Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage
- die rechtlichen Grundlagen im Planungsrecht zu erfassen und praxisnah anzuwenden;
- die Zusammenhänge zwischen Planungsrecht, planerischer Praxis sowie zwischen raumplanerischen Maßnahmen zu erkennen.
- planungs- und baurechtliche Verfahrensschritte, deren Beteilige und deren spezifische Rechtsstellungen zu erkennen.
- aktuelle planungsrechtliche Herausforderungen zu analysieren und wirkungsvolle Lösungsansätze zu erkennen.
Gemeinschaftsrechtliche und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen des Raumordnungs- und Bodenrechts; Entwicklung des Planungs- und Bodenrechts; Rechtsquellen, Begriffe und Ziele sowie Regelungssystematik; Verhältnis zwischen nominellem und funktionellen Planungsrecht sowie die praktische Relevanz der "Querschnittsmaterie" Raumordnung; grundsätzliches Instrumentarium der räumlichen Planung und Bodennutzung; Ziele, Verfahren, Inhalte und Rechtswirkung des Flächenwidmungsplanes: Voraussetzungen für Planänderungen, Entschädigungsbestimmungen und Eigentumsbeschränkungen; baulandmobilisierende Maßnahmen.
Ausführung von den geltenden Rechtsgrundlagen, insb. verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, einfachgesetzliche Regelungen und spezifische Verordnungen, Aufzeigen von praxisnahen Fallbeispielen
Die Vorlesugn wird im Wintersemster im Online-Modus abgehalten.
Die verwendeten Folien sowie schriftliche Unterlagen werden über TUWEL zur Verfügung gestellt.
Die VO-Einheiten werden aufgezeichnet und ebenfalls über TUWEL zur Verfügung gestellt.
Im Sommersemester erfolgt die Prüfung bis auf weiteres als schriftliche Online-Prüfung auf Papier. Siehe dazu die Online-Prüfungsordnung unter "Unterlagen"
Bitte beachten Sie die technischen Voraussetzungen für die Prüfung, die in der Prüfungsordnung angegeben sind.
Studierende, die für die Teilnahme an der Prüfung z.B. nicht über die erforderlichen technischen oder räumlichen Voraussetzungen verfügen, können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Prüfung persönlich in Räumlichkeiten und mit der Infrastruktur der TU Wien unter persönlicher Aufsicht absolvieren. Die Studierenden haben diesen Bedarf im Rahmen der Prüfungsanmeldung den Prüfer_innen mitzuteilen.
Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern, kann der Prüfungsmodus auf eine normale schriftliche Präsenzprüfung geändert werden. Dies wird rechtzeitig bekanntgegeben.
KEINE MC-PRFÜFUNG, KEINE OPEN-BOOK PRÜFUNG
Wir möchten Sie hiermit auf eine sehr wichtige Änderung in den Studienrechtlichen Bestimmung der TU aufmerksam machen die seit dem 05.02.2014 gelten:
Abmeldung von Prüfungen
§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.