Vorlesungsteil: Frontalvortrag mit einer Präsentation. Erklärung des Stoffes anhand von Schaustücken, Videos, Experimenten. Zusätzliche Anmerkungen und Erklärungen an der Tafel.
Übungsteil: die Methoden des Leichtbaus werden auf konkrete Beispiele angewendet. Hausaufgaben werden zur Verfügung gestellt und die Ergebnisse in der darauffolgenden Übungseinheit besprochen.
Zusätzlich werden zur Auffrischung der im Leichtbau benötigten Grundlagen zu Beginn des Semesters zwei LVA-Einheiten: "Grundlagenauffrischung Teil1 & Teil 2" angeboten.
Die Beurteilung dieser LVA erfolgt über die Bewertung folgender Teilleistungen:
- Teil 1: begleitende Leistungsbewertung schriftlicher Aufgabenstellungen zur praktischen Anwendung des Stoffes.
Es werden 2 Kolloquien mit entsprechenden Ersatzkolloquien angeboten. Für die Beurteilung von Teil 1 werden die Ergebnisse des 1. Kolloquiums bzw. 1. Ersatzkolloquiums und des 2. Kolloquiums bzw. 2. Ersatzkolloquiums herangezogen. Sie ist positiv, wenn in den beiden Kolloquien insgesamt zumindest 10 von den maximal möglichen 20 Punkten erreicht wurden. Die Teilnahme an den Ersatzkolloquien ist für jene Studierenden vorgesehen, die beim entsprechenden regulären Kolloquium verhindert (erkrankt) waren bzw. negativ beurteilt wurden.
- Teil 2: abschließender schriftlicher theoretischer Prüfungsteil.
Dieser kann nur nach einer positiven Beurteilung von Teil 1 absolviert werden. Nach erfolgreichem Abschluss von Prüfungsteil 2, durch Erreichen von mindestens 10 von den maximal möglichen 20 Punkten wird auf Basis des Erfolgs in den Teilen 1 und 2 die Gesamtnote der Leichtbau VU festgelegt.
Studierende, welche den schriftlichen Teil 1 der Leichtbau VU in den Wintersemestern 2015/2016, 2016/17 oder 2017/18 positiv absolviert haben, können den oben beschrieben Teil 2 der Beurteilung ebenfalls als schriftliche theoretische Prüfung ablegen.
Eine Anmeldung zu den Kolloquien sowie zum schriftlichen theoretischen Prüfungsteil 2 in TISS ist erforderlich. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig abmelden (bis zwei Tage vor dem jeweiligen Termin), werden Sie für die darauffolgenden 8 Wochen gesperrt!
Bei den Kolloquien können eigene Mitschriften aus den Vorlesungen und den Übungen sowie Papierausdrucke der Skripten und gedruckte Literatur verwendet werden. Sollten andere Unterlagen als die Skripten verwendet werden, so ist dies in der schriftlichen Prüfungsarbeit entsprechend durch Zitierung zu belegen.
Der Einsatz von Taschenrechnern - ohne Kombination mit nachfolgend aufgezählten elektronischen Geräten - ist bei den Kolloquien erlaubt. Die Verwendung des Internets sowie die Benutzung von Handy, Smartphone, Tablet, Laptop und anderen elektronischen Kommunikationsmitteln während des Kolloquiums ist untersagt! Beim schriftlichen theoretischen Prüfungsteil 2 sind weder Unterlagen noch elektronische Hilfsmittel erlaubt.