Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage als studentische Mitarbeiter in Lehrveranstaltungen (Übungen) mitzuarbeiten und auch in der Prüfungsaufsicht mitzuwirken.
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Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen und Prüfungsaufsicht.
Der Leistungsnachweis erfolgt durch die Teilnahme als studentischer Mitarbeiter an den Lehrveranstaltungen.
Nicht erforderlich