung des Forschungsvorhabens (vgl. 2.d)
    d) Qualität der Planung

    4. Peer-Review
    Die/der Vizerektor/in für Forschung ist gehalten, mindestens zwei schriftliche, sowohl hinsichtlich der Person des/der Gutachters/in als auch des Inhaltes vertraulich zu behandelnde Gutachten über den Projektantrag von unabhängigen Experten einzuholen.

    Die Bewertung im Peer-Review erfolgt durch eine Punktebewertung (1 bis 10 - für unterdurchschnittlich bis exzellent) zu folgenden Kriterien:
    a) Originalität und Innovationscharakter des Projektinhaltes,
    b) wissenschaftliche Qualität des Vorhabens,
    c) Eignung des Forscherteams und des Umfeldes (Zusammensetzung der Forschergruppe, Ausrichtung und Ausstattung der beteiligten Institute, Einbettung in das Forschungsumfeld der Fakultät/Universität)

    Neben einer Punktebewertung werden zu obigen Kriterien und zu den sonstigen Angaben im Projektantrag (soweit der Reviewer Einblick hat) kurze Statements erbeten.

    Auswahl
    Das Auswahlkomitee besteht aus Rektor/in, VR für Finanzmanagement und Controlling, VR für Infrastrukturmanagement und Entwicklung, VR für Forschung und den Dekanen aller Fakultäten.
    Das Auswahlverfahren erfolgt nach Maßgabe der budgetären Situation unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:
    a) Ergebnis der Bewertung im Peer-Review-Verfahren,
    b) Berücksichtigung der im Antrag gemachten Angaben,
    c) die Beteiligung mehrerer Institute, ev. über Fakultätsgrenzen hinweg, soll sich positiv auswirken; d.h. bei sonst gleicher Qualifikation sollen Projekte, an welchen Forschergruppen mehrerer Fachbereiche beteiligt sind, bevorzugt gefördert werden.

    Berichtslegung
    Der/die Projektleiter/in eines genehmigten Projektes ist verpflichtet, der/dem Vizerektor/in für Forschung über den/die Dekan/e spätestens 2 Jahre nach Mitteilung über die Mittelzuweisung einen 1seitigen schriftlichen Kurzbericht über die die bisher erzielten Forschungsergebnisse vorzulegen. Mit Projektende legt der/die Projektleiter/in einen zusammenfassenden Abschlussbericht vor. Dieser entfällt bei Vorlage einer Dissertationsschrift.

    Für das Rektorat:
    Die Vizerektorin für Forschung:
    Dr. S. S e i d l e r

     

     

    134. Einsetzung einer Berufungskommission

    Der Senat der TU Wien hat in der Sitzung am 15.März 2010 gemäß § 98 Abs. 4 UG 2002 i.V.m. dem Satzungsteil „Richtlinie für das Berufungsverfahren" (MBl.Nr. 185-2003/04, 255-2003/04, 71-2008 und 221-2009) eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens für die Universitätsprofessur „Baustofflehre und Werkstofftechnologie" eingesetzt.
    In der konstituierenden Sitzung am 29. April 2010 wurde Herr Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Andreas Kolbitsch zum Vorsitzenden gewählt.

    Der Dekan:
    Dr. J. E b e r h a r d s t e i n e r


    Der Senat der TU Wien hat in der Sitzung am 15.März 2010 gemäß § 98 Abs. 4 UG 2002 i.V.m. dem Satzungsteil „Richtlinie für das Berufungsverfahren" (MBl.Nr. 185-2003/04, 255-2003/04, 71-2008 und 221-2009) eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens für die Universitätsprofessur „Festigkeitslehre und Numerische Mechanik" eingesetzt.
    In der konstituierenden Sitzung am 30. April 2010 wurde Herr Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Josef Eberhardsteiner zum Vorsitzenden gewählt.

    Der Dekan:
    Dr. J. E b e r h a r d s t e i n e r


    Der Senat der TU Wien hat in seiner Sitzung vom 19. Oktober 2009 gemäß § 98 Abs. 4 UG 2002 i.V.m. dem Satzungsteil „Richtlinie für das Berufungsverfahren" (MBl.Nr. 185-2003/04, 255-2003/04, 71-2008 und 221-2009) eine Berufungskommission zur Durchführung des Berufungsverfahrens für die Universitätsprofessur „Geophysik" eingesetzt.
    In der konstituierenden Sitzung am 13. April 2010 wurde Herr Univ.-Prof.Dr. Norbert Pfeifer zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:
    Dr. D. D o r n i n g e r

     

     

     

     

    135. Einsetzung einer Habilitationskommission

    Der Senat hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2009 gemäß § 103, Abs. 7, UG 2002 zur Durchführung des Habilitationsverfahrens von Herrn Dipl.-Ing. Dr.techn. Alfred Paul Blaschke, Fachgebiet Grundwasserwirtschaft, eine Habilitationskommission eingesetzt. In der konstituierenden Sitzung am 26. April 2010 wurde Herr Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Günter Blöschl zum Vorsitzenden gewählt.


    Der Dekan:
    Dr. J. E b e r h a r d s t e i n e r

     

     

    136. Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent

    Der Vizerektor für Lehre hat auf Grund des Beschlusses der gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 eingesetzten Habilitationskommission mit Bescheid vom 5. Mai 2010 Herrn Mag.rer.nat. Dr.techn. Hannes Kaufmann die Lehrbefugnis als Privatdozent für das Fach Angewandte Informatik verliehen. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 7 UG 2002 i.V.m. der Geschäftsordnung des Rektorats hat der Rektor die Zuordnung von Herrn Dr. Kaufmann zum Institut für Softwaretechnik und Interaktive Systeme verfügt.


    Der Vizerektor für Lehre:
    Dr. A. P r e c h t l

     

     

     

    137. Bestellung einer/s Universitätsprofessors/in

    Der Rektor hat Herrn Prof. Dr.rer.nat. Andrei Pimenov mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2010 zum Universitätsprofessor für Experimentelle Festkörperphysik an der Technischen Universität Wien bestellt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Herr Prof. Dr.rer.nat. Andrei Pimenov dem Institut für Festkörperphysik der Technischen Universität Wien angehört.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y


    Der Rektor hat Herrn Prof. Thomas Hasler mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2011 zum Universitätsprofessor für Baukonstruktion an der Technischen Universität Wien bestellt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Herr Prof. Thomas Hasler dem Institut für Architektur und Entwerfen der Technischen Universität Wien angehört.


    DeDer Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y


    Der Rektor hat Frau Prof. Staufer mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2011 zur Universitätsprofessorin für Baukonstruktion an der Technischen Universität Wien bestellt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Frau Prof. Staufer dem Institut für Architektur und Entwerfen der Technischen Universität Wien angehört.


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y


    Der Rektor hat Herrn Prof. Georg Schitter mit Wirksamkeit vom 01. Juli 2010 zum Universitätsprofessor für Industrielle Automationstechnik an der Technischen Universität Wien bestellt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Herr Prof. Georg Schitter dem Institut für Automatisierungs- und Regelungstechnik der Technischen Universität Wien angehört.


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    138. Änderung des Studienplans Technische Physik

    Der Senat gem. UG 2002 hat in der Sitzung am 10. Mai 2010 mit einstimmigem Beschluss - auf Vorschlag der „Studienkommission für Technische Physik" - Änderungen im Studienplan Technische Physik:
    - Bachelor- und Masterstudium Technische Physik
    beschlossen.
    Die Änderungen finden Sie als Attachement am Ende dieses Mitteilungsblattes.
    Der geänderte Studienplan ist ab 1. Oktober 2010 gültig und auch ab diesem Zeitpunkt auf der Homepage der Rechtsabteilung abrufbar.


    Der Senatsvorsitzende:
    Dr. F. Z e h e t n e r

     

     


    Anhänge:
    Änderungen_StudienplanTPh_011010.pdf

     

    139. Änderung des Studienplans Technische Chemie

    Der Senat gem. UG 2002 hat in der Sitzung am 10. Mai 2010 mit einstimmigem Beschluss - auf Vorschlag der „Studienkommission für Technische Chemie" - eine Änderung in den Studienplänen Technische Chemie:
    - Masterstudium Technische Chemie - Chemische Prozesstechnik
    - Masterstudium Biotechnologie und Bioanalytik
    - Bachelorstudium Technische Chemie
    beschlossen.
    Die Änderungen finden Sie als Attachement am Ende dieses Mitteilungsblattes. Der geänderte Studienplan ist ab 1. Oktober 2010 gültig und auch ab diesem Zeitpunkt auf der Homepage der Rechtsabteilung abrufbar. 


    Der Senatsvorsitzende:
    Dr. F. Z e h e t n e r

     

     


    Anhänge:
    Änderungen_StudienplanTCh_011010.pdf

     

    140. Änderung des Curriculum für das Erasmus Mundus Studium Urbanwood mit der Vergabe eines joint degree MSc Urbanwood

    Der Senat gem. UG 2002 hat in der Sitzung am 10. Mai 2010 auf Antrag des Weiterbildungszentrums der TU Wien einstimmig und antragsgemäß eine Änderung des Curriculum für das Erasmus Mundus Studium Urbanwood mit der Vergabe des joint degree MSc Urbanwood beschlossen.

    Der Senatsvorsitzende:
    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    141. Todesfall

    Am 28. April 2010 verstarb Herr Dipl.-Ing. Dr. Marko Samer, Assistent am Institut für Informationssysteme der Technischen Universität Wien.

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

     

    142. Ergebnis der Wahl der Vertreter/innen der Universitätsprofessoren/innen einschließlich Leiter/innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessoren/innen sind, in den Senat der TU Wien

    Die am 06. Mai 2010 durchgeführte Wahl hatte folgendes Ergebnis:
    Es lag nur ein Wahlvorschlag vor.
    Anzahl der Wahlberechtigten: 157
    Anzahl der abgegebenen Stimmen: 73
    Davon gültig: 73
    Auf den Wahlvorschlag entfielen 70 Stimmen.
    Wahlergebnis:

    Mitglieder:
    Univ.Prof. Dr. Ronald BLAB (BI)
    Univ.Prof. Dr. Michael VELLEKOOP (ETI)
    Univ.Prof. Dr. Alexia FÜRNKRANZ-PRSKAWETZ (MA-GEO)
    Univ.Prof. Dr. Michael WEIGAND (MBW)
    Univ.Prof. Dr. Helmut VEITH (INF)
    Univ.Prof. Dipl.-Ing. Sibylla ZECH (AR-RP)
    Univ.Prof. Dr. Ingo MARINI (TCH)
    Univ.Prof. Dr. Ulrike DIEBOLD (PH)
    O.Univ.Prof. Dr. Franz ZEHETNER (AR-RP)
    Univ.Prof. Dr. Josef FINK (BI)
    O. Univ.Prof. Dr. Emmerich BERTAGNOLLI (ETI)
    O. Univ.Prof. Dr. Andreas FRANK (MA-GEO)
    Univ.Prof. Dr. Sabine KÖSZEGI (MBW)


    Ersatzmitglieder:
    O. Univ.Prof. Dr. Gertrude KAPPEL (INF)
    O. Univ.Prof. Dr. Ewald-Hans TENTSCHERT (BI)
    Univ.Prof. Dr. Hermann KAINDL (ETI)
    Univ.Prof. Dr. Joachim SCHÖBERL (MA-GEO)
    Univ.Prof. Dr. Philippe Kurt ZYSSET (MBW)
    Univ.Prof. Dr. Robert STALLA (AR-RP)
    Univ.Prof. Dr. Günther RUPPRECHTER (TCH)
    Univ.Prof. Dr. Harald WEBER (PH)
    Univ.Prof. Dr. Helmut RECHBERGER (BI)
    Univ.Prof. Dr. Karl UNTERRAINER (ETI)
    Univ.Prof. Dr. Wolfgang WAGNER (MA-GEO)
    Univ.Prof. Dr. Hendrik Christoph KUHLMANN (MBW)
    Univ.Prof. Dr. Andreas KUGI (ETI)


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

     

    143. Ergebnis der Wahl der Vertreter/innen der Universitätsozenten/innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat der TU Wien

    Die am 06. Mai 2010 durchgeführte Wahl hatte folgendes Ergebnis:
    Anzahl der Wahlberechtigten: 3.043
    Anzahl der abgegebenen Stimmen: 848
    Davon gültig: 840
    Auf den Wahlvorschlag A „Integrative Liste der TU Wien" entfielen 677 Stimmen; auf den Wahlvorschlag B „Baukultur und Kunst an der TU Wien" 163 Stimmen.
    Wahlergebnis:

    Mitglieder:
    Ao.Univ.Prof. Dr. Simone KNAUS (TCH) - A
    Ao.Univ.Prof. Dr. Michael REISSNER (PH) - A
    Ao.Univ.Prof. Dr. Ernst PUCHER (MBW) - A
    Ass.Prof. Dr. Alfred BLASCHKE (BI) - A
    Ao.Univ.Prof. Dr. Rudolf FREUND (INF) - A
    Ao.Univ.Prof. Dr. Manfred BERTHOLD (AR-RP) - B


    Ersatzmitglieder:
    Ao.Univ.Prof. Dr. Erasmus LANGER (ETI) - A
    Ao.Univ.Prof. Dr. Gernot TRAGLER (MA-GEO) - A
    Univ.Ass. Dr. Martina MARCHETTI-DESCHMANN (TCH) - A
    Ao.Univ.Prof. Dr. Robert WEBER (MA-GEO) - A
    Ass.Prof. Dr. Peter KUHLANG (MBW) - A
    Ao.Univ.Prof. Dr. Wolfgang WERNER (PH) - A
    Univ.Ass. Dr. Karin HOFSTETTER (BI) - A
    Ass.Prof. Dr. Heinz WANZENBÖCK (ETI) - A
    Ao.Univ.Prof. Dr. Gernot SALZER (INF) - A
    Ao.Univ.Prof. Dr. Dörte KUHLMANN (AR-RP) - B
    Ao.Univ.Prof. Dr. Wolfgang FEILMAYR (AR-RP) - B
    Ao.Univ.Prof. Dr. Eva BERGER (AR-RP) - B
    Ass.Prof. Arch. Dr. Markus TOMASELLI (AR-RP) - B
    Univ.Ass. Dipl.-Ing. Nina SVANDA (AR-RP) - B


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

    144. Ergebnis der Wahl des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der TU Wien

    Die am 06. Mai 2010 durchgeführte Wahl hatte folgendes Ergebnis:
    Es lag nur ein Wahlvorschlag vor.
    Anzahl der Wahlberechtigten: 1.117
    Anzahl der abgegebenen Stimmen: 303
    Davon gültig: 300
    Auf den Wahlvorschlag entfielen 296 Stimmen.
    Wahlergebnis:

    Mitglied:
    Walter WEISS (093)

    Ersatzmitglieder:
    Manuela MARIK (134)
    Sandra TRENOVATZ (105)
    Wolfgang FAULEND (302)
    Karin BECK (233)
    Ing. Bertram BERISSON GONZALES (010C)
    Paulina LINSEDER (187)
    Ewald HASLINGER (360)
    Franz BESAU (373)
    Dipl.-Ing. Andreas GULJAS (010C)
    Michael HOFBAUER (020D)
    Helmuth HÖBARTH (0406)
    Bernhard KOLLER (0106)
    Gerhard NEUSTÄTTER (0406)
    Ing. Günther Bernhard STEININGER (376)

    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    145. Studienkommission Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau - Wahl zum Vorsitzenden und zum stellvertretenden Vorsitzenden

    Die konstituierende Sitzung der Studienkommission Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau hat am 9. März 2010 stattgefunden.
    Herr Univ.Prof.Dr.D.Gerhard wurde zum Vorsitzenden und Herr A.o.Univ.Prof.Dr.B.Kittl zum Stellvertreter gewählt.

    Der Vorsitzende:
    Dr. D. G e r h a r d

     

    146. Studienkommission Informatik - Wahl zum Vorsitzenden und zum stellvertretenden Vorsitzenden

    Am 5. Mai 2010 wurde Herr Ao. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gernot Salzer zum Vorsitzenden und Herr Univ.Prof. Dipl.-Inf. Dr.rer.nat. Jens Knoop zum stellvertretenden Vorsitzenden der Studienkommission Informatik gewählt.


    Der Vorsitzende:
    Dr. G. S a l z e r

     

     

    147. Mitteilungen der Universitätsverwaltung

    Für Auskünfte in Angelegenheiten von Stipendien- und Preisausschreibungen stehen an den Dekanaten und bei der HTU zur Verfügung:

    Dekanatszentrum der Fakultäten für Informatik, Mathematik und Geoinformation, Physik und Technische Chemie, Herr Heinz-Dieter HUEMAYER, Tel.: 58801-10002
    Dekanat für Architektur und Raumplanung, Frau Tamara HORWATH, Tel.: 58801-25005
    Dekanat für Bauingenieurwesen, Frau Ramona SCHNEIDER, Tel.: 58801-20010
    Dekanat für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften, Frau Regina GALLER, Tel.: 58801-30011
    Dekanat für Elektrotechnik und Informationstechnik, Frau Dietlinde EGGER, Tel.: 58801-35001
    Ansprechpersonen an der HTU, Frau Manuela KOCH, Tel.: 58801-49501

     

     

     

     

     

    147.1. Ausschreibung der Förderpreise "Futura - Stiftung für junge Südtiroler/innen im Ausland"

    Die "Futura - Stiftung für junge Südtiroler/innen im Ausland" vergibt Förderpreise an junge Leute aus Südtirol mit interessanten und innovativen Zukunftsprojekten in Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur.  Die Preise sind mit € 6.666,- dotiert.
    Einsendeschluss: 31. August 2010
    Informationen unter: www.stiftung-futura.bz


    Mag. E. U r b a n

     

    147.2. Stellenausschreibung an der Technischen Versuchs- und Forschungsanstalt

    Die TVFA ist eine akkreditierte Versuchs- und Forschungsanstalt der Technischen Universität Wien. Für die Verstärkung ihres Prüfteams wird eine/n Mitarbeiter/in für den Bereich Zerstörungsfreie Prüfung und Inspektion gesucht.
    Ihre Aufgabe ist es bei Kunden in ganz Europa zerstörungsfreie Prüfungen (VT, PT, MT, UT) und Inspektionen an Maschinenkomponenten durchzuführen und zu dokumentieren. Die TVFA ermöglicht Ihnen die Weiterentwicklung in einem Team hoch qualifizierter Mitarbeiter. Kenntnisse in zerstörungsfreien Prüfmethoden sind erforderlich.
    Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Technische Versuchs- und Forschungsanstalt GmbH der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13/Institut 030, 1040 Wien oder per Email an office@tvfa.tuwien.ac.at .


    Mag. E. U r b a n

     

    148. Richtlinie für Mitarbeiter/innen zur Benutzung von Werkstätten und Labors am Institut 389

    1. Die Labor- und Werkstattordnung der TU Wien liegt im Sekretariat des Institutes E389 auf und die jeweils aktuelle Version kann auch im WWW der TU Wien / Rechtsabteilung eingesehen werden.
    2. Die Mitarbeiter/innen sind verpflichtet, die Labor- und Werkstattordnung der TU Wien zu lesen und diese strikt zu befolgen.
    3. Eine Unterweisung für die Benutzung von Werkzeugen, Anlagen, Maschinen und Chemikalien im Institut, insbesondere in den Institutswerkstätten und im Ätzlabor, darf nur durch hierfür qualifizierte Personen erfolgen, die durch den Institutsleiter oder eine übergeordnete Stelle der Universität eingesetzt werden. Eine Unterweisung besitzt nur dann Gültigkeit, wenn sie (i) von der unterweisenden Person schriftlich bestätigt und (ii) im Sekretariat schriftlich hinterlegt wird.
    4. Die Mitarbeiter/innen dürfen ohne gültige Unterweisung (siehe Punkt 3.) keine elektrisch betriebenen Maschinen der Werkstätte oder potenziell gefährliche Werkzeuge oder Anlagen in der mechanischen Werkstätte (Raum CGU104) und/oder der Diplomandenwerkstätte (Raum CGEG07) und/oder einem anderen Raum der TU Wien benutzen.
    5. Unabhängig von jeder Unterweisung dürfen die Mitarbeiter/innen sämtliche fest installierten Maschinen und Anlagen in den Labors und Werkstätten des Institutes nicht benutzen, wenn keine Bedienungsanleitung für die Maschine oder Anlage vorhanden ist.
    6. Die Mitarbeiter/innen dürfen ohne gültige Unterweisung (siehe Punkt 3.) das Ätzlabor im Raum CGU107 weder betreten noch irgendwelche Anlagen und Chemikalien für Ätzarbeiten innerhalb oder außerhalb des Ätzlabors benutzen.
    7. Die Mitarbeiter/innen dürfen am Institut nur dann mit möglicherweise gefährlichen Chemikalien arbeiten, wenn sie eine gültige Unterweisung im Umgang mit diesen Chemikalien vorweisen können (siehe Punkt 3.) und wenn die Sicherheitsdatenblätter für diese Chemikalen vorhanden sind und sie diese gelesen und verstanden haben.
    8. Die Tätigkeit in der mechanischen Werkstätte des Institutes (CGU104) ist grundsätzlich allen Mitarbeiter/innen des Institutes erlaubt, nicht aber Studierenden. Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch externes Personal bleiben von dieser Regelung unberührt.
    9. Die Mitarbeiter/innen dürfen anderen Personen keinen unbefugten Zugang zu den Labors und Institutswerkstätten verschaffen.
    10. Die Mitarbeiter/innen dürfen die Labors und Werkstätten des Institutes nur für dienstliche Obliegenheiten nutzen.
    11. Die Mitarbeiter/innen dürfen die Werkstätten und Labors des Institutes nur dann nutzen, wenn mindestens eine weitere Person im Raum anwesend ist oder anderweitig Hilfe im Notfall schnell erreichbar ist.
    12. Die Mitarbeiter/innen haben sich bei allen Tätigkeiten in den Werkstätten und in allen anderen Räumen des Institutes vorher über die Sicherheitsvorschriften zu informieren und haben sich strikt an diese zu halten. Insbesondere sind die Mitarbeiter/innen verpflichtet, nach Maßgabe der Sicherheitsvorschriften, persönliche Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrillen und Gehörschutz, siehe auch §5 der Werkstättenordnung der TU Wien) zu verwenden.
    13. Die in dieser Richtlinie formulierten Regelungen verstehen sich als Ergänzungen der Labor- und Werkstattordnung der TU Wien. Sofern Regelungen in dieser Richtlinie der Labor- und Werkstattordnung der TU Wien zuwider laufen, gilt die Labor- und Werkstattordnung der TU Wien.
    Die Richtlinie wurde am 20. April 2010 vom Rektorat genehmigt.


    Für das Rektorat:
    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

    149. Richtlinie für Studierende zur Benutzung von Werkstätten und Labors am Institut 389

    1. Die Labor- und Werkstattordnung der TU Wien liegt im Sekretariat des Institutes E389 auf und die jeweils aktuelle Version kann auch im WWW der TU Wien / Rechtsabteilung eingesehen werden.
    2. Die Studierenden sind verpflichtet, die Labor- und Werkstattordnung der TU Wien zu lesen und diese strikt zu befolgen.
    3. Eine Unterweisung für die Benutzung von Werkzeugen, Anlagen, Maschinen und Chemikalien im Institut, insbesondere in den Institutswerkstätten und im Ätzlabor, darf nur durch hierfür qualifizierte Personen erfolgen, die durch den Institutsleiter oder eine übergeordnete Stelle der Universität eingesetzt werden. Eine Unterweisung besitzt nur dann Gültigkeit, wenn sie (i) von der unterweisenden Person schriftlich bestätigt und (ii) im Sekretariat schriftlich hinterlegt wird.
    4. Die Studierenden dürfen ohne gültige Unterweisung (siehe Punkt 3.) keine elektrisch betriebenen Maschinen der Werkstätte oder potenziell gefährliche Werkzeuge oder Anlagen in der Diplomandenwerkstätte (Raum CGEG07) und/oder einem anderen Raum der TU Wien benutzen.
    5. Unabhängig von jeder Unterweisung dürfen die Studierenden sämtliche fest installierten Maschinen und Anlagen in den Labors und Werkstätten des Institutes nicht benutzen, wenn keine Bedienungsanleitung für die Maschine oder Anlage vorhanden ist.
    6. Die Studierenden dürfen ohne gültige Unterweisung (siehe Punkt 3.) das Ätzlabor im Raum CGU107 weder betreten noch irgendwelche Anlagen und Chemikalien für Ätzarbeiten innerhalb oder außerhalb des Ätzlabors benutzen.
    7. Die Studierenden dürfen am Institut nur dann mit möglicherweise gefährlichen Chemikalien arbeiten, wenn sie eine gültige Unterweisung im Umgang mit diesen Chemikalien vorweisen können (siehe Punkt 3.) und wenn die Sicherheitsdatenblätter für diese Chemikalen vorhanden sind und sie diese gelesen und verstanden haben.
    8. Die Tätigkeit in der mechanischen Werkstätte des Institutes (CGU104) ist grundsätzlich allen Mitarbeiter/innen des Institutes erlaubt, nicht aber Studierenden. Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch externes Personal bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Studierenden dürfen die mechanische Werkstätte keinesfalls für Arbeiten darin benutzen.
    9. Die Studierenden dürfen anderen Personen keinen unbefugten Zugang zu den Labors und Institutswerkstätten verschaffen.
    10. Die Studierenden dürfen die Diplomandenwerkstätte und das Ätzlabor nur im Rahmen ihrer studentischen Tätigkeit am Institut und nur nach Abstimmung mit dem jeweiligen Betreuer bzw. mit der jeweiligen Betreuerin nutzen.
    11. Die Studierenden dürfen die Diplomandenwerkstätte und das Ätzlabor des Institutes nur dann nutzen, wenn mindestens eine weitere Person im Raum anwesend ist oder anderweitig Hilfe im Notfall schnell erreichbar ist.
    12. Die Studierenden haben sich bei allen Tätigkeiten in der Diplomandenwerkstätte und in allen anderen Räumen des Institutes vorher über die Sicherheitsvorschriften zu informieren und haben sich strikt an diese zu halten. Insbesondere sind die Studierenden verpflichtet, nach Maßgabe der Sicherheitsvorschriften, persönliche Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrillen und Gehörschutz, siehe auch §5 der Werkstättenordnung der TU Wien) zu verwenden.
    13. Die in dieser Richtlinie formulierten Regelungen verstehen sich als Ergänzungen der Labor- und Werkstattordnung der TU Wien. Sofern Regelungen in dieser Richtlinie der Labor- und Werkstattordnung der TU Wien zuwider laufen, gilt die Labor- und Werkstattordnung der TU Wien.
    Die Richtlinie wurde am 20. April 2010 vom Rektorat genehmigt.


    Für das Rektorat:
    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    150. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen - Nachnominierung von Mitgliedern

    Der Senat gem. UG 2002 hat - auf Antrag von Frau Dr. Mikoletzky in der Sitzung am 10. Mai 2010 einstimmig folgendes Mitglied in den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nominiert:

    Fakultät für Architektur und Raumplanung
    neues Hauptmitglied:
    Frau Univ.Ass. Dipl.-Ing. MBA Elisabeth Leitner
    E 260 - Institut für Städtebau, Landschaftsarchitektur und Entwerfen
    an Stelle von:
    Frau Univ.Ass. Dipl.-Ing. Eva Germann
    E 253 - Institut für Architektur und Entwerfen


    Der Senatsvorsitzende:
    Dr. F. Z e h e t n e r

     

    151. Zurückziehung einer Professur

    Herrn Dr.-Ing. Milenko Vrtic hat seine Zusage für die Annahme der Professur Verkehrspolitik und Verkehrssystemplanung an der Technischen Universität Wien zurückgezogen.


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

    152. Sitzungstermine des Senats im Studienjahr 2010/2011

    Der Senat gem. UG 2002 hat in der Sitzung am 10. Mai 2010 mit einstimmigem Beschluss die Sitzungstermine für das Studienjahr 2010/2011 festgelegt:

    Vorschläge:
    - 44. Sitzung - 11. Oktober 2010, 14:00 c.t., Boeckl-Saal
    Tagesordnungspunkte: einzureichen bis 27. September 2010, 12:00 Uhr
    - Ao. Sitzung (bei Bedarf betr. Rektorswahl) - 15. November 2010, 14:00 c.t., Boeckl-Saal
    Tagesordnungspunkte: einzureichen bis 2. November 2010, 12:00 Uhr
    - Ao. Sitzung (bei Bedarf betr. Rektorswahl) - 22. November 2010, 14:00 c.t., Boeckl-Saal
    Tagesordnungspunkte: einzureichen bis 8. November 2010, 12:00 Uhr
    - 45. Sitzung - 13. Dezember 2010 14:00 c.t., Boeckl-Saal
    Tagesordnungspunkte: einzureichen bis 29. November 2010, 12:00 Uhr
    - 46. Sitzung - 24. Jänner 2011, 14:00 c.t., Boeckl-Saal
    Tagesordnungspunkte: einzureichen bis 10. Jänner 2011
    - 47. Sitzung - 21. März 2011, 14:00 c.t., Boeckl-Saal
    Tagesordnungspunkte: einzureichen bis 7. März 2011, 12:00 Uhr
    - 48. Sitzung - 16. Mai 2011, 14:00 c.t., Boeckl-Saal
    Tagesordnungspunkte: einzureichen bis 2. Mai 2011, 12:00 Uhr
    - 49. Sitzung - 27. Juni 2011, 14:00 c.t., Boeckl-Saal
    Tagesordnungspunkte: einzureichen bis 14. Juni 2011, 12:00 Uhr

    Tagesordnungspunkte für die jeweiligen Senatssitzungen können unter Einhaltung der o.a. Einreichfristen dem Büro des Senatsvorsitzenden per E-mail an
    senatsvorsitz@zv.tuwien.ac.at bekannt gegeben werden.

    Unterlagen in Papierform senden Sie bitte an das
    Büro des Senatsvorsitzenden der TU Wien
    Karlsplatz 13/E009, 1040 Wien
    oder per Fax an +43/(0)1/58801-40198.

    Aus organisatorischen Gründen wird um Einhaltung der zur Anmeldung von Tagesordnungspunkten festgesetzten Termine ersucht.


    Der Senatsvorsitzende:
    Dr. F. Z e h e t n e r

     

     

    153. Ausschreibung freier Stellen

    Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
    Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
    Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

     

    153.1. Universitätsverwaltung und Zentrale Einrichtungen

    1 Stelle für eine/n Wissenschaftsredakteur/in im Büro für Öffentlichkeitsarbeit
    Erfordernisse
    : abgeschlossenes Studium (bevorzugt technisch-naturwissenschaftliche Studienrichtung), ausgezeichnete Deutsch- und sehr gute Englischkenntnisse, journalistische Erfahrung (Recherchieren, Redigieren, Texten, usw.), wissenschaftliche Erfahrung von Vorteil, kommunikativ, gute EDV-(MS-Office, HTML, DTP) und allgemeine PR-Kenntisse
    Bewerbungsfrist: bis 9. Juni 2010
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgemeine Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen, Onlinebewerbungen an michaela.nemeth@tuwien.ac.at


    Für den Rektor:
    W. W u n s c h


    2 Stellen für je eine/n Studienassistenten/in (8 Wochenstunden) im Zentralen Informatikdienst, für maximal 4 Jahre, längstens jedoch bis zum Abschluss des Master- oder Diplomstudiums
    Voraussetzungen: Kein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium
    Erfordernisse: Inskription eines facheinschlägigen Studiums; Beratung der Studierenden bei Fragen der Nutzung der Internet-Räume (PC-Arbeitsplatz des ZID), Erfahrung und Kenntnisse in den Bereichen Linux und MS Windows
    Bewerbungsfrist: bis 9. Juni 2010
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für allgemeines Personal und Lehrbeauftragte der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Onlinebewerbungen an michaela.klem@tuwien.ac.at


    Für den Rektor:
    W. W u n s c h

     

     

     

     

    153.2. Fakultät für Mathematik und Geoinformation

    2 Stellen für je eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (31 Wochenstunden) am Institut für Geoinformation und Kartographie, Fachbereich Geoinformation, voraussichtlich ab 1. September 2010 für die Dauer von 4 Jahren
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom- oder Masterstudium der Fachrichtung Geodäsie, Informatik, Geographie, Kartographie, Umweltwissenschaften, Mathematik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse: Kenntnisse in GIS erwartet, Programmieren (Haskell) von Vorteil, gute Mathematikkenntnisse, gute Englischkenntnisse, Bereitschaft zur Mitarbeit in der Lehre, Absicht im Bereich GIScience Theory zu promovieren
    Bewerbungsfrist: bis 9. Juni 2010
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Onlinebewerbungen an monika.schitter@tuwien.ac.at   


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y


    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in (40 Wochenstunden) am Institut für Geoinformation und Kartographie, Fachbereich Geoinformation, ab 1. September 2010 für die Dauer von 6 Jahren
    Aufnahmebedingungen: einschlägiges abgeschlossenes Doktoratsstudium der Fachrichtung Geoinformation, Informatik, Mathematik, Geographie o. ä. (dem Forschungsbereich Geoinformation nahe stehend)
    Sonstige Kenntnisse: sehr gute Englischkenntnisse, gute Vorbildung in GIS, Mathematik und Informatik, Erfahrung mit Publikationen und Forschungsprojekten, Programmierung in Haskell (oder anderer funktionaler Sprache) von Vorteil, Lehrerfahrung; Auslandserfahrung erwünscht
    Bewerbungsfrist: bis 9. Juni 2010
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Onlinebewerbungen an monika.schitter@tuwien.ac.at  


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (31 Wochenstunden) am Institut Geodäsie und Geophysik, Fachbereich Ingenieurgeodäsie, voraussichtlich ehestmöglich für die Dauer von 4 Jahren
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom- oder Masterstudium der Fachrichtung Vermessung und Geoinformation bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse: Gute Englischkenntnisse, GNSS, Parameterschätzung, MATLAB; praktische Programmiererfahrung, Interesse an Multi-Sensor-Systemen und wissenschaftlichem Arbeiten erwünscht
    Bewerbungsfrist: bis 9. Juni 2010
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Onlinebewerbungen an monika.schitter@tuwien.ac.at


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y


    1 Stelle für eine/n vollbeschäftigte/n Assistenten/in (40 Wochenstunden) am Institut für Analysis und Scientific Computing, ab 15. Juni 2010 für die Dauer von 4 Monaten
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom- oder Masterstudium der Fachrichtung Mathematik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse: numerische Methoden in den Computerwissenschaften
    Bewerbungsfrist: bis 9. Juni 2010
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Onlinebewerbungen an monika.schitter@tuwien.ac.at


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

     

     

    153.3. Fakultät für Bauingenieurwesen

    1 Stelle für eine/n Lehrling Bürokauffrau/mann am Institut für Hochbau und Technologie
    Erfordernisse: EDV-Kenntnisse: Windows, Schreiben am PC, gute Deutschkenntnisse
    Bewerbungsfrist: bis 9. Juni 2010
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das allgem. Personal und LBA der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Onlinebewerbungen an michael.pinter@tuwien.ac.at  


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

     

    153.4. Fakultät für Architektur und Raumplanung

    1 Stelle für eine/n Studienassistenten/in (10 Wochenstunden) am Institut für Städtebau, Landschaftsarchitektur und Entwerfen, Fachbereich Projektentwicklung und - management, für maximal 4 Jahre - längstens jedoch bis zum Abschluss des Master- oder Diplomstudiums
    Voraussetzung: kein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium
    Erfordernisse: Matura, angehendes Studium der Architektur oder Raumplanung, englische Sprachkenntnisse, gute PC-Kenntnisse, gute CAD-Kenntnisse, Grundkenntnisse in der Projektentwicklung; Erfahrung im Bereich Public Relation wünschenswert
    Bewerbungsfrist: bis 9. Juni 2010
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für allgemeines Personal und Lehrbeauftragte der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen, Onlinebewerbungen an michaela.klem@tuwien.ac.at  


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

    153.5. Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (31 Wochenstunden) am Institut für Nachrichtentechnik und Hochfrequenztechnik, ab 1. Juli 2010 für die Dauer von 4 Jahren
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom- oder Masterstudium der Fachrichtung Elektrotechnik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse: Einbindung in Forschung und Lehre; vertiefte Kenntnisse der elektromagnetischen Wellenausbreitung. Diese Stelle wird als Dissertationsstelle vorrangig an Bewerber/innen ohne abgeschlossenes Doktoratsstudium vergeben.
    Bewerbungsfrist: bis 9. Juni 2010
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Onlinebewerbungen an veronika.korn@tuwien.ac.at  


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y


    1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (31 Wochenstunden) am Institut für Elektrische Antriebe und Maschinen, ehestmöglich für die Dauer von 4 Jahren
    Aufnahmebedingungen: abgeschlossenes Magister-, Diplom- oder Masterstudium der Fachrichtung Elektrotechnik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland
    Sonstige Kenntnisse: vertiefte Kenntnisse im Entwurf, im Aufbau und in der Regelung von Permanent-Synchronmaschinen
    Bewerbungsfrist: bis 9. Juni 2010
    Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Onlinebewerbungen an manuela.reinharter@tuwien.ac.at


    Der Rektor:
    Dr. P. S k a l i c k y

     

     

     



     

    Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Universitätsverwaltung der Technischen Universität Wien
    Für den Inhalt verantwortlich: Angelika Kober
    Druck: Technische Universität Wien, alle 1040 Wien, Karlsplatz 13
    Redaktionsschluss: jeweils Montag vor dem 1. und 3. Mittwoch jeden Monats um 14.00 Uhr

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