Es wird eine konzentrierte Darstellung von Qualitätsmethodik und -strategien der weltweit tätigen japanischen Industrie vorgetragen, die vielfach auch in Europa als Vorbild dienen. Es soll damit eine Vertiefung zu den Qualitätsmanagementvorlesungen angeboten werden.
In den vergangenen Jahren haben japanische Firmen Qualitätsstrategien eingeführt und verfeinert, die zu nachhaltigem Erfolg geführt haben. Folgende Themen werden behandelt: KAIZEN - die Grundlagen der Qualitätsmethodik KVP - kontinuierlicher Verbesserungsprozess und Gruppenarbeit LPM - Lean Produktion Management - Vermeidung von Verschwendung durch schlanke Strukturen TPM - Total Productive Maintenance - Verfügbarkeit, Sauberkeit und Ordnung als Qualitätsträger TPS - Toyota Production System - die Erfolgsstrategien der Nummer 1 in der Autoindustrie.
Für die Teilnahme an einem Prüfungstermin ist die fristgerechte Anmeldung (für den jeweiligen Prüfungstermin) in TISS erforderlich. Studierende, welche die Anmeldefrist nicht einhalten, können nicht zur Prüfung antreten! Anfragen diesbezüglich werden nicht beantwortet!
Prüfungssperren
Gemäß den Studienrechtlichen Bestimmungen (Mitteilungsblatt 2014, 3. Stück; Nr.22) gelten folgende Regeln für die Abmeldung von Prüfungen.
§ 18a. (1)) ergaben Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der in Absatz (2) angeführten Möglichkeit, Studierende, welche bei der Prüfung ohne vorherige Abmeldung nicht erscheinen, Gebrauch gemacht wird
Prüfungseinsicht: Anmeldung per E-Mail an markus.steinlechner@tuwien.ac.at.