Es wird ein grundlegender Überblick über alternative Antriebssysteme in Kraftfahrzeugen gegeben.
Der Inhalt der Vorlesung gliedert sich wie folgt:
- Motivation und Ziele der LVA
- Allgemeines und Einführung
- Energieträger und Kraftstoffe
- Energiespeicher
- Energiewandler
- Fahrzeuge mit alternativen Antriebssystemen
Mithilfe dieser Vorlesung soll ein Überblick über die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten der Primärenergie zum Antrieb von Kraftfahrzeugen gegeben, die jeweiligen Vor- und Nachteile dieser Varianten aufgezeigt und ein Einblick in aktuelle und zukünftige alternative Antriebssysteme geliefert werden.
Pandemiebedingt kann das Format der Abhaltung der LVA abweichen.
Due to the pandemic the format of the lecture may vary.
Es gelten aktuelle Covid-bedingte Prüfungsmodalitäten!
Achtung: Diese Vorlesung beginnt am 2. März und endet im Juni 2023, d.h. Sie können zur Prüfung für den Stoff aus dem aktuellen Sommersemester frühestens nach Ende der Vorlesung im Juni 2023 antreten!
Die Vorlesung aus dem vergangenen SS22 wurde bereits 3x abgeprüft und hat derzeit Nachrang!
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Prüfungsmodus online/in Präsenz falls es die rechtl. Rahmenbedingungen erlauben, der konkrete Modus (online/Präsenz) wird spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin in TISS bekanntgeben.
Gemäß Richtlinie "Online-Prüfungen" vom 11.02.21 geben wir hiermit bekannt:
- Erforderliches technisches Equipment für unsere Online-Prüfungen (Institut für Fahrzeugantriebe und Automobiltechnik): 2 Endgeräte mit Kamera (PC/Laptop mit Kamera und Smartphone mit Kamera für Scannen der Prüfung)
- Kontaktstelle im Falle von technischen Problemen während der Prüfung: Sekretariat E315 unter der Rufnummer 01-58801-31502 oder info@ifa.tuwien.ac.at
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Allgemein:
Stehen Sie nach der schriftlichen Prüfung zwischen den Noten 1 und 2 bzw. 4 und 5, besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung.
Da die schriftlichen Prüfungen des Institutes parallel stattfinden, ist pro Termin die Anmeldung zu nur 1 Prüfungsfach gestattet! Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert, zumal Sie anderen Kandidaten die Prüfungsplätze wegnehmen. Nicht-Erscheinen zum angemeldeten Prüfungstermin hat eine Prüfungssperre von 8 Wochen (gem. § 18a Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“) zur Folge! Abmeldungen außerhalb der Frist können nicht berücksichtigt werden!