Nach einem historischen Rückblick und Teilen über die wirtschaftliche Bedeutung des KFZ werden die Fahrmechanik, die Hauptbaugruppen eines KFZ und abschließend detailliert die Sicherheit des KFZ für Insassen und Verkehrspartner behandelt. Bei den Hauptbaugruppen werden im speziellen Radaufhängungen, Lenkung, Bremssysteme, Kupplungen und Getriebe erklärt.
Der Inhalt der Vorlesung gliedert sich wie folgt:
1. Einführung
2. Fahrmechanik
3. Fahrzeugbaugruppen
4. Sicherheit im Kraftfahrzeug
Es handelt sich primär um eine klassische Vorlesung mit Unterstützung von Powerpointfolien sowie einem Skriptum als auch verschiedener Videos und Animationen. Ergänzend werden typische Fahrzeugkomponenten in Hardware zur VO mitgebracht, erläutert und den Studierenden im Durchlauf "erfühlbar" gemacht.
Pandemiebedingt kann das Format der Abhaltung der LVA abweichen.
Due to the pandemic the format of the lecture may vary.
Es gelten aktuelle Covid-bedingte Prüfungsmodalitäten!
Prüfungsmodus online/in Präsenz falls es die rechtl. Rahmenbedingungen erlauben, der konkrete Modus (online/Präsenz) wird spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin in TISS bekanntgeben.
Gemäß Richtlinie "Online-Prüfungen" vom 11.02.21 geben wir hiermit bekannt:
- Erforderliches technisches Equipment für unsere Online-Prüfungen (Institut für Fahrzeugantriebe und Automobiltechnik): 2 Endgeräte mit Kamera (PC/Laptop mit Kamera und Smartphone mit Kamera für Scannen der Prüfung)
- Kontaktstelle im Falle von technischen Problemen während der Prüfung: Sekretariat E315 unter der Rufnummer 01-58801-31502 oder info@ifa.tuwien.ac.at
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Allgemein:
Stehen Sie nach der schriftlichen Prüfung zwischen den Noten 1 und 2 bzw. 4 und 5, besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung.
Da die schriftlichen Prüfungen des Institutes parallel stattfinden, ist pro Termin die Anmeldung zu nur 1 Prüfungsfach gestattet! Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert, zumal Sie anderen Kandidaten die Prüfungsplätze wegnehmen. Nicht-Erscheinen zum angemeldeten Prüfungstermin hat eine Prüfungssperre von 8 Wochen (gem. § 18a Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“) zur Folge! Abmeldungen außerhalb der Frist können nicht berücksichtigt werden!