Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage die Tätigkeiten eines fachbezogenen 1-monatigen Betriebspraktikums zu dokumentieren. Dies muss vorab mit den Studiendekanen_innen abgeklärt werden. Eine Genehmigung nach Antritt des Praktikums ist nicht möglich.
Durch Vorlage eines Berichts und Bestätigung durch die Firma, kann ein facheinschlägiges 1-monatiges Firmenpraktikum hierfür verwendet wendet werden.
Firmenpraktikum und Bericht
Bericht und Bestätigung der Firma.
Nicht erforderlich