Die Beurteilung der Lehrveranstaltung erfolgt anhand einer schriftlichen Prüfung, wobei das vorige Bestehen des eLearning Teils Voraussetzung für den Antritt zu Prüfung ist.
Im Rahmen des eLearning Teils ist pro Woche eine Lernaktivität (meist Test) durchzuführen. Die Lernaktivität steht bis zum Beginn der Vorlesung, in der die entsprechenden Inhalte wiederholt werden, zur Verfügung. Als erfolgreiche Teilnahme am eLearning Teil wird ein Erreichen von 50% der Gesamtpunktezahl (Summe über alle Tests) gewertet.
Am Ende des Semesters wird ein und im Folgesemester werden drei schriftliche Prüfungen (Dauer 1,5 Stunden) angeboten. Pro Studienjahr sind ein Prüfungsantritt und, im Falle einer negativen Prüfung, eine Wiederholung der Prüfung möglich. Jeder der vier angebotenen Termine kann als Prüfungs- bzw. Wiederholungstermin gewählt werden.
Zu den Prüfungen müssen der Studentenausweis, ein Taschenrechner, Schreibmaterial sowie die Anhänge des Skriptums zur Lehrveranstaltung, welche als Prüfungsunterlage verwendet werden dürfen, mitgebracht werden. In den Prüfungsunterlagen sind keine Notizen erlaubt.
Die Lehrveranstaltung wird anhand der bei der Prüfung erreichten Punktezahl bewertet und für den positiven Abschluss sind 50% der Punkte erforderlich. Bei einer Prüfungswiederholung zählt die Punktezahl welche bei der Wiederholung erreicht wird.
Wenn der eLearning Teil positiv absolviert wurde und keine Prüfung abgelegt wurde, kann der eLearning Teil im nächsten Studienjahr angerechnet werden.
----------------Online Prüfungen im (während der Corona Pandemie) -----------------------------------
Während der Corona Pandemie werden die Prüfungen je nach Lage entweder als schriftliche Prüfung mit Anwesenheit oder als „Schriftliche Online-Prüfung auf Papier“ durchgeführt. Der Prüfungsmodus wird bei der Prüfungsankündigung angegeben.
Technische Voraussetzungen bei Online-Prüfungen für den Studierenden:
- Der Studierenden hat einen PC (Notebook) (geeignet für TUWEL).
- Der Studierende hat ein Mobiltelefon mit Kamera und Mikrofon sowie installierter Videokonferenz Applikation „Zoom“. Eine stabile Positionierung der Kamera, sodass sowohl der Bildschirm als auch Arbeitsplatz sichtbar sind, muss möglich sein. Ein Stativ, oder eine andere geeignete Halterung für das Mobiltelefon ist dazu erforderlich. Zusätzlich sollte das Ladegerät während der Prüfung angesteckt sein, um Problem mit dem Akku zu vermeiden.
- Der Internetzugang des Studierenden ist gemeinhin stabil.
- Der Studierende kann seine Antworten einscannen oder fotografieren (Mobiltelefon) und in TUWEL hochladen.
- Der/die Studierende hat einen Prüfungsraum, den er/sie zur Prüfung alleine nutzt.
- Der/die Studierende stellt im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten sicher, dass keine Störungen (Telefon/Besuche etc.) während der Prüfungsdauer auftreten
Hilfsmittel: Schreibmaterial, leeres A4 Papier, Taschenrechner, Anhang des Skriptums ohne Notizen
Um Überwachungspersonal zu sparen, werden die angekündigten Online Prüfungen elektronisch aufgezeichnet. Studierende, die mit der Aufzeichnung nicht einverstanden sind, müssen spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin mit dem Lehrveranstaltungsleiter Kontakt aufnehmen, damit nach einer Sonderlösung (zusätzliches Überwachungspersonal, Sondertermin, etc.) gesucht wird.
Der Studierende erklärt schriftlich, dass er die Bedingungen für die Online Prüfung akzeptiert und gibt eine Eidesstattliche Erklärung ab, dass er die Prüfungsaufgaben selbständig und ohne fremde Hilfe löst und erarbeitet sowie keine unerlaubten Hilfsmittel verwendet.
Die Konfigurationen bzw. alternative Konfigurationen können in einer vor der Prüfung stattfindenden Sprechstunde (Videokonferenz) besprochen werden. Zusätzlich werden in TUWEL Anleitungen und Probeprüfungen zur Verfügung gestellt, sodass die Studierenden Teile des Prüfungsvorgangs, wie das Hochladen der eingescannten Dateien, testen können. Wenn keine geeignete Konfiguration gefunden wird, kann die Prüfung nicht durchgeführt werden.
Vorgangsweise bei der Online Prüfung mit Zoom Meeting:
- Belehrung, Identitätsfeststellung, Raumkontrolle, Positionierung der Kamera, Prüfungsrücktritt wird angeboten
- Angabe zur Prüfung wird übermittelt, der Studierende bringt die Angabe und den Prüfungschat auf den Bildschirm, sodass Angabe und Prüfungschat am Bildschirm sichtbar ist.
- Beantwortung der Fragen (1h 30 min): Studierender beantwortet die Fragen auf leerem A4 Papier. Am Bildschirm darf neben der Aufgabe nur das für die Kommunikation innerhalb der Prüfung erforderlich Chatfenster sichtbar sein. Während der Beantwortung der Fragen sind keine Kopfhörer etc. gestattet – Für Durchsagen wird der Lautsprecher des Mobiltelefons oder der Prüfungschat genutzt.
- Fragen zur Prüfungsangabe können per Chat gestellt werden.
- Nach Ablauf der Zeit (vorzeitige Abgaben sind nicht möglich), fordert der Lehrende die Studierenden auf, mit dem Hochladen der Ergebnisse zu beginnen. Danach scannen oder fotografieren die Studierenden die Antworten und ladet sie in TUWEL hoch. Für den Vorgang des Scannens und Hochladen stehen 10 min zur Verfügung, dabei kann es zu Unterbrechung der Vidoübertragung kommen, da die Kamera des Mobiltelefons zum Scannen verwendet werden darf. Zum Ausprobieren des Vorgangs steht eine Übungsprüfung in TUWEL zur Verfügung.
Die Bewertung erfolgt gleich wie bei der Anwesenheitsprüfung.
Umgang mit Verbindungsproblemen: Bei nicht ausreichender Verbindungsqualität wird die Prüfung abgebrochen und hochgeladene Dateien können nicht bewertet werden. Wenn es nach kurzer Unterbrechung möglich ist, die Verbindung wiederherzustellen, entscheidet der Prüfer, ob die Prüfung gewertet werden kann. Im Zweifelsfall kann nach der Prüfung eine kurze mündliche Befragung mit Hilfe von Zoom Meeting durchgeführt werden. Wenn die Ursache für den Abbruch der Prüfung außerhalb des Einflussbereiches des/der Studierenden liegt, wird diese nicht auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte angerechnet. Wird die Verbindung vom Studierenden absichtlich unterbrochen, wird die Prüfung mit „Nicht Genügend“ beurteilt.