Die in den Vorlesungen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Boden- und Raumordnungsrecht I und II vermittelten juristischen Kenntnisse über das Planungsrecht sollen mittels aktueller Rechtsprechung der Höchstgerichte (nisb. VfGH und VwGH) wiederholt, vertieft und auf praktische Anwendungsbeispiele übertragen werden. Die Einzelfälle sollen Rückschlüsse auf Grenzen des planerischen Ermessensspielraum sowie rechtliche Bindungen bei Planungen aufzeigen. Aktuelle raumordnungsrechtliche Tendenzen sollen aufgezeigt werden. Durch die notwendigen Diskussionbeiträge der Studierenden in überschaubaren Gruppen sollen die aktive Mitarbeit gefördert und die Qualität der Diskussionbeiträge verbessert werden.
Die Lehrveranstaltung ist die Übung zu den Vorlesungen Boden- und Raumordnungsrecht I und II und trägt den Untertitel "Raumordnung vor Gericht". Anhand ausgewählter Erkenntnisse der Höchstgerichte werden einerseits typische Rechtskonflikte im Berich des Planungsrechts auf kommunaler und regionaler Ebene behandelt und deren Lösungen durch die Höchstgerichte aufgezeigt. Dabei werden insbesondere verfassungrechtliche Probleme bei Planungsmaßnahmen, wie komptenzrechtliche Aspekte, Gleichheitssatz, Grundrecht auf Eigentum oder Legalitätsprinzip, besprochen. Andererseits werden besonders aktuelle planungsrechtliche Fragestellungen, wie Vertragsraumordnung oder zulässige Regelungen für Einkaufszetren, diskutiert. Die Studierenden bereiten sich auf die einzelnen Übungeinheiten durch ein intensives Bearbeiten der jeweiligen Erkenntnisse vor und diskutieren inder Übung ihre Überlegungen.
Um einen sinnvollen Übungsbetrieb gewährleisten zu können, werde ich im Sommersemester nur 30 Studierende in der Übung betreuen, wobei folgende Kriterien für die Teilnahme relevant sind:
- Absolvierung des gesamten Wahlmoduls: Studierende, die im WS 2014/15 die beiden anderen Wahlmodul-LVA positiv absolviert haben, werden bevorzugt.
- Studienfortschritt: Studierende, die vor Ende ihres Bachelorstudiums ¿Raumplanung und Raumordnung¿ stehen, werden gegenüber jenen Studierenden bevorzugt, die am Beginn oder in der Mitte des Studiums stehen.
- Anmeldungszeitpunkt: Sollte nach Anwendung der beiden ersten Kriterien noch ein Überhang an interessierten Studierenden bestehen, wird nach dem Zeitpunkt der Anmeldung gereiht.
Notwendige Unterlagen für jede Seminareinheit sind: Erkenntnissammlung.
Die Arbeitsunterlagen werden für einen Unkostenbeitrag von € 4,00 zur Verfügung gestellt.
Die Unterlagen sind ab dem 08.03. im Sekretariat abzuholen.