Die technische Zeichnung, zugeordnete Normalrisse (Grund-, Auf-, Kreuzriss, Schnittdarstellung), Liniendarstellung, Schnittdarstellung, Schraffur Bemaßung, Toleranzen, Passungen. Vereinfachte Darstellung von Gewinden, Verzahnungen sowie Schweiß- und Schraubenverbindungen.
Überblick über Fertigungsverfahren und deren Auswirkung auf die Formgebung: Spanlose Formgebung, spanabhebende Formgebung Verbindungstechniken (Schweißen, Schrauben, etc.).
Darstellung und Funktion div. Maschinenelemente.
Vortrag mit Folien, Demonstrationsobjekten und Beispielen
Folien, Verweise auf weitere Quellen sowie YouTube Videos in E-Learning
Der praktische Teil des technischen Zeichnens wird in der Übung 307.019 gelehrt
Die Beurteilung der Lehrveranstaltung erfolgt anhand einer schriftlichen Prüfung (Dauer 1,5 Stunden) mit folgenden Schwerpunkten:
- Für den Teil des klassischen Technisch Zeichnens sind einfache Skizzen zu erstellen bzw. zu ergänzen, wobei auf die normgerechte Ausführung Wert gelegt wird. Die Skizzen sind als Handskizzen mit Bleistift auszuführen. Ein entsprechender Bleistift und entsprechendes Lineal (für maßstäbliche Teile) sind mitzubringen.
- Im Zuge des Teils, der sich mit fertigungstechnischen Aspekten beschäftigt, werden Fragen zu den einzelnen Fertigungsverfahren und deren Anwendung gestellt. Dazu sind häufig entsprechende Skizzen anzufertigen (hier ist normgerechte Darstellung nicht erforderlich).
- Im Zuge des Teils Funktion und Darstellung spezieller Elemente werden Aufgaben zur Darstellung der Verbindungselemente (Schweißungen, Gewinde und Schrauben) gestellt. Bei den restlichen Elementen kommt es darauf an, dass die Elemente auf technischen Zeichnungen identifiziert werden können (einschließlich des Kennens der richtigen Bezeichnung) und dass die Funktion der Elemente beschrieben werden kann.
Außer entsprechendem Schreibmaterial dürfen bei der Prüfung keine Hilfsmittel verwendet werden.
Die Prüfung wird anhand der erreichten Punktezahl bewertet, und für den positiven Abschluss sind 50% der Punkte erforderlich.
----------------Während der Corona Pandemie werden die Prüfungen teilweise (siehe Prüfungsankündigung) als Online Prüfungen durchgeführt-----------------------------------
Die Online Prüfung während der Corona Pandemie werden als „Schriftliche Online-Prüfung auf Papier“ durchgeführt.
Folgende Vorgangsweise ist geplant – kleine Änderungen können sich nach Durchführung von Probeläufen noch ergeben:
Technische Voraussetzungen für den Studierenden:
- Der Studierenden hat einen PC (Notebook) (geeignet für TUWEL).
- Der Studierende hat ein Mobiltelefon mit Kamera und Mikrofon sowie installierter Videokonferenz Applikation „Zoom“. Eine stabile Positionierung der Kamera, sodass sowohl der Bildschirm als auch Arbeitsplatz sichtbar sind, muss möglich sein. Ein Stativ, oder eine andere geeignete Halterung für das Mobiltelefon ist dazu erforderlich. Zusätzlich sollte das Ladegerät während der Prüfung angesteckt sein, um Problem mit dem Akku zu vermeiden.
- Der Internetzugang des Studierenden ist gemeinhin stabil.
- Der Studierende kann seine Antworten einscannen oder fotografieren (Mobiltelefon) und in TUWEL hochladen.
- Der/die Studierende hat einen Prüfungsraum, den er/sie zur Prüfung alleine nutzt.
- Der/die Studierende stellt im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten sicher, dass keine Störungen (Telefon/Besuche etc.) während der Prüfungsdauer auftreten
Hilfsmittel: Schreibmaterial, leeres A4 Papier
Um Überwachungspersonal zu sparen, werden die angekündigten Online Prüfungen elektronisch aufgezeichnet. Studierende, die mit der Aufzeichnung nicht einverstanden sind, müssen spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin mit dem Lehrveranstaltungsleiter Kontakt aufnehmen, damit nach einer Sonderlösung (zusätzliches Überwachungspersonal, Sondertermin, etc.) gesucht wird.
Der Studierende erklärt schriftlich, dass er die Bedingungen für die Online Prüfung akzeptiert und gibt eine Eidesstattliche Erklärung ab, dass er die Prüfungsaufgaben selbständig und ohne fremde Hilfe löst und erarbeitet sowie keine unerlaubten Hilfsmittel verwendet.
Die Konfigurationen bzw. alternative Konfigurationen können in einer vor der Prüfung stattfindenden Sprechstunde (Videokonferenz) besprochen werden. Zusätzlich werden in TUWEL Anleitungen und Probeprüfungen zur Verfügung gestellt, sodass die Studierenden Teile des Prüfungsvorgangs, wie das Hochladen der eingescannten Dateien, testen können. Wenn keine geeignete Konfiguration gefunden wird, kann die Prüfung nicht durchgeführt werden.
Vorgangsweise bei der Online Prüfung mit Zoom Meeting:
- Belehrung, Identitätsfeststellung, Positionierung der Kamera, Prüfungsrücktritt wird angeboten
- Angabe zur Prüfung wird übermittelt, der Studierende bringt die Angabe und den Prüfungschat auf den Bildschirm, sodass Angabe und Prüfungschat am Bildschirm sichtbar ist.
- Beantwortung der Fragen (1h 30 min): Studierender beantwortet die Fragen auf leerem A4 Papier. Am Bildschirm darf neben der Aufgabe nur das für die Kommunikation innerhalb der Prüfung erforderlich Chatfenster sichtbar sein. Während der Beantwortung der Fragen sind keine Kopfhörer etc. gestattet – Für Durchsagen wird der Lautsprecher des Mobiltelefons oder der Prüfungschat genutzt.
- Fragen zur Prüfungsangabe können per Chat gestellt werden.
- Nach Ablauf der Zeit (vorzeitige Abgaben sind nicht möglich), fordert der Lehrende die Studierenden auf, mit dem Hochladen der Ergebnisse zu beginnen. Danach scannen oder fotografieren die Studierenden die Antworten und ladet sie in TUWEL hoch. Für den Vorgang des Scannens und Hochladen stehen 10 min zur Verfügung, dabei kann es zu Unterbrechung der Vidoübertragung kommen, da die Kamera des Mobiltelefons zum Scannen verwendet werden darf. Zum Ausprobieren des Vorgangs steht eine Übungsprüfung in TUWEL zur Verfügung.
Die Bewertung erfolgt gleich wie bei der Anwesenheitsprüfung.
Umgang mit Verbindungsproblemen: Bei nicht ausreichender Verbindungsqualität wird die Prüfung abgebrochen und hochgeladene Dateien können nicht bewertet werden. Wenn es nach kurzer Unterbrechung möglich ist, die Verbindung wiederherzustellen, entscheidet der Prüfer, ob die Prüfung gewertet werden kann. Im Zweifelsfall kann nach der Prüfung eine kurze mündliche Befragung mit Hilfe von Zoom Meeting durchgeführt werden. Wenn die Ursache für den Abbruch der Prüfung außerhalb des Einflussbereiches des/der Studierenden liegt, wird diese nicht auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte angerechnet. Wird die Verbindung vom Studierenden absichtlich unterbrochen, wird die Prüfung mit „Nicht Genügend“ beurteilt.