Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage
- die wesentlichen Vorgaben in der Bodenpolitik zu verstehen, als staatliche Politik auf unterschiedlichen Entscheidungsebenen, um das Eigentum und die Nutzungsrechte an Grund und Boden zu beeinflussen, insb. durch Eingriffsregelungen, Planungen, Bodenordnung und Anreizsysteme, zu benennen und anzuwenden;
- die Zusammenhänge zwischen Bodenpolitik, unterschiedlichen öffentlichen und privaten Interessen und insb. raumplanerischen Maßnahmen zu erkennen.
- aktuelle bodenpolitische Herausforderungen zu analysieren und wirkungsvolle Lösungsansätze zu erkennen und fachliche Einschätzungen von akutellen bodenpolitischen Herausforderungen vornehmen zu können.
- wirkungsgsvolle Maßnahmenbündel zu einer im öffentlichen Interesse liegenden ressourcenschonenden Nutzung von Grund und Boden ableiten zu können.
Historische Entwicklung der Bodennpolitik und -nutzung
Funktionen und Formen der Bodennutzung und deren planerische Relevanz
Eigentums- und Nutzungsformen an Grund und Boden
Öffentliche und private (Nutzungs-)Interessen an Grund und Boden
Verfügungsrechte und -beschränkungen über Grund und Boden
Aktuelle Herausforderungen der Bodenpolitik: Zersiedelung, Baulandverfügbarkeit- und -mobiliserung
Maßnahmen des Bodenschutzes
Ausgehend von den theoretischen und historischen Ausführungen zur Bodenpolitik werden die rechtlichen Rahmenbedinungen und die aktuellen praktischen Herausforderungen in der Bodenpolitik, die eine besondere Bedeutung für die Raumplanung haben, näher behandelt.
Bitte beachten Sie die technischen Voraussetzungen für die Prüfung, die in der Prüfungsordnung angegeben sind.
Studierende, die für die Teilnahme an der Prüfung z.B. nicht über die erforderlichen technischen oder räumlichen Voraussetzungen verfügen, können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Prüfung persönlich in Räumlichkeiten und mit der Infrastruktur der TU Wien unter persönlicher Aufsicht absolvieren. Die Studierenden haben diesen Bedarf im Rahmen der Prüfungsanmeldung den Prüfer_innen mitzuteilen.
Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern, kann der Prüfungsmodus auf eine normale schriftliche Präsenzprüfung geändert werden. Dies wird rechtzeitig bekanntgegeben.
KEINE MC-PRFÜFUNG, KEINE OPEN-BOOK PRÜFUNG
Wir möchten Sie hiermit auf eine sehr wichtige Änderung in den Studienrechtlichen Bestimmung der TU aufmerksam machen die seit dem 05.02.2014 gelten:
§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
Ab dem 01.05.2024, 08.00 Uhr: Selbsteinschreibung zum TUWEL-Kurs aktiv! Bitte schreiben Sie sich in den TUWEL-Kurs ein, damit Sie auf die LVA-Unterlagen zugreifen können (dafür benötigen Sie KEINE nachträgliche LVA-Anmeldung im TISS).