Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage die Grundstrukturen der österreichischen Rechtsordnung zu beschreiben und zu erklären. Sie kennen die Zusammenhänge zwischen Völker-, Unions- und innerstaatlichem Recht. Sie wissen, in welchem politischen und rechtlichem Kontext Recht erzeugt und wie dieses vollzogen (= im Einzelfall angewendet) wird. Sie sind in der Lage, die verschieden Staats-/Rechtsgewalten und Rechtsakte voneinander zu unterscheiden und verstehen deren Funktionen und Wechselwirkungen in einem Rechtsstaat. Die Studierenden erwerben ein grundlegendes rechtliches Basiswissen, auf welchem sie aufbauend (in nachfolgenden Lehrveranstaltungen) spezifische Rechtsfragen näher bearbeiten können.
Definition und Funktionen von Recht; Staat und Verfassung; Grundprinzipien der österreichischen Verfassung; Staatsgewalten und Staatsorganisation; Wahlen und Gesetzgebung; Grundrechte; Organisation, Aufgaben und Handlungsformen der Verwaltung; Grundzüge des Unionsrechts: Entwicklung, Organe, Kompetenzen, Rechtsakte, Binnenmarkt; Besonderes Verwaltungsrecht: Raumordnungs-, Bau- und Anlagenrecht; Verfahrensrecht und Rechtsschutz
Sehr geehrte Studierende,
Ab dem dritten Termin (09.11) wird aufgrund der aktuellen Covid-19 Entwicklung diese Vorlesung auf rein Distance-Learning umgestellt, das bedeutet:
Pro Einheit werden zum einen vertonte Vorlesungspräsentationen (ungefähr 1/2h) zur Verfügung gestellt, zum anderen finden Zoom-Besprechungen statt (1 ½ h), in denen der Lehrstoff anhand von Fällen und Fragen vertieft wird. Die vertonten Vorlesungspräsentationen werden am Freitag vor dem Termin zur Verfügung gestellt und sollen bis zur Zoom-Besprechung angehört werden. Die Zoom-Besprechungen finden zum Vorlesungstermin von 17:00-18:30 statt. Den Link dazu finden Sie hier oder im TUWEL-Kurs.
Mit freundlichen Grüßen Forschungsbereich Rechtswissenschaften
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KEINE SOFTSKILLS / TRANSFERABLE SKILLS LEHRVERANSTALTUNG!
Wichtige Änderung der Studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung der TU Wien, in Kraft seit 05.02.2014, betreffend die Abmeldung von Prüfungen:
§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
Für den Zugang zum Hörsaal gilt die Regel, dass die Gruppen A in geraden Wochen und die Gruppe B in ungeraden Wochen anwesend sein darf. Alle übrigen können der Lehrveranstaltung im Distance Learning Modus (Gruppe C) teilnehmen. Die Gruppen A und B werden aus den Studienbeginner*innen gebildet.
Eberhard, H. et al. (2019): Einführung in die Rechtswissenschaften. 5. Auflage. facultas.
Öhlinger, T., Eberhard, H. (2019): Verfassungsrecht. 12. Auflage. facultas.
Grabenwarter, C., Holoubek, M. (2019): Verfassungsrecht. Allgemeines Verwaltungsrecht. 4. Auflage. facultas