Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, vorgegebene Sachverhalte auf informatikrechtliche Aspekte zu analysieren und in ausgewählten Rechtsgebieten eine grundsätzliche rechtliche Beurteilung zu verschriftlichen.
Diese Lehrveranstaltung möchte einen Überblick zur rechtlichen Problematik des Internet anbieten und den Teilnehmer/inne/n die Möglichkeit geben, in praxisnaher Weise den Umgang mit einschlägigen Rechtsfällen zu trainieren (Problem erkennen, Problem analysieren, Materialien recherchieren und anhand von Materialien knappe Beurteilung der Rechtslage erarbeiten, gegebenenfalls grundsätzliche Empfehlungen ableiten usw.). Ein wesentlicher praktischer Akzent liegt auf der Recherche von Gesetzen, Entscheidungen usw. im Internet. Die Übung wird teils als Präsenzveranstaltung (inhaltliche Kickoffs zu den einzelnen Themengebieten), teils online (Recherche, Fallbearbeitung und Lösungsabgabe im TUWEL-Kurs) durchgeführt.
Blended Learning-Kurs (TUWEL). Lösung mehrerer Online-Aufgaben.
Achtung: Die UE beginnt mit der Vorbesprechung am Dienstag, 10.3.2020, 14.00-15.00 Uhr im HS EI 3A! (Am 9.3. findet noch keine Lehrveranstaltungseinheit statt!)
Änderungen in der LVA aufgrund der Corona-Pandemie (Stand <31.3.2020>): Keine. Diese UE wird - wie in der Vorbesprechung bekanntgegeben - komplett via TUWEL-Kurs durchgeführt.
Detaillierte Informationen dazu in der Lehrveranstaltungsordnung im TUWEL-Kurs.
Endgültige Bestätigung Ihres Fixplatzes (oder Nachrücken von anwesenden Wartelistenkandidat/inn/en) in der 1. Einheit (Vorbesprechung) am 10.3.2020 (Anwesenheitspflicht!).
Achtung: Bei Abwesenheit erlischt ein allenfalls via TISS-Anmeldung erreichter Fixplatz und ein/e Wartelistenkandidat/in rückt nach!