Es gelten aktuelle Covid-bedingte Prüfungsmodalitäten!
Achtung: Diese Vorlesung beginnt am 3. März und endet im Juni 2022, d.h. Sie können zur Prüfung für den Stoff aus dem aktuellen Sommersemester frühestens nach Ende der Vorlesung im Juni 2022 antreten!
Die Vorlesung aus dem vergangenen SS21 wurde bereits 3x abgeprüft und hat derzeit Nachrang!
***************************************************************
Prüfungsmodus online/in Präsenz falls es die rechtl. Rahmenbedingungen erlauben, der konkrete Modus (online/Präsenz) wird spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin in TISS bekanntgeben.
Gemäß Richtlinie "Online-Prüfungen" vom 11.02.21 geben wir hiermit bekannt:
- Erforderliches technisches Equipment für unsere Online-Prüfungen (Institut für Fahrzeugantriebe und Automobiltechnik): 2 Endgeräte mit Kamera (PC/Laptop mit Kamera und Smartphone mit Kamera für Scannen der Prüfung)
- Kontaktstelle im Falle von technischen Problemen während der Prüfung: Sekretariat E315 unter der Rufnummer 01-58801-31502 oder info@ifa.tuwien.ac.at
***************************************************************
Derzeit außer Kraft:
(Prüfungen finden (schriftlich) zu den monatlichen Instituts-Prüfungsterminen statt (die Termine sind ersichtlich in der LV 315.282 "KFZ-Technik", alle dort angegebenen Termine sind potentielle Prüfungstermine für diese Lehrveranstaltung). Stehen Sie nach der schriftlichen Prüfung zwischen den Noten 1 und 2 bzw. 4 und 5, besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung, jeweils am 2. auf die Prüfung folgenden Freitag ab 10 Uhr.
Die Lehrveranstaltung wird nicht in jedem einzelnen Monat geprüft, sondern - abhängig von Nachfrage und Platz im Hörsaal - möglichst oft! Anmeldungen sind jeweils nur zum nächstmöglichen Termin möglich!
Prüfungsan- und abmeldungen erfolgen im TISS, sofern ein Termin angelegt ist. Ist kein Termin im TISS ersichtlich, bitte eine E-Mail an info@ifa.tuwien.ac.at senden, unter Angabe von Lehrveranstaltung, Matrikelnummer und Kennzahl.)
***************************************************************
Da die schriftlichen Prüfungen parallel stattfinden, ist pro Termin die Anmeldung zu nur 1 Prüfung gestattet! Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert, zumal Sie anderen Kandidaten die Prüfungsplätze wegnehmen. Nicht-Erscheinen zum angemeldeten Prüfungstermin hat eine Prüfungssperre von 8 Wochen (gem. § 18a Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“) zur Folge! Abmeldungen außerhalb der Frist können nicht berücksichtigt werden!