Grundlagen einer/ Anforderungen an eine moderne(n) Instandhaltung, Instandhaltungsstrategien, Eigen- oder Fremdinstandhaltung? IT in der Instandhaltung, Nutzen und Anwendung von Kennzahlen im Controlling, Lean Production und Total Productive Management, Grundlagen und statistische Verfahren der Zuverlässigkeitstechnik, Methoden der Planung und Vorausbestimmung sowie der Zuverlässigkeitsprüfungen, Organisatorische Verankerung des Zuverlässigkeitsprogramms im Unternehmen. Basics of Cyber Physical Production Systems (CPPS) related concepts and terminologies including Digitalization, Industry 4.0, Digital Transformation in Manufacturing Enterprises, IoT, Digital Twin, etc., Industrial Artificial Intelligence, Basic of Knowledge-Based Maintenance (KBM), including terminologies, concepts and models of Predictive and Prescriptive Maintenance, Big Data, CRISP-DM and Data Science Applications in Various Industrial Domains, Text-Mining Applications in KBM, Industrial Maintenance Use-cases, Future-oriented Maintenance Approaches (Self-healing and self-management, collaborative robotics and assistant systems in maintenance, Digital Twin in maintenance, etc.)
Qualitative Modellierung und Analyse (PriMa Model and Maintenance Cube)
CRISP-DM, Maschinelles Lernen und Text Mining
Der Leistungsnachweis erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung beinhaltet 3 Teile (Vorlesungsteil Prof. Matyas = 1/3 , Vorlesungsteil Dr. Ansari = 1/3 , Vorlesungsteil Dr. Haselgruber = 1/3). Alle 3 Teile müssen positiv absolviert werden damit die VO positiv abgeschlossen werden kann.
Für die Teilnahme an einem Prüfungstermin ist die fristgerechte Anmeldung (für den jeweiligen Prüfungstermin) in TISS erforderlich. Studierende, welche die Anmeldefrist nicht einhalten, können nicht zur Prüfung antreten! Anfragen diesbezüglich werden nicht beantwortet!
Prüfungssperren
Gemäß den Studienrechtlichen Bestimmungen (Mitteilungsblatt 2014, 3. Stück; Nr.22) gelten folgende Regeln für die Abmeldung von Prüfungen.
§ 18a. (1)) ergaben Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der in Absatz (2) angeführten Möglichkeit, Studierende, welche bei der Prüfung ohne vorherige Abmeldung nicht erscheinen, Gebrauch gemacht wird
Prüfungseinsicht: Anmeldung per E-Mail an lehreBTSP@tuwien.ac.at.
Zur weiteren Vertiefung empfohlen: K. Matyas: Instandhaltungslogistik - Qualität und Produktivität steigern, Hanser Verlag München, 6. Auflage, 2016