Beginn: Dienstag, 2. März 2021, 13.00 Uhr online
Bezugnehmend auf die COVID-19 Universitäts- und Hochschulverordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat das Institut für Mechanik der Werkstoffe und Strukturen der Technischen Universität Wien mit Wirkung vom 29. April 2020 COVID-19 Fernprüfungsordnungen in Kraft gesetzt, die teilweise im Februar 2021 aufgrund technischer Weiterentwicklungen bzw. des erforderlichen Umstiegs von der Videokonferenzplattform GoToMeeting auf Zoom aktualisiert wurden. Bis auf Widerruf ersetzen die Fernprüfungsordnungen die davor gültigen Präsenzprüfungsordnungen.
Siehe auch: https://www.imws.tuwien.ac.at/lehre/pruefungen/pruefungsordnungen
Methode:
Die Lehrveranstaltungen, Sprechstunden, Einsichtnahmen und Repetitorien finden online mit Hilfe des Videokonferenzsystems Zoom statt. Der Informationsaustausch zwischen Vortragenden und Studierenden erfolgt zudem auch zentral über den TUWEL Kurs der Baustatik Übung. Die Baustatik Vorlesungen werden modular abgehalten, wobei insbesondere die für den Übungsbetrieb erforderlichen theoretischen Grundlagen vermittelt werden. Es wird ein diversifiziertes Lehrangebot angeboten. Entsprechende Unterlagen werden über den genannten TUWEL Kurs zur Verfügung gestellt. Das beinhaltet die Fernprüfungsordnung, den Ablaufplan des Semesters, das Vorlesungsskriptum, die Vortragsfolien zu den theoretischen Grundlagen, den Fragenkatalog zur mündlichen Fernprüfung, audiokommentierte Präsentationsfolien zu den theoretischen Prüfungsfragen und Vortragsfolien der Repetitorien, Angaben und Ausarbeitungen zu vergangenen schriftlichen Fernprüfungen, etc. Im Vorfeld von mündlichen Fernprüfungen werden Repetitorien zur Systemanalyse aus der Anschauung angeboten.
Prüfungsmodus:
Fernprüfungen aus Baustatik bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Für das erfolgreiche Absolvieren der Lehrveranstaltung müssen beide Fernprüfungsteile positiv abgeschlossen werden, siehe die Fernprüfungsordnung:
Schriftliche Fernprüfungen werden im TUWEL Kurs der Lehrveranstaltung, als „Take Home Exams“ abgewickelt. Die Teilnahme an einer schriftlichen Fernprüfung ist erst nach Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung möglich, in der Studierende bestätigen, dass sie keine fremde Hilfe in Anspruch nehmen, anderen Antretenden keine Hilfe leisten, ausschließlich in der festgelegten und bekannt gegebenen Ausarbeitungszeit an den Fragestellungen arbeiten und sich möglicher strafrechtlicher Konsequenzen bei Zuwiderhandeln bewusst sind. Nach Abgabe der eidesstattlichen Erklärung können sich Studierende Angabeblätter mit drei Rechenbeispielen herunterladen. Die Angaben sind in Hinblick auf Stablängen, Stabsteifigkeiten und Einwirkungsgrößen personalisiert. Ausgewählte Zwischen- und Endergebnisse sind kontinuierlich in einem Kontrollprogramm im TUWEL Kurs einzugeben. Im Anschluss an die Ausarbeitungszeit sind die handschriftlichen Ausarbeitungen durch Hochladen eines gut lesbaren .pdf-Files im TUWEL Kurs abzugeben. Bei Fragen zur Angabe oder beim Auftreten technischer Probleme können Studierende via E-Mail die Prüfenden kontaktieren. Fragen zur Angabe werden in einem Nachrichtenforum in TUWEL und somit für alle ersichtlich beantwortet. Bei technischen Problemen stehen Mitglieder des Baustatik Teams auch telefonisch zur Verfügung.
Mündliche Fernprüfungen werden im Rahmen einer Videokonferenz über die Plattform Zoom abgehalten. Studierende können auf Wunsch eine Vertrauensperson nominieren, die im Fernprüfungsprotokoll namentlich angeführt wird. Im Anschluss an die Ausweiskontrolle müssen die Studierenden und Vertrauenspersonen bestätigen, dass sie keine Bild- oder Tonaufnahmen anfertigen und keinen anderen Personen – auf welchem Weg auch immer – das Mitverfolgen bzw. die Teilnahme an der mündlichen Fernprüfung ermöglichen. Die erste Prüfungsfrage bezieht sich auf die Systemanalyse aus der Anschauung, die zweite auf die theoretischen Grundlagen der Baustatik. Die Prüfenden teilen ihren Bildschirm. Studierende müssen die gestellten Fragen unter Verwendung des Fachvokabulars der Baustatik verbal beantworten und grafische Lösungen Schritt-für-Schritt erklären. Bereits besprochene Prüfungsinhalte werden von den Prüfenden durch Weiterklicken in der Powerpointpräsentation angezeigt.
Sollte die Systemanalyse aus der Anschauung nicht positiv beurteilt werden, wird die mündliche Fernprüfung bis zu einem der nachfolgenden Fernprüfungstermine unterbrochen. In diesem Fall ist eine erneute Anmeldung erforderlich, wobei die in der Fernprüfungsordnung genannten An- und Abmeldefristen einzuhalten sind. Die Fortsetzung der mündlichen Fernprüfung erfolgt wieder mit einer Systemanalyse aus der Anschauung. Sollte diese abermals negativ beurteilt werden, wird ein entsprechendes Lehrveranstaltungszeugnis ausgestellt. Wird im Rahmen einer fortgesetzten mündlichen Fernprüfung die Systemanalyse aus der Anschauung positiv beantwortet, werden weitere Verständnisfragen zum übrigen Vorlesungsstoff gestellt.
Beurteilungsschema bei der online-Prüfung:
Für die Zulassung zur mündlichen Fernprüfung ist entweder in den Baustatik Übungen der sogenannte „Übungsbonus“ zu erreichen, d.h. es sind mindestens zwei Drittel der maximal erreichbaren Punkte sowohl aus den Fernkolloquien als auch aus den Hausübungen zu erzielen; oder es ist im Rahmen einer schriftlichen Fernprüfung mindestens die Hälfte der maximal erreichbaren Gesamtpunktezahl zu erzielen. Punkte werden für Eingaben im Kontrollprogramm, nachvollziehbare Ausarbeitungen von Prüfungsaufgaben sowie grafische Darstellungen unter Berücksichtigung der wesentlichen baustatischen Merkmale (Gleichgewicht, geometrische Kompatibilität, lineare Kinematik, Rand- und Übergangsbedingungen, Tangentenkonstruktionen, etc.) vergeben.
Bei den mündlichen Fernprüfung wird insbesondere Wert auf das Verständnis des Lehrstoffes, einen profunden konzeptionellen Überblick über theoretische Grundlagen sowie den treffsicheren Einsatz des Fachvokabulars der Baustatik gelegt.
Erforderliches technisches Equipment für die Teilnahme an Lehrveranstaltung und Prüfung:
Für schriftliche Fernprüfungen benötigen Studierende Papier, Schreibgeräte, Geräte für technische Zeichnungen (Lineal, Zirkel, etc.), elektronische Geräte zum Erzeugen eines .pdf-Files der handschriftlichen Ausarbeitungen sowie ein Endgerät mit Internetzugang, das die Funktionalität der TUWEL Plattform und das Hochladen des beschriebenen .pdf-Files unterstützt. Die Verwendung programmierbarer Taschenrechner ist erlaubt.
Für mündliche Fernprüfungen benötigen Studierende ein Endgerät mit Internetzugang, das die Funktionalität des Videokonferenzsystems Zoom inklusive Video- und Audioübertragung unterstützt.
Leistungsnachweis
Der Leistungsnachweis der online-Baustatik-Lehrveranstaltungen entspricht jenem der Präsenz-Lehrveranstaltung, siehe „Prüfungsmodus“ und die Fernprüfungsordnung https://www.imws.tuwien.ac.at/lehre/pruefungen/pruefungsordnungen/.