Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, aufgrund solider Kenntnisse der Grundbegriffe des Wirtschaftsrechts eine Orientierung in den im Wirtschaftsleben relevanten Vorschriften (Vertragsrecht, Gesellschaften, gewerblicher Rechtsschutz, das Unternehmen bei Gericht, usw) zu finden, einfache Rechtsfragen des unternehmerischen Alltags zu lösen und zu erkennen, bei welchen relevanten Umständen spezifischer fachlicher Rat einzuholen ist.
Prüfung Online (singel/multiple choice), Dauer: 30 Minuten!
Der Vortragende stellt Powerpointfolien mit Stichwörtern zur Verfügung, siehe www.profbrugger.at/wirtschaftsrecht
Außerdem gibt es ein Skript (Kurzlehrbuch) zur VO, nämlich: Brugger, Einführung in das Wirtschaftsrecht (Kurzlehrbuch), 5. Auflage (2021).
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ende Sommersemester 2023 die letzte Klausur aus Wirtschaftsrecht (330.226) bei Prof. Brugger angeboten wird. Es gibt insgesamt noch drei Klausurtermine im SS 2023! Letzer Klausurtermin daher am 22.6.2023 !!
Ab dem WS 2023/24 wird die Vorlesung von einer/einem neuen Vortragenden übernommen.
Die Prüfungen finden online statt.
Hinweise zur Prüfung, die nicht in Präsenz im HS, sondern als Online-Test im TUWEL stattfinden wird.
Konkret heißt das für Studierende:
- 30 Minuten vor Testbeginn: Einloggen in Zoom (Link wird vor Testbeginn bekanntgegeben) mit einer Kamera, die sowohl Sie als auch den Arbeitsplatz durchgehend bis Testende zeigt (dient der Identitätskontrolle und Überwachung, dass keine unerlaubten Hilfsmittel verwendet werden). Diese Geräte (Zoom samt Kamera) kann also nicht das selbe Gerät sein, mit dem Sie den Online-Test im TUWEL schreiben.
- Bitte lesen und beachten Sie daher die detaillierten Anleitungen im TUWEL (dieser Link: "Wichtige Hinweise zur Online-Prüfung" , auch beim Prüfungstermin zu finden).
- Verwendung eines Desktop-PCs oder Laptops
in TUWEL einloggen,
den Kurs sowie den von den Lehrenden erstellten Test öffnen
Informationen zu Zeitbegrenzung, zeitlichen Verfügbarkeiten, Anzahl der Versuche führt TUWEL automatisch an
mit Klick auf „Test jetzt durchführen“ den Test beginnen
- Der Test hat nun begonnen:
Die Testfrage sowie die Antwortoptionen finden Sie dort jeweils im blau umrandeten Bereich.
Rechts im Block „Test-Navigation“ wird die Anzahl der Fragen angezeigt.
Sie können die Fragen nur in der vorgegebenen Reihenfolge beantworten.
Hier finden Sie auch die verbleibende Zeit.
- Bitte wählen Sie bei jeder Frage (je eine Seite) die richtige Antwort.
Es gibt immer nur eine einzige richtige Antwort "single choice" (außer es steht ausdrücklich "Mehrfachantwort" dabei, dann "multiple choice").
Die richtig beantwortete Frage zählt 5 Punkte; es gibt keine Abzugspunkte für falsche Antworten.
Erlaubte Versuche: 1
Bei insgesamt 40 Fragen zu je 5 Punkten ist die maximal erreichbare Punktezahl 200.
- Um im Test zur nächsten Frage weiterzukommen, klicken Sie auf „Nächste Seite“.
- Wichtig! Klicken Sie am Ende auf „Abgabe“!
Die Ergebnisse werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Online Prüfung (multiple choice, single choice), Dauer:30 Minuten!
Leistungsnachweis
Für die Teilnahme an einem Prüfungstermin ist die fristgerechte Anmeldung (für den jeweiligen Prüfungstermin) in TISS erforderlich. Studierende, welche die Anmeldefrist nicht einhalten, können nicht zur Prüfung antreten! Anfragen diesbezüglich werden nicht beantwortet!
Abmeldung von Prüfungen (Auszug aus den Studienrechtlichen Bestimmungen)
§18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
§18a. (2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. [¿]
§18a. (3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.