Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage die für die Raumplanung relevanten Rechtsbereiche zu benennen und den durch diese Rechtsbereiche gesetzten Rahmen für die Raumplanung zu beschreiben. Sie haben Rechtsfragen aus diesen Rechtsbereichen, die im Zuge von raumplanerischen Prozessen auftreten können, erörtert. Sie kennen den aktuellen rechtspolitischen Handlungsbedarf in den jeweiligen Bereichen und können in einen entsprechenden Diskurs treten. Sie besitzen das entsprechende juristische Werkzeug, um die Rechtsfragen richtig verorten zu können und sich mit Rechtsexpert*innen dazu fachlich austauschen zu können.
Neben einer Wiederholung des Raumordnungsrechts werden in dieser LVA die folgenden Rechtsbereiche besprochen: Bau-, Ortsbild- und Denkmalschutzrecht; Anlagenrecht; Umweltverträglichkeitsprüfungen; Naturschutzrecht; Energierecht; Verkehrsrecht; Rechtlicher Rahmen für die Soziale Infrastruktur; Vergabe- und Beihilfenrecht. Es wird der gesetzliche Rahmen erläutert und wie dieser in die sonstige Rechtsordnung eingebettet ist. Relevante Judikatur von Höchstgerichten wird besprochen. Der Handlungsbedarf und rechtspolitische Diskurs in den jeweiligen Bereichen wird gemeinsam diskutiert.
Den Studierenden werden vorab Unterlagen (zB Entscheidungen von Höchstgerichten, Medienartikel, rechtswissenschaftliche Literatur) und anhand von konkreten Rechtsfällen bzw öffentlich diskutierten Rechtsproblemen Fragen zu den jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt, welche vorab vorzubereiten sind. Der Lehrstoff wird anhand dieser vorbereiteten Unterlagen und der Rechtsfragen präsentiert und im gemeinsamen Diskurs erarbeitet. Am Ende jeder Einheit hat sich eine Gruppe von Studierenden im Rollenspiel (zB Plenumsdiskussion) diskursiv mit einer konkreten Rechtsfrage auseinanderzusetzen und sich Fragen der restlichen Studierenden zu stellen.
Mitarbeit in den Einheiten, Zwischenklausur und schriftliche Klausur, Gruppenpräsentation
Voraussetzung für die Anmeldung ist eine Fortmeldung zu einem der folgenden Studien:
Die Literaturhinweise erfolgen zu den jeweiligen Einheiten über TUWEL.
Die Absolvierung der LVA Grundlagen des Rechts für die Raumplanung ist von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.