Erwerb der für die Technikerin/den Techniker relevanten und in der Praxis umsetzbaren Kenntnisse betreffend die Bereiche Patentrecht, Markenrecht, Musterschutz und Urheberrecht (national, europaweit und international).
Im Rahmen der Vorlesung werden folgende Themen behandelt:
Gewerbliche Schutzrechte – Patentpublikationen – Wörtlicher Schutzbereich – Verletzungsrecherche – Stand der Technik – Neuheit – Erfinderische Tätigkeit – Stand der Technik-Recherche – Formulierung von Patentansprüchen – Anmeldeverfahren – Weitere Patentierbarkeitserfordernisse – Ausnahmen von der Patentierbarkeit – Änderung von Patentschriften – Patentverletzung – Berechtigung – Diensterfinderrecht – Prioritätsrecht – Internationale Patentanmeldung – Europäisches Patent – Markenrecht – Musterrecht (Designs) – Urheberrecht
Diese Vorlesung ist ein Freifach aus dem zentralen "Soft-Skill"-Lehrveranstaltungspool des VR für Lehre.
Vorbesprechung: Im Rahmen der ersten Vorlesung.
Zeit und Ort: Donnerstag, 12:15 - 14:00 Uhr, Seminarraum E360, Gußhausstraße 27-29, Stiege 1, 5. Stock, Raum CD 0520
Beginn: Donnerstag, 5.3.2020
Nähere Information können ab Semesterbeginn der Ankündigung entnommen werden, welche unter dem Reiter "Unterlagen" zu finden ist.
Obwohl die Vorlesung bei einigen Themenkreisen speziell auf elektrotechnische Aspekte eingeht, ist sie für jede Technikerin/jeden Techniker, die/der sich mit der ingenieurmäßigen Problemumsetzung beschäftigt bzw. hinkünftig beschäftigen möchte, sehr empfehlenswert. Der Vortragende ist Patentanwalt und Akademischer Europarechtsexperte in einer etablierten Kanzlei und weist neben dem fachlichen Wissen fundierte praktische Erfahrungen auf.