Die Zulassungsbedingungen werden ab sofort im Hintergrund überprüft. Sie können sich mit folgenden LVA's aus Mathematik und Elektrotechnik zur Prüfung anmelden:
101.132 VO Mathematik 1 für ET
101.132 VO mathematik 1 für ET
101.133 UE Mathematik 1 f. ET
101.135 VO Mathematik 2 f. ET
101.136 UE Mathematik 2 f. ET
101.679 VO Mathematik 1 für ET
101.680 UE Mathematik 1 für ET
101.682 VO Mathematik 2 für ET
101.683 UE Mathemaiik 2 für ET
351.008 VO Elektrotechnik 1
351.009 UE Elektrotechnik 1
351.011 VO Elektrotechnik 2
351.012 UE Elektrotechnik 2
schriftlich und mündlich
Neuer EDYN-Prüfungsmodus (ab 1. März 2020)
Schriftlicher Teil der Prüfung:
10 Aufgaben, 10 Punkte pro Aufgabe, Insgesamt maximal 100 Punkte. Prüfungsanmeldung im TISS ist erforderlich.
Benotung:
- 0 - 49 Punkte: Note 5 (unzureichend, die schriftliche Teilprüfung muss wiederholt werden)
- 50 - 75 Punkte: Note 4
- 76 - 96 Punkte: Note 3
- 97 - 98 Punkte: Note 2
- 99 - 100 Punkte: Note 1
Die angeführte Benotung wird unter der Annahme festgelegt, dass die notwendigen (minimalen) Kenntnisse des theoretischen Teils vorhanden sind, wenn zumindest 50 Punkte erreicht wurden. Die Studierenden können die erreichte positive Note als Gesamtnote eintragen lassen (bitte um entsprechende Mitteilung an das Sekretariat). Damit wäre der Prüfungsakt abgeschlossen.
Mündlicher Teil der Prüfung:
Um eine bessere Gesamtnote zu erreichen, können die Studierenden zum mündlichen Teil der Prüfung antreten (dabei kann die Gesamtnote auch schlechter als bei der schriftlichen Teilprüfung ausfallen). Diese Option ist frei wählbar. Eine entsprechende Anmeldung zur mündlichen Teilprüfung im TISS ist erforderlich.
Bei negativer Bewertung der mündlichen Teilprüfung gibt es zwei Optionen die die Studierenden wählen können:
1) Entweder muss der mündliche Teil der Prüfung wiederholt werden (der Prüfungsakt gilt als nicht abgeschlossen);
2) oder der Prüfungsakt ist mit der negativen Gesamtnote 5 abgeschlossen und die Studierenden müssen den schriftlichen Teil der Prüfung wiederholen.
Prüfungsantritte:
Jeder Antritt bei der schriftlichen Teilprüfung und jede Wiederholung des mündlichen Teils der Prüfung zählt als ein Prüfungsantritt.
Übergangsregelung:
Alle Studierenden, die mehr als 50 Punkte für den schriftlichen Teil der Prüfung bei einem früheren Antritt bekommen haben und zur mündlichen Teilprüfung noch nicht angetreten sind, können sich eine Gesamtnote nach dem obigen neuen Schema eintragen lassen. Diese Studierenden dürfen sich aber auch optional zur mündlichen Prüfung anmelden, wenn sie eine bessere Note erreichen wollen. Diese Studierenden befinden sich daher nach den neuen Regeln in der Phase „bestandene schriftliche Teilprüfung“.
Jene Studierenden, die zwar den schriftlichen Teil der Prüfung bestanden haben, aber beim mündlichen Teil durchgefallen sind, können beim mündlichen Teil wieder antreten oder müssen den schriftlichen Teil wiederholen. Die Situation entspricht den „nicht bestandenen mündlichen Teilprüfungen“ nach den neuen Regeln.
Die bzw. der Studierende muss zumindest alle Lehrveranstaltung(en) aus folgender LVA Liste positiv absolviert haben:
Das Vorlesungsskriptum und eine Aufgabensammlung sind sowohl ONLINE (siehe unter "Links") verfügbar als auch käuflich im Sekretariat des Instituts (1040 Wien, Gusshausstrasse 25, Stiege 6, 1. Stock, Raum CF0109) erhältlich. Das Vorlesungsskriptum kostet 13 € und die Aufgabensammlung 20 €.