Die Studierenden lernen die komplexe Funktionsweise von Unternehmen sowie die vielfältigen Gestaltungs- und Führungskonzepte kennen. Das Unternehmen wird dabei als soziotechnisches System betrachtet, wobei die verschiedenen Ressourcenflüsse mit unterschiedlichen Instrumentarien zu gestalten bzw. zu managen sind, um eine zielkonforme Entwicklung des Unternehmens zu gewährleisten.
Produktions-Management, Logistik-Management, Qualitäts- und Projekt-Management, Absatz-Management, Innovations-Management, Strategisches Management, Cash- und Finanz-Management, Kosten-Management, Performance-Management, Personal-Management, Organisations-Management und Arbeitsgestaltung, Management der Unternehmensgrenzen und -kooperationen
Für die Teilnahme an einem Prüfungstermin ist die fristgerechte Anmeldung (für den jeweiligen Prüfungstermin) in TISS erforderlich. Studierende, welche die Anmeldefrist nicht einhalten, können nicht zur Prüfung antreten! Anfragen diesbezüglich werden nicht beantwortet!
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der hohen Teilnehmerzahl Prüfungen (fortlaufende Nummerierung) in mehreren Hörsälen (a, b, c, d) stattfinden können. Melden Sie sich jeweils nur für einen einzigen Termin in einem bestimmten Hörsaal an um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten!
TISS-Benachrichtigung - Prüfungseinsicht - Zeugnisausstellung: nach Auswertung der Prüfungsbögen erhalten Sie eine TISS-Benachrichtigung (siehe: LVA-Cockpit -> Nachrichten) zur Vor-Information für die Prüfungseinsicht. Die Zeugnisse werden erst nach (!) der Prüfungseinsicht (Termine siehe TISS) ausgestellt.
Abmeldung von Prüfungen
§18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.