Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, die Grundstrukturen des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts, der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit bzw. des Rechtsschutzsystems des öffentlichen Rechts zu beschreiben und zu erklären. Die Studierenden können anhand konkreter Fallbeispiele, insbesondere aus den Bereichen des Planungs-, Anlagen- und Umweltrechts, die wesentlichen Merkmale von Ermittlungs- und Entscheidungsfindungsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung erläutern und darstellen. Sie sind in der Lage, die theoretischen Grundlagen selbständig anwenden und verwaltungsverfahrensrechtlich problematische Aspekte in praktischen Beispielen zu erkennen und richtig einzuordnen. Sie haben das nötige Grundwissen erworben, sodass sie in der Lage sind, sich an einer fundierten Diskussion zu diesen Themen aktiv zu beteiligen.
In einem demokratisch legitimierten Rechtsstaat bedürfen Entscheidungen der staatlichen Verwaltung eines gesetzlichen Rahmens, der nicht nur die anzuwendenden inhaltlichen Vorschriften enthält (materielles Recht), sondern auch genau festlegt, nach welchen Parametern und Verfahrensgrundsätzen derartige Entscheidungen durch die Exekutive zu treffen sind. Dies wird durch die Normen des Verwaltungsverfahrensrechts sichergestellt, welches grundlegende Regeln für das Handeln der öffentlichen Hand – sei es beispielsweise im Zuge einer Baugenehmigung oder der Genehmigung weitreichender Infrastrukturprojekte – aufstellt. Werden jene Grundsätze durch das Verwaltungshandeln verletzt, so garantiert das Rechtsschutzsystem des öffentlichen Rechts, diese Mangelhaftigkeiten einer Überprüfung zugänglich zu machen und, falls nötig, zu korrigieren.
Im Mittelpunkt der LVA stehen diverse Rechtsfragen mit Blick auf die allgemeinen und verfassungsrechtlich relevanten Prinzipien behördlichen Handelns, Kompetenzfragen (Behördenzuständigkeit), das Ermittlungsverfahren, das Rechtsschutzsystem des öffentlichen Rechts und die Höchstgerichte des öffentlichen Rechts (inkl EuGH und EGMR).
Sowohl die Kommunikation mit Behörden, als auch rechtliche Möglichkeiten der Beteiligung (als Partei) und Partizipation (im Verfahren zur Erlassung von FWP) werden behandelt. Besonderes Augenmerk wird außerdem den Rahmenbedingungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Umweltangelegenheiten geschenkt, welche eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der Zivilgesellschaft bei exekutiven Entscheidungsprozessen gewerkstelligen.
Die verfahrensrechtlichen Aspekte werden anhand praktischer Beispiele auf Grundlage der nachfolgenden Materiengesetze bearbeitet: Raumordnungsrecht, Baurecht, Anlagenrecht, Strategische Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung, Naturschutz-, Forst- und Wasserrecht.
Der Lehrstoff wird einerseits durch Vortrag vermittelt, und zugleich in wesentlichem Maß von den Studierenden in Vorbereitung auf die LVA-Einheiten durch selbständige Bearbeitung konkreter Fallbeispiele und dazu formulierter Rechtsfragen erarbeitet. In den LVA-Einheiten wird die Falllösung im Detail unter Anwendung der entsprechenden Gesetzestexte gemeinsam erörtert und diskutiert.