Koordination Vorlesung Apparatebau (329.024) mit der dazugehörigen Konstruktionsübung (307.468)
Wie im Vorjahr wird die Vorlesung so auf die Konstruktionsübung abgestimmt, sodass ein Absolvieren der Konstruktionsübung im gleichen Semester wie die Vorlesung möglich ist. Es wird empfohlen, die Konstruktionsübung entweder parallel zur Vorlesung im gleichen Semester (WS) oder ein Semester später im Sommersemester zu absolvieren.
Für den positiven Abschluss der Konstruktionsübung ist die Lösung einer Konstruktionsaufgabe einschließlich statischer Berechnung erforderlich. Nach Stellung der Aufgabe werden vom Studierenden ein Spezifikationsblatt und eine Auflistung der Berechnungen erstellt. Diese beiden Teile werden nicht beurteilt, sind aber termingerecht zu erledigen, und werden vom Lehrveranstaltungsleiter abgezeichnet.
Die Beurteilung erfolgt entsprechend der Abgabe einer Auslegungsrechnung (Mitte des Semesters; 80 Punkte) und der Abgabe der Konstruktionsunterlagen (Ende des Semesters; 80 Punkte), wobei beide Teile, für sich positiv sein müssen (jeweils mindestens 40 Punkte). Die vorher schon beurteilte Berechnung wird mit den erstellten Konstruktionsunterlagen nochmals abgegeben (Abgabe der gesamten Aufgabenlösung).
Für die Abgaben werden genaue Termine gesetzt, die auch in gewissen Grenzen einmalig verlängert werden können (1 Punkt Abzug pro Verlängerungswoche). Bei nicht Einhalten der gesetzten Nachfristen wird ein Punkt pro Arbeitstag abgezogen. Bei der Berechnung von Punkteabzügen für verspätete Abgaben werden Ferialzeiten weniger berücksichtigt und jeweils maximal 12 Punkte bei der Abgabe für Auslegungsrechnung und Konstruktionsunterlagen abgezogen.
Wird bis zum Ende des Semesters keine Auslegungsrechnung oder bis zum Ende der Nachinskriptionsfrist des Folgesemesters keine komplette Aufgabenlösung abgegeben, erfolgt eine negative Beurteilung.
Ein Besuch der wöchentlichen Besprechungen ist erforderlich, wobei folgendes gilt: Eine Besprechung gilt als besucht, wenn der Teilnehmer bei den Vorträgen zumindest zum größten Teil anwesend ist, und der Arbeitsfortschritt mit dem LVA-Leiter besprochen wird. Der LVA-Leiter bestätigt dies durch Abhacken auf der Anwesenheitsliste. Ein Fehlen bei bis zu drei Besprechungen ist erlaubt. Bei ausreichendem Arbeitsfortschritt kann weitere Abwesenheit von den Besprechungen durch den LVA-Leiter genehmigt werden.
Bitte um möglichst baldige Anmeldung. Damit schon bei der ersten LVA sowohl eine Angabe als auch alle Freischaltungen erledigt sind, sollte die Anmeldung zumindest eine Woche vor dem ersten Termin stattfinden.